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Dieses Thema hat 178 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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raftinthomas Offline




Beiträge: 786

28.09.2010 19:17
#41 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

ich kenne keinen lack und kein öl, das farbveränderungen durch UV dauerhaft verhindert. höchstens verlangsamen. zum beispiel wasserlacke mit UV-blocker.
meistens findet übrigens sowohl ein dunkler werden als auch ein ausbleichen statt. hauptsächlich durch UV, bei gerstoffreichen hölzern auch als reaktion der holzoberfläche mit der luft.

grüsse vom westzipfel, thomas


Dull Knife Offline




Beiträge: 1.055

28.09.2010 21:49
#42 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Vielleicht reicht es auch, eine Rolle Isolierband mitzuführen, die man zücken kann, um ein geradliniges "EI" anzukleben, um den eifrigen WaSchuPo zu besänftigen.

Lässt sich an der nächsten Flussbiegung wieder entfernen.


flightgoose ( gelöscht )
Beiträge:

30.09.2010 10:11
#43 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Moin,

den Namen meines Bootes - jedes Boot verdient einen Namen - habe ich mit Folienbeschriftung auf eine 0,3 mm dünne PVC Folie aufgeklebt, die Buchstaben und die Platte gibt's in allen Farben und Schriftformen im Internet (auch passend zum jeweiligen Boot). 4 Löcher in die Platte gebohrt, und am Boot, bei mir an der "Lebensleine", eingehängt.
Somit genüge ich den gesetzlichen Vorschriften, habe aber keine Nachteile, wenn ich a) die Kennzeichnung nicht benötige und das Teil einfach abnehmen kann und b) beim Verkauf des Bootes.
Im Innern meines Falters hängt ein sogenanntes "Dogtag" (Erkennungsmarke) mit Name und Anschrift fest verbunden an einem kurzen Kettchen an einer Strebe.
Funzt prima.

Gruß flightgoose


TorstenH Offline



Beiträge: 37

30.09.2010 22:00
#44 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Jetzt geb ich doch mal meinen "Sermon" dazu:

Zitat KlFzKV-BinSch:

"§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
...
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge
von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
...
b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können; ..."

Also ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, daß ich mein Kanu kennzeichnen muß.
Ich bin da auch immer wieder gern bereit, mich mit den Herren von der WaschPo zu streiten.
Was man auf keinen Fall machen sollte, ist gleich vor Ort zahlen...

Gruß Torsten


Horst Offline




Beiträge: 254

30.09.2010 22:37
#45 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Leider Thorsten sieht es nur so aus, denn es geht eben nicht um eine Kennzeichen, sondern um einen Bootsnamen:

"Boote, die von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommenen sind, müssen mit dem Bootsnamen (auf beiden Außenseiten in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen) sowie mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers (innen) versehen sein, wenn sie nicht freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen."

Aaaaber: Wer hat denn nun wirklich zahlen müssen? Auf jeden Fall nett bei dem miesen Wetter mal wieder darüber geredet zu haben .


Gruß

Horst


guidecanoe Offline




Beiträge: 262

30.09.2010 22:53
#46 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

DANKE Horst, jetzt sollte es eigentlich wirklich jeder haben

Gruß
aus´m Norden

Andreas, der wo ein Boot mit Namen hat

if there´s no horses in heaven, I ain´t goin´


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

30.09.2010 23:03
#47 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von TorstenH
Jetzt geb ich doch mal meinen "Sermon" dazu:
Zitat KlFzKV-BinSch:
"§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
...
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge
von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
...
b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können; ..."
Also ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, daß ich mein Kanu kennzeichnen muß.
Ich bin da auch immer wieder gern bereit, mich mit den Herren von der WaschPo zu streiten.
Was man auf keinen Fall machen sollte, ist gleich vor Ort zahlen...
Gruß Torsten



UND NOCHMAL: DA http://forum.kanu.de/showthread.php?t=1850&page=5 ist es erklärt!


"Also nochmal, auf einen Nenner gebracht:

KlFzKV-BinSch -
kommt für Paddelboote nicht zur Anwendung, da jene für diese Verordnung keine Kleinfahrzeuge sind!!! (Die Frage, ob amtliches oder nichtamtliches Kennzeichen, kommt also gar nicht zum Tragen.)


BinSchStrO -
kommt für Paddelboote zur Anwendung, da jene für diese Verordnung als Kleinfahrzeuge definiert sind!!! -

Ergo: Es besteht Kennzeichnungspflicht!

(Die Art und Weise der Kennzeichnung ergibt sich aus der BinSchStrO §2.02 und wird in der Regel auf ein nichtamtliches Kennzeichen - d.h. einen Bootsnamen und Name und Anschrift des Eigentümers - hinauslaufen.)"



Und hier der DKV: http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/med...ungderkanus.pdf

Und hier die Wasserschutzpolizei Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/content/...chnung_2010.pdf

Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg: http://www.yacht-club-pirat.de/Merkblatt...rtler-Donau.pdf

Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin : http://www.wsa-b.de/service/merkblaetter..._kleinfahrz.pdf

Glaubt ihr es jetzt???

lG LG


welle ( gelöscht )
Beiträge:

30.09.2010 23:10
#48 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

ich mach es aber nicht
lG Albert


guidecanoe Offline




Beiträge: 262

30.09.2010 23:41
#49 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@ Godi : sach ich doch

if there´s no horses in heaven, I ain´t goin´


J2 Offline




Beiträge: 190

30.09.2010 23:41
#50 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

ich auch nicht!

der Marken-oder Modellname solte doch ausreichen als Beschriftung.
Oder kommt da jemand und misst nach, ob die 10cm eingehalten werden?

@ Tommy (TF)
auf welchem Teil des Mains bist Du unterwegs?
Bei mir ist die Pozilei schon freundlicherweise mit reduzierter Geschwindigkeit vorbeigeschippert, ohne was zu beanstanden....

Gruß, Jörg (J2)

Angefügte Bilder:
P1010521_a.jpg  

Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

30.09.2010 23:57
#51 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich würd' Euch alle versenken... - Seeminen auslegen! - Hylotrupes bajulus in Eure Holzcanadier setzen,
20,- € Verwarnung??? 2000,- müsstet Ihr löhnen, im Wiederholungsfall mit lebenslangem Paddelverbot belegt - - -

Ihr Spießer haltet Euch Euer ganzes Leben an Vorschriften - außer auf dem Wasser!! Outlaws!, Gesetzlose Rüpel, Ihr Wasserrocker, Ihr
selbstverliebten "ich mach' keinen Namen an meinen Canadier - eitelen Pfaue"

Das Paddel soll Euch aus der Hand fallen - Alpträume voller Heerscharen von Wasserschutzpolizisten sollen Euch plagen...




SO - jetzt geht's mir wieder besser!!!

lG Leichtgewicht


J2 Offline




Beiträge: 190

01.10.2010 00:23
#52 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Tja, das ist das Abenteuer vor der Haustür - der Nervenkitzel des Kleinen Mannes, wenn er sich zur feierabendlichen Runde mit seinem nicht ordnungsgemäß benamten, muskelkraftbetriebenen Kleinfahrzeug auf die bewachte Bundeswasserstrasse wagt...


welle ( gelöscht )
Beiträge:

01.10.2010 08:30
#53 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

immerhin über 1800 hits


Trapper Offline




Beiträge: 1.916

01.10.2010 09:47
#54 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

....ich sach nur mal wieder Legal,Illegal,Scheißegal

Internette Grüße Thomas


Paddelpaul ( gelöscht )
Beiträge:

01.10.2010 21:50
#55 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Genossen,

Ich habe meinen Sundowner restauriert und weiß in der Lackierkabine ( mit Elastifizierungszusatz ) lackiert. Das Weiß heißt " Ibisweiß und wird von Audi verwendet. Das macht das Boot zwar nicht schneller ( Audi R8 ) aber es ist das strahlendste weiß das ich
unter ca. 150 Nuancen gefunden habe.
Ich werde einen Dreck darauf scheißen und das Teil nicht mit einem bescheuerten Namen verschandeln. Höchstens: Kevin on Board oder Jaqueline on Tour

" Arbeiter und Bauern nehmt eure Paddel, nehmt eure Paddel zur Hand"
und jagt die bürokratischen Duckmäuser und Arschkriecher aus unserem Land"

PS: endlich wieder mal ein lustiger Thread.
liebe Grüße Euer Darius

Angefügte Bilder:
Sundowner.JPG  

Andreas Schürmann ( gelöscht )
Beiträge:

02.10.2010 11:47
#56 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@ Darius
Gerade bei dem gezeigten Beispiel könnte ich mir vorstellen, das die Optik durch einen Namen gewinnt, so ca. 6 Buchstaben in einer eleganten Type,
würden den weißen Lack noch weißer wirken lassen.
Oder ein Streifen in Klavierlackschwarz mit einem schicken Pfeilende (so wie bei den Yachten von Abeking&Rasmusen).

Na - egal unser Boot heißt "Prospector", komischerweise wußte der Hersteller schon bei der Auslieferung wie wir unser Boot nennen - echt praktisch.

Gruß
Andreas

"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller


kanute Offline




Beiträge: 552

02.10.2010 18:57
#57 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Amüsant zu lesen, das Ganze hier.

Wird bei der Autozulassung auch so diskutiert? Neeeeeeeeiiiiiin, das Kennzeichen passt nicht zu meinem Auto?


TorstenH Offline



Beiträge: 37

08.10.2010 16:12
#58 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich habe mir jetzt mal die BinSchStrO runtergeladen und ich muß sagen: DIE SPINNEN, DIE RÖMER!!! Da gibt es 2 Verordnungen, in denen Vorschriftern über das Kennzeichnen (Beschriften?) von kleinen Booten gemacht werden und da ist nicht einmal der Begriff "Kleinfahrzeig" einheitlich beschrieben. Das ist mir ehrlich gesagt zu blöd! Dashalb habe ich jetzt beschlossen zu dem ganzen Kennzeichnungs-Quatsch nichts mehr zu sagen! Wenn ich als "Großstädter" ja schon gezwungen bin öfter mal 15 Euronen "Parkgebühr" zu zahlen, kann ich auch alle paar Jahre mal einen Zwanziger für die "Verschönerung unserer Wasserstraßen" spenden...

Gruß und schönes Wochenende!
Torsten (ohne H)


1967oldmaster ( gelöscht )
Beiträge:

08.10.2010 16:48
#59 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

In Österreich gibts diese Diskusion nicht...
Ätsch wir brauchen nix kennzeichnen ;)

Robert
aka Oldmaster
http://www.fishsign.at


GeorgS Offline



Beiträge: 73

12.10.2010 11:16
#60 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Puh,
die gleichen Diskussionen, wie im Faltbootforum und auch nicht die erste dazu.

Was mir immer wieder auffällt ist, das man in den Verordnungen "nicht" den Unterschied zwischen der Pflicht zur einer "amtlichen Kennzeichnung" und der Pflicht zur "Kennzeichnung" überhaupt unterscheidet.
Um es mal vereinfacht auszudrücken, jeder hat die Pflicht zur Kennzeichnung. Die Frage ist nur zu welcher. Bei der VO zur Kennzeichnung von "Kleinfahrzeuge" steht, wer von der "amtlichen Kennzeichenpflicht" (damit auch von der Regestrierung) ausgenommen ist. Diese sind aber nach der Binnenschifffahrtsverordnung verpflichtet Ihr Boot außen mit einem frei gewählten Namen in lateinischer Schrift (mind. 10 cm hoch) zu "kennzeichnen".

Ich bin der Typ, der den auf Seite 1 aufgeführten Wikitext im Faltboot-Wiki verbrochen hat (der dann von diversen Kollegen ergänzt worden ist) und auch der, den dann die Behörde angeschrieben hat (der erste Brief an "Sehr geehrter Herr S.").

Was blödsinn ist, ist die Behauptung vom DKV, das der Vereinsname mit drauf muss. Das ist seit Jahrzehnten schon nicht mehr so. Wird aber gerne weiter behauptet, da jedes Vereinsmitglied auch Geld in den Verband fließen lässt (das schreibe ich als jemand, der u.A. auch in einem Verein ist ).

Wer glaubt, das dem so nicht ist, der sollte mal um Dresden/Meißen oder an der Saalemündung herum paddeln gehen. Er kann ja dann gegen das Knöllchen Einspruch einlegen.

Georg

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit! (Karl Valentin)
Paddeln ist Erholung von der Arbeit!


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