Wie sieht es denn mit Euren Erfahrungen in der Praxis bezüglich dieser Thematik aus? Ich selbst bin am Main großgeworden und habe bis jetzt nie einem Kanuclub angehört. Also habe ich meinen GFK-Old Town nach einigen "Anschissen" durch Sportbootfahrer bei der Wasserschifffahrtsbehörde angemeldet und fahre seit dem mit diesem "dämlichen Nummernschild in Übergröße auf beiden Seiten" herum. Nun bin ich aber seit 2 Tagen stolzer Besitzer meines Frame 25S von Hans-Georg und habe irgendwie überhaupt keine Lust, dieses Kunstwerk auf so eine Art zu verunstalten. Gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit mit "wieder abnehmbaren Kennzeichen" ( Kanuclubzugehörigkeit oder Zulassung), ohne der Bootsoberfläche zu schaden? Wäre sehr dankbar für Tips ... Tommy
Wie stellt man sich das den vor? Halten die an und nölen rum?
Zitat "dämlichen Nummernschild
Gibt es denn auf dem Main eine spezielle Regelung? Für Paddelboote kenn ich nur dies: Bootsname außen, kontrast zum Untergrung, lateinische Buchstaben mind. Höhe 10cm, im Boot Name und Anschrift des Eigentümers und das auf allen richtigen Wasserstraßen
Naja und wenn man dann per Megaphon mit dem Bootsnamen angesprochen wird sollte man natürlich auch reagieren.
Vielleicht fällt Dir ja eine Schild Form und Art ein wenn Du das Bild unten siehst.
Viel Spaß mit dem schönen Boot.
Gruß Andreas
"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller
hej Godi Du klebst doch über ein original Gemälde auch keinen Zeitungsauschnitt. Einfach fahren, bis die Wapo konkret was sagt. Die Sportschipper sollen nicht so eine Welle machen /im wahrsten Sinne des Wortes. Gruß aus der Nordheide Albert
Klärt mich mal auf! Darf ich nun oder muß ich?!? Vielmehr: MUSS ich nicht, wenn ich darf?
Fragt sich Markus
Zitat aus http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...FzKV-BinSch.pdf: § 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind: (...) 2. Kleinfahrzeuge: (...) b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können; ... § 2 Kennzeichnungspflicht (...) (2) Deutsche Fahrzeuge nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b bis e [> also auch Muskelbetriebene <] dürfen ein Kennzeichen führen. (3) Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen. (...)
Hallo, Markus! Ich glaube es ist so: Weil du darfst, musst du nicht!
Im Ernst: ist schon etwas nervig, dieser Paragraphendschungel. Aber wenn ich es in Ruhe lese, fällt mir das Wort 'ausgenommen'auf und dann macht es einen Sinn:
Kleinfahrzeuge sind also unter 20 Meter lang, ausgenommen alles, was unter 2a usw folgt!! Also müssen wir gar nix! Wir dürfen aber, wie es ja weiter unten ausdrücklich erlaubt wird. (Aber wer will sowas schon!)
Bin gespannt, ob hier jemand meinem Verständnis dieser Verordnung folgt. Auf dem Möhnesee hat es mir übrigens mal ein Offizieller auch so erklärt.
das ist scheinbar ein Thema, das regelmäßig hochgeht wie Sekt zu Silvester. Im Faltboot-Wiki hat jemand einen Schriftverkehrt mit deutsch. Ämtern zu der Frage eingestellt und beantwortet bekommen (wenn ich darf muss ich also...).
dies wurde mir auch gerade vor ein paar tagen im wsv wittenberge bestätigt. dort werden wasserpolizisten ausgebildet, und die gucken in der gegend sehr genau nach.
Aber aus der Verordnung geht doch hervor, dass muskelbetriebene Boote gar nicht als "Kleinfahrzeuge" im Sinne dieser Verordnung gelten! Wo nehmt ihr denn diese Gewissheit her?
Geht doch mal auf meinen Einwand ein und widerlegt das, wenn möglich.
Da steht doch genau, was als Kleinfahrzeug gelten soll und dann folgt das 'AUSGENOMMEN...! und da wird unter 2b doch das muskelangetriebene Boot ausdrücklich ausgeschlossen!!
Und auch wenn manche Wasserschutzpolizisten da kassieren... vielleicht haben die das auch nicht so genau gelesen!?!?
Also uns ösis sagt man ja , meistens nicht ganz zu Unrecht, die eine oder andere skurrile Eigenschaft nach. Aber das gibts auch umgekehrt: So einen köstlichen thread findet man wohl nur nördlich des Weisswurstäquators. Das verzweifelte Bemühen, immer alles richtig zu machen, kann schon auch lustige Formen annehmen. Zur Beruhigung: Diese, eure Verordnung sagt ziemlich klar, dass alles was drinsteht für OCs nicht gilt , Punkt. Vielleicht findet der eine oder andere findige und brave Staatsbürger noch eine passende Verordnung, bis dahin würd ich mir aber weniger Sorgen machen. Mag sein dass der eine oder andere nummerierungspflichtige Bootsführer ein Problem damit hat, wenn ein paar Schifferln einfach so, ganz ungekennzeichnet, unterwegs sind,und sich dann ein bissl wichtig macht, sowas gibts wohl immer wieder, da gibts bei uns dieses Bonmot: nedamolignorieren Ansonsten geht man in südlicheren Breiten mit derartigen Fällen ungefähr so um: Vorausgesetzt, dass man niemandem Schaden zufügt, gefährdet, oder in seiner Lebensqualität beeinträchtigt, tut man ersteinmal gar nix, solange man nicht wirklich bestraft wird oder das Risiko bestraft zu werden tatsächlich hoch ist. Grüße und nixfürungut
So, der Hinweis von Kanuotter auf den Link Faltbootforum hat es mir jetzt plausibel gemacht. Es wird ja unterschieden zwischen amtlichen und nicht-amtlichen Kennzeichen. Und die letzteren sich wohl auch dann Pflicht, wenn man nciht unter die amtliche Kennzeichnung fällt.
Hat alles schon was von Loriot....
Ich werde jedenfalls gar nix machen. Mein Boot hat ja einen Namen. Es hört auf den schönen Namen "Bell" und der steht ja vorne dran!
Ehrlich gesagt, finde ich in dem zZ unter http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...FzKV-BinSch.pdf verlinkten Dokument auch nicht mehr den Satz: "Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein."
Das genau war nämlich der Satz, der die Verpflichtung zum Namentragen beinhaltete.
Oder stand der in einem anderen Dokument?
Ich finde das Ganze ähnlich albern wie die österreichische landratte, aber wenn Leute deswegen 40 Euro löhnen, dann muss man das nicht mehr als reinen Witz abtun.