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Dieses Thema hat 144 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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Wolfgang Hölbling Offline




Beiträge: 3.677

05.04.2010 09:20
Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Ich habe sie bisher im Netz nicht gefunden. Wer weiß darüber etwas? Gilt das EU-weit?
Angeblich ist die Befestigung mit Seil und Knoten zur Transportsicherung nicht mehr erlaubt! Ich wurde von der Polizei belehrt, aber nicht abgestraft.
Besonders interessant für mich die Bestimmungen für: Deutschland, Holland, Österreich, Schweiz
Hilfe, Hilfe!!!

Wolfgang Hölbling


martinaundflorian Offline



Beiträge: 499

05.04.2010 10:21
#2 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Servus Wolfgang,

das war aber nicht am 1. April, oder?

Gruß
Florian

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Doc Offline




Beiträge: 310

05.04.2010 10:27
#3 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Hallo Wolfgang,
so neu ist das nicht, ich meine vor 1-2 Jahren stand im Kanu-Sportheft daß nur geprüfte Zurrgurte verwendet werden dürfen. Wahrscheinlich aus versicherungstechn. Gründen.
gruß
Rolf


Wolfgang Hölbling Offline




Beiträge: 3.677

05.04.2010 11:41
#4 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Hi Florian: nix 1. April! Schau auf den Kalender, Du brauchst ein update!
Hallo Rolf: nur geprüfte, mit lesbarem Etikett und Ablaufdatum! Aber eben nicht irgendeins, sondern mit höheren Mindeststandarts - um die geht es!
Die Seillösung soll überhaupt nicht mehr akzeptiert werden.
lG W

Wolfgang Hölbling


gast Offline



Beiträge: 240

05.04.2010 12:23
#5 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Zitat von Wolfgang Hölbling
Ich habe sie bisher im Netz nicht gefunden. Wer weiß darüber etwas? Gilt das EU-weit?
Angeblich ist die Befestigung mit Seil und Knoten zur Transportsicherung nicht mehr erlaubt! Ich wurde von der Polizei belehrt, aber nicht abgestraft.
Besonders interessant für mich die Bestimmungen für: Deutschland, Holland, Österreich, Schweiz
Hilfe, Hilfe!!!


Im Holland kein verordnung fur geprüfte zurrgurte, aber hier sind kein wahnsinnige geschwindigkeiten erlaubt...

Dirk


sputnik Offline




Beiträge: 2.801

05.04.2010 12:45
#6 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Zitat von Wolfgang Hölbling
Ich habe sie bisher im Netz nicht gefunden. Wer weiß darüber etwas? Gilt das EU-weit?
Angeblich ist die Befestigung mit Seil und Knoten zur Transportsicherung nicht mehr erlaubt! Ich wurde von der Polizei belehrt, aber nicht abgestraft.
Besonders interessant für mich die Bestimmungen für: Deutschland, Holland, Österreich, Schweiz
Hilfe, Hilfe!!!



Warum kaufst du nicht einfach ein paar gescheite Gurte?

Viele Grüße

Stefan


HeinzA Offline




Beiträge: 1.529

05.04.2010 12:52
#7 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Hi Stefan,

eben darum geht es ja, was sind gscheite Gurte? Ratschengurte, Thulegurte, Werbegurte von Kanuhändlern????

LG Heinz

Nur zahme Vögel träumen von der Freiheit, wilde Vögel fliegen.
Wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen.


yohofahrer Offline




Beiträge: 151

05.04.2010 12:54
#8 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Servus!

So neu ist das nicht. Die entsprechende Verordnung (DIN EN 1292-2) ist seid 2001 in Kraft und gilt Europaweit, also auch in den Niederlanden. Hier gehts nicht um Versicherungstechnische Fragen sondern rein um die Ladungssicherung. Zwischen LKW-Transporten und dem Privatem Transport von Booten auf dem Autodach wird nicht unterschieden.

Guckst Du hier: http://www.ladungssicherung.de/content/d.../16-17_LaSi.pdf

Grüße aus dem Sauerland!

Ralf.


welle ( gelöscht )
Beiträge:

05.04.2010 13:00
#9 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

moin Heinz
gescheite Gurte sollten ein angebrachtes Fähnchen mit
dem Hinweis auf GS geprüft entsprechend VDI 2701 (das ist
die "Norm" für Zurrmittel) haben. Gibt es in der Regel in
5 m Länge und 25 mm Breite kosten mit Zinkgußschließe und
Unterlage 8,95 EUR.
Gruß aus der Nordheide
Albert


http://www.absolut-canoe.de


gast Offline



Beiträge: 240

05.04.2010 13:08
#10 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Zitat von yohofahrer
Servus!
So neu ist das nicht. Die entsprechende Verordnung (DIN EN 1292-2) ist seid 2001 in Kraft und gilt Europaweit, also auch in den Niederlanden. Hier gehts nicht um Versicherungstechnische Fragen sondern rein um die Ladungssicherung. Zwischen LKW-Transporten und dem Privatem Transport von Booten auf dem Autodach wird nicht unterschieden.
Guckst Du hier: http://www.ladungssicherung.de/content/d.../16-17_LaSi.pdf
Grüße aus dem Sauerland!
Ralf.


Vielleicht gilt so etwas fur Spanngurte/Zurrgurte aber nicht fur seil und knoten?
Ich informiere mich weiter beim polizei zu hause

Dirk


martinaundflorian Offline



Beiträge: 499

05.04.2010 13:42
#11 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Servus Wolfgang,

ich dachte Du wärst vielleicht am 01. April aufgehalten worden...

Also ich kenne einen paddelnden Polizisten der selbst nur mit Seil und nie mit Spanngurten befestigt. Er ist schon fast beleidigt wenn man beim Umsetzen sein Boot mit Spanngurten fest macht.

Ich werde ihn bei nächster Gelegenheit mal fragen.

Gruß
Florian

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welle ( gelöscht )
Beiträge:

05.04.2010 14:22
#12 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

moin
Ihr wißt doch wie das läuft:
Aufgrund einer EU Verordnung wird versucht mal wieder eine
Straßennutzergruppe abzumelken... Staatssäckel sind leer
und Kalkmützen wollen befördert werden.

Es geht um die Ladungssicherung und da muss man halt die Vorschriften einhalten und
wenn die sagt Gurte nach Norm, dann Gurte nach Norm.
Ich sehe das oft auf den Autobahnraststätten, dass die Herren von der BAG oder Polizei
um die parkenden Autos rumschleichen und observieren. Da wird schon mal ein schlafender
Trucker aus der Kabine geklopft.
Gruß aus der Nordheide
Albert


strippenziacha Offline




Beiträge: 951

05.04.2010 16:23
#13 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Servus zusammen,

ich weiß, es ist natürlich nervig, wenn man einen schönen guten Satz Gurte hat, die aber keine
Normung besitzen.
Auf der anderen Seite muß man auch halt mal Nägel mit Köpfen machen, wenn man immer hört,
was so alles auf der Autobahn verlorengeht. Wieviele Wohnzimmersessel habe ich schon von
Anhängern fliegen sehen, mit Gummigurten gesichert.
Solange europaweit es für alle gilt, ist ja in Ordnung, tut zwar weh, wenn man sich einmal mit neuen
Gurten eindecken muß, aber irgendwo muß man halt anfangen.
Mir schmeckt es auch nicht.
Das wir dann die Bootsverleiher an der Ardeche freuen, die arbeiten alle mit einer langen
Leine, da werden die Boote von oben nach unten auf dem Hänger vertaut. Geht ruckzuck und ich
denke die haben noch keins verloren.
Ist halt so bei Gesetzen einmal richtig definiert dann weiß man was los ist.
Genauso wie bei den Motorradhelmen, gilt überall in Europa eine E-Norm, außer in Deutschland
die haben so eine wässrige Definiton für Motorradhelme, wenn dann ein Deutscher nach Österreich oder
nach Italien fährt schimpft er auf die Ausländer, weil die so eine blöde Norm haben.
Denn Mist haben aber die Deutschen beieinander.
Nun ja genug geschimpft und für den Verein einen Satz neuer Gurte gekauft, hat eh nicht geschadet,
mal wieder auszumisten.


Viele Grüße

Hans

Aus am grantigen Orsch kimmt koa lustiga Schoaß


raftinthomas Offline




Beiträge: 786

05.04.2010 18:11
#14 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

hier wird ja ein ganz schöner sturm im wasserglas losgetreten.
eine norm hat KEINERLEI rechtsverbindliche wirkung.
solange die stvo nicht vorschreibt, dass diese zu benutzen sind, kannst man weiter wie bisher verfahren.
§22 StVO
§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

...

grüsse vom westzipfel, thomas


woodsia Offline



Beiträge: 47

05.04.2010 20:02
#15 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Hallo,

so einfach ist das auch wieder nicht, wie ich Dir aus meiner Berufspraxis als Auditor für Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme versichern kann.
Du schreibst:
"eine norm hat KEINERLEI rechtsverbindliche wirkung" und zitierst etwas später § 22 StVO: "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
VDI 2701 ist die anerkannte Regel der Technikim Bereich der Ladungssicherung. Jeder Richter wird Dir zwar zubillgen, nicht Zurrgurte nach Norm verwenden zu müssen, dann musst Du im Schadensfall aber beweisen, dass Deine Gurte und Deine Methoden der Ladungssicherung der a.a.R.d.T. entsprachen bzw. gleichwertig waren. Und das möchte ich sehen, welcher Laie das hinbekommt. Juristisch gesehen ist der Einsatz normierter Methoden und Materialien vor Gericht ein Indiz für Straflosigkeit und umgekehrt der Einsatz anderer Materialien und Methoden ein Indiz für Fahrlässigkeit. Du kannst natürlich über eine Prodkt- und Prozess-FMEA eine angemessene Risikoanalyse Deiner Methodik machen - aber lohnt sich das für die paar Kröten, die genormte Zurrgurte kosten??

VG
Woodsia


saniwolf Offline




Beiträge: 441

05.04.2010 20:29
#16 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Hallo,

wo ist das Problem?

- Ich verwende anständige Gurte,
- befestige meine Boote ordentlich/selbst und
- verwende immer eine zusätzliche 2. Sicherung!

Letztendlich muss ich es verantworten und ich möchte meine Ladung nicht auf der Autobahn verteilen! Ganz einfach also?

Gruß aus Unterfranken

Wolf


raftinthomas Offline




Beiträge: 786

05.04.2010 20:43
#17 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

na dann,
lieber woodesia, wünsch ich dir viel spass, wenn du künftig deine boote auch mit beladungsplan, verzurrplan und -berechnung und antirutschmatten unterwegs bist.
ganz nebenbei: mal augenmass bewahren. wenn ich mich um jeden furz irgendwelcher bürokraten kümmern würde, müsste ich meinen betrieb sofort morgen früh schliessen- und mit mir 95% aller gewerbetreibenden.

grüsse vom westzipfel, thomas


woodsia Offline



Beiträge: 47

05.04.2010 21:30
#18 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Lieber Thomas,

ich wollte nur höflichst darauf aufmerksam machen, dass Deine Sichtweise Tücken bergen kann. Keiner wird beim Transport von Booten die komplette Anwendung der VDI 2701 fordern, soviel zum Augenmaß.
Ich stehe täglich in Betrieben (großen und kleinen), die gottfroh sind, wenn sie im Falle von Unfällen Normen, Gesetze und Richtlinen anwenden, um a) Unfälle zu vermeiden, b) ihre Schwere zu minimieren und c) wenigstens Organsationsverschulden zu vermeiden. Aus meiner Sicht sind Sicherheitsvorschriften nicht entbehrlich! Ich glaube, niemand von uns will in Mitteleuropa auf den Stand mancher asiatischen Staaten zurückfallen.
Das manch betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Auswuchs Gewerbetreibende drangsaliert - geschenkt, aber wer Sicherheitsvorschriften für obsolet hält, na ja, das kommentiere ich dann lieber nicht!

Aber das Thema waren ja schlichte Zurrgurte nach norm für 8-12 € das Stück (und ich brauche nur zwei für meinen Canadier, den ich auch nicht wegen mangelder Technik vom Dach verlieren will, dafür war er zu teuer!)- was um alles in der Welt spricht dagegen?

VG
Woodsia


Amateur ( gelöscht )
Beiträge:

05.04.2010 21:32
#19 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten



Das ist der "Fuhrmannsknoten" (neudeutsch "Truckers Hitch"). Der heißt so, weil er schon seit Jahrhunderten zur Befestigung von Ladung verwendet wird. Mag sein, dass die Fuhrwerke mit ihrer Ladung neuerdings ein wenig flotter unterwegs sind aber die verwendeten Seile haben sich qualitativ ja auch gesteigert. Ich jedenfalls vertraue dem Knoten mehr als Zurrgurten (die natürlcih einfacher zu bedienen sind).

Axel

P A D D E L B L O G
P O L I N G T R E F F E N 2010


yohofahrer Offline




Beiträge: 151

05.04.2010 22:19
#20 RE: Neue Verodrnung für Spanngurte/Zurrgurte? Antworten

Servus!

Spätestens wenn hier deswegen mal einer 150 € Geldbuße und 3 Punkte in Flensburg kassiert hat ist das Thema erledigt. Wenn einem dann auch noch Sonntags Nachmittags 200 km von zu Hause die Weiterfahrt wegen "nicht ausreichender und/oder micht zugelassener Sicherungsmittel" untersagt wird wünscht man sich sicher die 8-12€ für einen entsprechenden Gurt investiert zu haben. Nicht das mir das bis dato mal passiert währe aber als Disponent in einem Speditionsunternehmen kenn ich mich ein winig mit der Problematik "Ladungssicherung" aus.

Ob eine derartige Verordnung Sinnvoll ist oder nicht muss letztlich jeder mit sich selbst ausmachen, Fakt ist aber, es gibt eine entsprechende Verordnung und sie wird auch umgestzt.

Grüße aus dem Sauerland!

Ralf.


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