Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen werden Äußerungen über die Firma Gatz-Kanus, deren Namen und deren Produkte nicht geduldet.

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 25 Antworten
und wurde 1.739 mal aufgerufen
 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
Seiten 1 | 2
Ulme Offline




Beiträge: 886

23.09.2013 14:04
Canadiertransport in D Antworten

Wie sieht es gemäß KfG in Deutschland eigentlich mit dem Transport am Dach
auf Autobahnen und Freilandstraßen aus?

Autolänge: 4,39m
Kanulänge: entweder 5,03m oder 5,33m (das weiß ich noch nicht )
Die Situation sieht dann aus wie auf der schnellen Skizze im Anhang.

Wie weit darf das Heck hinten rausragen und was ist ggf. dabei zu beachten?
Warnschild?
Falls ja: wie bringt ihr das an?
Höchstgeschwindigkeit?

Angefügte Bilder:
Situation.jpg  

mgosx Offline



Beiträge: 166

23.09.2013 14:17
#2 RE: Canadiertransport in D Antworten

Hallo Ulme,

eine kurze Zusammenfassung findest Du unter: http://kanadier.gps-info.de/b-dachtransport.htm

Ganz grob:
bei unter 1 m keine Kennzeichnung
bei 1 m 1,5 m Kennzeichnung notwendig
1,5 m bs 3 m nur Kurzstrecke (max. 100 km)

Da die Kennzeichnung bei Nacht durch Rückstrahler erfolgen muss, ist alles über 1 m doch mit Problemen behaftet.
Schaffst Du es nicht das Boot ein wenig mehr nach vorne zu legen (Fahrzeug 4,39, Boot 5,03 müsste doch möglich sein max. 1 m Überstand zu haben)?

Gruss Mark


strippenziacha Offline




Beiträge: 951

23.09.2013 14:23
#3 RE: Canadiertransport in D Antworten

Servus,

also mein aktueller Wissensstand ist bis 1 m nach hinten ohne Kennzeichnung, darüber bis 1,5m mit Roter Fahne 30x30 kriegt man bei Baumärkten bzw. Schreinereien ect oder liegen oft am Fahrbahnrand :-)

vorn darf die Ladung nur bündig mit dem Fahrzeug sein und nicht überstehen, hab das mal kurz gefunden von einer Anhängerfirma...

http://www.der-anhaengerpark.de/ladungssicherung.html

nur informativ...

auf die Schnelle...

bei einer Fahrzeughöhe über 2,5 m gibt es auch Sonderregelungen für Ladung die nach vorne übersteht.

hab da das noch gefunden...hoffe das hilft weiter...

ps. nach hinten hab ich mir so was überlegt bei Nachtfahrt, evtl auf eine rote Kunststofftafel mit passenden Massen montiert, wenn man das öfter hat zum Transport... http://www.karstadt.de/p/?pid=3388581&un...pt=94&lc=1&ln=1

Des wär mal ein Punkt bei dem sich die EU profilieren könnte vereinheitlichen bis 2015, jedes Land bäckt da seinen eigenen Kuchen mit den Schildern ect. darüber sollten die mal nachdenken...bis dahin Übergangslösung gilt das was eben jedes Land so hat...dann sind die Sheriff auch mal gefordert :-)




Gute Fahrt

Hans

Aus am grantigen Orsch kimmt koa lustiga Schoaß


Andreas Schürmann ( gelöscht )
Beiträge:

23.09.2013 15:21
#4 RE: Canadiertransport in D Antworten

Zitat Mark:
>>> Da die Kennzeichnung bei Nacht durch Rückstrahler erfolgen muss, ist alles über 1 m doch mit Problemen behaftet.
... und zusätzlich Lampe ...
Zitat aus dem Link:
2.3 Kenntlichmachung überlanger Ladung bei Dunkelheit:
· Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist überstehende Ladung, wenn sie mehr als 1 m über die Rückstrahler eines Fahrzeugs hinausragt, mit mindestens einer typgeprüften Leuchte mit rotem Licht, nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn und ein Rückstrahler, nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn zu kennzeichnen.

Das kann schon ziemlich schwierig sein einen Rückstrahler max. 90cm und eine Lampe max. 1,5m hoch in die Luft zu hängen, wenn das Boot erst bei 175cm Höhe liegt.
Deshalb ist nicht mehr als 1m über die Lichtaustrittsöffnung hinausragend schon wünschenswert.

Was für ein Zeichen muss man eigenlich auf einer Typgeprüften Leuchte finden?


Ulme Offline




Beiträge: 886

23.09.2013 15:22
#5 RE: Canadiertransport in D Antworten

Danke.
Dann muss ich mir das ansehen wie weit ich nach vorne rutschen kann,
um die 1m Regel vielleicht noch zu schaffen.
Mit den Thule Canadier haltern auf den Trägern sollte dann auch
der Formschluss noch passen.


bernhard-berlin Offline



Beiträge: 86

23.09.2013 15:52
#6 RE: Canadiertransport in D Antworten

typgeprüfte Rückleuchten gibt es dafür wohl nicht, jedenfalls konnte ich keine Informationen dazu auftreiben.

Ich behelfe mir mit einer Fahrrückleuchte (Akku mit LED), die ich am Tragegriff des Canadiers befestige - sieht man nächtens sehr gut, hält auch bei Tempo 100 bis 120 problemlos und ist lt. Aussage eines befreundeten Polizisten (der regelmäßig Verkehrskontrollen durchführt) eine gute Idee - er meinte, dass wohl kaum einer seiner Kollegen diese Lösung monieren dürfte.

Tagsüber verwende ich einen roten Einkaufsbeutel, den mich mit den Traggegriffen am Canadier befestige - hat die passende Größe und hält im Gegensatz zu den Teilen aus dem Baumarkt (schon mehrere auf den Autobahnen verteilt) bombenfest. Den roten Beutel habe ich von der Sparkasse meines Vertrauens.


Trapper Offline




Beiträge: 1.911

23.09.2013 16:01
#7 RE: Canadiertransport in D Antworten

"Vorne" darf nichts überstehen!! Das wichtigste zum Kanutransport ist hier zusammengefasst:http://www.sport-schroeer.de/newsletter/...chtransport.htm
Der Stand von 2008 muss meines Wissens nur dahingehend ergänzt werden, dass nur geprüfte Gurtesysteme zur Ladungssicherung verwand werden dürfen.

Internette Grüße Thomas


absolut canoe Offline




Beiträge: 1.862

23.09.2013 16:12
#8 RE: Canadiertransport in D Antworten

meinem Kenntnisstand nach müssen zum gewerblichen Traansport geprüfte Gurte genutzt werden.
Was Dich nicht davon entbindet, dass die Gurte und Schlösser in Ordnung sein müssen.


Trapper Offline




Beiträge: 1.911

23.09.2013 17:59
#9 RE: Canadiertransport in D Antworten

Ich zitiere dazu mal den ADAC:

Zitat
Gesetzliche Grundlage
Bei der Ladungssicherung greifen mehrere gesetzliche Vorschriften ineinander. Zunächst gilt ganz allgemein gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), dass jedes Fahrzeug so gebaut und ausgerüstet sein soll, dass der verkehrsübliche Betrieb niemanden schädigt, gefährdet, behindert oder belästigt.

Nach § 22 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Ladung in und auf Fahrzeugen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. die VDI-Richtlinien 2700 ff; VDI = Verein Deutscher Ingenieure) zu beachten. Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge (UVV) § 35 Abs. 4 ist die Ladung schließlich so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist. Des Weiteren müssen gemäß § 22 Abs. 1 UVV Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein, wenn die Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet ist.



Geprüfte Gurte kosten nicht die Welt(ca. 8€/Stck) und man selber und das Boot sind auf der sicheren Seite!

Internette Grüße Thomas


rené Offline



Beiträge: 703

23.09.2013 19:19
#10 RE: Canadiertransport in D Antworten

Zählt das jetzt noch unter Sommerloch oder sind das schon die Herbststürme?
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut worden - werdet Ihr denn der Sache nie müde?
Gesetze sind verbindliche Vorschriften und Richtlinien sind es nun mal nicht.
Im Zweifel geht die Sache sowieso zum Gutachter, ob mit oder ohne Zertifizierung der verwendeten Zurrmittel, da die Versicherungen ohnehin versuchen die Kostenlast abzuwälzen.

Gruß René


strippenziacha Offline




Beiträge: 951

23.09.2013 19:29
#11 RE: Canadiertransport in D Antworten

Servus zusammen,

klar is das so...aber wenn man gar nix macht is man sofort der Dumme...nach bestem Wissen und Gewissen...und gut ist.

Noch zur Info, Profis, wie Zimmerer oder Langholzfahrer haben als Licht in der Nacht oder bei schlechter Sicht von wegen zugelassene Leuchte eine einzelne Anhängerleuchte (Rücklicht und Bremslicht) mit einem Kabel und einem Anhängerkupplungsstecker versehen und das dann am Ende angebracht, diese Leuchte wären zugelassen...haben Prüfnummer usw usf.

Ich habe wie schon geschrieben, eine Batterierückleuchte von Fahrrädern, die man an den Gepäckträgern festschrauben kann, leuchtet dank LED ewig und der Rückstrahler ist auch schon drin...


ps. beim Panda geht das mit dem SoloPlus grad so gut aus, vorne bündig und hinten gut 1,4 m :-)
das Gespann erregt immer wieder Aufsehen :-)

Gröber war nur mit dem G.... M.... 525 das war dann illegal, der stand vorne über ^^ allerdings nur 2 km bis zum nächsten Ufer :-)

Gruß

Hans

Aus am grantigen Orsch kimmt koa lustiga Schoaß


yohofahrer Offline




Beiträge: 151

23.09.2013 19:41
#12 RE: Canadiertransport in D Antworten

Und dann gibt es noch Richtlinien mit Gesetzescharakter. die VDI 2700ff ist so eine, sprich geltendes Recht. Allerdings gilt diese Richtlinie nur für Gewerbliche Transporte. Bedeutet im Klartext: Der Händler der Gewerblich ein Boot ausliefert muss mit zugelassenen Gurten sichern, fährt er privat zum Paddeln kann er sichern womit er will. Gleiches gilt übrigens, und das nur am Rande, für den Fahrtenschreiber der für alle Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5to. (incl. Anhänger!!!) bei Gewerblicher Nutzung Pflicht ist. Auch hier wieder der Händler/Importeur/Hersteller auf dem Weg zu einem Treffen (Verkaufsveranstaltung!!) oder bei der Auslieferung von Booten oder bei Nutzung eines Trailers bei einer (privaten) Gruppenfahrt.

Grüße aus dem Sauerland!
Ralf.


lupover Offline



Beiträge: 597

23.09.2013 19:47
#13 RE: Canadiertransport in D Antworten

Hallo,

ich war grade gestern bei einer DKV-Schulung. Danach ist Ulmes Zeichnung richtig, 1 Meter ohne, 1,5 Meter mit Kennzeichnung. Übrigens gehört eine Anhängerkupplung zum Fahrzeug. Sie verlängert also das Auto nach hinten und damit auch den Messpunkt, so gewinnt man noch ein paar legale Zentimeter. Gepäckteile wie z. B. Fahrradhalter gehören nicht zum Fahrzeug und verlängern es nicht, auch nicht wenn sie eigene Lichter haben.

Gruß
Habbo


Rudo Offline




Beiträge: 198

23.09.2013 20:41
#14 RE: Canadiertransport in D Antworten

Das stimmt nicht ganz so:

In § 22 steht: "Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen [...]".
Es gelten also – zumindest für die 1-Meter-Regelung – die Rückleuchten des Fahrzeugs!

Gruß
Rüdiger


sputnik Offline




Beiträge: 2.797

23.09.2013 21:11
#15 RE: Canadiertransport in D Antworten

also ich würde ein größeres Auto kaufen.
Die nächste Frage lautet sonst doch nur so: "Hmmm, blöd, die Dachtraversen stehen so dicht beieinander. Muß
ich jetzt von und hinten absichern?"

Gruß, Stefan
__________________________________________________
Stark und groß durch Spätzle mit Soß'


lupover Offline



Beiträge: 597

23.09.2013 21:20
#16 RE: Canadiertransport in D Antworten

Hast recht Rüdiger, mußte ich eben einsehen. Nach dem Gesetzestext gelten für den Meter die Rückleuten, für die 1,5 Meter aber das Fahrzeug.

Gruß
Habbo


Ulme Offline




Beiträge: 886

24.09.2013 06:35
#17 RE: Canadiertransport in D Antworten

Zitat von strippenziacha im Beitrag #11

Ich habe wie schon geschrieben, eine Batterierückleuchte von Fahrrädern, die man an den Gepäckträgern festschrauben kann, leuchtet dank LED ewig und der Rückstrahler ist auch schon drin...



Sind bei euch batteriebetriebene Fahrradleuchten erlaubt? Bei uns nicht!
Hinzu kommen noch die ...seltsamen Höhenangaben zur Anbringung einer solchen Funzel.
Dann müsste ich das Rücklicht ja schwebend aufhängen.
Nein, ich seh' schon, viel zu viel Aufwand.
Werde das Schiff so weit als möglich nach vorne rücken und wegen z.B. 10cm über 1m mache ich mir
sicher keinen Kopf.


strippenziacha Offline




Beiträge: 951

24.09.2013 07:17
#18 RE: Canadiertransport in D Antworten

Servus,

auch bei 1m häng ich die Leuchte ran wenn ich bei schlechtem Wetter oder Nacht unterwegs bin.
Die Fahrradleuchten haben jedenfalls eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr, da ist ein E-prüfzeichen drauf.
Probleme kriegt man eher wenn gar nix gemacht ist, in Italien sind die da schon übler drauf bei überstehenden Lasten.
Wie ist die Regelung eigentlich in Österreich würde mich interessieren, gerade auf der Autobahn sind ja die Sheriffs immer recht aktiv zumindst im Inntal.

Kennst du die Regelungen? Würde mich ernsthaft interessieren.

Danke

Hans

Aus am grantigen Orsch kimmt koa lustiga Schoaß


Ulme Offline




Beiträge: 886

24.09.2013 07:39
#19 RE: Canadiertransport in D Antworten

So schaut's aus gemäß Kraftfahrgesetz:

Zitat
(1) Die Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 5 nur zulässig, wenn


...

Zitat
c) die größte Länge des Fahrzeuges durch die Beladung um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten wird



Sowie:

Zitat
(4) Ragt die Ladung um mehr als 1 m über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges, bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern des letzten Anhängers, hinaus, so müssen die äußersten Punkte der hinausragenden Teile der Ladung anderen Straßenbenützern gut erkennbar gemacht sein.


strippenziacha Offline




Beiträge: 951

24.09.2013 07:52
#20 RE: Canadiertransport in D Antworten

Danke dir Ulme

Praktisch Auslegungssache, wie man es kenntlich macht, hauptsach man macht was.
Gsunde Einstellung.
Da würde das auf jeden Fall klappen mit den Batterieleuchten.

Gruß

Hans

Aus am grantigen Orsch kimmt koa lustiga Schoaß


Seiten 1 | 2
 Sprung