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Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen werden Äußerungen über die Firma Gatz-Kanus, deren Namen und deren Produkte nicht geduldet.

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Dieses Thema hat 178 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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Jaberwok Offline



Beiträge: 69

27.09.2010 14:56
#21 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

..... weil ich dann immer in Versuchung komme mein Boot "achleckmichdoch" zu taufen ;-)

Mal im Ernst:

Name und Handynummer habe ich in allen Booten innen angebracht (allein wegen der 'Abschreckung'evtueller Amateur-Klaumänner), aber einen Namen in 10 cm großen Buchstaben draufmachen???? - Nee nicht wirklich. Mein Dickschiff heißt Beaver, das Solo-Boot Sparrow ...


landratte ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 15:03
#22 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

ich will mich ja nicht dem Vorwurf aussetzen alles ins lächerliche zu ziehen, daher ein paar Hinweise:
1.
Die "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Wasserfahrzeugen " von 2006
GILT NICHT FÜR OCs! Die könnt ihr einfach vergessen.

2. Die "Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung" (BinSchStrO) von 1998
GILT TATSÄCHLICH AUCH FÜR OCs !
Da heissts in §1.01abs14 zu Kleinfahrzeugen:

"Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot,...


und hier sind OCs nicht ausgenommen.

Weiter unten unter §2.02 steht dann das Ding von der 10cm großen Schrift usw.

Man kann nun davon ausgehen dass die Verordnung von 2006 die andere von 1998 nicht aufhebt , sondern nur ergänzt.
Daraus folgt, dass die von 2006 uninteressant ist, weil OCs ausgenommen sind,
die Verordnung von 1998 eine einfache Kennzeichnung mit Namen für alles was kein Surfbrett ist, und nicht unter die Verordnung von 2006 fällt, vorschreibt, sofern es sich auf Binnenschiffahrtsstraßen befindet.

Wie groß nun die Gefahr ist auch erwischt und bestraft zu werden, wenn der Name fehlt, oder zu klein, oder nicht 2mal draufsteht muss jeder selber wissen


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 15:12
#23 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

IHR seid alle Arnachisten!!!

...lasst uns die autonom-arnachistischen Paddler Deutschlands gründen!!!


Seid lieber froh, dass der EPP nicht kam & wir noch keine Steuern & Gebühren oder Lizenzen für's Paddeln zahlen!!!

lG Leichtgewicht


PS: Landratte hat recht, das ist die korrekte Fundstelle


welle ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 15:16
#24 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

JA
APP statt
EPP


Albert


happy landing Offline




Beiträge: 149

27.09.2010 16:13
#25 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

hallo zusammen
habe gehört, dass es in Germany so sein soll. Mein Boot hab ich dennoch nicht gekennzeichnet. Es steht zwar gross "Made in Germany" drauf. Darauf hab ich das "M" und "in" weggekratz, und seitdem hat es einen Namen!
Bisher bin ich auch niemanden begegnet, der sowas interessiert hat. Gut, die Adresse innerhalb des Bootes ist sinnvoll. Aber ich bin halt in Deutschland Ausländer und jedes Gesetz (Bzw Verordnung uswusf) kann man nicht kennen.


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

27.09.2010 16:49
#26 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich behaupte, wenn man sich im Ufenwasserbereich aufhält und umsichtig paddelt, wird einen kein Entenschützer gleich abmücken - die sind ja auch nur Menschen...

Aber für eine hitzige Diskussion find ich das Thema immer wieder gut (merkt man das??? )


lG Leichtgewicht


Bernd-pgl Offline



Beiträge: 435

27.09.2010 17:01
#27 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo

Das ganze gilt aber nur, wenn ich Bundeswasserstraßen benutze. paddle ich auf Kleinflüssen ist das nicht zwingend notwendig. Meine Boote sind innen beschriftet und von aussen steht halt Nova Craft drauf oder ein anderer Hersteller. Ist auch ein Name und ca 10cm groß. Da wir viel auf Bundeswasserstraßen unterwegs sind, ehrlich uns hat noch keine Polizeistreife angehalten,im gegenteil die winken uns immer freundlich zu und nehmen vorher noch ihre fahrt zurück wegen dem Wellenschlag.

viele Grüße
Bernd

http://www.canoetrail.de


Albert Offline



Beiträge: 246

27.09.2010 18:28
#28 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Moin,
nach der Bootstaufe gibs ein Saufgelage war immer lustig.
Albert


kanute Offline




Beiträge: 552

27.09.2010 18:48
#29 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ist das wirklich so schlimm?

Grüße
Bernd

Angefügte Bilder:
Hanto yo.jpg  

GünterL Offline




Beiträge: 1.102

27.09.2010 19:06
#30 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich erinnere mich da so dumpf an einen OC mit den klingenden
Namen Kotztüte ll.
Hatten wir diese ganze Diskussion nicht schon mal geführt?

LG Günter


Amateur ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 19:07
#31 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Kotztüte "II"?

P A D D E L B L O G


PaddelPit Offline



Beiträge: 113

27.09.2010 19:17
#32 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Alle!

Also, wir finden das gar nicht so tragisch schlimm.
Unser OC trägt den Namen "Fuss des Wanderers" auf beiden
Bootsseiten.

Grüße Peter und die Crew von "Fuss des Wanderers"

Was immer Du tust, tue es mit bedacht!


GünterL Offline




Beiträge: 1.102

27.09.2010 19:25
#33 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Sorry, Axel,
hab's nur mehr schwach in erinnerung gehabt, und da dürfte die Queen Elisabeth 2 drunter
mitgemacht haben.

Gruß Günter


TF ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 19:48
#34 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

So jetzt erst mal vielen Dank für die rege Beteiligung...mit so viel Anteilnahme habe ich gar nicht gerechnet. Die rein rechtlichen Sachen sind mir eigentlich klar...willst Du auf einer "Schifffahrtsstraße" fahren, kommst Du wohl um eine entsprechende Kennzeichnung nicht herum...oder riskierst halt Ärger. Und vielen Dank für die Schilderungen Eurer Erfahrungen aus der Praxis.
Ich könnte mir für mein Boot ein kleines Messingtäfelchen mit Name + Addr. innen aufheklebt vorstellen. Für außen ginge dann vielleicht ein kurzer Bootsname auf Folie...das hat dann nicht so den "ewigen Touch". Habe auch einen Kumpel, der mir die Folie incl. Schrift besorgen kann.
Bis dann ,,, Tommy


welle ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 21:12
#35 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

moin
ich habe das Frame 16 einige Jahre ohne jeglichen Aufkleber gefahren -
und davon sond wir doch ausgegangen: ob das Frame boot beklebt werden soll
oder nicht.
Ich meine an so ein Boot gehört kein Nameszug in 10 cm Höhe, da muss man
sich einfach "anarchistisch" drüber hinwegsetzen. Das Ding ist steuerlich gesehen
und abgesichert ein Kunstwerk und kein Wasserfahrzeug
Gruß
Albert


TF ( gelöscht )
Beiträge:

27.09.2010 21:37
#36 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Danke Albert...vielleicht bleibts ja auch bei der "Messingplakette Innen" ... passt einfach besser zu Kunst als Plastikfolie außen!


Olaf Offline




Beiträge: 364

27.09.2010 22:08
#37 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

misch mich auch mal ein.
Also meine Boote tragen nen Namen, da wir am Mittellankanal (Bundeswasserstraße)liegen und es laut unserer "Alten so sein MUSS". Und da ich manchmal friedliebend bin.......
Das Problen was Du,Tommy, bekommen wirst, ist eben doch die Farbe der Ewigkeit. Habe ich auf meinem Stripper auch kürzlich bemerkt. Folie zwecks Neulackierung runter und schon sieht man die Auswirkungen von UV. Nämlich das Nachdunkeln. Ein Name für immer

Olaf


Hans-Georg Offline




Beiträge: 820

28.09.2010 07:43
#38 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Olaf,
auch wenn ich davon ausgehe, dass FRAME ein Name ist, auch wenn er nicht 10cm groß ist, sind die Boote schon durch sich selbst gekennzeichnet, also unverwechselbar. Und so lange nicht hunderte davon unterwegs sind, ....
Die Beschichtung allerdings ist trotzdem UV-echt.
Gruß
Hans-Georg


Olaf Offline




Beiträge: 364

28.09.2010 10:07
#39 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

moin Hans-Georg,

Zitat
auch wenn ich davon ausgehe, dass FRAME ein Name ist, auch wenn er nicht 10cm groß ist, sind die Boote schon durch sich selbst gekennzeichnet, also unverwechselbar



ich wollte nicht Oberlehrer sein, ich mag die Kennzeichnung auch nicht und ist wie gesagt nur ein Zugeständnis, um nicht ewig nervende Diskussionen zu fördern.

Zitat
Die Beschichtung allerdings ist trotzdem UV-echt



Das war meine Lackierung angeblich auch. Aber nach nun ca 5 Jahren.... Deine Beschichtung habe ich nun schon mehrfach befühlt. Was mir unbedingt gefällt, ist das sie mir durch die Zähigkeit sehr widerstandsfähig erscheint. Wenn sie auch noch UV Beständiger ist, klasse. Kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich dacht das alle Hölzer, auch lackiert, nachdunkeln.

Olaf


Hans-Georg Offline




Beiträge: 820

28.09.2010 11:59
#40 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Olaf,
es gibt auch Hölzer , die ausbleichen. Aber nach meinen Erfahrungen nicht unter dem teuren Zeug, das ich verwende.
Gruß
Hans-Georg


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