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Kennzeichnungspflicht ... ?
#77 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Hallo an alle,
habe den Namen beim Lackierer auflackieren lassen, sieht richtig gut aus. Es gibt ja auch Schablonen zum selbstlackieren oder zum Bekleben mit verschiedenen Schriften, die zum Kanu in Schriftform und Schriftfarbe passend ausgesucht werden können,
Gruß Algonquin Klaus
Was sollen eigentliche diese Antworten der Bootsnamenverweigerer?
Das ist doch alles nicht sachlich und liefert letztendlich den Befürwortern der Befahrensverbote für Flüsse nur Argumente.
Geht doch mit euren ach so tollen Booten nach Schweden oder Finnland, vielleicht könnt ihr euch da besser über Verordnungen hinwegsetzen.
#79 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Habe die Ehre aus Bayern Andreas.
Ich habe auf der Free 2013 mit der Wasserschutzpolizei
für Binnenenschiffahrt gesprochen,aussage ist so, man sollte
eine kennzeichnung haben wegen der ansprache des Bootes bei Unfall oder ähnlichen,
ist aber keine Plicht.
Schorsch
Ps:Bei meinen Leistenkanu hab Ich zwar einen aber er fählt nicht auf
#80 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Uff. Sechs Seiten voll, und wieder schreibt einer Sc%§4"#.
Auf Bundeswasserstrassen ist eine REGISTRIERUNG nicht (mehr) notwendig. Aber ein anrufbarer Bootsname, auf beiden Seiten des Rumpfes, in mindestens 10cm grossen, lateinischen Lettern in kontrastreicher Farbe zum Rumpf. Name und Anschrift des Besitzers innen. Steht bei ELWIS, kann man da nachlesen. Oder hier im Thread. Kennzeichnungspflicht ... ? (3) Wenn man sich die Mühe macht, anstatt Halbwahrheiten zu verbreiten, woher die auch immer kommen.
Tatsache ist, ich habe auf keinem meiner Boote was draufstehen. Es gibt Regionen, da wird das lässig gehandhabt von der Waschpo, wo anders sehr streng. Ich jedenfalls grüsse immer sehr freundlich und paddle möglichst schnell dahin, wo Motorboote Probleme bekommen
#81 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
#82 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Ach Schorsch,
bezahlst du denn die kostenpflichtigen Verwarnung derer, die sich auf dein Hörensagen verlassen?
Kann ja auch sein, dass der Smutje deiner Waschpo das so sieht. Woanders sind die da aber strenger, und das kann einem schon auch die Tageslaune verderben.
Andreas Schürmann
(
gelöscht
)
#83 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

>>> ... die sich auf dein Hörensagen verlassen?
Die Auskünfte der Polizei eines Landkreises sind ja auch nicht bleibig auf andere Dienststellen übertragbar.
Da kann ich mir durch aus Szenarien vorstellen wo ein Landkreis sagt: "Wenn ihr den teueren Sprit für eure WaPo-Boote vergurken wollt, dann beweißt auch mal das das nötig ist."
15 Euro hier, 20 das läppert sich auch ganz nett. Im Vergleich zu dem Aufwand einer Geschwindigkeitskontrolle sind namenlose Kanus schnell abkassiert.
Trotzdem sind die Wa-Polizisten bestimmt nicht die Bösen, wenn man da mal ne Frage hat sind die total hilfsbereit, Ausrüstung, Revier, Wetter. Die freuen sich direkt wenn sie mal angesprochen werden.
#84 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

hallo zusammen
ich versteh Euer gejammer nicht, haben denn Eure Boote keine Namen? Diesen aufs Boot zu bringen ist wohl nicht so schwer, habe da bei einem Bootsbeschrifter die Folie bestellt und aufgeklebt. Sieht super aus und gefällt mir. Dass die Halteradresse im Boot angeschrieben sein soll ist wohl auch im eigenen Interesse da sonst bei einem Verlust es schwierig würde dass ein Finder auch den Besitzer wieder findet.
Ich möchte einfach ganz spontan entscheiden, auf welchem Fluss ich paddeln will ohne dann überstürzt die Ausrüstung anzupassen. OK, ein möglicher Fluss diesen Sommer ist die Oder, und da braucht es noch so ein Winkelement am Heck. Sollte ich bis dahin keines finden von meinem Heimatland, werde ich wohl die Fidschifahne hiessen und auf Anfrage erklären, das Boot gehöre einem gewissen Soko vom Dorf Waikumbukumbu auf Viti Levu.
viele Grüsse
Thomas

Bei mir scheitert es tatsächlich daran, daß meine Boote keine Namen haben. Es soll ja Leute geben, die ihren
Autos auch Namen geben. Ist bei mir Beides nicht der Fall. Wobei ich es mit dem Bußgeld auch nicht so genau
nehme. Fahr ich mit meinem WoMo ohne Feinstaubplakette in entsprechende Zonen, kostet es mich das Doppelte
und einen Punkt. An einer Stoppstelle nicht bis zum Fahrzeugstillstand anhalten kostet ähnlich. Dito grüner
Rechtsabbiegerpfeil und nicht an der Haltelinie angehalten. Diese Dinge kommen bei mir wesentlich öfter vor,
als daß ich namenlos auf Bundeswasserstraßen paddel. Bevor ich mir jetzt also einen Bootsnamen überlege, der
mir vielleicht nächste Woche schon nicht mehr gefällt, paddel ich einfach. Werde ich "erwischt", dann ist es
eben so. Der Polizist macht auch nur seinen Job. Er hat die Gesetze nicht gemacht.
Wenn ich nun weiß, daß ich zwei Wochen im Spreewald unterwegs bin oder auf einem Fluß wie Elbe, Rhein, Donau,
dann würde ich das Anbringen eines Namens als Urlaubsvorbereitung sehen. Dann bliebe er aber auch nur für diese
Zeit. Es sei denn, mir fällt ein Guter ein
#86 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Nimm doch einfach Deinen Forumsnamen.
LGW

Mein Ally heißt "Ally". Dieser Name steht in 10 cm hohen lateinischen Buchstaben auf jeder Seite dran. Nun habe ich letztens gelesen, dass der Name anders als der Hersteller-Name zu lauten hat. Klaus, ist das irgendwo in Vorschriften nachlesbar? Wer verlangt das?
Gruß Michael
#89 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Hallo Michael,
bin 2012 in Heidelberg auf dem Neckar mit anderen Kanufahrern angehalten worden und da wurde moniert, dass einer den Namen des Herstellers als den Bootsnamen angegeben hat. Die Polizisten sagten, dass der Name des Herstellers auf mehr als einem Boot steht und daher dies nicht als individueller Bootsname gilt.
Gruß Algonquin Klaus


Gestern auf der gut strömenden Elbe fährt das WSP-Boot an uns vorbei, hält und ruft aus 10m Entfernung stromAUF: Kommen sie mal längsseits! Zeigen sie mal die Beschriftung ihres Bootes!
Äh, ja, beide sind deutlich 10cm groß beschriftet...
Ich tippe mal auf Langeweile - oder Präsenz zeigen?

Mag ja sein, dass ich erst auf Seite 7 des Threads meinen Senf dazu gebe.
Aber es ist nunmal so, dass hier Ordnungen/Gesetze und Verordungen (Durchführung von Gesetzen) wild durcheinander geschmissen werden.
Mag ja sein, dass in der Ordnung (also dem Gesetz) das Open Canoe nicht von der Kennzeichnungspflicht (und hier geht es nicht um amtlich oder nur Bootsname) ausgenommen ist.
Jedoch schaut man immer danach in die Verordnung (die sinnvollerweise neueren Datums ist als das Gesetz)wie man nun das Gesetz oder die Ordnung umsetzen soll.
Und siehe da (muskelgetriebene Wasserfahrzeuge sind laut Verordnung keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes) und dementsprechend braucht man nicht kennzeichnen!
Die Verordnung redet auch extra von Wasserfahrzeugen und nicht von Booten. Damit erschlägt die Verordung auch direkt neue (vielleicht noch gar nicht erfundene Fortbewegungsmittel - analog StandUpPaddling)
Jetzt kommt aber noch die Sache mit der nennen wir es mal "HAUSORDNUNG".
Wenn also ein (nennen wir es mal flappsig) Tümpel (und das kann eine Talsperre oder der Bodensee usw sein) beschließt, dass zu "kennzeichnen" oder zu "Bootsnamen" ist, dann kommt nur rein in den Tümpel, wer das macht.
Wie in der Disco zu Jugendzeiten...
Sagt die HAUSORDNUNG des Bodensees z.B. nur "signalfarben gestrichene Open Canoes mit Umweltplakette", dann mag man hinterfragen ob das Sinn macht und wo man solch eine Umweltplakette herbekommt... aber HAUSORDUNG ist erst einmal HAUSORDNUNG... und wer dagegen verstößt, fliegt raus... und wenn die Wasserschutzpolizei mit der Überwachung der Hausordnung beauftragt ist, dann wirft sie eben alle nicht signalfarbenen OC ohne Umweltplakette raus.
Ist übrigens ganz normal: Fehlt z.B. auf dem Unterbacher See bei Düsseldorf die Plakette für die Benutzung auf der linken Bootshälfte... fliegt man gegen Strafe raus. Hat man auf der Bever-Talsperre oder der Wuppertalsperre nicht die Plakette des Wupperverbandes... fliegt man raus.
Was lernen wir also:
NICHT KENNZEICHNEN und NICHT BOOTSNAMEN... aber bitte immer die HAUSORDNUNG des betreffenden Gewässers genau lesen.
#93 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Zitat
Wie sieht es denn mit Euren Erfahrungen in der Praxis bezüglich dieser Thematik aus? Ich selbst bin am Main großgeworden und habe bis jetzt nie einem Kanuclub angehört. Also habe ich meinen GFK-Old Town nach einigen "Anschissen" durch Sportbootfahrer bei der Wasserschifffahrtsbehörde angemeldet und fahre seit dem mit diesem "dämlichen Nummernschild in Übergröße auf beiden Seiten" herum.
Nun bin ich aber seit 2 Tagen stolzer Besitzer meines Frame 25S von Hans-Georg und habe irgendwie überhaupt keine Lust, dieses Kunstwerk auf so eine Art zu verunstalten. Gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit mit "wieder abnehmbaren Kennzeichen" ( Kanuclubzugehörigkeit oder Zulassung), ohne der Bootsoberfläche zu schaden?
Wäre sehr dankbar für Tips ... Tommy
Kunstwerke mit musealem Wert dürfen nicht verändert werden, die frames gehören augenscheinlich dazu. Das Anbringen von Schildern ist verboten und vermutlich sogar strafbar. Ansonsten hoffe ich, dass bei der kommenden Erderwärmung die gesamte deutsche Bürokratie dort hingespült wird, wo die Schilder auch Ihr Grab haben.
moose
Zitat
NICHT KENNZEICHNEN und NICHT BOOTSNAMEN... aber bitte immer die HAUSORDNUNG des betreffenden Gewässers genau lesen
und das wäre ein Grund auszuwandern.
#94 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

@moose: wo hin kann ein Anarchist wie Du noch auswandern??
Wie verhält es sich denn mit der Kennzeichnungspflicht in Schweden, ich meine mich erinnern zu können, dass dort auch diverse OC's Kennzeichen außen am Rumpf trugen?!
LG Leichtgewicht
#95 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Keine Ahnung aber da kennzeichnet kein Mensch sein oc, Gott ist es da noch friedlich und frei und das in Europa.
Man darf zwar keinen Wolf abschiessen, aber sonst fast alles. Ich hab noch nie so nette Polizisten erlebt, wie in Schweden.
Ich liebe Schweden. Bis ich merke, dass da auch nicht alles glänzt was grünt, bin ich Geschichte.
Aber wirklich, es geht auch ohne die Regulierungswut die wir hier haben. Canada und Alaska wäre auch eine gute Alternative für das Gefühl nicht der Hauptmann von Köpenik sein zu wollen.
moose
Es lebe die preussische Regulierungswut, und der dazugehörende Gehorsam vor der Obrigkeit.

Zitat von moose im Beitrag #95
Keine Ahnung aber da kennzeichnet kein Mensch sein oc, Gott ist es da noch friedlich und frei und das in Europa.
Man darf zwar keinen Wolf abschiessen, aber sonst fast alles. Ich hab noch nie so nette Polizisten erlebt, wie in Schweden.
Ich liebe Schweden. Bis ich merke, dass da auch nicht alles glänzt was grünt, bin ich Geschichte.
Aber wirklich, es geht auch ohne die Regulierungswut die wir hier haben. Canada und Alaska wäre auch eine gute Alternative für das Gefühl nicht der Hauptmann von Köpenik sein zu wollen.
moose
Es lebe die preussische Regulierungswut, und der dazugehörende Gehorsam vor der Obrigkeit.
Ich kann mich nicht erinnern, daß jemals ein Bürger der BRD gezwungen wurde hier zu leben. Wem es nicht gefällt, der darf sein Ränzlein schnüren und einfach gehen.
Sorry für OT, aber bei solchen Weisheiten kommt mir die Galle hoch. Hau doch ab, wenn es dir hier nicht gefällt. Geh in das gewünschte gelobte Land. Dazu fehlt dir der Mut oder was?
Wir sind so ein kleines Land und so viele Menschen wollen hier leben und es drängen immer mehr dazu. Da kann es nicht ohne Regeln gehen. Daß man so ein Geschiß wegen ein paar Buchstaben auf dem Boot machen kann. Unglaublich.
#98 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Verteidigen = vertuschen?
Eben! Deswegen sollten Fahrradfahrer und Fußgänger auch unbedingt Nummernschilder oder andere Kennzeichen tragen, nicht das die z.B. ihr Altöl anonym im Park verklappen!
Warum sollte man sonst auch was gegen eine ständige Identifizierung und Überwachung haben? Mir fällt da beim besten Willen nichts ein! Ist doch glasklar: Wer nicht überwacht werden will, der führt böses im Schilde, logo! Das war schon immer so.
Daher sollten auch z.B. Flussabschnitte und Schlafzimmer künftig per Video überwacht werden, denn gerade all die Leute, die immer mehr und mehr nach Deutschland drängen (!), die muss man genau im Auge behalten! Und deshalb bin ich jetzt auch der NSA beigetreten, denn wessen Mails ich nicht lesen darf, der ...
soll doch auswandern! Mindestens.
#99 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

OT:
Doch Markus, kannst Du immer noch, sowohl sagen als auch gehen. Funktioniert nur halt nicht mehr als Diskussionabwürger.
Alternativ kannst Du ja "rüber" durch nach China, Nordkorea oder irgendwelche Staaten in Südamerika ersetzen.
Ansonsten zum Thema Überwachung gibt nen recht informatives Youtube-Filmchen, welches mich sehr betroffen gemacht hat.
Gruß René
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