Kennzeichnungspflicht ... ?

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30.09.2010 23:57 (zuletzt bearbeitet: 01.10.2010 00:16)
#51 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Ich würd' Euch alle versenken... - Seeminen auslegen! - Hylotrupes bajulus in Eure Holzcanadier setzen,
20,- € Verwarnung??? 2000,- müsstet Ihr löhnen, im Wiederholungsfall mit lebenslangem Paddelverbot belegt - - -

Ihr Spießer haltet Euch Euer ganzes Leben an Vorschriften - außer auf dem Wasser!! Outlaws!, Gesetzlose Rüpel, Ihr Wasserrocker, Ihr
selbstverliebten "ich mach' keinen Namen an meinen Canadier - eitelen Pfaue"

Das Paddel soll Euch aus der Hand fallen - Alpträume voller Heerscharen von Wasserschutzpolizisten sollen Euch plagen...




SO - jetzt geht's mir wieder besser!!!

lG Leichtgewicht


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01.10.2010 00:23
avatar  J2
#52 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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J2

Tja, das ist das Abenteuer vor der Haustür - der Nervenkitzel des Kleinen Mannes, wenn er sich zur feierabendlichen Runde mit seinem nicht ordnungsgemäß benamten, muskelkraftbetriebenen Kleinfahrzeug auf die bewachte Bundeswasserstrasse wagt...


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01.10.2010 08:30
avatar  welle ( gelöscht )
#53 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
we
welle ( gelöscht )

immerhin über 1800 hits


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01.10.2010 09:47
avatar  Trapper
#54 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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....ich sach nur mal wieder Legal,Illegal,Scheißegal

Internette Grüße Thomas


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01.10.2010 21:50
avatar  Paddelpaul ( gelöscht )
#55 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Pa
Paddelpaul ( gelöscht )

Hallo Genossen,

Ich habe meinen Sundowner restauriert und weiß in der Lackierkabine ( mit Elastifizierungszusatz ) lackiert. Das Weiß heißt " Ibisweiß und wird von Audi verwendet. Das macht das Boot zwar nicht schneller ( Audi R8 ) aber es ist das strahlendste weiß das ich
unter ca. 150 Nuancen gefunden habe.
Ich werde einen Dreck darauf scheißen und das Teil nicht mit einem bescheuerten Namen verschandeln. Höchstens: Kevin on Board oder Jaqueline on Tour

" Arbeiter und Bauern nehmt eure Paddel, nehmt eure Paddel zur Hand"
und jagt die bürokratischen Duckmäuser und Arschkriecher aus unserem Land"

PS: endlich wieder mal ein lustiger Thread.
liebe Grüße Euer Darius


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02.10.2010 11:47 (zuletzt bearbeitet: 10.10.2010 10:43)
avatar  Andreas Schürmann ( gelöscht )
#56 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
An
Andreas Schürmann ( gelöscht )

@ Darius
Gerade bei dem gezeigten Beispiel könnte ich mir vorstellen, das die Optik durch einen Namen gewinnt, so ca. 6 Buchstaben in einer eleganten Type,
würden den weißen Lack noch weißer wirken lassen.
Oder ein Streifen in Klavierlackschwarz mit einem schicken Pfeilende (so wie bei den Yachten von Abeking&Rasmusen).

Na - egal unser Boot heißt "Prospector", komischerweise wußte der Hersteller schon bei der Auslieferung wie wir unser Boot nennen - echt praktisch.

Gruß
Andreas

"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller


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02.10.2010 18:57 (zuletzt bearbeitet: 08.10.2010 20:04)
avatar  kanute
#57 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Amüsant zu lesen, das Ganze hier.

Wird bei der Autozulassung auch so diskutiert? Neeeeeeeeiiiiiin, das Kennzeichen passt nicht zu meinem Auto?


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08.10.2010 16:12
#58 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
To

Ich habe mir jetzt mal die BinSchStrO runtergeladen und ich muß sagen: DIE SPINNEN, DIE RÖMER!!! Da gibt es 2 Verordnungen, in denen Vorschriftern über das Kennzeichnen (Beschriften?) von kleinen Booten gemacht werden und da ist nicht einmal der Begriff "Kleinfahrzeig" einheitlich beschrieben. Das ist mir ehrlich gesagt zu blöd! Dashalb habe ich jetzt beschlossen zu dem ganzen Kennzeichnungs-Quatsch nichts mehr zu sagen! Wenn ich als "Großstädter" ja schon gezwungen bin öfter mal 15 Euronen "Parkgebühr" zu zahlen, kann ich auch alle paar Jahre mal einen Zwanziger für die "Verschönerung unserer Wasserstraßen" spenden...

Gruß und schönes Wochenende!
Torsten (ohne H)


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08.10.2010 16:48
avatar  1967oldmaster ( gelöscht )
#59 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
19
1967oldmaster ( gelöscht )

In Österreich gibts diese Diskusion nicht...
Ätsch wir brauchen nix kennzeichnen ;)

Robert
aka Oldmaster
http://www.fishsign.at


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12.10.2010 11:16
avatar  GeorgS
#60 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Ge

Puh,
die gleichen Diskussionen, wie im Faltbootforum und auch nicht die erste dazu.

Was mir immer wieder auffällt ist, das man in den Verordnungen "nicht" den Unterschied zwischen der Pflicht zur einer "amtlichen Kennzeichnung" und der Pflicht zur "Kennzeichnung" überhaupt unterscheidet.
Um es mal vereinfacht auszudrücken, jeder hat die Pflicht zur Kennzeichnung. Die Frage ist nur zu welcher. Bei der VO zur Kennzeichnung von "Kleinfahrzeuge" steht, wer von der "amtlichen Kennzeichenpflicht" (damit auch von der Regestrierung) ausgenommen ist. Diese sind aber nach der Binnenschifffahrtsverordnung verpflichtet Ihr Boot außen mit einem frei gewählten Namen in lateinischer Schrift (mind. 10 cm hoch) zu "kennzeichnen".

Ich bin der Typ, der den auf Seite 1 aufgeführten Wikitext im Faltboot-Wiki verbrochen hat (der dann von diversen Kollegen ergänzt worden ist) und auch der, den dann die Behörde angeschrieben hat (der erste Brief an "Sehr geehrter Herr S.").

Was blödsinn ist, ist die Behauptung vom DKV, das der Vereinsname mit drauf muss. Das ist seit Jahrzehnten schon nicht mehr so. Wird aber gerne weiter behauptet, da jedes Vereinsmitglied auch Geld in den Verband fließen lässt (das schreibe ich als jemand, der u.A. auch in einem Verein ist ).

Wer glaubt, das dem so nicht ist, der sollte mal um Dresden/Meißen oder an der Saalemündung herum paddeln gehen. Er kann ja dann gegen das Knöllchen Einspruch einlegen.

Georg

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit! (Karl Valentin)
Paddeln ist Erholung von der Arbeit!


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15.10.2010 11:36
avatar  awobmw ( gelöscht )
#61 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
aw
awobmw ( gelöscht )

20.-euro pro boot gleich 40,-euro an die wasserschutzpolizei bei königstein auf der elbe , der tag war verdorben... hab jetzt ein x und ein y mit klebeband aufgebracht!!!


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15.10.2010 14:41
avatar  GeorgS
#62 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Ge

Ja, das sind Dinge, die mir bekannt vor kommen.
Ich habe meine Boote ja alle mit Namen versehen, aber habe selbst eine Jugendgruppe mit 5 Booten getroffen, wo man mir für jedes Boot ein Beleg für das Knöllchen gezeigt hat.
Als ich das erste Mal um Dresden mit dem Boot unterwegs war, war ich voller Lob über die Rücksicht der WaPo.
Sobald Sie mich sahen drosselten Sie den Motor und tuckerten langsam und in großer Entfernung an mir vorbei. Einer der Polizisten schaute sogar mit dem Fernglas nach mir, ob es mir auch gut ging.
Am Abend wusste ich dann was der Grund für diese Rücksichtnahme war. Man hat geprüft, ob mein angebrachter Name vielleicht nur 9,9 cm war. ;)
Ich traf nämlich einen Kajakfahrer, der zwar einen Namen auf seinem Boot hatte, aber der war nur 6 cm groß, ergo Knöllchen für den Jung.

In der Gegend gibt es viele Boote, die so Namen wie "EI", "AHA" und ähnliches. ;) (halt alles, was man mit einem Isolierband aufkleben kann)

Georg

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit! (Karl Valentin)
Paddeln ist Erholung von der Arbeit!


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17.10.2010 15:20
#63 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Mich erstaunt ja, dass dieses Sujet immer noch noch Thema ist.
Ich dachte, das wäre ähnlich durch wie "Die Erde ist eine Scheibe".

grüsse vom westzipfel, thomas

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12.05.2013 13:54
avatar  Andreas-2 ( gelöscht )
#64 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
An
Andreas-2 ( gelöscht )

Hallo,

die Wasserschutzpolizei Lübbenau hat mich am 29.04.2013 auf Bootsname (beidseitig) und Halteranschrift kontrolliert.
Es soll nun Vorschrift im Spreewald sein.

Gruß Andreas


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12.05.2013 15:26
avatar  sputnik
#65 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Hallo Andreas,

danke für diese wichtige Information. Etwas Amtliches konnte ich gerade nicht finden, aber hier ganz unten
wird auch darauf hingewiesen http://www.spreewaldmarathon.de/SM/index.php?link=paddeln

Eigentlich wollte ich mein Boot nicht mit einem Namen verunstalten, aber langsam wird es wohl nötig.

Gruß, Stefan
__________________________________________________
Stark und groß durch Spätzle mit Soß'

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12.05.2013 16:43
#66 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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die Wasserschutzpolizei Lübbenau hat mich am 29.04.2013 auf Bootsname (beidseitig) und Halteranschrift kontrolliert.
Es soll nun Vorschrift im Spreewald sein


Vielleicht wurden die Umsatzvorgaben bei der Polizei erhöht.
Meine Boote haben übrigens alle Namen: z.B: Bell, We.no.nah, Swift, Old Town, usw ....


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12.05.2013 17:07
#67 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Al

Hallo an alle,

verlangt wird ein Name, der anders ist als der Hersteller - Namen und die Adresse auf einem Schild innen im Boot lesbar angebracht, dann lässt Dich die Polizeistreife weiterfahren,
Gruß Algonquin Klaus


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12.05.2013 19:01
#68 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Mein Boot heisst "Independence", die"Ally" etc... und da kommt bis auf weiteres nix anderes drauf

Grüße Björn

__________________________________________________________________________________
Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.

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12.05.2013 19:08
#69 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Be

Hallo Björn

Wenn du auf öffentlichen Verkehrsstrassen unterwegs bist, Rhein,Elbe usw. sieht das ganz anders aus. Da hast du bei der Waspo. immer die schlechteren Karten wenn sie dich kontrollieren.

viele Grüße
Bernd

www.canoetrail.de

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12.05.2013 19:32 (zuletzt bearbeitet: 12.05.2013 20:14)
#70 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Hast natürlich Recht Bernd. Ich treibe mich auf dem Rhein bisher nur mit (gekennzeichnetem) Schlauchboot mit Aussenborder rum. Sollte es doch mal mit Canadier der Fall sein, vielleicht tut's dann ne temporäre Lösung. Mich zieht's aber eher auf nicht schiffbare Wasserwege. Will mein Boot nicht mit ner dauerhaften Beklebung verschandeln. Ist mir einfach zuwider.

Gruß Björn

__________________________________________________________________________________
Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.


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12.05.2013 19:52 (zuletzt bearbeitet: 12.05.2013 20:28)
#71 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Auf die Schnelle hilft Isolierband (nicht das gute Gorillatape von Albert.

Mit 5 Streifen heißt das Boot dann "EI" .

Die Halteradresse lässt sich unter den Süllrand schreiben, damit nicht jeder sieht, wer gerade NICHT zu Hause ist.

So wird die Verschandelung minimiert.


.

Im Leben ist es wie beim Paddeln: Wenn die großen Wellen kommen, immer in der Hüfte schön locker bleiben.


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12.05.2013 20:17
avatar  cello
#72 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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mit 4 Streifen und somit kürzer
IA (rechtschriftlich richtig: I-AH - der pessimistische Esel von Winnie Puh)


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12.05.2013 20:26 (zuletzt bearbeitet: 12.05.2013 20:43)
#73 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Sehr gut Leute, danke für die Inspiration

Björn

TANTE EDIT: Wenn ich das hier richtig interpretiere, muss ich meinem Böötchen auf dem Rhein doch keinen beknackten Namen geben. Der Muskelkraft und dem Gesetz seid Dank! Und zwar bis zu einer Länge von 5, 50m!

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Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.


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12.05.2013 20:38
avatar  Rieke
#74 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Ri

Im Estnischen gibt es das Wort "ei" und das heißt "nein".
Ein sehr interessanter Name, aber hier ja auch irgendwie passend.

Rieke


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13.05.2013 00:25
avatar  Rudo
#75 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
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Zitat von Edith (Björns Tante) :
Wenn ich das hier richtig interpretiere, muss ich meinem Böötchen auf dem Rhein doch keinen beknackten Namen geben. Der Muskelkraft und dem Gesetz seid Dank! Und zwar bis zu einer Länge von 5, 50m!


Das gilt aber nur für ein amtliches Kennzeichen, das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied!

Gruß
Rudo


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