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Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen werden Äußerungen über die Firma Gatz-Kanus, deren Namen und deren Produkte nicht geduldet.

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Dieses Thema hat 178 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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Agathos Offline




Beiträge: 125

20.01.2014 20:03
#121 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ey, mal ganz im Ernst. Auch wenn ich mich unbeliebt mache: WO ist das Problem, einfach nen Namen auf das Boot zu schreiben per selbstklebender Bootsfolie? Kostet nicht viel und kann man online bestellen. Und wenn der Name in drei Jahren scheiße ist, kommt halt nen neuer drauf.

Jaja, die Gründe: das ist ein einzigartiges Boot, ein ewig altes Frame ...(was auch immer), das ist zu schön um es mit Schrift zu verschandeln....

Wie kann man seinem geliebten Boot eigentlich keinen Namen schenken??? Das gehört doch wie Paddel und Polingstange dazu. Und bei liebevollem Aufbringen in passender Optik und an passender Stelle, sehe ich es eher als schmückend an.

Ich kann ja nachvollziehen, daß man nicht unüberlegt das Boot beschriften will; genauso wenig, wie ich einfach mal nen Loch rein mache. Aber das ein oder andere Loch hat schon seinen Weg in die Bootshaut gefunden, genauso wie ein Name darauf.

Grüße
(ohne Name)

Nature never betray the heart that loved her. (Rutstrum)


Rudo Offline




Beiträge: 198

20.01.2014 20:16
#122 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo cb1p111,

ich weiß, das ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema, und ich denke, das kommt daher, daß es 2 verschiedene Gesetze gibt, die hier jeweils zitiert werden:

Du berufst dich auf die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch), dort heißt es tatsächlich, daß kurz gesagt ein Kanu kein Kleinfahrzeug ist, allerdings nur im Sinne dieser Verordnung, in der aber nur um das Führen eines gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens geht.

Es gibt jedoch noch eine andere Verordnung, die für uns gelten dürfte, und zwar die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Im Sinne dieser Verordnung gelten Kanus durchaus als Kleinfahrzeuge, siehe § 1.01 Absatz 14. Und für diese gilt § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge, wonach es von außen mit den bekannten 10 cm großen Buchstaben, und von innen mit Name und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein muss.

Ich bin zwar kein Jurist, aber wer sich die Texte genau durchliest wird sehen, daß uns eben die obere Verordnung gar nicht betrifft, die untere dagegen schon. Mal ganz abgesehen davon gebe ich meinen Booten durchaus gerne Namen, und schreibe diese auch gerne drauf...



Beste Grüße
Rüdiger

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Ulme Offline




Beiträge: 886

20.01.2014 20:23
#123 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Mir hätte ein einfaches ja oder nein genügt.
Wer gerne freiwillig Namen auf seine Wasserfahrzeuge schreibt: wie er meint
Ich möchte das nicht unbedingt, weil mein Boot vom Hersteller her einen Namen hat der mir gefällt,
und ich deshalb wenig Interesse dran habe mein Boot im Bugbereich mit sinnfreien Namen zu beschriften.


Wenn ich irgendwo im Bootsinneren, wo es nicht gleich jeder beim Transport auf dem Auto lesen kann,
meinen Namen und Adresse anbringen muss, ist mir das egal.


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 20:32
#124 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Rudo:
auch du vermischst den Begriff der Ordnung mit dem der VERORDNUNG.

Die Verordnung sagt, wie mit der Ordnung umzugehen ist.

Wenn in der Ordnung allgemein erst einmal steht "Kleinfahrzeuge sind zu kennzeichnen", dann ist immer die nächste Frage: "Gibt es dazu eine Verordnung, wie ich das machen soll???" (amtlich oder nicht ist hierbei erstmal egal)

Ja, die VEROrdnung gibt es hier: und die sagt, dass Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können keine Kleinfahrzeuge sind.

Und wenn ein Kanu, ein SUP Board, ein Tretboot gar kein Kleinfahrzeug ist, dann ist das hiermit für die übergeordnete "ORDNUNG" (nicht VERordnung) geregelt.


Biki Offline




Beiträge: 129

20.01.2014 20:35
#125 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Ulme im Beitrag #123
und ich deshalb wenig Interesse dran habe mein Boot im Bugbereich mit sinnfreien Namen zu beschriften.

Nö, das würd ich dann auch nicht machen.
Vielleicht kannst du die Farben dunkeln, die Schriftgröße würd ich erstmal ignorieren und bei einer Kontrolle entsprechend defensiv reagieren.

Jetzt versteh ich auch deine "keine-HAIe-mehr-Reaktion"


rené Offline



Beiträge: 706

20.01.2014 20:37
#126 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@cb1p111
Mit Verlaub, ich habe nach sage und schreibe 8, in Worten acht, Seiten keinen Bock noch jedesmal ausführlich zu beschreiben, wo genau sich die besagten Passagen finden. Stichwort Lesekompetenz.
Dieser Artikel ist sauber recherchiert, incl. Korrespondenz mit den zuständigen Stellen. Lies ihn einfach mal in Gänze, vielleicht wird Dir dann klar was @ALL hier meinen.

Gruß René

Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!
(Gernhardt/Eilert/Knorr)


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 20:53
#127 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Réné: Bericht ist schon seit langem in VOLLER Gänze mehrfach gelesen worden. Und Schwächen des Berichts wurden daher angesprochen.

und wenn in Deinen Augen sauber recherchiert wurde, woher kommt dann der Begriff "Muskelkraft betriebene BOOTE"???


Sag mir eine Stelle, wo irgendjemand, der sauber recherchiert hätte diesen Begriff findet??? (@ALL EINFACH MAL HIERMIT HART NACHGEFRAGT - Vielleicht habe ich es ja überlesen...)


Biki Offline




Beiträge: 129

20.01.2014 21:05
#128 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

*seufz*

Das WSA Bingen hat es nochmal im einfachen Deutsch zusammengefasst. Die wohnen am Rhein - einer Bundeswasserstraße...

Die Einen: amtliche Kennzeichnung mit Registrierung

Die anderen (wir): "Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen sind:
- Kleinfahrzeuge die nur mit Muskelkraft betriebenen werden können*)
- einige andere...

*) Solche Fahrzeuge können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit
ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein
"


Spartaner Offline




Beiträge: 1.167

20.01.2014 21:06
#129 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@cb1p111
Der von dir kritisierte Satz im Faltbootwiki stammt von mir und ist eine Zusammenfassung der Gesetzeslage, so wie ich sie verstehe, und zwar in kurzen, einfachen und freien Worten. Denn die ausführliche Fassung lässt den ungeduldigen Leser doch öfters ratlos zurück.

Leider verstehe ich deine Argumentation auch nicht in allen Punkten. Vor allem interessiert mich, wie du die Ungültigkeit der im Anhang gezeigten Passage aus dem von dir verlinkten Text herleitest.

Gruß michael

Angefügte Bilder:
Kennzeichnung.png  

Ulme Offline




Beiträge: 886

20.01.2014 21:13
#130 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Wird das hier nur mir zu kompliziert oder anderen auch?

Noch einmal ein letzter Versuch:

Muss ich auf einer Wasserstraße (Anm.: Peenestrom im Bereich Quilitz, 2km breit) meinen privaten, ausschließlich muskelbetriebenen
5,35m Canadier aussen mit einem deutlich lesbaren Namen beschriften oder nicht?


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 21:32
#131 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Spartaner: Relativ einfach: Ungültig, weil: In Kapitel 2 §2.02 BinSchStrO geht es um Kleinfahrzeuge

Aber Kanus sind gar keine Kleinfahrzeuge (siehe Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch)

Und wenn es sich qua "erklärender KlFzKV-BinSch" nicht um Kleinfahrzeuge handelt, dann gilt natürlich auch der Gesetzestext für Kleinfahrzeuge nicht. (Da ja die Verordnung der Ordnung sagt, wie es durchzuführen ist)


@Ulme: Nein, Du brauchst vom Gesetz nicht kennzeichnen! Wenn es zu dem Fluss, See, oder Gewässer jedoch eine "ich nenn es immer HAUSORDNUNG" gibt, dann ist die natürlich einzuhalten. (da konnen Vignettenpflichten, Kennzeichnungspflichten, Angelverbote u.ä. drin stehen)

Der Bodensee hat z.B. solch eine HAUSORDNUNG, also eine spezielle Regelung, die nicht allgemeine Gesetzeslage ist.


Rudo Offline




Beiträge: 198

20.01.2014 21:36
#132 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Ulme: Ja.

@cpdingens: Du willst es nicht verstehen: In Kapitel 2 §2.02 BinSchStrO geht es um Kleinfahrzeuge, da hast du Recht. Und wie ich oben schon geschrieben habe, sind Kanus im Sinne dieser Verordnung Kleinfahrzeuge.
Kanus sind lediglich in der KlFzKV-BinSch keine Kleinfahrzeuge, für die BinSchStrO durchaus schon. Aber wie gesagt, wenn du es nicht verstehen willst, ist mir das auch egal; alle anderen haben es wohl verstanden...

Gruß
Rüdiger

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rené Offline



Beiträge: 706

20.01.2014 21:41
#133 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Ulme,

ist doch ganz einfach, entweder Du glaubst cb1p111 oder allen anderen.


Gruß René

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(Gernhardt/Eilert/Knorr)


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 21:43
#134 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Rudo:

Zitat
Zitat von cb1p111 im Beitrag #131
(Da ja die Verordnung der Ordnung sagt, wie es durchzuführen ist)




ist in Deutschland eigentlich immer so, dass Verordnungen sagen, wie Gesetze anzuwenden sind. Warum soll es bei der BinSchStrO anders sein.

Daher stimmt auch Deine Aussage nicht, dass es sich um 2 Gesetze handelt, die vermischt werden! (Da achtet Deutschland schon drauf, dass es nicht 2 Gesetze gibt, die sich entgegenstehen)

Für die WIKIPEDIA Liebhaber

Zitat
Eine Verordnung (teilweise auch Rechtsverordnung genannt, zum Beispiel in Art. 80 Grundgesetz) benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem Gesetz. Urheber einer Verordnung ist nicht das Parlament, sondern die Exekutive; deswegen spricht man bei Verordnungen auch von exekutivem Recht. Bei der untergesetzlichen Normsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten.
Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.


Troubadix Offline



Beiträge: 1.359

20.01.2014 21:45
#135 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@ cb1p111

OT:

Midlifecrisis geht vorüber, hatte ich auch mal. Einfach durchhalten!

Gruß
Jürgen


GünterL Offline




Beiträge: 1.102

20.01.2014 21:46
#136 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich lese hier immer wieder den Satz "Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können".
Somit fallen die Candier nicht darunter! Ich kann meine Canadier mit Muskelkraft antreiben, oder mit einem Motor, oder ich nutze die Kraft des Windes zum Vortrieb, oder ich lasse mich um von A nach B zu kommen von der Strömung des Flusses treiben (auch das ist eine Antriebskraft).
Also warum die ganze Debatte?

Grüße
Günter

http://www.aoc.or.at/


Solist Offline



Beiträge: 408

20.01.2014 21:47
#137 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Ulme,
schreib deinen Namen innen rein, im Zweifel kannst du ja was drüber kleben. Dann sieht man deine Anschrift nicht gleich.
Falls du wirklich kontrolliert wirst, hat dein Maler eben aussen mit der Schriftgrösse geschlampt. Darauf würde ich es ankommen lassen.

Alle anderen sollten mal wieder dringend aufs Wasser.....
Entspannt euch!
Frank


Rudo Offline




Beiträge: 198

20.01.2014 21:50
#138 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Solist im Beitrag #137
Alle anderen sollten mal wieder dringend aufs Wasser.....


Mitten in der Nacht? Hmmm... Moment mal – wie muss ich da mein Boot beleuchten??? duck und weg...

Gruß
Rüdiger

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Solist Offline



Beiträge: 408

20.01.2014 21:54
#139 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Rudo: sind doch genügend Leuchten da!
Nix für ungut.
Frank


Biki Offline




Beiträge: 129

20.01.2014 22:10
#140 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Ulme

Zitat
ist doch ganz einfach, entweder Du glaubst cb1p111


Und schickst ihm die Rechnung vom Knöllchen.



Fühlte sich heute hier an wie der Vorspann für's Dschungelcamp...

Ich geh jetzt lieber ins Bett und les noch ein bisschen Flusführer. Die Ill zwischen Colmar und Strassburg soll ja sehr schön sein. So entspannend ruhig und grün...


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