bislang waren wir immer mit einem 18 ft-Canadier und einem Kinderkajak unterwegs. Hat alles auch auf den Dachträger gepasst. Neben dem Gepäcktanker sind es jetzt zwei Kinderkajaks. Die passen ohne Veränderungen am Dachträger nicht mehr nebeneinander auf das Dach. Jetzt war die Idee eines der Kajaks im Inneren des Canadiers an Sitz bzw. Tragejoch/Streben zu verzurren und den Canadier dann wie gehabt kieloben auf dem Dach zu befestigen. Hat jemand Erfahrung mit dieser Art des Bootstransports? Geht das überhaupt?
Ein Kajak nicht, aber einen großen Packsack mit sperrigen, leichten Sachen, z.B. Paddel, Schwimmwesten, Schlafsäcke ... Das hat gut geklappt, das Aufladen des Bootes war halt schwerer, außerdem hatte ich den Eindruck der Spritverbrauch ist gesunken, eventuell weniger Luftwirbel im Boot. Verzurrt habe ich mit 10mm gewebten Leinen, zum Sitz, zur Ducht und zum Joch, das saß bombig.
Was dem Milliardär die Speedboote im Heck seiner Yacht, sind dem Kanadierfahrer dann die Kinderkajaks.
Gruß Andreas
"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller
Das würde mich jetzt auch mal interessieren, 2 Boote passen bei uns auch aufs Dach... aber es liegt hier auch ein Kinderkajak rum, dass bestimmt in naher Zukunft mit transportiert werden muss. Auf jeden Fall wäre ein Erfahrungsbericht hilfreich. Die Variante große Tasche im Boot verzurren, müssen wir nun auch ausprobieren, ich dachte daran, im Boot ein Gerüst aus Leisten anzubringen. Dazu gabs mal einen Bericht hier.
Ja, davon hatten wir's schon mal. Da gabs auch diese Bilder von der handwerklich (mich jedenfalls) sehr ansprechenden Lösung von Peter Peuker:
So ein Kinderkajak (z.B. "Flipper" von Prijon) kriegt man in einen längeren Tandemcanadier schon hinein - man muss allerdings das Tragejoch bzw. den Mittel-Thwart aus- und wieder einbauen. Ist also nicht ohne Aufwand zu machen. Wie man beide Boote dann aufs Autodach wuchtet stellt sicher ein nicht zu unterschätzendes Folgeprobelm dar.
ich habe mal in meinen OldTown Discovery einen Robson nrg (Spielboot) geklemmt. Der Passte da top rein. Ich habe aber nie mehr so viel Sprit wie damals gebraucht, offensichtlich war das verwirbelungstechnisch ein Desaster. Danach wieder nebeneinander.
also, das Boot in Boot würde ich nicht machen. Ist ja auch immer eine Bastelei mit Tragejoch und sonstiger Streben rausschrauben. Dazu kommst du bei einer längeren Fahrt kaum an die Bändel, mit denen du das innere Boot verzurrt hast. Wenn da was losvibriert hast du ewig das Geklapper oder packst neu. Auch das Packen in das Boot mache ich nicht mehr. Ladest du zuerst das Boot auf und hinterher die Packsäcke, ist es ein ordentliches Gepfriemel alles sauber zu verzurren. Teilweise "blind" und je nach Dachträgerhöhe auch ganz schön knapp mit den Armen beizukommen. Die Packsäcke vorher in das Kanu verzurren und dann alles zusammen auf das Dach heben: obwohl wir nur 4 Isomatten und 4 Schlafsäcke reingepckt hatten, war es ein gewaltiger Kraftakt.
Zurück zu den 3 Booten. Warum geht das nicht bei deinem Auto? Ich habe für jedes Auto einen Träger von Thule. Holmbreite 120cm oder 130cm, weiß ich jetzt nicht genau. Eben maximal, was zugelassen ist. Für die Kajaks dann die Eckla-Halter und in der Mitte der Canadier. Beim Bild mit dem Zafira ist ein MorningStar geladen. Da hatten wir zuvor aber auch unseren Old Town Columbia drauf. Ich finde diese Lösung einfach und schneller. Wenn das Gepäck nicht alles in den kleinen Niva passt, nehme ich den Anhänger mit. Da passen dann auch noch 4 Fahrräder drauf
Hi, aus dem Buch von Ralf Schönfelder habe ich gelernt, daß die Dachlast maximal 2,5 m breit sein darf. Dies ermöglicht bei vielen Autos, 2 Kanus nebeneinander aufzuladen. daß Paradoxe ist , daß die Trägertraversen eigentlich die Fahrzeugbreite nicht überschreiten dürfen, die Beladung selbst jedoch sehr wohl. Die Konsequenz daraus ist, daß man nach dem Transport mit 2,5 m-Traversen diese vom Dach entfernen muß, wenn sie weniger als 2,50 m über Grund angebracht sind (die letzte Maßangabe erinnere ich möglicherweise nicht korrekt, kann auch etwas mehr gewesen sein) Auf zwei nebeneinandergeladene Kanus packe ich im Notfall noch, "right side down" miitig ein drittes Boot, hierbei muß man relativ kreativ abspannen, das wurde aber in meiner Praxis bisher noch nie bemängelt. Jörg Wagner
Danke erstmal für die vielen Tips und Anregungen. @Stefan: So wie auf Deinem Foto hätte ichs auch gerne. Nur: Mein Dachträger ist 120 cm breit. Der 18´-Prospector hat eine Breite von 91,5 cm. Bleiben also rechts und links noch je so 14 cm. Das geht meiner Meinung nach nicht mit konventionellen U-Trägern von Eckla. Oder doch??? Zum Gewicht: Der Prospector wiegt 33 kg. Die bekomme ich ohne Weiteres und ohne fremde Hilfe aufs Dach. Da sollte es doch möglich Prospector + Flipper = 43 kg mit zwei Leuten hoch zu bekommen.... Ich werds´ mal ausprobieren und dann berichten.
Hallo Martin, von der Firma Thule gibt es zwei verschiedene Systeme. (ich rede jetzt hier von Dachträgern für KFZ mit Dachreling, wie meine). Das System 755, wo die Füße in einen Schlitz im Dachholm eingeschoben werden, und das System 1054, wo die Füße über die Holme umschließen (http://www2.thule.com/Upload/Xtranet/Dea...%20415%20DE.pdf) Das System 1054 hat den Vorteil, dass Du ganz einfach auch längere Holme verwenden kannst. Ich nehme an, bei der Firma Zölzer wird das ähnlich sein.
leider stimmt deine Aussage nur mehr bedingt, denn auch die vierkantigen Querholme passen, zumindest bei unserem neuen Trägersystem von Thule, nur mehr über Schlitze an den Grundträger. Damit fällt die unbegrenzte Breite weg, die bei den anderen Systemen, bei denen die Querholme mehr oder weniger frei verschiebbar durch die Ösen auf den Grundträgern durch gefädelt wurden noch gegeben war. Für mich ein definitiver Rückschritt!!
Jetzt weiß ich nicht wie die Thule-Träger heißen, die ich im vergangenen Jahr für das neue Auto angeschafft habe, aber obwohl ich die längsten verfügbaren Holme ausgewählt habe musste ich mir wieder Verlängerungen anfertigen um die zulässige Gesamtbreite des Autos ausnutzen zu können. Hätte ich edleres Holz (Esche?) gewählt hätte ich diese Verbreiterungen etwas filigraner ausführen können. So sind sie ein wenig klobig ausgefallen aber sie haben sich inzwischen mehrfach bewährt.
Die Erweiterungen werden mit kurzen Riemen an die vorhandenen Holme und - anders als auf dem Bild - auch an die Dachreling geknüpft.
Damit die Konstruktion perfekt an die vorhandenen Holme angeschmiegt werden kann muss eine kleine Aussparung eingestemmt werden. (Inzwischen ist das Holz ein paar Mal mit Leinöl getränkt worden)
Auf die Weise passen locker zwei Tandem-Boote neben einander und - wie Jörg weiter oben beschrieben hat - ein drittes oben drauf.
Auf die Weise können auch drei Wildwasser-Canadier nebst Kajak - hier auf den Original Zölzer-Holmen auf Gesamtbreite des Autos abgelängt - transportiert werden.
Beim Verzurren der Boote achte ich darauf, dass diese letztendlich auch an der Dachreling verzurrt werden und nicht nur an den Holmen da ich den kurzen kleinen Riemen nicht recht traue, mit denen die Verlängerung an Holmen und Dachreling fixiert wird.
Hallo Heinz, dann hast Du Füße von 755er System. Bei den Füßen 1054 geht bei den Holmen jede Länge (vierkant). Wie's bei den neuen, Aluholmen (den Silbernen) ausschaut, weiß ich nicht.
@Jörg >>>> Die Konsequenz daraus ist, daß man nach dem Transport mit 2,5 m-Traversen diese vom Dach entfernen muß Also ich verstehe den deutschen Gesetzestext anders.
Die Traverse darf nie breiter als die im Fahrzeugschein angegebene Breite sein, denn sie gehört zum Träger.
Die Ladung darf über die Traverse hinaus ragen, aber max. 2,5m gesamt Breite nicht überschreiten, außerdem wird es ab 40cm zum Lichtaustritt der Leuchten recht kompliziert.
Das wäre schon wichtig, dass das mal jemand der sich mit solchen Texten auskennt klärt, denn bei unzulässigen Anbauten am Fahrzeug haben die Versicherungen im Unfallfalle einen Grund nicht zu zahlen.
Gruß Andreas
"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller
Hallo Andreas, Da die Boote bei einem Überstehen der Last klar zu sehen sind, dürfen sie bis 2,5m über die Fahrzeugbreite überstehen. Da ein Trägersystem alleine nicht ohne Probleme als Hindernis zu erkennen ist, müsste dieses mit Warntafeln kenntlich gemacht werden. Als Beispiel kann man sich einen einen Fahrzeugaufsatz für Glasscheiben vorstellen. Dieser steht auch über die Fahrzeugbreite hinaus und wird mit einer Warntafel abgesichert. Bodo
"Die Traverse darf nie breiter als die im Fahrzeugschein angegebene Breite sein, denn sie gehört zum Träger."
Das ist FALSCH!
Ein Dachträger ist als Ladung anzusehen. Und für diese gilt
§ 22 - Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht Iänger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne, 2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder 3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn, nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Damit ist eigentlich alles gesagt, daraus ergibt sich auch, dass Dachträgerholme solo, die über die Fahrzeugmasse hinausragen, nicht zulässig sind.
Hallo Thomas! Danke für´s Raussuchen dieses Textes. Nachlesen lohnt sich wiedermal. Was mir allerdings fehlt ist, wo steht, dass ein Dachträger als Ladung anzusehen ist. (Mir ist schon bekannt dass es so gehandhabt wird, aber wo steht`s?)
Danke Thomas, ich glaub jetzt hab ich es begriffen.
Das Fahrzeug und die Ladung darf max. 2,55m breit sein, aber es dürfen keine schmalen Dinge über die Fahrzeugkontur ragen. Fahrzeug, Träger, Ladung ist Alles gleich max. 2,55m, aber Nichts schmales außerhalb der Kontur. FERTIG!
Ich hätte besser gleich in die StVO gesehen, die Texte im WWW verschlimmbessern den Inhalt nur. (Ich hab auch nie begriffen, was das (von mir falsch Verstandene) soll, Träger -> Fahrzeugbreite, Ladung max. 2,55m)
Gruß Andreas
"Doch es ist mit dem Feuer ähnlich wie mit dem Schwimmen, mag kommen was will, man sollte es beherrschen." :Feuer, Andy Müller
Ja, eigentlich ganz einfach. Das mit den herausstehenden Holmen ist auch ganz einfach, man soll sich halt nicht verletzen können, weil man die Teile kaum sieht.
Das der Träger Ladung ist, steht nirgens. Wäre es aber anders, dh gehörte er zum Fahrzeug, so bräuchte er eine ABE oder ähnliche Freigabe. Übrigens: Eigentlich muss ein solcher Träger werkzeuglos zu montieren sein. In den 80ern war das auch nahezu immer so. Heutzutage mit Spezialfüssen zu jedem Fahrzeugtyp gibt es fast nur noch Träger, die mit Inbusschlüssel befestigt werden. Entweder hat sich da etwas an den Vorschriften geändert oder das hat sich so eingeschlichen. Ich vermute letzteres.
Interessant ist übrigens der Satz "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Dieser beinhaltet zB, dass ausschliesslich normgerechte Spanngurte zum Zurren benutzt werden dürfen.
wenn wir mit 2 Canadiern und Kajak los ziehen lege ich den Royalex-Canadier mit Sülrand nach oben. Das Kajak liegt mit Schaumstoffmatte gepolstert auf dem Canadier. Das funktioniert auch bei Regen. Während der Fahrt kommt entweder durch den Fahrtwind (fast) nichts rein oder es geht genaus soviel raus, wie rein regnet. In den Canadier legen wir dann meistens noch die großvolumigen, leichten Packstücke (z.B. Schlafsäcke).
Das funktioniert bei (elastischem) Royalex, wenn man Gefühl für die Vorspannung hat. Unser Boot hat sowieso einen ausgeprägten U-Boden. Bei GFK etc. würde ich das nicht machen wollen.
Beim Beladen auch die zulässige Dachlast im Fahrzeugschein nachlesen.
"Beim Beladen auch die zulässige Dachlast im Fahrzeugschein nachlesen."
Heissa! Zum gefühlt 3271. Mal: Es gibt keine verbindliche, maximal zulässige Dachlast. Schon gar nicht im Fahrzeugschein.
Die Fahrzeughersteller geben in ihren Betriebsanleitungen meist sog. maximal empfohlene Dachlasten an. Diese haben aber keinerlei bindende Wirkung. Auch wie ebensolche Werte ermittelt werden, darüber lässt sich nur spekulieren ("Hans, was schreib ich für Dachlast rein?"-"Schreib mal 50 Kg, damit sind wir auf der sicheren Seite, egal was passiert, und für drei Paar Ski reicht das allemal.") Im Rahmen einer etwaigen Fahrzeugkontrolle durch die sog. Rennleitung ist die Herstellerangabe aber bedeutungslos.
Dachträgerhersteller geben meist ebenfalls maximale Lasten für ihre Träger an, die oft deutlich höher liegen als das, was die Fahrzeughersteller sich vorstellen. Speerspitze ist da sicherlich Onkel Heinz.
Die meisten Paddler überreizen die Herstellerangeben deutlich, unter Wildwasserpaddlern sind vier Kajaks auf einem Golf (früher 50kg) nichts besonderes. Und 4x 20Kg+ Träger sind rund 110 Kg. Ich habe noch nie gehört, dass ein Träger bei normalen und üblichen Fahrmanövern (incl. Vollbremsungen) seinen Dienst versagt hätte.