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Dieses Thema hat 35 Antworten
und wurde 3.871 mal aufgerufen
 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
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lupover Offline



Beiträge: 597

23.04.2013 20:09
Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Hallo allerseits,

ab 1.4.2013 gilt folgendes: http://www.tourow.de/fileadmin/Mediendat...rn_1.4.2013.pdf

Mal genau durchlesen! Faktisch bedeutet daß von den zahlreichen Kleinflüssen in diesem Landkreis noch 2 Teilstücke der Wümme und Oste (sehr beschränkt) befahren werden dürfen. Auf allen anderen Gewässern gibt es Kennzeichnungspflichten, man muß jede Befahrung vorab genehmigen lassen, man braucht einen Nachweis über eine Schulung in Sachen Ökologie, es darf nicht dunkel werden und das Boot darf nicht über 450 cm lang sein. Das bedeutet: Spontantouren sind nicht mehr möglich, Tandemcanadier sind in einem ganzen Landkreis bis auf die zwei beschränkten Teilstücke komplett verboten. Es lebe der Schutz der Natur! Mich interessiert der allerdings nicht mehr da ich aus der Natur ausgesperrt bin. Bergepanzer oder Elektrofischer haben da mehr Glück, ihr Treiben bleibt ausdrücklich erlaubt.

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen will!

Gruß

Habbo

PS: Ich bin Mitglied im DKV über den Wassersportverein Verden. Die haben in keiner Weise erkennbar reagiert, die Austrittserklärung ist soeben raus, den Beitrag kann ich dann lieber versaufen.


Martin81 Offline



Beiträge: 136

23.04.2013 20:52
#2 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

klingt alles sehr drastisch, doch was würde passieren wenn man diese weisung nicht verstanden hat trotz dem fährt???

ich habe für naturschutz volles verständniss doch lass ich mich nicht aus der natur vertreiben, ich möchte mit ihr leben. und deswegen, hock dich doch mit freunden zusammen und versucht da eine lösung zu finden. genau so würde ich den gemeinerat anschreiben der das verabschiedet hat und die situation mir persöhnlich erleutern lassen.

wir/ du bist steuerzahler in diesem land und für solche sachen sollten wir schon noch eine stimme haben.

in diesem sinne grüsse vom hochrhein :o)

bescheidenheit ist ein luxus


moose Offline



Beiträge: 1.478

23.04.2013 22:37
#3 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

das Kotzen kann ich nachvollziehen.
Canufahrer, Angler und Jäger haben eins gemeinsam. Sie müssen für Umweltsünden büßen, welche Sie nicht verantwortet haben, weil entsprechende grüne, "bund"sche, und sonstige Naturschutzgurus und deren Parteien, diese als allfällige Feinde für Ihren Wahlkampf gut ge-miss-brauchen können; und die oben genannten Minderheiten weder die potente Stimme noch ausreichend Mitglieder haben um sich zu wehren. Deßhalb hoffe ich auch auf die zahlreiche Rückkehr der Wölfe, welch hoffentliche den selbigen gehörig in den Ars.. beißen (wenn die mal wieder im Wald rum laufen, um Ihre Existenz zu beweisen).

Den Tod zu planen ist schon schwierig genug, das Leben zu organisieren gar unmöglich, jeder Tag in Harmonie mit Mutter Natur ist ein Segen.


Claus_Ulrich Offline




Beiträge: 337

23.04.2013 23:08
#4 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Regt euch doch nicht künstlich auf, tut doch nicht so als ob ihr es nicht gewusst hättet!
Jeder der rechtzeitig den EPP "gemacht" hat, darf da paddeln. Ökologisches Wohlverhalten am Paddel wurde von den DKV geschulten Canadierprofis bestens vermittelt (steche nie mit dem Paddel in die Uferböschung).
Keineswegs sind die Verleihboot und Bierkastenkapitäne zur Verantwortung zu ziehen, es sind die grünen Umweltschutzverbände .. jawoll, gegen die müssen wir kämpfen, freie Fahrt für freie Paddler ... oder?

Im Ernst, ich finde die benannten Gründe für eine Reglementierung nachvollziehbar. Es gibt im übrigen noch viele andere paddelbare Gewässer im Norden. Wo ist das Problem?

Gruß
Claus


kanute Offline




Beiträge: 552

23.04.2013 23:20
#5 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Hallo Claus,

lies Dir bitte die Verordnung noch einmal aufmerksam durch.

Grüße aus Bremen


Claus_Ulrich Offline




Beiträge: 337

23.04.2013 23:32
#6 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Der Text:

...mind. 1 Teilnehmer besitzt nachweislich eine Qualifikation für Sicherheit und Ökologie des Landeskanuverbandes
(www.lkv-nds.de)...

Damit ist doch wohl der Sicherheits und Ökologiepart des EPP gemeint, oder?


Troubadix Offline



Beiträge: 1.359

24.04.2013 00:10
#7 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Moin Habbo,
hier pennt der DKV diesbezüglich auch wie ein Bär im Winterschlaf, beim DKV wird es nur nicht Frühling.
Hier in Schleswig-Holstein wird auch von Jahr zu Jahr mehr dicht gemacht und von unserem Umweltbeauftragten im DKV ist nichts zu hören.
Ein ganz neues Modell ist, dass die Angler im Verbund mit den sogenannten Möchtegernnaturschützern gegen die Paddler an einem Strang ziehen und freiwillige Selbstbeschränkungen der Paddler oder auch befahrbare Gewässer einfach mit Steinen unter dem Vorwand des Naturschutzes zur Herstellung von Laichabschnitten bepflanzen, in Findlingröße und unpassierbar.
Ich bin froh, dass ich am Meer wohne und auf keine Flüsse angewiesen bin aber Sperrzonen gibt es hier auch und ich habe langsam hier die gleichen Sorgen wie auf den Flüssen. Vermutlich werden die Freizeitaktuvitäten in 50 Jahren nur noch auf dem Golfplatz stattfinden, Erlebniswege in der Natur sind dann gesetzlich vorgeschriebene Zwangswege und rechts und links von Stacheldraht gesäumt.
LG Jürgen


Hydrophil Offline



Beiträge: 338

24.04.2013 00:11
#8 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Kurz zu Tuga: Die bieten, unabhängig vom EPP einen Ökokurs an...nur selten und evtl. nur in Osnabrück.

Wenn ich das also richtig lese, dann kann die Wümme, bei passendem Wasserstand, ab Lauenbrück bis Fischerhude befahren werden, oder? Man muss eine Fahrt 24 Std. vorab ankündigen, das Boot darf nicht länger als 4,5m sein und eben diesen Ökologie-Nachweis erbringen..., oder? (§2)

Nun, eine Befahrung oberhalb von Lauenbrück ist sowieso nur bei absolutem Hochwasser möglich...und dann verbietet sich die Befahrung aus anderen Gründen (Baumkronen, Brücken etc.), das ist also kein Problem und flussabwärts von Fischerhude war ich noch nicht...will man da denn fahren? Und treiben sich die zu schützenden Viecher da überhaupt noch rum? U.a. Eisvögel?

Grundsätzlich ist das aber bekloppt! Ich zähle die Wümme zu meinen Lieblingsflüssen, bin schon beruflich voll der Öko, doch hier werden die Falschen ausgeschlossen! 4,5m...Ökokackpass-Kurse nur in Osnabrück - für einen Hamburger eine geil ökomäßige Anreise!

________________________________________


DasLottchen Offline




Beiträge: 207

24.04.2013 10:03
#9 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen auf den "ganzjährig gesperrten Abschnitten von Oste und ihren Nebenflüssen sowie Wümme" eben nur - nach vorheriger Beantragung, in den zugelassenen Zeiten, nach Nachweis der Qualifikation für Sicherheit und Ökologie etc. die genannten Boote mit max. 4,5 m Länge fahren. Sie sind nicht generell verboten. Auf die Art und Weise sind hier aber schon mal die Verleihboote raus.

Die genannte Abschnitte
a) Die Oste ab Einstiegstelle Heeslingen bis Bremervörde -Hafen,
b) die Wümme ab Einstiegsstelle "Schmiedeberg" in Lauenbrück bis Kreisgrenze Verden und
c) der Oste-Hamme-Kanal von Spreckens bis zur Kreisgrenze Osterholz
sind ganzjährig ohne vorherige Anmeldung mit bis zu 6 m langen und max 1 m breiten Booten befahrbar. Pegelstände beachten, Kennzeichnungspflichten etc. einhalten.
Die Verleihboote dürfen in diesen Abschnitten weiterhin durch die Uferböschung pflügen.


So schlimm ist es dann doch nicht, oder? Oder habe ich das jetzt komplett falsch verstanden. Immerhin macht der Landkreis weiterhin ordentlich Werbung für Kanutourismus auf seinen Seiten. Und verlinkt weiterhin auf diverse Verleiher.

LG,
Alex

„Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.“
(Astrid Lindgren)


kanute Offline




Beiträge: 552

24.04.2013 10:30
#10 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

und was ist denn mit der beliebten Strecken von Ottersberg bis Hexenberg oder Kuhsiel? Da ist es richtig schön. Außerdem ist jeder normal gebaute Zweier-Canadier schon mal 4,9 m. Der Ökokurs ist doch das kleinste Problem.

Grüße aus Bremen


Andreas Schürmann ( gelöscht )
Beiträge:

24.04.2013 10:41
#11 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

>>> Auf die Art und Weise sind hier aber schon mal die Verleihboote raus.
Oder eher nicht, dann muss halt ein Guide(mit Ökonachweis) mitfahren, anmelden vorher warum nicht. Viel melden, wird ja keiner kontrollieren ob man auch fährt.

>>> beliebten Strecken von Ottersberg bis Hexenberg oder Kuhsiel?
z.B. liegt Ottersberg schon im Kreis Verden

Das nur die Ökonachweise des Landeskanuverbandes gelten ist doch schon mal ein Hinweis wer hier wie Lobbyarbeit betrieben hat.


Olaf Offline




Beiträge: 364

24.04.2013 11:43
#12 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Zitat
>>> Auf die Art und Weise sind hier aber schon mal die Verleihboote raus.
Oder eher nicht, dann muss halt ein Guide(mit Ökonachweis) mitfahren, anmelden vorher warum nicht.



ist es denn nicht so, dass die Verleiher Ihre Öko-Schulung an die Mieter in Kurzform weiter geben dürfen und so kein Guide gebraucht wird?
Ist es denn nicht auch so, dass ohne die Verleiher schon etliche Bäche, zumindest in der Heide, nicht mehr zu fahren wären für uns? Da sie auch Arbeitgeber sind und Geld in die Kommunen spülen.

Olaf, der die Unwissenden und Rüpel auf den Bächen auch nicht mag


Trapper Offline




Beiträge: 1.911

24.04.2013 12:35
#13 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Spekulationen und Gezeter helfen jetzt leider auch nicht mehr weiter! Wie wäre es wenn einer der Ortsansässigen mal über seinen Verein beim Landesverband eine offizielle Auskunft einholt! Die Seite unseres Dachverbandes spuckt über eine Neuregelung leider nichts aus.
Es zeigt sich aber an diesem Beispiel aber wieder sehr schön, das man irgendwann einfach von den Ereignissen überrollt wird, wenn man sich nicht frühzeitig engagiert.
Sogenannte Ökoschulungen müssen nicht unbedingt langweilig und nutzlos sein! Sie bergen zumal die Möglichkeit mit der "Gegenseite" ins Gespräch zu kommen und so ein informelles Miteinander zu erreichen. Ich hatte hier:>KLick< schon mal über einen Ansatz berichtet. Leider besteht der Dachverband weiterhin stur auf seine eigenen Regelungen und hat damit eher weniger Erfolg. Mit dem unseligen EPP hat das jedoch erst mal nichts zu tun! Da geht es eher um die Baustelle vernünftiger Ausbildung.
Mal sehen wann was ofizielles auf der DKV-Seite zu erfahren ist......

Internette Grüße Thomas


Momatobi Offline




Beiträge: 105

24.04.2013 12:59
#14 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Hallo zusammen,
das hat Alex um 10.03 Uhr ganz richtig dargestellt.
Ich habe aber auch erst einen Schreck bekommen, was dort auf der Wümme nicht mehr gehen soll. Man muss die Verordnung wohl ganz genau lesen. Es wird in ihr unterschieden zwischen allen Gewässern im Landkreis und davon ausgenommenen größeren Gewässern, wie z. B. die Wümme ab Lauenbrück.
Nach dieser Erkenntnis ist diese Befahrensregel nichts anderes, was wir an Lachte, Böhme oder Örtze auch schon kennen; Zeitfenster im Jahr, Bootslängen, Pegelregelung, DKV-Mitglied, Ökoschulung. Wer das für andere Heidebäche schon erfüllte, kann ruhig weiteratmen.

Der WSV Verden hat das ganz einfach auf seiner Blog-Seite dargestellt: siehe hier

Der Pegel für Hellwege auf der Seite des NLWKN hat im Moment mehr als das Doppelte des erforderlichen. Aber auch auf der Tourismusseite von Rotenburg werden alle Pegel genannt: Pegel ROW

Der LKV Nds. hat das in seinen Befahrensregeln auch noch nicht erfasst, spricht die Sache aber an und verweist auf die Pegel: siehe hier
(in dem Zusammenhang wird auch gleich auf, zwar nichtamtliche, Örtzepegel verwiesen - kannte ich auch noch nicht).

Wenn ich das richtig sehe, braucht man für die Wümme unterhalb Lauenbrücks nach der Verordnung keine Anmeldung beim Landkreis und keine Ökoschulung, wenn das Boot denn die 6 m Länge einhält. Es muss aber nach § 4 der Verordnung gekennzeichnet sein. Gut, wer jetzt in einem DKV-Verein ist. Und der Pegel nach § 3 Abs. 1 muss im grünen Bereich sein. Link zu "Tourist ROW" siehe oben.

Und noch ein Hinweis auf die Ökoschulungen des DKV. Die gibt es nicht nur in Osnabrück. Die gibt es alle Nase lang irgendwo in der Nähe. Im Bildungsprogramm kann man das Nächstliegende suchen: Bildungsprogramm DKV
Und diese Ökoschulungen, auch zusammen mit der Sicherheitsschulung, hat überhaupt nichts mit dem EPP zu tun. Alles nur ungenaue Vermengung. Es ist aber so, dass der vereinfachte EPP (nur noch dieses Jahr für langjährige Mitglieder) nur vereinfacht geht, wenn man beide Schulungen hat, nicht älter als 5 Jahre (aber das alles ist ein völlig andere Thema).
Und überhaupt: die Ökoschulung braucht man nach der Verordnung doch nur für die kleinen Oberläufe und die anderen Nebengewässer. Wer fährt denn da von uns? Dann auch unter Beachtung des § 2 Abs. 2 sowie § 3 Abs. 2 der Regelung.

Ich würde jetzt den Landkreis auch nicht zuschütten mit Anmeldungen für die Oberläufe oder Nebengewässer. Das gaukelt eine hohe Belastung vor und wird die amtlichen Schützer zu noch strengeren Regeln verleiten.

Ich bin also ganz beruhigt. Die Wümme ist nicht strenger geschützt als die Heidebäche. Dort erfüllte mein Boot alle Vorgaben, das gilt nun auch für die Wümme. Nur den Pegel kann ich nicht beeinflussen, aber oft von zuhause schon sehen.

Thomas

Genitiv ins Wasser, weil es Dativ ist!


Tiefwasser Offline




Beiträge: 144

24.04.2013 13:25
#15 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Nur steht in der Verordnung ausdrücklich "mind. 1 Teilnehmer besitzt nachweislich eine Qualifikation für Sicherheit und Ökologie des Landeskanuverbandes (www.lkv-nds.de)"

Bedeutet das nicht implizit, dass Qualifikationen anderer Landeskanuverbände im DKV nicht gelten?


lupover Offline



Beiträge: 597

24.04.2013 13:38
#16 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Hallo,

was die einzelnen Regelungen zur Öko-Schulung, zur Anmeldepflicht usw. bedeuten ist völlig egal da die die Regelungen bis auf Oste und Wümme ein faktisches Fahrverbot für Tandemcanadier in einem ganzen Landkreis bedeuten und zwar ganzjährig und total! Alles übrige Geschreibsel in der Verordnung ist nur Kosmetik. Und der DKV hat nichts gesagt, weil die davon ausgehen, dass vernünftige Menschen nur Kajaks fahren und die 430 cm Wanderkajaks ja noch irgendwie dürfen.
Eisvogel und Otter kennen wir ja alles schrägen Typen: Beim Anblick eines Canadiers verlassen Sie ihr Gelege und sterben aus, wenn sie ein Kajak sehen bleiben sie cool.

Gruß
Habbo


Trapper Offline




Beiträge: 1.911

24.04.2013 15:05
#17 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Zitat
was die einzelnen Regelungen zur Öko-Schulung, zur Anmeldepflicht usw. bedeuten ist völlig egal da die die Regelungen bis auf Oste und Wümme ein faktisches Fahrverbot für Tandemcanadier in einem ganzen Landkreis bedeuten und zwar ganzjährig und total!


Welche anderen paddelbaren Gewässer betrifft das denn im Landkreis??

Internette Grüße Thomas


Leichtgewicht Offline




Beiträge: 1.383

24.04.2013 15:07
#18 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Bescheidene Frage:

§ 1
Schutzgegenstand und Schutzzweck
(1) Gegenstand dieser Verordnung ist die Befahrensregelegung für die Fließgewässer im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit Ausnahme der Oste ab Bremervörde-Hafen flussabwärts als Landeswasserstraße.

§ 2
Einschränkung des Gemeingebrauchs
(1) Das Befahren der Fließgewässer gemäß § 1 Abs. 1 dieser Verordnung ist auch mit Booten ohne Eigenantrieb ganzjährig verboten mit folgenden Ausnahmen:
a) Die Oste ab Einstiegstelle Heeslingen bis Bremervörde -Hafen,
b) die Wümme ab Einstiegsstelle "Schmiedeberg" in Lauenbrück bis Kreisgrenze Verden und
c) der Oste-Hamme-Kanal von Spreckens bis zur Kreisgrenze Osterholz



Wir sind bisher immer ab der Mühle, Kreisstrasse 126 (Volkenser Weg/Groß Meckelsen) gepaddelt - ehrlich gesagt ist der Pegel dort oft grenzwertig niedrig gewesen, selbst wenn die Makierung voll "im grünen Bereich" war...

Was mich viel mehr stört, ist diese verdammte Regulierungswut, wer sich eine "Verordnung...zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern" einfallen lässt, ist doch schon eh' fragwürdig

Hat irgendjemand Kenntnis, wer Landrat Luttmann diesen VO-"Floh" in's Ohr gesetzt hat?

Meine Fresse, lebt mit diesen Regelungen (sind ja immerhin zum Schutz der von uns allen geliebten Natur) - oder lasst uns endlich die autonom-arnachistischen Paddler Deutschlands gründen (diese Äußerung fliegt mir irgendwann noch mal um die Ohren)

Ich möchte immer noch einmal darauf hinweisen, dass ich heilfroh bin, dass es in diesem Land noch keine Gebühren zum Bepaddeln von Flüssen gibt, das fände ich weit mehr problematisch!


lG Leichtgewicht


Claus_Ulrich Offline




Beiträge: 337

24.04.2013 15:53
#19 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Wenn tatsächlich die EPP Öko_Schulung nichts mit der Oste/Wümme verlangten Öko-Schulung zu tun haben sollte, nehme ich alles zurück. Mir ist allerdings nicht klar wozu der EPP-Öko Teil dann dienen sollte. Klarheit bringt wohl nur ein Anruf beim dortigen Landkreis.

Gruß
Claus


Frank_Moerke Offline




Beiträge: 1.593

24.04.2013 16:44
#20 RE: Canadierverbot im Landkreis Rotenburg/Wümme Antworten

Habe ich was überlesen? Wo steht denn etwas von Canadierfahrverbot - aber Kajaks dürfen noch? Ich lese nur was von Bootsmaßen ....
Ich bin mir auch nicht sicher, ob so manche Regelung juristisch tatsächlich haltbar ist, aber wer will das schon mal auskämpfen ...


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