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Dieses Thema hat 178 Antworten
und wurde 29.972 mal aufgerufen
 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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sputnik Offline




Beiträge: 2.801

16.10.2013 07:51
#101 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

zum Thema Kennzeichnung:

bisher hatte ich meinem Boot auch keinen Namen gegeben, da mir kein Passender eingefallen war. Neulich paddelte
ich dann mit einem Bekannten auf dem Neckar in der Nähe von Heidelberg. ich: "warum hast du denn auf einmal
einen Namen auf dein Boot geschrieben?" Er. "neulich in Offenau hat mich die Wasserschutzpolizei angehalten und
gesagt, daß das auf Bundeswasserstraßen sein muß." Ich: "und wieviel Strafe hast du zahlen müssen?" Er: "Nichts.
Sie haben gesagt, ich soll das eben so schnell wie möglich machen, damit beim nächsten Mal Paddeln was dransteht."

Ich habe mir dann den Edding-Stift meines Bekannten geschnappt, einen lustigen Namen beidseits auf's Kanu außen
geschrieben, innen meinen Namen und Adresse. Als das WE vorbei war, habe ich alles mit Verdünnung wieder
abgewischt. Ging flott und nächstes Mal auf Neckar, Rhein oder sonstwo steht wieder was am Boot, das mir just an
diesem Tag gefällt. Die Registrierung mit Nummerntafeln etc. ist bei unserer Art von Booten nicht notwendig.

Einziges Problem am Canadier sehe ich darin, daß man meine Adresse leicht lesen kann, wenn das Boot auf dem
Autodach ist. So weiß jeder, welche Wohnung/Haus gerade leer ist. Ob das langfinger einlädt? Eher unwahrscheinlich.

Gruß, Stefan
__________________________________________________
Stark und groß durch Spätzle mit Soß'


GünterL Offline




Beiträge: 1.102

16.10.2013 11:46
#102 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Stefan,
ich würde die Adresse in deinem Falle irgendwo hinschreiben, wo mal es beim Canadier am Autodach
nicht so leicht sieht. Oder gibts da eine Vorschrift "Adresse hinten links 3 cm unter dem Süllrand"?

LG Günter

http://www.aoc.or.at/Willkommen_beim_AOC...Open_Canoe.html


sputnik Offline




Beiträge: 2.801

16.10.2013 20:24
#103 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo Günter,

auf die Idee sind wir auch gekommen. Mein Bekannter hatte es leicht mit seinem Kajak Prijon Expedition. Er hat die
Adresse einfach unter die Gepäckluke geschrieben. Ein Canadier heißt nicht umsonst OC. Der ist halt überall
einsichtbar. Wenn Auftriebskörper montiert sind, kann man die Adresse da drunter schreiben. Oder einfach die
Eigneradresse an die Seitenwand mit Edding, danach Panzertape drüber. Wenn es dann "ernst" wird, einfach das Tape
abreißen . Wenn man nur will, findet man eine für alle akzeptable Lösung.

Gruß, Stefan
__________________________________________________
Stark und groß durch Spätzle mit Soß'


Mahyongg Offline



Beiträge: 255

28.10.2013 16:50
#104 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Adresse? Da meinen die Wohl Internetadresse oder EMail-Adresse.. das reicht mir schon ;D

Ansonsten wäre ein toller Name für ein Boot doch "Ichbineinbesoffenervolldepp" - möchte das unbedingt mal per Mega-Xylo-oder sonstigem -Phon über eine Bundeswassersstrasse hallen hören ;D

So gesehen.. erfüllt das dann den Straftatbestand der Beamtenbeleidung und der Beamte muss sich selbst anzeigen (da er ja keine Straftat ungesühnt lassen darf?)..

Schon witzig, das ganze. Ach, ich geh' einfach im Ausland paddeln, da sind eh' mehr Berge.


Ulme Offline




Beiträge: 886

19.01.2014 18:45
#105 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

7 Seiten Thread und lange nichts geschrieben.
Um ehrlich zu sein: ich habe mir das nicht alles gelesen.
Meine Frage: Wenn ich im Sommer 2014 für 2 Wochen am Peenestrom/Ostsee unterwegs sein werde mit einem
5,35m Kanu: muss ich irgend etwas kennzeichnen in Deutschland, wenn ich ausschließlich paddle?
Muss ich auf etwas achten wenn ich zum Angeln einen Anker werfe?


Haubentaucher Offline



Beiträge: 385

20.01.2014 07:46
#106 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hallo,

an der Küste Bootsnamen und Heimatort, Binnen zusätzlich Name und Anschrift des Inhabers. Alles weitere ist voraussichtlich freiweillig. Binnen brauchen deutsche Boote Nummern, die Charterkanus, Segelboote über 5 m oder Motorboote ab 5 PS sind.

Gruß
Chris


Wolfgang Hölbling Offline




Beiträge: 3.677

20.01.2014 07:52
#107 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Stefan, wir haben eins gemeinsam. Ich lebe auch, in so einem kleinen Land!
LGW

http://www.canoebase.at/
http://www.swiftcanoe.eu/

Wolfgang Hölbling


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 12:42
#108 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Ulme
habe ich versucht in Post #92 für Deutschland zu beantworten:

Zitat
(muskelgetriebene Wasserfahrzeuge sind laut Verordnung keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes) und dementsprechend braucht man nicht kennzeichnen!

Die Verordnung redet auch extra von Wasserfahrzeugen und nicht von Booten. Damit erschlägt die Verordung auch direkt neue (vielleicht noch gar nicht erfundene Fortbewegungsmittel - analog StandUpPaddling)


Ulme Offline




Beiträge: 886

20.01.2014 12:51
#109 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Alles klar, danke!


Biki Offline




Beiträge: 129

20.01.2014 14:26
#110 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Hier findest du eine Menge guter Informationen zur Peene. Unter 14.1. auch Infos zur Kennzeichnungspflicht.
Die Peene ist von Malchin bis zur Mündung ins Oderhaff ist ebenso wie der Peenestrom, das Oderhaff und das Achterwasser Bundeswasserstraße. Dort gilt für Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichnungspflicht (das sind unsere), dass sie einen Namen tragen müssen.


Ulme Offline




Beiträge: 886

20.01.2014 14:43
#111 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

10cm große Buchstaben. Oh mann.
Ich denke das wird - wenn überhaupt - eine Ruckzuck
Aktion mit schwarzem Isolierband...


strippenziacha Offline




Beiträge: 951

20.01.2014 14:48
#112 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

....
oder immer dicken Edding dabeihaben!
Je nach dem, wie lange es halten soll :-)

Hans

Aus am grantigen Orsch kimmt koa lustiga Schoaß


Spartaner Offline




Beiträge: 1.167

20.01.2014 15:01
#113 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat von Ulme im Beitrag #111
10cm große Buchstaben. Oh mann.
Ich denke das wird - wenn überhaupt - eine Ruckzuck
Aktion mit schwarzem Isolierband...

Genau, Isolierband ist beliebt. Auch erklärt sich aus diesem Material die plötzliche Beliebtheit von einfach zu klebenden Bootsnamen wie "Ei" oder "Ili" (asiatischer Fluss).

Gruß Michael


Biki Offline




Beiträge: 129

20.01.2014 15:28
#114 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

HAI ist auch schön.


cello Offline




Beiträge: 202

20.01.2014 15:49
#115 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Nix oder Ill, ICE oder ICH

wenn ich es richtig weiß, müssen es mi. 3 Buchstaben sein (meine ich irgendwo gelesen zu haben)


Ulme Offline




Beiträge: 886

20.01.2014 16:17
#116 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich habe es verstanden. 10 cm groß und min. 3 Buchstaben.
Bitte keine weiteren Vorschläge mehr zum Namen.


rené Offline



Beiträge: 706

20.01.2014 16:54
#117 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Zitat
Bitte keine weiteren Vorschläge mehr zum Namen.



Oooch, Spielverderber!


Gruß René

Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!
(Gernhardt/Eilert/Knorr)


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 19:16
#118 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

@Ulme: Die Aussagen sind falsch!!!

@ALL

Ich kann mich nur nochmals wiederholen bevor das hier weiter ausartet, weil das Thema ja irgendwie doch zu schön ist:

(Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, sind laut Verordnung keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes) und dementsprechend braucht man nicht kennzeichnen!

und die Peene als "Bundeswasserstrasse der untersten Kategorie" hat keinerlei besondere Anforderungen.

Siehe meine Ausführungen zu "HAUSORDNUNG" in Beitrag #92. Auf der Peene gibt es keine von der "Ordnung" abweichende Regelung.

Also nach der Ordnung (dem darüber stehenden Gesetz) Link zur BinnenSchifffahrtsStrassen-Ordnung hier konkret in Kapitel 2 §2.02 muss die zuständige Verordnung gelesen werden, welche die Durchführung dieser Ordnung regelt Link zur "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung(KlFzKV-BinSch")und wir kämen wieder zu meinem oben zitierten Satz, da die Durchführungsverordnung das Gesetz/die Ordnung mit den Worten aushebelt:
§1 2.b: (Ausgenommen von der Kennzeichnungspflichtverordnung) sind Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können;



Manchmal ist es leider so:


rené Offline



Beiträge: 706

20.01.2014 19:53
#119 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ich setze an dieser Stell nochmal den link von Seite 1 dieses threads rein.
Dort steht sehr schön erklärt, wie es sein soll.
Faltbootwiki

@cb1p111: Du kannst das ja gerne handhaben wie Du willst, so Du denn Ärger mit der WaSchuPo magst.
Zu meinem Bekanntenkreis gehört einer von der besagten Truppe, der auf Oder und Neiße unterwegs ist.

Gruß René

Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!
(Gernhardt/Eilert/Knorr)


cb1p111 Offline




Beiträge: 315

20.01.2014 19:57
#120 RE: Kennzeichnungspflicht ... ? Antworten

Ehrlich Réné.... Faltbootwiki gegen die vom mir sauber verlinkten Gesetze in der derzeit gültigen Version???

ICH BLEIB BEI DEN GESETZEN... und lass Faltbootwiki einfach mal Faltbootwiki sein.

Das wäre ja so, als wenn ein Richter in WIKIPEDIA nachliest, wie die Welt funktioniert!!!


Alleine schon der erste Satz Deines Links zu Faltboot.org/Faltbootwiki ist nur halbrichtig:
Zitat von Faltbootwiki: "Auf Bundeswasserstraßen gilt § 2.02 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), wonach muskelkraftbetriebene Boote (Kleinfahrzeuge) zwar nicht amtlich zu registrieren, aber dennoch mit mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben zu benennen sind"

Stimmt so nicht, da danach die Verordnung zu lesen ist, welche sagt:

Zitat
Im Sinne dieser Verordnung sind
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen,
ausgenommen
b. Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können;



und wenn die muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeuge AUSGENOMMEN werden, dann sind die DRAUSSEN aus der Kennzeichnungspflicht


Den Begriff auf Faltbootwiki von den muskelkraftbetriebenen Booten gibt es im Übrigen überhaupt nicht , weil es gar nicht um Boote geht, sondern um Wasserfahrzeuge!!! Da gehts um Surfbretter genauso, wie um SUP Boards oder Tretboote oder Wasserfahrräder...


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