Oft erfährt man ja von neuen Befahrungsregeln oder gar Paddelverboten erst, wenn es schon zu spät ist. Oder die lokalen Paddler, die schon wissen, dass da etwas in der Mache ist, bilden eine zu kleine Gruppe, um sich Gehör zu verschaffen. Daher dachte ich mir, dass es ja nicht schaden könnte, wenn es hier im Canadierforum einen Thread zu aktuell (drohenden) Sperrungen gibt, in dem wir uns gegenseitig auf dem Laufenden halten können.
Vor ein Paar Tagen habe ich im DKV-Newsletter gelesen, dass vor kurzem auf der Pegnitz das pegelabhängige Befahrungsverbot verschärft wurde, so dass eine durchgehende Befahrung nur noch sehr selten möglich ist. Hier gibt es Details dazu und auch eine Petition, an der man sich beteiligen kann: https://www.kanu-bayern.de/Umwelt/Aktuel...e-und-Petition/
Weitere aktuell betroffene Flüsse sind laut der o.g. Website:
Zitat Ganzjährige Sperre der renaturierten Nidda in Hessen - hier klagt der DKV Neue, verschärfte Sperre der Pegnitz mittels Mindestpegel zusätzlich zur bisher bestehenden jahreszeitlichen "Wintersperre" - hier klagt der BKV Drohende, neue Sperrverordnung an der Isar zwischen Krün und Sylvenstein (ganzjährig) sowie Sylvenstein bis Stadtgrenze München ("Wintersperre" von Oktober bis Mai) Drohende, neue Sperrverordnung an der freien Isar im Stadtgebiet München oberhalb Thalkirchen Drohendes, generelles Fahrverbot auf der Isar bei Hochwasser im Stadtgebiet München sowie ggf. in den Isarauen Drohende, neue Sperrverordnung an der Altmühl bei/unterhalb von Eichstätt Angeblich vorerst wieder zurückgestellte Verschärfung der bestehenden Wiesent-Regelung (gemäß der neuen Pegnitz-Regelung) usw., usw.
Von den drohenden Sperren auf der Isar hatte ich bisher auch noch nichts mitbekommen.
Das Thema verdient natürlich Aufmerksamkeit. Selber beobachte ich die Entwicklung seit über 30 Jahren (dreißig!). Die rettende Kavallerie am Horizont seh ich nicht.
Es ist nun leider so, dass die Gewässer in den Ländern des deutschen Sprachraums für die Kanufahrerei nur eingeschänkt geeignet sind. Es ist hier einfach zu kleinräumig, zu dicht besiedelt, zu sehr von der Zivilisation überformt. Schlimm genug ist es schon in Frankreich, Kanada oder gar den USA. Das trifft dann auf einen zunehmenden Wohlstand, der von einer ziemlich aktiven Industrie reichlich befeuert wird (gemeint sind Bootshersteller und alles, was damit zusammen hängt). Dazu kommen noch typisch deutsche Mentalitäten, speziell bei Behörden, Umweltschützern, auch organisierten und nicht organisierten Paddlern. So eine ziemlich gefährliche Mentalität ist z.B. die Romantik. In fast allen Köpfen hat sich festgesetzt, dass man im Zeichen der Spaßgesellschaft "Indiano-Ganuu" fahren muss. Was die Ursache für die Entwicklung des Vermietungs-Unwesens ist. Welches vom wasserrechtlichen Gemeingebrauch natürlich nicht gedeckt ist, welche überaus einfache Tatsache die Umweltbehörden aber so gut wie nirgends bemerkt haben. Eines haben sie aber bemerkt: Sperren kann man durch Verordnungen - aber auch durch verlottern lassen. Gerade wer Kleinflüsse außerhalb der üblichen Filetstücke mag, kann sich bei jeder Tour über etwa vier bis sechs Baumhindernisse pro Kilometer freuen. Und dafür hat man aber doch einen tollen, naturnahen Zustand; wirklich dschungelartig, und mit stilechten Portagen - na eher hochzerren und rumkraxeln.
Und dann hat man noch spezielle Grotesken wie etwa am Glan. Dessen Filetstück zum Beispiel ist derzeit bis Jahresende gesperrt. Wer das konkret nachlesen will, findet das auf der Seite der SGD-Süd. Ein sachdienlicher erster Link ist vielleicht der hier, es kann sich aber täglich wieder was Neues hierzu ergeben: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite...eilung-nr-1717/
Wie gesagt, Hoffnung habe ich keine. Die Probleme sind zu vielschichtig. Aktuelle Informationen sind natürlich unerlässlich, wenn man die noch vorhandenen Nischen für seine speziellen Paddelvorstellungen nutzen möchte. Schöne Grüße Thomas
In der Klage des Deutschen und der Hessischen Kanu-Verbandes gegen die Nidda-Sperrung hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen.
bis zum 16.10. eine Befragung zum Thema "Bootfahren auf der Isar" durch. Interessierte können bei dieser Meinungsumfrage ihre Vorstellungen zu Verhaltensregeln, Befahrungsverboten etc. durch eigene Kommentare oder ankreuzen kundtun. Mit einer hohen Beteiligung und der kritischen Auseinandersetzung zu Befahrungsverboten können Kanuten dem Landratsamt wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung des Kanusports geben.
Zitat Hier sind meine Überlegungen und Vorschläge für Kommentare zu den einzelnen Fragen des Online- Fragebogens des Landratsamtes Bad-Tölz-Wolfratshausen. Sie sollen als Anregungen zum Weiterdenken dienen. Es wäre wichtig, daß Ihr Euch damit auseinandersetzt und bei den Kommentaren selbst bei Übereinstimmung eigene Antworten findet, damit beim Landratsamt nicht standardisierte Antworten eingehen sondern individuelle. Ich freue mich auch über Rückmeldungen und Anregungen.
Allgemeine Regelungen
1. Kein Befahren bei Hochwasser (gemessen an einem bestimmten Pegel). Regelung notwendig? Weiß nicht Kommentar: Für erfahrene Paddler sind 200 m3/s kein Problem, für die typischen Badebootfahrer sind 40 m3/s die Grenze - also keine Kriminalisierung geübter Kanuten. Besser sind Warnungen und bei Unfällen finanzielle Sanktionierung bei Unfällen.
2. Kein Befahren der Isar während der Laichzeit bestimmter Fischarten (z. B. von November bis Mai). Regelung notwendig? Nein Kommentar: Während der Laichzeit sind aus Witterungsgründen sind ohnehin keine Badebootfahrer unterwegs. Das wäre am eigentlichen Problem vorbeireglementiert. Es geht um das Problem "Übernutzung der Isar als Partyfluß hauptsächlich in den Monaten Juli/August".
3. Kein Befahren der Isar während der Brutzeit bestimmter Vogelarten (z. B. von Mitte März bis Mitte Mai). Regelung notwendig? Nein Kommentar: Die Störungen kommen überwiegend nicht durch Bootfahrer, sondern durch Badegäste und Spaziergänger, oft mit freilaufenden Hunden.
4. Kein Befahren der Isar von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Regelung notwendig? Nein Kommentar: Es gibt keine Hinweise darauf, daß häufig in den Nachtstunden gefahren wird. Populistische Regelung ohne Bezug zum eigentlichen Problem: "Nutzung der Isar als Partygelände zwischen 10 Uhr und 18 Uhr"
5. Einsetzen und Anlanden von Booten nur an bestimmten Stellen zulässig (außer Anlanden im Notfall). Regelung notwendig? Nein Kommentar: Es wäre unverhältnismäßig, den Bootfahrern das Anlanden zu verbieten, während Hunderte von Sonnen- und Flußbadern das Ufer säumen und ins Wasser gehen. Eine konsequente Überwachung der Vogelschutzzonen mit entsprechenden Sanktionen ist hingegen sinnvoll.
6. Befahren der Isar nur im Hauptstrom oder an tiefster Stelle, soweit dies aus Sicherheitsgründen möglich ist. Regelung notwendig? Nein Kommentar: Es wird ohnehin auf dem fahrtechnisch günstigsten, meist tiefsten Stromstrich gefahren. Im Flachwasser hingegen stehen nur die Fischer und und Flußbader.
7. Komplette Sperrung der Oberen Isar für den Bootsverkehr zwischen Landkreisgrenze zu Garmisch- Partenkirchen und der Geschiebesperre am Sylvensteinsee. Regelung notwendig? Nein Kommentar: Dieser Abschnitt wird mangels ausreichendem Wasser selten befahren und nicht von den wenigen Kajak-/Canadierfahrern überlastet, sondern von den vielen Sonnenbadern, Spaziergängern in den Kiesbänken und auch illegalen Kiesbank-Übernachtern
Regelungen zu Booten und Bootsfahrern
8. Die Isar darf nur mit strömungsfähigen Booten befahren werden. Schwimminseln, Tubes, Stand- up- Boards oder andere vergleichbare schwimmende Gegenstände sind nicht zugelassen. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Fahrten auf dem Wildfluß Isar mit ständig wechselnden Hindernissen sind nur in geeigneten, kanusport-typischen Booten (auch SUP) vertretbar. Unfälle mit "Badebooten" müßten als "grob- fahrlässiges Verhalten" sanktioniert werden (Bezahlung der Rettungseinsätze)
9. Verbot von unbesetzten Beibooten (z. B. für Getränke). Regelung notwendig? Ja Kommentar: Verwendung verantwortungslos, weil stark eingeschränkte Manövrierbarkeit bis hin zum Hängenbleiben an Baumhindernissen. Die dabei verlorenen Flaschen enden als Glasscherben im Fluß.
10. Kein Zusammenbinden von Booten. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Die Manövrierfähigkeit ist in kritischen Situationen deutlich erschwert bis unmöglich und damit ein leichtfertig herbeigeführtes Sicherheitsrisiko, bei Engstellen auch für nachfolgende Boote.
11. Beschränkung der Insassen auf maximal 10 Personen pro Boot. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Die Größe der Besatzung hat zwar keinen Einfluß auf Naturverträglichkeit, aber Boote mit mehr als 10 Personen sind meist reine "Sauf-Gesellschaften". Ausnahmen könnten genehmigt werden, z.B. Naturerkundungsfahrten des Jugendlagers Hochland.
12. Absolutes Alkoholverbot für Bootfahrer. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Bei Unfällen und groben Besäufnis-Auffälligkeiten wäre das Verbot eine Handhabe für Behörden und Haftungsauschluß für Versicherungen. Besoffen auf einem Wildfluß fahren ist "unmöglich".
13. Verbot von Lautsprechern, Tonverstärkern, o. ä. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Der Gebrauch ist mit Natur und Naturschutzgebiet unvereinbar, Verbot besteht bereits, mangelnde Durchsetzung
14. Schwimmwestenpflicht für Kinder bis einschl. 12 Jahre und Nichtschwimmer. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Bei einem Wildfluß mit immer wieder gefährlichen Baumhindernissen spielt "Schwimmer? Nichtschwimmer“ eine geringe Rolle. Wegen des Perforationsrisiko an Geäst sollten Wildflüsse ausschließlich Feststoff-Schwimmwesten befahren werden
15. Schwimmwestenpflicht für alle Bootfahrer. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Im Gegensatz zu Badenden kommen Bootfahrer auch an den Problemstellen vorbei, manche Fahrer sind durch ihre Manövrier-Unvermögen besonders gefährdet. Fehlen der Schwimmweste bei Bootsunfällen als "grob fahrlässiges Verhalten" sanktionieren.
16. Verbot von Glasflaschen. Regelung notwendig? Ja Kommentar: Besonders im Hinblick auf Bierkästen und (die leicht von weitem erkennbare) nachgeschleppten Bierkästen (bei Kenterungen Glasscherben im Fluß)
17. Keine organisierten Fahrten/Veranstaltungen mit mehr als 40 Personen je Fahrt/Veranstaltung. Für bestimmte Veranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden. Regelung notwendig? Ja Kommentar Zwar kein geeignetes Kriterium für Naturschutz und Sicherheit, aber behördliche Eingriffsmöglichkeit z.B. bei Massenaufrufen á la Facebook. Bei Bootvrleihern müßte eine Kontingentierung greifen, ggf. auch Beschränkung auf regionale Bootsverleiher.
18. Weitere Anmerkungen/Vorschläge: Die jetzigen Probleme entstanden ausschließlich durch den überbordenden Party-Badeboot- Rummel und den Badebetrieb. Jetzt ohne Differenzierung die sich seit 100 Jahren problemlos verhaltenden Kajak- und Canadierfahrer mit- einzuschränken, wäre willkürlich. Funktion: Kanufahrer, Canadierfahrer, SUP-Fahrer, BKV-Mitglied .... etc.
Bitte den Link auch in euren sozialen Netzwerken wie Facebook-, Whatsapp- usw. Paddel-Gruppen teilen! Oder auch an andere Mitglieder eures lokalen Kanuclubs.
Der Glan ist am 6. Oktober 17 im faltbootforum kurz angesprochen worden (mit Links u.a. zu einem nicht sonderlich rasierten Kanuvermieter. Die Groteske hat noch beträchtlich zugenommen. Die Sperrung ist ausgeweitet worden bis Meisenheim (weil ein maroder Baum tatsächlich zwischen Mietboote gefallen ist); darüber herrscht natürlich gewaltige Betroffenheit. Sowas aber auch. Wer eine Tour auf dem Glan in Erwägung zieht, sollte am Vortag unbedingt die website der SGD-Süd durchsehen, ob es nicht noch weitere Neuigkeiten gibt. Das ist letztlich die zuständige Behörde, deren Informationsverhalten aber keinen professionellen Eindruck macht. Die Seite ist leider nicht sehr übersichtlich. Schöne Grüße Thomas
Die Sportpaddler, die sich in der Natur doch eher respektvoll bewegen, würden so am meisten eingeschränkt, während man für die Gummibootler noch nicht einmal eine Schwimmwestenpflicht plant (außer für Kinder und Nichtschwimmer).
Hat eigentlich jemand Kontakt zum GOC oder anderen Paddelvereinen? Wenn es noch eine Chance gibt, dann jetzt, um sich einzubringen, und paddlerfeindliche Befahrungsregeln zu verhindern. Z.B. durch Anrufe und Stellungnahmen an das Landratsamt Wolfratshausen. Wenn das von einem Verein oder Verband kommt, wird das von der Politik noch eher ernst genommen, als wenn einzelne Paddler sich zu Wort melden.
Hier ein kurzes Update von den Bemühungen das widersinnige Winterfahrverbot auf der Isar abzuwenden. Die Münchner Vereine sind aufgefordert bis morgen 18.1.19 ihre Stellungnahmen abzugeben. Von einigen weiß ich daß das geschehen ist. Der BKV wird bis Monatsende Stellung nehmen. Der Münchner Canadierstammtisch hat einige einzelne Stellungnahmen verfasst und an der Landrat geschickt. Wer gerne auch seine Meinung dazu beim LRA oder Landrat kund tun möchte, sollte das schleunigst tun!