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Dieses Thema hat 14 Antworten
und wurde 1.105 mal aufgerufen
 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
Richard ( gelöscht )
Beiträge:

19.06.2008 13:48
geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob eine normale Haftpflichtversicherung, oder vieleicht auch eine spezielle Wassersportversicherung, für Schäden aufkommen, die an einem geliehenen Canadier auftreten ?
Ich denke jetzt z.B. an den Fall, wenn ich mit nem Paddelfreund die Boote tausche, kentere, und dessen Boot um einen Brückenpfeiler wickele.
Oder auch an den Fall, wenn ich mir bei einem komerziellen Kanu-Händler ein Boot ausleihe, und mir so ein Malheur passiert.

Gruß
Richard


Karl-Michael Koch Offline



Beiträge: 424

19.06.2008 14:01
#2 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Hallo,

in der normalen Privathaftpflicht-Versicherung sind Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen ausgeschlossen. Wenn das Boot allerdings eine Bootskasko hat, dann wäre ein Schaden, wie Du ihn beschreibst u. U. versichert.

Grüße
Michael


Manfred Offline



Beiträge: 320

19.06.2008 16:27
#3 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Hi!

Wenn du das Boot aber einfach von deinem Kumpel nimmst ohne ihn zu fragen und nicht in der Absicht es zu stehlen und du zersägst es dann, dann tritt deine Privathaftpflichtversicherung ein.

Ist das jetzt so richtig?


Manfred


Richard ( gelöscht )
Beiträge:

19.06.2008 16:57
#4 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

hmm, Bootskasko würde wieder eine aufs Boot bezogene Versicherung bedeuten, die hilft aber nicht wirklich. Ich dachte eben an eine spezielle Haftpflicht (oder auch Wassersportversicherung...) die auch für Schäden an geliehenen Booten aufkäme....


Karl-Michael Koch Offline



Beiträge: 424

19.06.2008 17:28
#5 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

@ Richard: Gibt es meines Wissens nicht. Die Wassersport-Haftpflicht deckt den Schaden, den Du mit dem geliehenen Boot anderen zufügst. Ist aber nicht nötig, da muskelbetriebene Boote bis 5 PS oder 15 qm Segelfläche in der normalen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert sind. Vorsicht bei sogenannten Basisversicherungen oder anderen Spartarifen! Da müsst Ihr mal in die Bedingungen sehen.

@ Manfred: Kommt einer Leihe gleich.
Sinn des ganzen Passuses in der Haftpflicht ist, dass derjenige, der etwas mietet, leiht, pachtet nicht besser gestellt sein soll als der Eigentümer. Eigentlich logisch, sonst hätte ich alles, was ich habe, von Dir, Manfred, geliehen und das, was Du hast, wäre meins.

Mittlerweile gibt es sogenannte Haftpflichtversicherungen mit einem sogenannten Top-Schutz. In denen ist sowas bis zu einem gewissen Betrag mitversichert.

Grüße
Michael


Manfred Offline



Beiträge: 320

19.06.2008 17:40
#6 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Ist schon klar.
Naja, wie Frank mal irgendwann sagte: Ein gewisses Restrisiko ist immer vorhanden.
Und wenn man was verbockt, muss man auch für gerade stehen...und gegen alles und jeden versichert sein ist auch nicht das wahre..



Manfred


Jörg Wagner Offline



Beiträge: 1.091

19.06.2008 17:48
#7 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Hi,
unser geliebter DKV in Duisburg kann da Auskunft geben, die bieten indirekt eine solche Versicherung an, also anrufen, infos anfordern und durcharbeiten, ggf. dort die richtigen Fragen stellen.
Jörg Wagner


Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

19.06.2008 20:08
#8 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten
Hi, Richard an deiner Stelle einfach Bäche und Flüsse mit Brückenpfeiler meiden , du weist ja auch bei jedem Schadensfall steigt deine Versicherungbeitrag .
Oder sehe ich das falsch vielleicht hat auch Canoepaddler K.M.Koch noch eine Idee.

We.no.nah Solo und Tandem Canoes
wo die Straße aufhört fängt die Canoetour an.


Richard ( gelöscht )
Beiträge:

20.06.2008 09:33
#9 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Der Punkt ist der, dass ich vor 2 Wochen beinahe meinen XL auf der Regnitz zerstört hätte, als ich an einem ca. 20 cm unter der Wasseroberfläche senkrecht stehendem Pfosten hängen blieb - stelle mir jetzt vor, dass wäre beim Probepaddeln mit einem vom Kumpel frisch erworbenen Boot passiert...
Der Teufel ist halt ein Eichhörnchen - hätte mir nie und nimmer vorstellen können, wie schnell sowas gehen kann...


Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

20.06.2008 10:59
#10 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten
Hallo Richard so was ist mir und einem Paddelfreund auch der Jagst passiert.

We.no.nah Solo und Tandem Canoes
wo die Straße aufhört fängt die Canoetour an.


Toolboxafloat Offline




Beiträge: 502

20.06.2008 11:29
#11 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten
An die Ursprungsfrage nach dem um den Brückenpfeiler gewickelten Canadier mußte ich denken als ich eben in einem Thread im kanadischen Forum dieses Bild entdeckt habe (wäre auch ein prima BILD DER WOCHE, wenn wir diese Woche nicht schon eins hätten...).
Axel

P A D D E L B L O G - "Old river rats never die. They just smell that way" - Robert E. NcNair

Angefügte Bilder:
gpearcy_canoe.jpg  

Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

20.06.2008 11:36
#12 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten
hi.

We.no.nah Solo und Tandem Canoes
wo die Straße aufhört fängt die Canoetour an.


MrDick Offline




Beiträge: 1.345

20.06.2008 20:17
#13 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Hallo Richard!
Manche Kanuvermieter bieten zusätzliche Versicherungen gegen geringen aufpreis an:
Siehe http://www.lacanoa.de/bedingungen.shtml
Punkt 2

Liebe Grüße, Sebastian


Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

20.06.2008 23:16
#14 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten
Hi Sebastian, du hast es aber gut.

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wo die Straße aufhört fängt die Canoetour an.


Karl-Michael Koch Offline



Beiträge: 424

21.06.2008 08:06
#15 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ? Antworten

Hallo Sebastian,

hier handelt es sich aber um eine Bootskasko. Die schließt der Besitzer des Bootes ab und gibt die Prämie an den Mieter weiter. Oft sind Schäden ausgeschossen, die durch Befahren von WW und Wehre entstehen. Genau die Bedingungen lesen!

Grüße
Michael


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