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Kennzeichnungspflicht ... ?
#51 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Ich würd' Euch alle versenken... - Seeminen auslegen!
- Hylotrupes bajulus in Eure Holzcanadier setzen,
20,- € Verwarnung??? 2000,- müsstet Ihr löhnen, im Wiederholungsfall mit lebenslangem Paddelverbot belegt - - -
Ihr Spießer haltet Euch Euer ganzes Leben an Vorschriften - außer auf dem Wasser!! Outlaws!, Gesetzlose Rüpel, Ihr Wasserrocker, Ihr
selbstverliebten "ich mach' keinen Namen an meinen Canadier - eitelen Pfaue"
Das Paddel soll Euch aus der Hand fallen - Alpträume voller Heerscharen von Wasserschutzpolizisten sollen Euch plagen...
SO - jetzt geht's mir wieder besser!!!
lG Leichtgewicht


Hallo Genossen,
Ich habe meinen Sundowner restauriert und weiß in der Lackierkabine ( mit Elastifizierungszusatz ) lackiert. Das Weiß heißt " Ibisweiß und wird von Audi verwendet. Das macht das Boot zwar nicht schneller ( Audi R8 ) aber es ist das strahlendste weiß das ich
unter ca. 150 Nuancen gefunden habe.
Ich werde einen Dreck darauf scheißen und das Teil nicht mit einem bescheuerten Namen verschandeln. Höchstens: Kevin on Board oder Jaqueline on Tour
" Arbeiter und Bauern nehmt eure Paddel, nehmt eure Paddel zur Hand"
und jagt die bürokratischen Duckmäuser und Arschkriecher aus unserem Land"
PS: endlich wieder mal ein lustiger Thread.
liebe Grüße Euer Darius
Andreas Schürmann
(
gelöscht
)
#56 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

@ Darius
Gerade bei dem gezeigten Beispiel könnte ich mir vorstellen, das die Optik durch einen Namen gewinnt, so ca. 6 Buchstaben in einer eleganten Type,
würden den weißen Lack noch weißer wirken lassen.
Oder ein Streifen in Klavierlackschwarz mit einem schicken Pfeilende (so wie bei den Yachten von Abeking&Rasmusen).
Na - egal unser Boot heißt "Prospector", komischerweise wußte der Hersteller schon bei der Auslieferung wie wir unser Boot nennen - echt praktisch.
Gruß
Andreas
#57 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Ich habe mir jetzt mal die BinSchStrO runtergeladen und ich muß sagen: DIE SPINNEN, DIE RÖMER!!! Da gibt es 2 Verordnungen, in denen Vorschriftern über das Kennzeichnen (Beschriften?) von kleinen Booten gemacht werden und da ist nicht einmal der Begriff "Kleinfahrzeig" einheitlich beschrieben. Das ist mir ehrlich gesagt zu blöd! Dashalb habe ich jetzt beschlossen zu dem ganzen Kennzeichnungs-Quatsch nichts mehr zu sagen! Wenn ich als "Großstädter" ja schon gezwungen bin öfter mal 15 Euronen "Parkgebühr" zu zahlen, kann ich auch alle paar Jahre mal einen Zwanziger für die "Verschönerung unserer Wasserstraßen" spenden...
Gruß und schönes Wochenende!
Torsten (ohne H)
In Österreich gibts diese Diskusion nicht...
Ätsch wir brauchen nix kennzeichnen ;)
Puh,
die gleichen Diskussionen, wie im Faltbootforum und auch nicht die erste dazu.
Was mir immer wieder auffällt ist, das man in den Verordnungen "nicht" den Unterschied zwischen der Pflicht zur einer "amtlichen Kennzeichnung" und der Pflicht zur "Kennzeichnung" überhaupt unterscheidet.
Um es mal vereinfacht auszudrücken, jeder hat die Pflicht zur Kennzeichnung. Die Frage ist nur zu welcher. Bei der VO zur Kennzeichnung von "Kleinfahrzeuge" steht, wer von der "amtlichen Kennzeichenpflicht" (damit auch von der Regestrierung) ausgenommen ist. Diese sind aber nach der Binnenschifffahrtsverordnung verpflichtet Ihr Boot außen mit einem frei gewählten Namen in lateinischer Schrift (mind. 10 cm hoch) zu "kennzeichnen".
Ich bin der Typ, der den auf Seite 1 aufgeführten Wikitext im Faltboot-Wiki verbrochen hat (der dann von diversen Kollegen ergänzt worden ist) und auch der, den dann die Behörde angeschrieben hat (der erste Brief an "Sehr geehrter Herr S.").
Was blödsinn ist, ist die Behauptung vom DKV, das der Vereinsname mit drauf muss. Das ist seit Jahrzehnten schon nicht mehr so. Wird aber gerne weiter behauptet, da jedes Vereinsmitglied auch Geld in den Verband fließen lässt (das schreibe ich als jemand, der u.A. auch in einem Verein ist ).
Wer glaubt, das dem so nicht ist, der sollte mal um Dresden/Meißen oder an der Saalemündung herum paddeln gehen. Er kann ja dann gegen das Knöllchen Einspruch einlegen.
Ja, das sind Dinge, die mir bekannt vor kommen.
Ich habe meine Boote ja alle mit Namen versehen, aber habe selbst eine Jugendgruppe mit 5 Booten getroffen, wo man mir für jedes Boot ein Beleg für das Knöllchen gezeigt hat.
Als ich das erste Mal um Dresden mit dem Boot unterwegs war, war ich voller Lob über die Rücksicht der WaPo.
Sobald Sie mich sahen drosselten Sie den Motor und tuckerten langsam und in großer Entfernung an mir vorbei. Einer der Polizisten schaute sogar mit dem Fernglas nach mir, ob es mir auch gut ging.
Am Abend wusste ich dann was der Grund für diese Rücksichtnahme war. Man hat geprüft, ob mein angebrachter Name vielleicht nur 9,9 cm war. ;)
Ich traf nämlich einen Kajakfahrer, der zwar einen Namen auf seinem Boot hatte, aber der war nur 6 cm groß, ergo Knöllchen für den Jung.
In der Gegend gibt es viele Boote, die so Namen wie "EI", "AHA" und ähnliches. ;) (halt alles, was man mit einem Isolierband aufkleben kann)
#63 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?


Hallo Andreas,
danke für diese wichtige Information. Etwas Amtliches konnte ich gerade nicht finden, aber hier ganz unten
wird auch darauf hingewiesen http://www.spreewaldmarathon.de/SM/index.php?link=paddeln
Eigentlich wollte ich mein Boot nicht mit einem Namen verunstalten, aber langsam wird es wohl nötig.
#66 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

die Wasserschutzpolizei Lübbenau hat mich am 29.04.2013 auf Bootsname (beidseitig) und Halteranschrift kontrolliert.
Es soll nun Vorschrift im Spreewald sein
Vielleicht wurden die Umsatzvorgaben bei der Polizei erhöht.
Meine Boote haben übrigens alle Namen: z.B: Bell, We.no.nah, Swift, Old Town, usw ....
#67 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
#68 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Mein Boot heisst "Independence", die"Ally" etc... und da kommt bis auf weiteres nix anderes drauf
Grüße Björn
Hallo Björn
Wenn du auf öffentlichen Verkehrsstrassen unterwegs bist, Rhein,Elbe usw. sieht das ganz anders aus. Da hast du bei der Waspo. immer die schlechteren Karten wenn sie dich kontrollieren.
#70 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Hast natürlich Recht Bernd. Ich treibe mich auf dem Rhein bisher nur mit (gekennzeichnetem) Schlauchboot mit Aussenborder rum. Sollte es doch mal mit Canadier der Fall sein, vielleicht tut's dann ne temporäre Lösung. Mich zieht's aber eher auf nicht schiffbare Wasserwege. Will mein Boot nicht mit ner dauerhaften Beklebung verschandeln. Ist mir einfach zuwider.
Gruß Björn
#71 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Auf die Schnelle hilft Isolierband (nicht das gute Gorillatape von Albert.
Mit 5 Streifen heißt das Boot dann "EI" .
Die Halteradresse lässt sich unter den Süllrand schreiben, damit nicht jeder sieht, wer gerade NICHT zu Hause ist.
So wird die Verschandelung minimiert.
.

#73 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Sehr gut Leute, danke für die Inspiration
Björn
TANTE EDIT: Wenn ich das hier richtig interpretiere, muss ich meinem Böötchen auf dem Rhein doch keinen beknackten Namen geben. Der Muskelkraft und dem Gesetz seid Dank! Und zwar bis zu einer Länge von 5, 50m!

Zitat von Edith (Björns Tante) :
Wenn ich das hier richtig interpretiere, muss ich meinem Böötchen auf dem Rhein doch keinen beknackten Namen geben. Der Muskelkraft und dem Gesetz seid Dank! Und zwar bis zu einer Länge von 5, 50m!
Das gilt aber nur für ein amtliches Kennzeichen, das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied!
Gruß
Rudo
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