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Kennzeichnungspflicht ... ?

zum Thema Kennzeichnung:
bisher hatte ich meinem Boot auch keinen Namen gegeben, da mir kein Passender eingefallen war. Neulich paddelte
ich dann mit einem Bekannten auf dem Neckar in der Nähe von Heidelberg. ich: "warum hast du denn auf einmal
einen Namen auf dein Boot geschrieben?" Er. "neulich in Offenau hat mich die Wasserschutzpolizei angehalten und
gesagt, daß das auf Bundeswasserstraßen sein muß." Ich: "und wieviel Strafe hast du zahlen müssen?" Er: "Nichts.
Sie haben gesagt, ich soll das eben so schnell wie möglich machen, damit beim nächsten Mal Paddeln was dransteht."
Ich habe mir dann den Edding-Stift meines Bekannten geschnappt, einen lustigen Namen beidseits auf's Kanu außen
geschrieben, innen meinen Namen und Adresse. Als das WE vorbei war, habe ich alles mit Verdünnung wieder
abgewischt. Ging flott und nächstes Mal auf Neckar, Rhein oder sonstwo steht wieder was am Boot, das mir just an
diesem Tag gefällt. Die Registrierung mit Nummerntafeln etc. ist bei unserer Art von Booten nicht notwendig.
Einziges Problem am Canadier sehe ich darin, daß man meine Adresse leicht lesen kann, wenn das Boot auf dem
Autodach ist. So weiß jeder, welche Wohnung/Haus gerade leer ist. Ob das langfinger einlädt? Eher unwahrscheinlich.

Hallo Stefan,
ich würde die Adresse in deinem Falle irgendwo hinschreiben, wo mal es beim Canadier am Autodach
nicht so leicht sieht. Oder gibts da eine Vorschrift "Adresse hinten links 3 cm unter dem Süllrand"?
LG Günter

Hallo Günter,
auf die Idee sind wir auch gekommen. Mein Bekannter hatte es leicht mit seinem Kajak Prijon Expedition. Er hat die
Adresse einfach unter die Gepäckluke geschrieben. Ein Canadier heißt nicht umsonst OC. Der ist halt überall
einsichtbar. Wenn Auftriebskörper montiert sind, kann man die Adresse da drunter schreiben. Oder einfach die
Eigneradresse an die Seitenwand mit Edding, danach Panzertape drüber. Wenn es dann "ernst" wird, einfach das Tape
abreißen . Wenn man nur will, findet man eine für alle akzeptable Lösung.
Adresse? Da meinen die Wohl Internetadresse oder EMail-Adresse.. das reicht mir schon ;D
Ansonsten wäre ein toller Name für ein Boot doch "Ichbineinbesoffenervolldepp" - möchte das unbedingt mal per Mega-Xylo-oder sonstigem -Phon über eine Bundeswassersstrasse hallen hören ;D
So gesehen.. erfüllt das dann den Straftatbestand der Beamtenbeleidung und der Beamte muss sich selbst anzeigen (da er ja keine Straftat ungesühnt lassen darf?)..
Schon witzig, das ganze. Ach, ich geh' einfach im Ausland paddeln, da sind eh' mehr Berge.

7 Seiten Thread und lange nichts geschrieben.
Um ehrlich zu sein: ich habe mir das nicht alles gelesen.
Meine Frage: Wenn ich im Sommer 2014 für 2 Wochen am Peenestrom/Ostsee unterwegs sein werde mit einem
5,35m Kanu: muss ich irgend etwas kennzeichnen in Deutschland, wenn ich ausschließlich paddle?
Muss ich auf etwas achten wenn ich zum Angeln einen Anker werfe?
#106 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?
#107 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Stefan, wir haben eins gemeinsam. Ich lebe auch, in so einem kleinen Land!
LGW

@Ulme
habe ich versucht in Post #92 für Deutschland zu beantworten:
Zitat
(muskelgetriebene Wasserfahrzeuge sind laut Verordnung keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes) und dementsprechend braucht man nicht kennzeichnen!
Die Verordnung redet auch extra von Wasserfahrzeugen und nicht von Booten. Damit erschlägt die Verordung auch direkt neue (vielleicht noch gar nicht erfundene Fortbewegungsmittel - analog StandUpPaddling)

#110 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Hier findest du eine Menge guter Informationen zur Peene. Unter 14.1. auch Infos zur Kennzeichnungspflicht.
Die Peene ist von Malchin bis zur Mündung ins Oderhaff ist ebenso wie der Peenestrom, das Oderhaff und das Achterwasser Bundeswasserstraße. Dort gilt für Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichnungspflicht (das sind unsere), dass sie einen Namen tragen müssen.

#112 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

#113 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Zitat von Ulme im Beitrag #111
10cm große Buchstaben. Oh mann.
Ich denke das wird - wenn überhaupt - eine Ruckzuck
Aktion mit schwarzem Isolierband...
Genau, Isolierband ist beliebt. Auch erklärt sich aus diesem Material die plötzliche Beliebtheit von einfach zu klebenden Bootsnamen wie "Ei" oder "Ili" (asiatischer Fluss).
Gruß Michael



#118 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

@Ulme: Die Aussagen sind falsch!!!
@ALL
Ich kann mich nur nochmals wiederholen bevor das hier weiter ausartet, weil das Thema ja irgendwie doch zu schön ist:
(Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, sind laut Verordnung keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes) und dementsprechend braucht man nicht kennzeichnen!
und die Peene als "Bundeswasserstrasse der untersten Kategorie" hat keinerlei besondere Anforderungen.
Siehe meine Ausführungen zu "HAUSORDNUNG" in Beitrag #92. Auf der Peene gibt es keine von der "Ordnung" abweichende Regelung.
Also nach der Ordnung (dem darüber stehenden Gesetz) Link zur BinnenSchifffahrtsStrassen-Ordnung hier konkret in Kapitel 2 §2.02 muss die zuständige Verordnung gelesen werden, welche die Durchführung dieser Ordnung regelt Link zur "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung(KlFzKV-BinSch")und wir kämen wieder zu meinem oben zitierten Satz, da die Durchführungsverordnung das Gesetz/die Ordnung mit den Worten aushebelt:
§1 2.b: (Ausgenommen von der Kennzeichnungspflichtverordnung) sind Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können;
Manchmal ist es leider so:
Ich setze an dieser Stell nochmal den link von Seite 1 dieses threads rein.
Dort steht sehr schön erklärt, wie es sein soll.
Faltbootwiki
@cb1p111: Du kannst das ja gerne handhaben wie Du willst, so Du denn Ärger mit der WaSchuPo magst.
Zu meinem Bekanntenkreis gehört einer von der besagten Truppe, der auf Oder und Neiße unterwegs ist.
Gruß René
#120 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Ehrlich Réné.... Faltbootwiki gegen die vom mir sauber verlinkten Gesetze in der derzeit gültigen Version???
ICH BLEIB BEI DEN GESETZEN... und lass Faltbootwiki einfach mal Faltbootwiki sein.
Das wäre ja so, als wenn ein Richter in WIKIPEDIA nachliest, wie die Welt funktioniert!!!
Alleine schon der erste Satz Deines Links zu Faltboot.org/Faltbootwiki ist nur halbrichtig:
Zitat von Faltbootwiki: "Auf Bundeswasserstraßen gilt § 2.02 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), wonach muskelkraftbetriebene Boote (Kleinfahrzeuge) zwar nicht amtlich zu registrieren, aber dennoch mit mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben zu benennen sind"
Stimmt so nicht, da danach die Verordnung zu lesen ist, welche sagt:
Zitat
Im Sinne dieser Verordnung sind
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen,
ausgenommen
b. Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können;
und wenn die muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeuge AUSGENOMMEN werden, dann sind die DRAUSSEN aus der Kennzeichnungspflicht
Den Begriff auf Faltbootwiki von den muskelkraftbetriebenen Booten gibt es im Übrigen überhaupt nicht , weil es gar nicht um Boote geht, sondern um Wasserfahrzeuge!!! Da gehts um Surfbretter genauso, wie um SUP Boards oder Tretboote oder Wasserfahrräder...

Ey, mal ganz im Ernst. Auch wenn ich mich unbeliebt mache: WO ist das Problem, einfach nen Namen auf das Boot zu schreiben per selbstklebender Bootsfolie? Kostet nicht viel und kann man online bestellen. Und wenn der Name in drei Jahren scheiße ist, kommt halt nen neuer drauf.
Jaja, die Gründe: das ist ein einzigartiges Boot, ein ewig altes Frame ...(was auch immer), das ist zu schön um es mit Schrift zu verschandeln....
Wie kann man seinem geliebten Boot eigentlich keinen Namen schenken??? Das gehört doch wie Paddel und Polingstange dazu. Und bei liebevollem Aufbringen in passender Optik und an passender Stelle, sehe ich es eher als schmückend an.
Ich kann ja nachvollziehen, daß man nicht unüberlegt das Boot beschriften will; genauso wenig, wie ich einfach mal nen Loch rein mache. Aber das ein oder andere Loch hat schon seinen Weg in die Bootshaut gefunden, genauso wie ein Name darauf.
Grüße
(ohne Name)
#122 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Hallo cb1p111,
ich weiß, das ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema, und ich denke, das kommt daher, daß es 2 verschiedene Gesetze gibt, die hier jeweils zitiert werden:
Du berufst dich auf die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch), dort heißt es tatsächlich, daß kurz gesagt ein Kanu kein Kleinfahrzeug ist, allerdings nur im Sinne dieser Verordnung, in der aber nur um das Führen eines gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens geht.
Es gibt jedoch noch eine andere Verordnung, die für uns gelten dürfte, und zwar die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Im Sinne dieser Verordnung gelten Kanus durchaus als Kleinfahrzeuge, siehe § 1.01 Absatz 14. Und für diese gilt § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge, wonach es von außen mit den bekannten 10 cm großen Buchstaben, und von innen mit Name und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein muss.
Ich bin zwar kein Jurist, aber wer sich die Texte genau durchliest wird sehen, daß uns eben die obere Verordnung gar nicht betrifft, die untere dagegen schon. Mal ganz abgesehen davon gebe ich meinen Booten durchaus gerne Namen, und schreibe diese auch gerne drauf...
Beste Grüße
Rüdiger
#123 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

Mir hätte ein einfaches ja oder nein genügt.
Wer gerne freiwillig Namen auf seine Wasserfahrzeuge schreibt: wie er meint
Ich möchte das nicht unbedingt, weil mein Boot vom Hersteller her einen Namen hat der mir gefällt,
und ich deshalb wenig Interesse dran habe mein Boot im Bugbereich mit sinnfreien Namen zu beschriften.
Wenn ich irgendwo im Bootsinneren, wo es nicht gleich jeder beim Transport auf dem Auto lesen kann,
meinen Namen und Adresse anbringen muss, ist mir das egal.
#124 RE: Kennzeichnungspflicht ... ?

@Rudo:
auch du vermischst den Begriff der Ordnung mit dem der VERORDNUNG.
Die Verordnung sagt, wie mit der Ordnung umzugehen ist.
Wenn in der Ordnung allgemein erst einmal steht "Kleinfahrzeuge sind zu kennzeichnen", dann ist immer die nächste Frage: "Gibt es dazu eine Verordnung, wie ich das machen soll???" (amtlich oder nicht ist hierbei erstmal egal)
Ja, die VEROrdnung gibt es hier: und die sagt, dass Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können keine Kleinfahrzeuge sind.
Und wenn ein Kanu, ein SUP Board, ein Tretboot gar kein Kleinfahrzeug ist, dann ist das hiermit für die übergeordnete "ORDNUNG" (nicht VERordnung) geregelt.

Zitat von Ulme im Beitrag #123
und ich deshalb wenig Interesse dran habe mein Boot im Bugbereich mit sinnfreien Namen zu beschriften.
Nö, das würd ich dann auch nicht machen.
Vielleicht kannst du die Farben dunkeln, die Schriftgröße würd ich erstmal ignorieren und bei einer Kontrolle entsprechend defensiv reagieren.
Jetzt versteh ich auch deine "keine-HAIe-mehr-Reaktion"

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