Hallo, kann mir jemand sagen, ob eine normale Haftpflichtversicherung, oder vieleicht auch eine spezielle Wassersportversicherung, für Schäden aufkommen, die an einem geliehenen Canadier auftreten ? Ich denke jetzt z.B. an den Fall, wenn ich mit nem Paddelfreund die Boote tausche, kentere, und dessen Boot um einen Brückenpfeiler wickele. Oder auch an den Fall, wenn ich mir bei einem komerziellen Kanu-Händler ein Boot ausleihe, und mir so ein Malheur passiert.
in der normalen Privathaftpflicht-Versicherung sind Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen ausgeschlossen. Wenn das Boot allerdings eine Bootskasko hat, dann wäre ein Schaden, wie Du ihn beschreibst u. U. versichert.
Wenn du das Boot aber einfach von deinem Kumpel nimmst ohne ihn zu fragen und nicht in der Absicht es zu stehlen und du zersägst es dann, dann tritt deine Privathaftpflichtversicherung ein.
Ist das jetzt so richtig?
Manfred
Richard
(
gelöscht
)
Beiträge:
19.06.2008 16:57
#4 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ?
hmm, Bootskasko würde wieder eine aufs Boot bezogene Versicherung bedeuten, die hilft aber nicht wirklich. Ich dachte eben an eine spezielle Haftpflicht (oder auch Wassersportversicherung...) die auch für Schäden an geliehenen Booten aufkäme....
@ Richard: Gibt es meines Wissens nicht. Die Wassersport-Haftpflicht deckt den Schaden, den Du mit dem geliehenen Boot anderen zufügst. Ist aber nicht nötig, da muskelbetriebene Boote bis 5 PS oder 15 qm Segelfläche in der normalen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert sind. Vorsicht bei sogenannten Basisversicherungen oder anderen Spartarifen! Da müsst Ihr mal in die Bedingungen sehen.
@ Manfred: Kommt einer Leihe gleich. Sinn des ganzen Passuses in der Haftpflicht ist, dass derjenige, der etwas mietet, leiht, pachtet nicht besser gestellt sein soll als der Eigentümer. Eigentlich logisch, sonst hätte ich alles, was ich habe, von Dir, Manfred, geliehen und das, was Du hast, wäre meins.
Mittlerweile gibt es sogenannte Haftpflichtversicherungen mit einem sogenannten Top-Schutz. In denen ist sowas bis zu einem gewissen Betrag mitversichert.
Ist schon klar. Naja, wie Frank mal irgendwann sagte: Ein gewisses Restrisiko ist immer vorhanden. Und wenn man was verbockt, muss man auch für gerade stehen...und gegen alles und jeden versichert sein ist auch nicht das wahre..
Hi, unser geliebter DKV in Duisburg kann da Auskunft geben, die bieten indirekt eine solche Versicherung an, also anrufen, infos anfordern und durcharbeiten, ggf. dort die richtigen Fragen stellen. Jörg Wagner
Klaus
(
gelöscht
)
Beiträge:
19.06.2008 20:08
#8 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ?
Hi, Richard an deiner Stelle einfach Bäche und Flüsse mit Brückenpfeiler meiden , du weist ja auch bei jedem Schadensfall steigt deine Versicherungbeitrag . Oder sehe ich das falsch vielleicht hat auch Canoepaddler K.M.Koch noch eine Idee.
We.no.nah Solo und Tandem Canoes wo die Straße aufhört fängt die Canoetour an.
Richard
(
gelöscht
)
Beiträge:
20.06.2008 09:33
#9 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ?
Der Punkt ist der, dass ich vor 2 Wochen beinahe meinen XL auf der Regnitz zerstört hätte, als ich an einem ca. 20 cm unter der Wasseroberfläche senkrecht stehendem Pfosten hängen blieb - stelle mir jetzt vor, dass wäre beim Probepaddeln mit einem vom Kumpel frisch erworbenen Boot passiert... Der Teufel ist halt ein Eichhörnchen - hätte mir nie und nimmer vorstellen können, wie schnell sowas gehen kann...
Klaus
(
gelöscht
)
Beiträge:
20.06.2008 10:59
#10 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ?
An die Ursprungsfrage nach dem um den Brückenpfeiler gewickelten Canadier mußte ich denken als ich eben in einem Thread im kanadischen Forum dieses Bild entdeckt habe (wäre auch ein prima BILD DER WOCHE, wenn wir diese Woche nicht schon eins hätten...). Axel
P A D D E L B L O G - "Old river rats never die. They just smell that way" - Robert E. NcNair
Angefügte Bilder:
Klaus
(
gelöscht
)
Beiträge:
20.06.2008 11:36
#12 RE: geliehenen Canadier geknickt - zahlt die Haftpflicht ?
hier handelt es sich aber um eine Bootskasko. Die schließt der Besitzer des Bootes ab und gibt die Prämie an den Mieter weiter. Oft sind Schäden ausgeschossen, die durch Befahren von WW und Wehre entstehen. Genau die Bedingungen lesen!