Moinmoin! Das Führen des Standers -und hier ist es gleich, ob es sich um den Vereins- oder Verbandsstanders handelt- ist meines Wissens aktuell ohne Bedeutung. Aber bis in die 1970er Jahre war beispielsweise im Landes-Kanuverband Bremen zum Führen des Standers ein sogenannter "Standerschein" für Segler, Motor- und Muskelkraftkanuten, eine Art "Führerschein", dessen Schwerpunkt auf reviertypischen Verkehrsvorschriften und Bedingungen lag, zu erwerben. Was das Führen der Nationalen angeht, verbinden sich gesetzliche Regeln und, bezogen auf die Gastlandflagge, die guter Seemannschaft. Die Nationale gehört auf Seeschifffahrtsstraßen und Grenzgewässern ans Heck, die Gastlandflagge bei Segelbooten in die Saling, und bei Paddelbooten an den Bug. Als Notlösung wird noch akzeptiert, wenn die Gastlandflagge über der Nationalen am Heck geführt wird. Meine Erfahrung in Polen ist, dass ich mit korrekter Flaggenführung bei Seglern und Ruderern immer sehr herzlich willkommen geheißen worden bin. Über Kanu-Vereine an der Weichsel bis Gdansk und an der Warta ab Gorzow Wielkopolski kann ich bezüglich Gastfreundschaft nur vom Eisenbahner-Sportverein Krakow (dort war der spätere Papst Mitglied) Gutes berichten. Die Teilnehmer der TID genießen offenbar inzwischen bezüglich korrekter Flaggenführung eine Art Sonderstatus.
Hab ich mir niemals Gedanken drüber gemacht und hat auch noch nie Probleme gegeben. Egal ob in Spanien, Frankreich, Niederlanden, Italien oder sonstwo.Und zwar sowohl binnen wie auf See. So Flaggenkram bei Paddelbooten interessiert wohl ziemlich niemanden mehr, wozu auch. Hab ich auch keinen Bock drauf. Aber wer sein Boot mit Standern, Flaggen, Boots-, Vereins- und Heimathafenbeschriftungen vollkleistern mag, nur zu.
Zitat von raftinthomas im Beitrag #2Aber wer sein Boot mit Standern, Flaggen, Boots-, Vereins- und Heimathafenbeschriftungen vollkleistern mag, nur zu.