Hallo zusammen, an Pfingstsonntag wollten wir, wie schon jahrelang praktiziert, in Eitorf an der Straßenbrücke, siegabwärts vom Bahnhof aus gesehen, mit unseren Kajaks und Canadiern einsetzen. 85 cm Pegel Eitorf versprachen eine flotte Tour ohne unfreiwilligen Steinkontakt. Wir hatten gerade abgeladen und wollten die Boote über die Uferwiese zum Wasser tragen, als ein älterer Herr in einem älteren 5er-BMW anhielt und uns auf die neue Verordnung des Rhein-Sieg-Kreises hinwies: Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet "Siegaue in den Gemeinden Windeck, Eitorf und der Stadt Hennef" vom 20. Mai 2005 Er meinte, wenn wir dort einsetzen, müßten wir mit einer Anzeige rechnen. Kein Schild wies auf die Neuerung hin und wir glaubten, ein wenig mit dem Herrn diskutieren zu müssen. Nach einigem Hin- und- Her entschlossen wir uns dann zähneknirschend die Boote wieder aufzuladen und fuhren 500 Meter flußaufwärts (natürlich auf der Straße) um an der Schule (eine Straßenbrücke weiter) einzusetzen. Wir genossen dann einen entspannten Paddeltag auf dem Bach, unterhalten von vielen Kenterkunststücken der Leihbootfahrer. Die Geschichte mit der angeblichen Verordnung ließ mir jedoch keine Ruhe. Hatten wir uns von diesem älteren Herrn ins Bockshorn jagen lassen? Lachte dieser sich wohl heimlich ins Fäustchen, als er uns mit den Booten auf den Autodächern wieder abfahren sah? Lange Rede, kurzer Sinn, der Mann hatte Recht. Die o.g. Verordnung gibt`s tatsächlich. Das Einsetzen von Booten an der von uns beabsichtigten Stelle, wäre eine Ordnungswidrigkeit gewesen, die mit bis zu 50.000,00 Euro (fünfzigtausend) geahndet werden kann. Das ganze ist nachzulesen unter: http://tinyurl.com/h74ek Das Ein- und Aussetzen und Anlanden ist nur noch an den in den Karten bezeichneten Stellen erlaubt. Rechts auf der HP ist der vollständige Text der Verordnung mit Karten der betreffenden Flußabschnitte. § 5, Satz 12 und § 10 beschäftigen sich ausführlich mit dem Thema Kanusport. Grüße Rick