Kennzeichnungspflicht ... ?

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21.01.2014 14:21
avatar  cb1p111
#151 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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@Andreas/@Frank:

Absolut richtig... das alles habe ich in meinen Posts immer versucht mit HAUSORDNUNG des jeweiligen Gewässers zu bezeichnen.

Die ist natürlich einzuhalten und kann auch durchgesetzt werden. siehe meinen Post #92

Zitat von cb1p111 im Beitrag #92
Sagt die HAUSORDNUNG des Bodensees z.B. nur "signalfarben gestrichene Open Canoes mit Umweltplakette", dann mag man hinterfragen ob das Sinn macht und wo man solch eine Umweltplakette herbekommt... aber HAUSORDUNG ist erst einmal HAUSORDNUNG... und wer dagegen verstößt, fliegt raus... und wenn die Wasserschutzpolizei mit der Überwachung der Hausordnung beauftragt ist, dann wirft sie eben alle nicht signalfarbenen OC ohne Umweltplakette raus.


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22.01.2014 00:03 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2014 00:04)
avatar  mgiese
#152 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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Moin,

Ich finde die Diskussion hier sehr interessant.


Eigentlich hat Marc die Sache doch mehrfach gut erklärt:

Das Gesetz (BinSchStrOrdnung) sagt, dass Kleinfahrzeuge einen Namen tragen müssen.

Die Verordnung (KlFzKV-BinSch), die bestimmt, wie dieses Gesetz anzuwenden ist, sagt, dass Canadier gar keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind.


Warum sollte man sein Boot also mit Klebeband verschandeln, wenn es keine speziellen, hiervon abweichenden Regelungen für das jeweilige Gewässer gibt?

Gruß

Manfred


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22.01.2014 01:15 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2014 01:48)
avatar  lupover
#153 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
lu

Moin!

Langsam wird es ermüdend! Die Weigerung, die Realität zur Kenntnis zu nehmen, führt nicht wirklich weiter. Auch wenn man die Augen schließt ist die Welt noch da!

Kleinfahrzeuge müssen eine Kennzeichnung tragen. Wenn Kanus keine Kleinfahrzeuge (im Sinne im Sinne der Kennzeichnungsverordnung!) sind, müssen sie deshalb keine Kennzeichnung haben? Wie kommst Du darauf?

Ein Kanu ist ein natürlich ein Kleinfahrzeug nach der Binnenschiffartsstraßenordnung! Nämlich ein Kleinfahrzeug dass "nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss" (§ 2.02 BinSchStrO)

Auch wenn ich weiß, dass viele es nie wahrhaben werden, so ist es richtig:

"Die von der Kennzeichnungsverodnung ausgenommenen Fahrzeuge - zum Beispiel Ruderboote, Kanus... -müssen mit dem Bootsnamen (außen) und dem Namen und der Anschrift des Halters (innen) versehen sein. Sie können aber freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen".

Hinweis zur Adresse: Z. B. auf Mosel und Rhein innen UND außen!.

Ob es gefällt oder nicht, ober ihr es macht oder nicht, ob es kontrolliert wird oder nicht, das war hier nicht die Frage. Die Frage war, wie es richtig ist.

Zur Peene: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen, ausdrücklich keine BESONDEREN Vorschriften (vgl. § 27.21 BinSchStrO)

Für Ulme:
Kleb nen Namen drauf, reiß ihn nach dem Urlaub wieder ab, dann hast Du dich als rechtreuer Musterbüger bewährt! Oder lass es sein, trotz Kenntnis der Vorschriften. Ich habe es bis jetzt auch nicht beachtet und keinen hat es gestört. Deine Entscheidung!

Gruß
Habbo

PS


§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

mit seinem Namen oder seiner Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Sofern in einem Fall des Satzes 3 ein Kleinfahrzeug mit einer Nummer in lateinischen Ziffern gekennzeichnet ist, darf diese Kennzeichnung weitergeführt werden.

mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.


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22.01.2014 13:17
avatar  Rudo
#154 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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Ach, ist das nicht ein herrliches Thema für die winterliche Paddelpause? Die Kennzeichnungspflichtdebatte als ewig wiederkehrendes Perpetuum Mobile der Forenkultur, was wären wir ohne sie?

Freue mich schon auf die nächste Runde...

Gruß
Rüdiger

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22.01.2014 13:35
avatar  sputnik
#155 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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Ich grinse mehr über die dreiste Art, wie der Thread wiedererweckt wurde:

Zitat von Ulme im Beitrag #105
7 Seiten Thread und lange nichts geschrieben.
Um ehrlich zu sein: ich habe mir das nicht alles gelesen.
Meine Frage: .....


Inzwischen sind wir bei Seite 11. Kann dieser Thread die Ofen- und Wolfthreads toppen?
Wir dürfen gespannt sein

Gruß, Stefan
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Stark und groß durch Spätzle mit Soß'

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22.01.2014 23:44 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2014 23:58)
avatar  mgiese
#156 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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Moin Habbo,

nicht aufregen! Aber ich fürchte, Du hast recht.

Ich habe beide Texte nochmal gelesen und jetzt vermutlich auch verstanden.

Die Kleinfahrzeug-Kennzeichnungsverordnung bestimmt nicht, dass Paddelboote grundsätzlich keine Kleinfahrzeuge im Sinne aller Gesetze sind. Sie sagt vielmehr, dass sie sich selbst nicht mit Paddelbooten beschäftigt und nimmt diese von vorn herein aus.

Die BinSchStrO bezieht sich tatsächlich auch auf Paddelboote und führt bekannte Dinge zu lateinischen Buchstaben aus



Da kann man nur Cicero frei zitieren: Verum naves notos sumere odiosum est.

Vielleicht mache ich mir tatsächlich irgendwann mal Gedanken über einen Namen.

Gruß

Manfred


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23.01.2014 10:42
avatar  Thomas
#157 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Th

Moin, moin,
zum Cicero Zitat: navis ist feminin, so dass es notas heißen muss!
Grüsse
Thomas


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23.01.2014 18:41
avatar  mgiese
#158 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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Zitat von Thomas im Beitrag #157
navis ist feminin, so dass es notas heißen muss!


War ein Test um die Diskussion mal in eine andere Richtung zu lenken.


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23.01.2014 19:11 (zuletzt bearbeitet: 23.01.2014 19:12)
avatar  cello
#159 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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... um dann gänzlich OT zu laufen:

BT: LATEIN kann man auch gut mit Klebeband schreiben und wenn es aufs Wasser geht sagt man: "Ich gehe LATEIN üben!"


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23.01.2014 20:40
#160 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Pa

Das Thema ist fast so spannend wie die eventuelle Einführung der PKW-Maut ***gähn+++
Was hat Lodjur in der Signatur: Nicht reden - MACHEN!

Es darf weiter gehen

Hoffentlich ist bald Frühjahr...

LG Pit

Was immer Du tust, tue es mit bedacht! *********
Die Ferne ist, wo ich nicht bin. Ich geh und geh und komm nicht hin. (Silly 1984)

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23.01.2014 21:42
avatar  Rudo
#161 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
avatar

Bleibt nur zu hoffen, daß dein "Nicht reden – Machen!" nicht auch bei der PKW-Maut gilt...

Gruß
Rüdiger

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25.01.2014 16:18 (zuletzt bearbeitet: 25.01.2014 16:19)
avatar  Gundhar
#162 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Gu

"Die von der Kennzeichnungsverodnung ausgenommenen Fahrzeuge - zum Beispiel Ruderboote, Kanus... -müssen mit dem Bootsnamen (außen) und dem Namen und der Anschrift des Halters (innen) versehen sein. Sie können aber freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen".

Moin!

ich wurde ein einziges Mal vor vielen Jahren in der Berlin (Tegeler See) von der Wasserschutzpolizei angehalten und die fragten tatsächlich nach dem Bootsnamen. Meine Antwort: Steht doch groß vorne drauf "Lettmann"
Das haben die dann so geschluckt.

Gruß Gundhar


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22.05.2014 12:16 (zuletzt bearbeitet: 22.05.2014 12:18)
#163 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Si

Hallo zusammen,

ich hab an meinem Kanadier einen 2PS Motor angebaut.
Wie ist es denn dann mit der Kennzeichnungspflicht?

schöne Grüße
Bernd


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22.05.2014 14:57
#164 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Tr

Moin Bernd,
ist völlig unabhängig von der Kennzeichnungspflicht zu betrachten hat also damit nichts zu tun, ist völlig egal.

Brauchst Du keine Lizenz für, es sind jedoch wieder die "Hausordnungen" zu beachten da es Gewässer gibt auf denen du keinen anbauen darfst manchmal darfst du anbauen aber nicht benutzen etc..
Unkenntnis schützt auch bei regionaler Hausordnung vor Strafe nicht, in anderen Gegenden also möglichst vorher schlau machen.

Gruß
Jürgen


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22.05.2014 16:53
avatar  Skua
#165 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Sk

Es hängt auch immer davon ab, ob die Waschpo auch anständige Arbeit hat. Bei uns im Bremer Rau sind sie völlig zufrieden, wenn irgendein Name am Boot steht. Völlig wurscht wie groß! Von den Seglern sind sie da einiges gewöhnt, z.B. ein klarlackiertes 15m Holzschiff mit 5 cm Messingbuchstaben am Heck (quasi nur mit den Fingern zu ertasten!). Allerdings mit Lettmann oder Prijon oder ähnlich sollte man ihnen nicht als Bootsnamen kommen, da kennen sie sich aus und wollen nicht verarscht werden.
Vor etwa 25 Jahren habe ich in Hann.Münden einmal erlebt, das ein Waschpo die Größe der Buchstaben nachgemessen hat. War aber an Land, da ist es egal, wie groß die Buchstaben sind. Mangels Boot konnte er uns am nächsten Tag auf dem Wasser auch nichts und bald waren wir ausserhalb seines Einsatzgebietes. Bremer Polizisten, denen wir die Story erzählten, haben sich schlapp gelacht und sagten: "Den kennen wir! Der wurde von Bremen wegversetzt, mit dem konnten wir hier nichts anfangen!"
Hier im Norden ist es selbstverständlich, das ein Boot getauft wird und einen Namen haben muß. Auch ohne staatliche Vorschriften!
10 cm große Buchstaben wären bei meinen Booten zum Teil unter Wasser - wo soll da der Sinn liegen?
Grüße, Skua

Keine Hektik, wer hektisch wird macht Fehler.

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23.06.2014 17:39
#166 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
we

Seid gegrüsst..

Ich muss meine Boote als Verleiher auf jeden Fall Kennzeichnen.

Die Frage:
Wie geht das am besten?
Lackieren oder gibts Klebefolien die an PE Booten halten?
Wie habt ihr das gemacht?

Auch für die Adresse Innen im Boot
Wie kann man das am besten lösen?

Danke für Tipps


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23.06.2014 20:40
avatar  Trapper
#167 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
avatar

Auf meinem Wildwasserboot habe ich Edding Permanent benutzt. Hält gut,kostet wenig!

Internette Grüße Thomas

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29.06.2014 09:46
avatar  Gronne
#168 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Gr

Grüße.

bei uns gehts zwar nicht um einb Kennzeichen sondern um den Wunsch meiner Frau.
Sie möchte unbedingt die Namen unserer zwei Töchter aufs Brot aufbringen.
Es ist so, dass wir das Boot irgendwann wieder verkaufen möchten, aber erst in 4-5 Jahren.
Habe also grundsätzlich nix dagegen.
Aber mir wäre eine Technik lieb, die wieder gut abgeht, aber trotzdem die nächsten Jahre übersteht.
Mein erster Gedanke waren Aufkleber.
Aber halten die? Die Aufkleber bleiben ja sicherlich nicht die ganze Zeit trocken.
Gibt es spezielle Boot Aufkleber?
Andere Ideen?

Danke schonmal im Voraus!


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29.06.2014 10:03
avatar  Ulme
#169 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Ich habe gestern unseren Swift Winisk umgetauft.
Geh zu einem Kfz - Beschrifter deiner Wahl, nimm die Schriftart (font - datei) auf USB Stick mit, wenn es eine ausgefallene Schrift sein soll,
sag ihm wie groß und welche Farbe, und gut ist's.
Kosten zwischen 8 und 16 Euro.
Die verwenden allesamt hochwertige Folien, welche im Falle von Kfz- und LKW über Jahre mehr aushalten müssen als ein paar Spritzer Wasser.
Schriften findest du z.B. bei dafont im Web.
Wenn dir die Schrift nach ein paar Jahren nicht mehr gefällt, genügen die Fingernägel und ein Baumwolltuch mit einem Spritzer Lackreiniger.

---------

Ein Leben ohne Kanu ist möglich, aber sinnlos.

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29.06.2014 13:58
avatar  Rudo
#170 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
avatar

Aufkleber kannst du auch online bestellen, zB hier: http://aufklebergestalten.klebebude.de/

Halten prima auf su ziemlich allen Bootsoberflächen, sogar PE dürfte einigermaßen (also ein paar Jahre) halten.
Abziehen und mit ein bisschen Spiritus reinigen ist nachher kein Problem...

Liebe Grüße
Rüdiger

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05.07.2014 11:22
avatar  Gronne
#171 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Gr

Hex danke euch. online bestellen ist nsatürlich super für besonders faule wie mich :D
werde mich mal umsehen.

Gronne


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06.07.2014 13:50
avatar  Ahornsirup ( gelöscht )
#172 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Ah
Ahornsirup ( gelöscht )

Wenn du kein Problem damit hast online zu bestellen kann ich dir auch diese Firma für deine Aufkleber sehr empfehlen.Ich bestelle da öfter mal was und hatte nie ne negative resonanz auch wenn ich Aufkleber verschenkt hab und so!!

Schönen Sonntag noch!


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15.07.2014 20:37
#173 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Ich mache meine Kennzeichnungen bei allen meinen Booten selbst, guckt mal
in meinen Trööt "Die Taufe der Amadahy..."

Das ist gar nicht schwer, nur zeitintensiv, aber es lohnt sich.

gregor


ego sum qui sum

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15.07.2014 22:17 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2014 22:18)
#174 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
Ma

Auch die Hersteller bekleben in der Regel gern ihr PE mit Aufklebern. Etwaiges abflämmen hilft auch hier, die Haltbarkeit zu verbessern. Man kann auch lacken, das wird aber vermutlich nicht länger halten.. die Aufkleber aus dem normalen Folienschnitt-Sortiment halten bei mir auf dem Wildwasserboot so lange, wie sie keiner rohen Gewalteinwirkung durch Paddel oder Steine etc. ausgesetzt werden.. d.H. für Tourenboote ist die Haltbarkeit wohl nur durch Witterungseinflüsse (UV!) begrenzt. Wählt eine UV-feste Folie aus, da gibt es deutliche Unterschiede.. manchmal KFZ-Folie genannt. Schneiden kann jede Werbebude und jeder bessere Copyshop. Mit Wir-machen-druck.de hatte ich übrigens auch schon so meine Erfahrungen, daher würde ich von denen mal abraten, die anderen Alternativen sind sicher nicht schlecht. Da ging es übrigens um Reklamationsservice bei schlecht und teilw. kaputt geliefertem Digitaldruck.. aber ich wollte es nach dem Tipp oben nicht unerwähnt lassen. Kann natürlich auch gut gehen.

Kleine Tips für Folien: Keine Neonfarben wenns halten soll (bleichen schnell aus) und nach Möglichkeit nicht zu dünn schneiden (Schrift oder Grafik dementsprechend auswählen, unter 2mm wird schon heikel auf PE und mit feucht..). Auf dunklen Farben kann man auch gut gold-oder Silberfolien nehmen, nicht die pigmentierten, sondern die bedampften, das sieht aus wie verchromt oder vergoldet ;D

Was Schriftarten angeht, findet man in der Google Font directory übersichtlich durchsuchbar (google halt, oder?!) mehrheitlich (für laien) recht qualitative fonts, im gegensatz zu mancher anderen Website mit wenig Müll dazwischen. Und bitte tut mir und euch selbst einen Gefallen und verwendet nicht ausschließlich Versalien in einer Schreib- oder Zierschrift, die nicht dafür gemacht ist.. sieht man leider viel zu oft, und die Folienschneider sind da absolut schmerzfrei.... ;D

http://www.google.com/fonts

Viel Spaß beim Kleben!

Jan


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05.08.2018 10:47
#175 RE: Kennzeichnungspflicht = amtliches Kennzeichen
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Moinsen Zusammen,

weiss jemand aus der Lamäng, wie sich die (alte) Schriftart vom Mad River Canoe nennt?

Sportliche Grüße
Björn

______________________________________________________________________
Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.(Ferstl Ernst)

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