Für die Zukunft des Wildflusspaddelns gibt es leider nie gute Nachrichten und der Protest der Paddler ist in der Regel "too little, too late" bzw. wird einfach folgenlos von den Behörden ignoriert.
Zitat Trotz aller Proteste und Gesprächsrunden ist inzwischen die Isar-Verordnung für die Bereiche von Sylvensteinsee bis Bad Tölz samt der kompletten Sperrung bis zum 1. Juni in Kraft getreten. (...) haben wir vom Bayerische Kanu-Verband eine Klage angestoßen. Leider wird es wohl mindestens ein Jahr dauern, bis sich das Gericht damit befassen wird. Unsere Petition im Bayerischen Landtag ist vom zuständigen Ausschuss solange zurückgestellt. (...)
Die Stadt München arbeitet übrigens ebenfalls an einer Isar-Verordnung, die dem Vernehmen nach ihren Schwerpunkt jedoch auf der Sicherheit hat. Wir stehen in Kontakt mit den zuständigen Behörden, um gegebenenfalls unsinnige Verordnungsparagrafen zu verhindern.
Apropos unsinnige Verordnungen: Die Klage gegen die Mindestpegel-Verordnung an der Pegnitz, die uns Paddler kaum noch eine Befahrung ermöglicht, läuft noch, ein genauer Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.
An der Wiesent ist seit einiger Zeit die Befahrung nach dem Wehr Rothenbühl verboten. Weil der Ausstieg direkt vor dem Wehr für den örtlichen Verleiher reserviert ist, fehlt eine Umtragungsmöglichkeit für Vereins- und Privatpaddler. Diese müssen etwa drei Kilometer oberhalb aussteigen. Das halten wir für nicht hinnehmbar und werden – da ein Austausch vor Ort fruchtlos blieb – in diesem Fall anwaltliche Unterstützung suchen.
Von Kraftwerksbauten sind nach wie vor eine ganze Reihe von Gewässern in Bayern bedroht: So soll am Wehr Pielmühle bei Schwandorf ein Wasserkraftwerk entstehen, dass der inneren Naab kaum noch Wasser lassen würde – eine Katastrophe nicht nur für die Schwandorfer Paddler. Im intensiven Austausch und in Kooperation mit den Naturschutzverbänden einschließlich des Fischerei-Verbandes arbeiten wir daran, die Politiker und Behörden davon zu überzeugen, die Pläne fallen zu lassen.
Nach wie vor werden Pläne zum Kraftwerksbau an der Salzach vorangetrieben, daher werden wir auch 2020 wieder zur Protestfahrt aufrufen. Wer sich den Termin schon mal notieren möchte: Am 5. Juli ist es erneut so weit.
An der Saalach sollen gleich mehrere Kraftwerke auf österreichischer und deutscher Seite entstehen: Auch hier sind wir dran.
Und wenn wir gerade in der Grenzregion sind: An der Tiroler Ache hat sich zum Herbst hin abgezeichnet, das alle bisherigen Einstiegsstellen zur Entenlochklamm für nicht-kommerzielle Fahrten gesperrt sind. Wir hoffen, bis zum Frühjahr mit den Behörden vor Ort eine alternative Lösung zu finden.
Eine andere Sorge treibt die Kelheimer Paddler aktuell um: Der Donau-Abschnitt um die Weltenburger Enge soll zum Nationalen Naturmonument erklärt werden. Noch ist völlig unklar, welche Auswirkungen das für den Kanusport hat. Die Behörden haben zwar im Vorfeld zugesichert, die Kanuten anzuhören, doch im Moment herrscht Funkstille. Wichtig wie immer in solchen Situation: Den Kontakt zu den zuständigen Beamten halten, damit die Interessen der Paddler auch wirklich Berücksichtigung finden. Das ist die Empfehlung, die wir aus der Erfahrungen im Ressort heraus, allen Vereinen geben möchten: Geht proaktiv auf die Ämter zu, redet konstruktiv mit den Zuständigen – damit ist schon manch örtliches Paddler-Unheil abgewendet worden.
Und im Landkreis München gibt es nun auch eine Paddel-Verordnung (https://www.kanu-bayern.de/storage/bilde...eis_Munchen.pdf). Im Gegensatz zum Landkreis Wolfratshausen sind hier zum Glück keine jahreszeitlichen Paddelverbote enthalten. Interessant: Ab sofort sind Auftriebskörper vorgeschrieben.
Zum Glan gilt für bisher total gesperrte Stück von der Lautermündung in Lauterecken bis zur Kreisgrenze kurz vor Meisenheim eine gewisse Lockerung. Das Anmeldeverfahren ist hier ersichtlich: https://sgdsued.rlp.de/de/themen/wasserw...anufahren-glan/
Kurz gefasst: Nur Erwachsene, die Erfahrungen vergleichbar dem EPP 3 haben, nach Anmeldung, die für das Kalenderjahr gilt, und nur im Einerkajak. Darüber hinaus werden diverse Empfehlungen ausgesprochen, Schwimmweste, Helm etc.
Der Mietkanadier, aber auch der gewöhnliche Privatkanadier, der dort auf dem Wasser gesichtet wird, riskiert das in solchen Fällen übliche Bußgeld. Für diesen Ausschluss des Kanadiers habe ich persönlich in dem vorangegangen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren und auch bei den Kontakten wegen der praktisch zwangsläufigen Neuregelung auch intensiv gekämpft und ebenso wie ein anderer privater Kläger die Aufhebung der Totalsperrung erreicht. Ohne den Ausschluss dieses Bootstyps wäre die Behörde mit dem Problem der Bootsvermietung dort kaum zurecht gekommen. Die Beschränkung auf Einerkajaks hatte sich schon an der Wieslauter vor fast einem Vierteljahrhundert sehr gut bewährt. Zur Beruhigung: Beide Gewässer sind auf Dauer für den klassischen Kanadier auch nicht ganz optimal. Die Wieslauter ist schon sehr problematisch wegen der Baumhindernisse und am Glan besteht dazu die Tendenz. Privat genutzte Kanadier waren dort auch eher selten zu sehen.
Welches Gewässer ist schon auf Dauer für den klassischen Kanadier ganz optimal? Ich verstehe, dass man die Verleihboote fern halten möchte, aber hätte man dann nicht konsequenterweise nur 1er-Kanadier zulassen sollen? Einer-Kajaks habe ich im Verleih schon öfter gesehen. Einer-Kanadier eher nicht ;)
Zitat von ThomasJJ im Beitrag #43Beide Gewässer sind auf Dauer für den klassischen Kanadier auch nicht ganz optimal. Die Wieslauter ist schon sehr problematisch wegen der Baumhindernisse und am Glan besteht dazu die Tendenz.
Mir ist nicht ganz klar, inwieweit bei Baumhindernissen Einer-Canadier im Vergleich zu Kajaks nachteiliger sein sollen, eher im Gegenteil: bessere Übersicht, leichterer Ein- und Ausstieg, schnelleres Be- und Entladen, leichteres Portagieren ...
Ich war früher ein strikter Gegner des EPP, inzwischen bin ich der Ansicht, dass es tatsächlich eine Führerscheinpflicht für bestimmte Gewässer geben sollte, ähnlich dem Sportbootführerschein, aber eben speziell für Kleingewässer und "Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine". So könnten wenigstens Leute mit entsprechendem Befähigungsnachweis dort noch fahren. Wobei natürlich klar sein muss, dass ein vom Verleiher ausgestellter EPP-Basisschein keinesfalls ausreichend ist.
Der klassische Kanadier ist wohl kaum der Einerkanadier. Das ist eher ein Boot von vergleichsweise wenigen Spezialisten, mit denen es kaum Probleme geben dürfte. Es ist völlig richtig, Baumhindernisse lassen sich mit Kanadiern aus den dargestellten Gründen leichter bewältigen. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man ganz einfach die Nutzung gewerblich vermieteter Boote verboten. Es geht aber nun mal nicht nach mir. Wenn es das täte, gäbe es auf der weiten Welt keine Probleme mehr. (Meine Prozessführung habe ich nicht zuletzt als Bekämpfung des Vermietungsunwesens verstanden). Auf die Situation in Frankreich habe ich im Prozess und auch danach eindringlich hingewiesen, wo nämlich das Einer-Sit-on-Top jetzt zu den beliebten Mietbooten gehört. Hier im Canadierforum wurde schon darauf hingewiesen, warum es in Frankreich kaum noch "klassische" Kanadier zu mieten gibt. Das dort verlinkte umfangreiche Dokument hatte ich übersetzt und dem Gericht vorgelegt. Die Beschränkung auf den Einerkajak als das klassische Boot des erfahrenen Wanderpaddlers war nach den positiven Erfahrungen an der Wieslauter eben das gegebene Mittel für die Behörde, Mietboote abzuhalten, ohne sie ausdrücklich in der Verfügung zu nennen.
Die Ein und Aussetzstelle (Rastplatz) Rountzenheim-Auenheim an der Moder (Elsass) ist aus Gründen des Naturschutzes gesperrt. Aktuell werden noch Handzettel verteilt. Eine Beschilderung soll in den nächsten Tagen erfolgen. Je nach Wasserstand gibt es ein paar Stellen die als Pausenplatz genutzt werden können.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Aufhebung der saisonale Komplettsperrung der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen abgewiesen :(
Das Landratsamt Regen hat neue Auflagen für private und gewerbliche Bootsfahrten auf dem Schwarzen Regen herausgegeben, die ab Mai 2023 gelten. Ganz so streng wie ursprünglich geplant sind diese nicht - zunächst stand ein komplettes Fahrverbot im Raum. Artikel : https://www.br.de/nachrichten/bayern/ab-...n-regen,TcS43qk
Sperrung am Markelfinger Winkel (Bodensee-Untersee) Am 30. September ist die neue Naturschutzgebiets-Verordnung "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee" in Kraft getreten. Befahrungsverbot vom 15.10. bis 15.3. für den gesamten Markelfinger Winkel.
Fränkische Saale: „Das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks, -canadier, Schlauchboote, Stand-Up-Paddle-Boards und sonstige Schwimmkörper jeglicher Art) ist auf der gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen (Flusskilometer 84,5 - Grenze zum Landkreis Rhön-Grabfeld, Gemarkung Nickersfelden bis Flusskilometer 18,1 - Grenze zum Landkreis Main-Spessart, Gemarkung Morlesau) bis auf Weiteres verboten“, so liest es sich im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen vom 09.02.2024. ...
Nun ja - das entspricht so etwa dem Grundsatz, dass in Deutschland möglichst alles, was Spaß macht, verboten, strafbar oder mindestens mit einem Bußgeld zu belegen, jedenfalls aber zu verhindern ist. [...] Aber nur, wenn die Teilnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. (Da hab ichs gut, der Großteil meiner Touren wird mit dem Gumotex-Solar gemacht, also mit einem uralten, 3,01 Meter lang. Länge läuft! Kein Canadier, eher ein Punt, aber man kann solchen Leuten ja verbieten, hier ihren Senf zu verschmieren).
So - jetzt aber zur Sache. Wie oben im ersten Absatz bereits bewiesen, habe ich Ahnung von solchen Sachen. Positiv ist, dass hier keine Rechtsverordnung sondern eine Allgemeinverfügung vorliegt. Für eine Klage gegen diese gibt es keinen Anwaltszwang. Entgegen landläufiger Meinung ist ein Anwalt in solchen Sachen auch nicht unbedingt nützlich. Nach aller Erfahrung schreiben die Anwälte nur die soliden und brauchbaren Äußerungen der Umweltreferenten der Verbände sinngemäß ab - allein die Prüfung von Erfolgsaussichten kostet bei den angeblichen Experten schon mal 7.000 Euro. Aber wie ich die Leute in Bayern einschätze, wird ein Anwalt bemüht. Nach meiner Überzeugung kann man sich den sparen. Dass hier nicht geklagt wird, halte ich für völlig unwahrscheinlich. Aber wahrscheinlich wird viel mehr Geld ausgegeben als unbedingt nötig. Kosten wird das allemal. Sobald geklagt wird, kommt die Anforderung einer Verfahrensgebühr von - sagen wir mal - 438 Euro. Die im ersten Absatz zurückhaltend ironisierte Radikalität der Verordnung begründet wiederum ironischerweise durchaus gewisse Erfolgsaussichten der Klage. Generell mögen die Verwaltungsgerichte keine Übertreibungen und finden dann schon mal bereitwillig einen Ermessensfehler.
Der DKV, der das pflichtgemäß zeitig bekannt gegeben hat, wie auch der BKV, die können hier nix dafür. Die Fundstelle der Allgemeinverfügung hätte man verlinken können, rumgugeln muss net sein. Das ist aber allenfalls eine Einserbremse. Danke an Dipol, dass dieses zeitnah hier gebracht worden ist.
Moderations-Kommentar: Politischen Inhalt ohne Paddelbezug gekürzt. Den Link zur Allgemeinverfügung hättest Du auch gerne angeben können... markuskrüger
Also, hier kann man das Amtsblatt als pdf lesen: https://www.landkreis-badkissingen.de/bu...608&page_media= Solche Einschränkungen des Gemeingebrauchs gehen in Bayern nach Art. 18 III WHG immer wenn: "beschränken oder verbieten, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, eigentumsgleiche Rechte oder Besitz zu verhüten, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten, die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt oder das Gewässer und seine Ufer zu schützen, den Erholungsverkehr zu regeln oder die Benutzung eines Gewässers auf Grund von Erlaubnissen, Bewilligungen, alten Rechten und alten Befugnissen oder den Eigentümer- und Anliegergebrauch sicherzustellen." Und eine Begründung zu dieser vielleicht naturschutzfachlichen Frage muss es auch geben, denn: Man kann das also prüfen und ggf. die Rechtsmittel ausschöpfen. Oder will das der BayLKV zentral angehen? Da gab es schon mal was...?
Finde ich immer wieder toll wie arrogant deutsche Bürokratien Verbote aussprechen, natürlich im Interesse und Auftrag der Bürger, sich aber darum drücken eine handfeste Begründung mitzuliefern
Das ganze wird wohl mit dem länger bekannten Allgemeinzustand der Strecke zusammenhängen:
...echt fast nicht zu glauben! Die sind echt besorgt um unsere Sicherheit! Ich habe auch wirklich Angst wenn ich auf einem Fluß paddele, das ich von einem Baum erschlagen werde. Deshalb fahre ich: 1. Schnell - dann bin ich schneller weg, bevor der Baum auf mir landet 2. oder hier - da sind nämlich keine Bäume die mich erschlagen könnten
Einfach unglaublich!
Grüße von der Mittelweser
Volker
Solo Canoe: GRB Newman Classic XL Paddle: BlackBart Bentshaft, Northstar Voodoo Tandem Canoe: Wenonah Itasca; Freedom 17.9 Cedar Strip
Lasst mich raten. Angeln ist weiterhin erlaubt? Denn Angler können ja nicht von umstürzenden Bäumen getroffen werden. Genau so wie ihre Stiefel dem Ufer wohl tun während die Schuhe von Paddlern ein Uferbetretungsverbot erfordern.
Edit: Ich habe den Ursprungspost noch etwas erweitert...
------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mut ist oft Mangel an Einsicht, während Feigheit nicht selten auf guten Informationen beruht...