Hej, So isses! Außerdem: Als DKV-Mitglied bei den Vereinen überhaupt kein Probem, Wanderpaddler sind dort aber sowieso gern gesehen. Bei vielen (wie z.B. unserem) kann man auch günstig zelten, da ist vorher anrufen aber sinnvoll.
also wir halten immer dort, wo es schön ist. Ein Wasserwanderrastplatzführer würde nur die schönen Stellen schneller zumüllen. Ab und zu einen Zeltplatz ist auch ganz sinnvoll, da kann man z. B. auf dieser Seite stöbern. Ist das wild Zelten etwa in Deutschland verboten?
Moin Matthias, da freue ich mich, dass ich in Schleswig Holstein wohne und dazu noch dicht an Dänemark. Hier ist das etwas einfacher. Sonst gibt es noch die Möglichkeit, in diesem Forum Fragen zu Wanderpaddlerübernachtungsplätzen zu stellen. http://forum.kanu.de/index.php?s=465c039...19747834d89b82a LG Jürgen
tolle links die Du da beigefügt hast! Da schreiben sie sogar, dass Feuern im deutschen Wald verbotern ist! Dass Wild Campieren auch am Ticino (Italien) oder im Yukon Territorium nicht erlaubt ist wusste ich auch, aber da es niemanden stört wird das nicht beachtet. Andere Länder, andere Sitten... Auch an der Allier hatten wir mal in einem Naturschutzgebiet unser Zelt aufgeschlagen, aber da nur weil wir am späten Nachmittag in ein starkes Gewitter gekommen sind. Sonst achte ich auch darauf, dass Naturschutzgebiete nicht unzulässlich belastet werden.
nein, vom vielen Wiederholen wirds auch nicht wahrer, das Wildcampen ist in D. (im Gegensatz etwa zu Italien und Frankreich) NICHT allgemein verboten. Es gibt auf Bundesebene keinerlei Vorschrift, die dies besagt. Um herauszufinden, wo es offiziell (!) erlaubt ist, bedarf es allerdings eines Marathons bei vier bis acht verschiedenen Behörden, Institutionen, z.B. Forstverwaltung, Gemeinden, Länderregierungen und und und... keine einfache Sache.
Zitat von ronaldUm herauszufinden, wo es offiziell (!) erlaubt ist, bedarf es allerdings eines Marathons bei vier bis acht verschiedenen Behörden, Institutionen, z.B. Forstverwaltung, Gemeinden, Länderregierungen und und und... keine einfache Sache.
Faktisch heißt das dann 'verboten'. Wieviele Behörden kann man denn zwischen 19.30h und Sonnenuntergang noch abklappern, um für den ausgesuchten Platz eine schriftliche und rechtsverbindliche Genehmigung zu bekommen? Und wer sagt einem dann noch verbindlich, ob nicht noch jemand ganz anderes ein Einspruchsrecht hat (oder meint, zu haben)?
Nix für ungut, aber Recht haben und Recht bekommen sind immer noch mehrere Paar Schuhe...
Gruß, Markus
"Theoretisch besteht kein Unterschied zwischen Theorie und Praxis; praktisch schon." Yogi Berra