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Kennzeichnungspflicht ... ?
#26 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Hallo
Das ganze gilt aber nur, wenn ich Bundeswasserstraßen benutze. paddle ich auf Kleinflüssen ist das nicht zwingend notwendig. Meine Boote sind innen beschriftet und von aussen steht halt Nova Craft drauf oder ein anderer Hersteller. Ist auch ein Name und ca 10cm groß. Da wir viel auf Bundeswasserstraßen unterwegs sind, ehrlich uns hat noch keine Polizeistreife angehalten,im gegenteil die winken uns immer freundlich zu und nehmen vorher noch ihre fahrt zurück wegen dem Wellenschlag.

Ist das wirklich so schlimm?
Grüße
Bernd
#30 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Amateur
(
gelöscht
)
#31 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Kotztüte "II"?

So jetzt erst mal vielen Dank für die rege Beteiligung...mit so viel Anteilnahme habe ich gar nicht gerechnet. Die rein rechtlichen Sachen sind mir eigentlich klar...willst Du auf einer "Schifffahrtsstraße" fahren, kommst Du wohl um eine entsprechende Kennzeichnung nicht herum...oder riskierst halt Ärger. Und vielen Dank für die Schilderungen Eurer Erfahrungen aus der Praxis.
Ich könnte mir für mein Boot ein kleines Messingtäfelchen mit Name + Addr. innen aufheklebt vorstellen. Für außen ginge dann vielleicht ein kurzer Bootsname auf Folie...das hat dann nicht so den "ewigen Touch". Habe auch einen Kumpel, der mir die Folie incl. Schrift besorgen kann.
Bis dann ,,, Tommy
moin
ich habe das Frame 16 einige Jahre ohne jeglichen Aufkleber gefahren -
und davon sond wir doch ausgegangen: ob das Frame boot beklebt werden soll
oder nicht.
Ich meine an so ein Boot gehört kein Nameszug in 10 cm Höhe, da muss man
sich einfach "anarchistisch" drüber hinwegsetzen. Das Ding ist steuerlich gesehen
und abgesichert ein Kunstwerk und kein Wasserfahrzeug
Gruß
Albert
#37 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

misch mich auch mal ein.
Also meine Boote tragen nen Namen, da wir am Mittellankanal (Bundeswasserstraße)liegen und es laut unserer "Alten so sein MUSS". Und da ich manchmal friedliebend bin.......
Das Problen was Du,Tommy, bekommen wirst, ist eben doch die Farbe der Ewigkeit. Habe ich auf meinem Stripper auch kürzlich bemerkt. Folie zwecks Neulackierung runter und schon sieht man die Auswirkungen von UV. Nämlich das Nachdunkeln. Ein Name für immer
Olaf
#38 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Hallo Olaf,
auch wenn ich davon ausgehe, dass FRAME ein Name ist, auch wenn er nicht 10cm groß ist, sind die Boote schon durch sich selbst gekennzeichnet, also unverwechselbar. Und so lange nicht hunderte davon unterwegs sind, ....
Die Beschichtung allerdings ist trotzdem UV-echt.
Gruß
Hans-Georg

moin Hans-Georg,
Zitat
auch wenn ich davon ausgehe, dass FRAME ein Name ist, auch wenn er nicht 10cm groß ist, sind die Boote schon durch sich selbst gekennzeichnet, also unverwechselbar
ich wollte nicht Oberlehrer sein, ich mag die Kennzeichnung auch nicht und ist wie gesagt nur ein Zugeständnis, um nicht ewig nervende Diskussionen zu fördern.
Zitat
Die Beschichtung allerdings ist trotzdem UV-echt
Das war meine Lackierung angeblich auch. Aber nach nun ca 5 Jahren.... Deine Beschichtung habe ich nun schon mehrfach befühlt. Was mir unbedingt gefällt, ist das sie mir durch die Zähigkeit sehr widerstandsfähig erscheint. Wenn sie auch noch UV Beständiger ist, klasse. Kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich dacht das alle Hölzer, auch lackiert, nachdunkeln.
Olaf
#40 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

#41 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

ich kenne keinen lack und kein öl, das farbveränderungen durch UV dauerhaft verhindert. höchstens verlangsamen. zum beispiel wasserlacke mit UV-blocker.
meistens findet übrigens sowohl ein dunkler werden als auch ein ausbleichen statt. hauptsächlich durch UV, bei gerstoffreichen hölzern auch als reaktion der holzoberfläche mit der luft.
#42 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Moin,
den Namen meines Bootes - jedes Boot verdient einen Namen - habe ich mit Folienbeschriftung auf eine 0,3 mm dünne PVC Folie aufgeklebt, die Buchstaben und die Platte gibt's in allen Farben und Schriftformen im Internet (auch passend zum jeweiligen Boot). 4 Löcher in die Platte gebohrt, und am Boot, bei mir an der "Lebensleine", eingehängt.
Somit genüge ich den gesetzlichen Vorschriften, habe aber keine Nachteile, wenn ich a) die Kennzeichnung nicht benötige und das Teil einfach abnehmen kann und b) beim Verkauf des Bootes.
Im Innern meines Falters hängt ein sogenanntes "Dogtag" (Erkennungsmarke) mit Name und Anschrift fest verbunden an einem kurzen Kettchen an einer Strebe.
Funzt prima.
Gruß flightgoose
#44 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
Jetzt geb ich doch mal meinen "Sermon" dazu:
Zitat KlFzKV-BinSch:
"§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
...
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge
von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
...
b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können; ..."
Also ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, daß ich mein Kanu kennzeichnen muß.
Ich bin da auch immer wieder gern bereit, mich mit den Herren von der WaschPo zu streiten.
Was man auf keinen Fall machen sollte, ist gleich vor Ort zahlen...
Gruß Torsten
#45 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Leider Thorsten sieht es nur so aus, denn es geht eben nicht um eine Kennzeichen, sondern um einen Bootsnamen:
"Boote, die von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommenen sind, müssen mit dem Bootsnamen (auf beiden Außenseiten in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen) sowie mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers (innen) versehen sein, wenn sie nicht freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen."
Aaaaber: Wer hat denn nun wirklich zahlen müssen? Auf jeden Fall nett bei dem miesen Wetter mal wieder darüber geredet zu haben .
Gruß
Horst
#46 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

#47 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Zitat von TorstenH
Jetzt geb ich doch mal meinen "Sermon" dazu:
Zitat KlFzKV-BinSch:
"§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
...
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge
von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
...
b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können; ..."
Also ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, daß ich mein Kanu kennzeichnen muß.
Ich bin da auch immer wieder gern bereit, mich mit den Herren von der WaschPo zu streiten.
Was man auf keinen Fall machen sollte, ist gleich vor Ort zahlen...
Gruß Torsten
UND NOCHMAL: DA http://forum.kanu.de/showthread.php?t=1850&page=5 ist es erklärt!
"Also nochmal, auf einen Nenner gebracht:
KlFzKV-BinSch -
kommt für Paddelboote nicht zur Anwendung, da jene für diese Verordnung keine Kleinfahrzeuge sind!!! (Die Frage, ob amtliches oder nichtamtliches Kennzeichen, kommt also gar nicht zum Tragen.)
BinSchStrO -
kommt für Paddelboote zur Anwendung, da jene für diese Verordnung als Kleinfahrzeuge definiert sind!!! -
Ergo: Es besteht Kennzeichnungspflicht!
(Die Art und Weise der Kennzeichnung ergibt sich aus der BinSchStrO §2.02 und wird in der Regel auf ein nichtamtliches Kennzeichen - d.h. einen Bootsnamen und Name und Anschrift des Eigentümers - hinauslaufen.)"
Und hier der DKV: http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/med...ungderkanus.pdf
Und hier die Wasserschutzpolizei Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/content/...chnung_2010.pdf
Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg: http://www.yacht-club-pirat.de/Merkblatt...rtler-Donau.pdf
Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin : http://www.wsa-b.de/service/merkblaetter..._kleinfahrz.pdf
Glaubt ihr es jetzt???
lG LG
#49 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?


ich auch nicht!
der Marken-oder Modellname solte doch ausreichen als Beschriftung.
Oder kommt da jemand und misst nach, ob die 10cm eingehalten werden?
@ Tommy (TF)
auf welchem Teil des Mains bist Du unterwegs?
Bei mir ist die Pozilei schon freundlicherweise mit reduzierter Geschwindigkeit vorbeigeschippert, ohne was zu beanstanden....
Gruß, Jörg (J2)
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