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Dieses Thema hat 178 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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awobmw ( gelöscht )
Beiträge:

15.10.2010 11:36
#61 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

20.-euro pro boot gleich 40,-euro an die wasserschutzpolizei bei königstein auf der elbe , der tag war verdorben... hab jetzt ein x und ein y mit klebeband aufgebracht!!!


GeorgS Offline



Beiträge: 73

15.10.2010 14:41
#62 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ja, das sind Dinge, die mir bekannt vor kommen.
Ich habe meine Boote ja alle mit Namen versehen, aber habe selbst eine Jugendgruppe mit 5 Booten getroffen, wo man mir für jedes Boot ein Beleg für das Knöllchen gezeigt hat.
Als ich das erste Mal um Dresden mit dem Boot unterwegs war, war ich voller Lob über die Rücksicht der WaPo.
Sobald Sie mich sahen drosselten Sie den Motor und tuckerten langsam und in großer Entfernung an mir vorbei. Einer der Polizisten schaute sogar mit dem Fernglas nach mir, ob es mir auch gut ging.
Am Abend wusste ich dann was der Grund für diese Rücksichtnahme war. Man hat geprüft, ob mein angebrachter Name vielleicht nur 9,9 cm war. ;)
Ich traf nämlich einen Kajakfahrer, der zwar einen Namen auf seinem Boot hatte, aber der war nur 6 cm groß, ergo Knöllchen für den Jung.

In der Gegend gibt es viele Boote, die so Namen wie "EI", "AHA" und ähnliches. ;) (halt alles, was man mit einem Isolierband aufkleben kann)

Georg

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit! (Karl Valentin)
Paddeln ist Erholung von der Arbeit!


raftinthomas Offline




Beiträge: 786

17.10.2010 15:20
#63 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Mich erstaunt ja, dass dieses Sujet immer noch noch Thema ist.
Ich dachte, das wäre ähnlich durch wie "Die Erde ist eine Scheibe".

grüsse vom westzipfel, thomas


Andreas-2 ( gelöscht )
Beiträge:

12.05.2013 13:54
#64 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo,

die Wasserschutzpolizei Lübbenau hat mich am 29.04.2013 auf Bootsname (beidseitig) und Halteranschrift kontrolliert.
Es soll nun Vorschrift im Spreewald sein.

Gruß Andreas


sputnik Offline




Beiträge: 2.801

12.05.2013 15:26
#65 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Andreas,

danke für diese wichtige Information. Etwas Amtliches konnte ich gerade nicht finden, aber hier ganz unten
wird auch darauf hingewiesen http://www.spreewaldmarathon.de/SM/index.php?link=paddeln

Eigentlich wollte ich mein Boot nicht mit einem Namen verunstalten, aber langsam wird es wohl nötig.

Gruß, Stefan
__________________________________________________
Stark und groß durch Spätzle mit Soß'


Frank_Moerke Offline




Beiträge: 1.594

12.05.2013 16:43
#66 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

die Wasserschutzpolizei Lübbenau hat mich am 29.04.2013 auf Bootsname (beidseitig) und Halteranschrift kontrolliert.
Es soll nun Vorschrift im Spreewald sein


Vielleicht wurden die Umsatzvorgaben bei der Polizei erhöht.
Meine Boote haben übrigens alle Namen: z.B: Bell, We.no.nah, Swift, Old Town, usw ....


Algonquin - Klaus Offline



Beiträge: 132

12.05.2013 17:07
#67 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo an alle,

verlangt wird ein Name, der anders ist als der Hersteller - Namen und die Adresse auf einem Schild innen im Boot lesbar angebracht, dann lässt Dich die Polizeistreife weiterfahren,
Gruß Algonquin Klaus


Rheinländer Offline




Beiträge: 606

12.05.2013 19:01
#68 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Mein Boot heisst "Independence", die"Ally" etc... und da kommt bis auf weiteres nix anderes drauf

Grüße Björn

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Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.


Bernd-pgl Offline



Beiträge: 435

12.05.2013 19:08
#69 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Björn

Wenn du auf öffentlichen Verkehrsstrassen unterwegs bist, Rhein,Elbe usw. sieht das ganz anders aus. Da hast du bei der Waspo. immer die schlechteren Karten wenn sie dich kontrollieren.

viele Grüße
Bernd

www.canoetrail.de


Rheinländer Offline




Beiträge: 606

12.05.2013 19:32
#70 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hast natürlich Recht Bernd. Ich treibe mich auf dem Rhein bisher nur mit (gekennzeichnetem) Schlauchboot mit Aussenborder rum. Sollte es doch mal mit Canadier der Fall sein, vielleicht tut's dann ne temporäre Lösung. Mich zieht's aber eher auf nicht schiffbare Wasserwege. Will mein Boot nicht mit ner dauerhaften Beklebung verschandeln. Ist mir einfach zuwider.

Gruß Björn

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Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.


Dull Knife Offline




Beiträge: 1.055

12.05.2013 19:52
#71 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Auf die Schnelle hilft Isolierband (nicht das gute Gorillatape von Albert.

Mit 5 Streifen heißt das Boot dann "EI" .

Die Halteradresse lässt sich unter den Süllrand schreiben, damit nicht jeder sieht, wer gerade NICHT zu Hause ist.

So wird die Verschandelung minimiert.


.

Im Leben ist es wie beim Paddeln: Wenn die großen Wellen kommen, immer in der Hüfte schön locker bleiben.


cello Offline




Beiträge: 202

12.05.2013 20:17
#72 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

mit 4 Streifen und somit kürzer
IA (rechtschriftlich richtig: I-AH - der pessimistische Esel von Winnie Puh)


Rheinländer Offline




Beiträge: 606

12.05.2013 20:26
#73 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Sehr gut Leute, danke für die Inspiration

Björn

TANTE EDIT: Wenn ich das hier richtig interpretiere, muss ich meinem Böötchen auf dem Rhein doch keinen beknackten Namen geben. Der Muskelkraft und dem Gesetz seid Dank! Und zwar bis zu einer Länge von 5, 50m!

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Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.


Rieke Offline



Beiträge: 48

12.05.2013 20:38
#74 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Im Estnischen gibt es das Wort "ei" und das heißt "nein".
Ein sehr interessanter Name, aber hier ja auch irgendwie passend.

Rieke


Rudo Offline




Beiträge: 198

13.05.2013 00:25
#75 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Edith (Björns Tante) :
Wenn ich das hier richtig interpretiere, muss ich meinem Böötchen auf dem Rhein doch keinen beknackten Namen geben. Der Muskelkraft und dem Gesetz seid Dank! Und zwar bis zu einer Länge von 5, 50m!


Das gilt aber nur für ein amtliches Kennzeichen, das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied!

Gruß
Rudo


Pegasus Offline



Beiträge: 71

13.05.2013 21:07
#76 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Kennzeichen beantragen, beim KFZ-Schildermacher prägen lassen, an kräftigen Schnüren oder Kette beideitig über den Süllrand hängen lassen. (M)ein schönes Boot würde ich nicht durch angeschraubte oder geklebte Namensschilder verunstalten.


Algonquin - Klaus Offline



Beiträge: 132

13.05.2013 23:26
#77 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo an alle,
habe den Namen beim Lackierer auflackieren lassen, sieht richtig gut aus. Es gibt ja auch Schablonen zum selbstlackieren oder zum Bekleben mit verschiedenen Schriften, die zum Kanu in Schriftform und Schriftfarbe passend ausgesucht werden können,
Gruß Algonquin Klaus


Andreas-2 ( gelöscht )
Beiträge:

14.05.2013 19:44
#78 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Was sollen eigentliche diese Antworten der Bootsnamenverweigerer?
Das ist doch alles nicht sachlich und liefert letztendlich den Befürwortern der Befahrensverbote für Flüsse nur Argumente.
Geht doch mit euren ach so tollen Booten nach Schweden oder Finnland, vielleicht könnt ihr euch da besser über Verordnungen hinwegsetzen.


schorsch2012 Offline



Beiträge: 39

14.05.2013 23:13
#79 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Habe die Ehre aus Bayern Andreas.

Ich habe auf der Free 2013 mit der Wasserschutzpolizei
für Binnenenschiffahrt gesprochen,aussage ist so, man sollte
eine kennzeichnung haben wegen der ansprache des Bootes bei Unfall oder ähnlichen,
ist aber keine Plicht.


Schorsch

Ps:Bei meinen Leistenkanu hab Ich zwar einen aber er fählt nicht auf


raftinthomas Offline




Beiträge: 786

14.05.2013 23:31
#80 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Uff. Sechs Seiten voll, und wieder schreibt einer Sc%§4"#.
Auf Bundeswasserstrassen ist eine REGISTRIERUNG nicht (mehr) notwendig. Aber ein anrufbarer Bootsname, auf beiden Seiten des Rumpfes, in mindestens 10cm grossen, lateinischen Lettern in kontrastreicher Farbe zum Rumpf. Name und Anschrift des Besitzers innen. Steht bei ELWIS, kann man da nachlesen. Oder hier im Thread. Kennzeichnungspflicht ... ? (3) Wenn man sich die Mühe macht, anstatt Halbwahrheiten zu verbreiten, woher die auch immer kommen.
Tatsache ist, ich habe auf keinem meiner Boote was draufstehen. Es gibt Regionen, da wird das lässig gehandhabt von der Waschpo, wo anders sehr streng. Ich jedenfalls grüsse immer sehr freundlich und paddle möglichst schnell dahin, wo Motorboote Probleme bekommen

grüsse vom westzipfel, thomas


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