Hallo, diese ganzen Regelungen (auch in der Heide) mit den ganzen Ausnahmen durch nationale Schulungen und Scheinen verstoßen sowieso gegen EU-Recht: Wie soll ein Paddler aus Estland, Schweden oder Finnland eine deutsche Öko-Schulung nachweisen? Kann er natürlich nicht (Da es bei ihn zu Hause sowas nicht gibt) - und damit ist er im Vergleich zu einem deutschen Paddler diskriminiert (Analoge Fälle gibt es im Fischereirecht - da hat es schon Ärger gegeben). Gruß Rolf
Andreas Schürmann
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gelöscht
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Beiträge:
24.04.2013 17:51
#22 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme
Unter Verwaltung kann Landkreise an haken, um mal einen Eindruck des Bereichs zu bekommen. Unter Schutzgebiete sieht man dann das eh nicht viel erlaubt war in ROW.
Als nächstes kommt dann Lloydsregister darauf, dass man kleine Boote auch prüfen könnte um noch mehr Geld zu kassieren.
zur Ökoschulung: habe gestern in Bremen bei TURA dieselbe mitgemacht. War viel interessanter als gedacht! Auch einiges für mich völlign Neues kam dabei heraus, hat sich für mich nach 45 Jahren Wassersport, davon 30 Jahre paddeln tatsächlich gelohnt. Zum Abschluß gab es nicht nur eine hübsche Urkunde, sondern auch den notwendigen Stempel ins Fahrtenbuch. Zwar habe ich kein so kurzes Boot, um die erwähnten Wümmeabschnitte zu paddeln, kann aber ja noch kommen. Generell werden die Einschränkungen immer schlimmer, hoffentlich darf ich noch so lange auf das Wasser, bis ich nicht mehr ins Boot steigen kann und nur noch virtuell am Compi paddel. Grüße, Skua
>>> zur Ökoschulung: habe gestern in Bremen bei TURA dieselbe mitgemacht.
Nur das der Turn- und Rasenverein in Bremen wohl nicht dem LKV-Niedersachsen angehört und Du also entsprechend der Verordnung des Beitrags #1 in ROW als nicht ökologisch geschult giltst.
Und genau an der Stelle rege ich mich, neben allem anderen, richtig auf. Wenn jeder Landesfürst sein eigenes Gemurksel machen darf, ist es ja gänzlich vorbei mit der Möglichkeit sich halbwegs rechtskonform zu verhalten, selbst wenn man wollte.
Bei dieser Reglung gibt es die Unterscheidung zwischen "Hauptstrom" und Nebenarm.Diese Unterscheidung kann man in der Verordnung nicht gut erkennen. Auf den Nebenarmen wird die verschärfte Version mit den Längeneinschränkungen und den höheren Pegeln geben. Außerdem werden hier die DKV-Lehgänge als Grundlage angegeben. Hier sollen nur die "Könner" fahren sollen. Irgend wo mus man eine Grenze ziehen. Es war doch immer bekannt(seit der ersten Diskussion), dass der EPP für solche Maßnahmen herangezogen wird. Dass man bei Niedrigwasser nicht auf den Fluß geht, sollte doch klar sein. Ich habe die Boote für unsere Tour am kommenden WE ab Lauenbrück vorsichtshalber beim LK angegeben.Der Pegel soll hoffentlich noch passen.
>>> Die Öko-und Sicherheitslehrgänge werden in ganz D von den einzelnen Verbänden anerkannt. Mit etwas gesundem Menschenverstand würde ich das auch so sehen.
In der Verordnung des Landk. ROW findest Du aber unter §2 (2): " ... - mind. 1 Teilnehmer besitzt nachweislich eine Qualifikation für Sicherheit und Ökologie des Landeskanuverbandes (www.lkv-nds.de)."
Da steht eben nichts von ... oder ... z.B. gleichwertig.
Auch wenn es in ROW nicht viele Bäche gibt, die Entwicklung als solche ist schon sehr beunruhigend.
Du hast nichts überlesen, da steht nichts von Canadierverbot, so dämlich sind die Leute leider nicht die solchen Unfug verzapfen. Nur: Hat hier jemand ein Tandem das unter 450 cm lang ist? Na also, dann dürft Ihr nicht. Auch nicht mit Ökoschulung! Die mag im Grunde gar nicht schlecht sein. Nur man darf auch damit nicht fahren.
Thomas: Allein am Stadtrand von Rotenburg ist damit das Befahren verboten von Rodau, Wiedau, Fintau und Veerse. Und selbst die Befahrbarkeit von Oste und Wümme ist eher Theorie. Mal eben hinfahren und paddeln is nich, oder sind Eure Boote beim Landkreis Rotenburg registriert?
Übrigens: Heute beispielsweise ist der Pegel für die Wümme um gut 20 cm und für die Oste um gut 50 cm zu niedrig. Fahrverbot!
Kein vernünftiger Mensch hat etwas gegen mit Augenmaß erlassene Beschränkungen in besonderen Einzelfällen, Brutzeit oder was weiß ich. Hier gab es aber den blindwütigen Rundumschlag.
Möönsch Habbo, ich kenn Dich ja gar nicht wieder! Noch kurz vor Ostern hast Du mir bei + - 1 Grad C. aus der Hunte geholfen, dich nicht angewidert umgedreht, als ich am Steilufer strippte, mir fürsorglich die Hemdknöpfe zugemacht, weil meine zittrigen alten Finger das nicht mehr schafften, und sogar noch was von Deinem Pausenbrot abgegeben... Und jetzt Habbo, mein Retter, willst Du nur noch kotzen? Sicher nervt die entfesselte Regelungswut, und die Zuflüsse und Oberläufe, die Du aufzählst habe ich alle noch mit Fritz gefahren - pure Nostalgie? Nö, wir haben doch beide nen Einer und ich auch noch ein gut funktionierendes Heißluftgerät. Wenns mit dem Zweier schrumpfen nicht so glatt gehen sollte, könnten wir uns wenigstens dran wärmen, wenn Du mich nochmal retten tätest nach dem nächsten Reinfall aus der Rodau, Wiedau, Veerse, Fintau oder Wieste. Übrigens, was ist am Kajak eigentlich so schlimm außer, dass mir immer die Beine so doll einschlafen? Vielleicht wird's ja regnerisch im Spätsommer, oder hoher Wasserstand im nächsten Winter. Und vielleicht hat ja noch jemand Lust mitzukommen?! Liebe Grüße Henning
Moin, hier ein Auszug aus einer Mail, die ich vom Landes-Kanuverband Niedersachsen erhalten habe:
"Hallo Sportkamerad (...), vielleicht liegt der Missmut auch nur an einer falschen Information. Die neue VO des LK Rotenburg/Wümme schreibt keine Ökologiekurse bei Befahrungen der Wümme ab Lauenbrück (sowie der Oste ab Heeslingen) vor. Die Auflagen mit der Anmeldung per Email und den Anforderungen, dass ein Teilnehmer einer Gruppe einen Ökologiekurs absolviert haben muss, gilt für die Nebengewässer und die Oberläufe. Und auch nur für diese Gewässer gilt das jahreszeitliche Verbot vom 1.4.-15.7. Für alle Gewässer ist aber die Pegelregelung zu beachten. Nachdem der LK ursprünglich die Nebengewässer und Oberläufe komplett sperren wollte, können wir mit dem nach langen Verhandlungen erreichten Stand zwar nicht voll zufrieden sein, aber immerhin ist die Befahrung der meisten Gewässer unter den gegebenen Einschränkungen weiter möglich.
Ökologiekurse gelten ohne Verfallsdauer. Ökologiekurse bietet jeder LKV an. Dazu muss nicht nach Niedersachsen gefahren werden. (...)"