Laut DKV Wanderführer ist das Teilstück laut Verordnung vom 11.12.1986 für die Befahrung mit Kanus gesperrt. Da es bei dieser Strecke um ein echtes Highlight in Franken handelt habe ich mich an das zuständige LRA gewendet und dort erfahren das diese Verordnung nicht bekannt ist. Wer weiß mehr darüber?
Soweit mir bekannt, ist die Schwarzach mit einem ganzjährigen Befahrungsverbot von Flusskilometer 16,5 bis 14 (also zwischen Schwarzenbruck und der BAB bei Feucht) belegt.
Der Grund dafür dürfte in der geringen Flusstiefe liegen. Befahrbar wäre dieser Teilabschnitt wirklich nur an ganz wenigen Tagen im Jahr. Die meiste Zeit über ist der Wasserstand nicht ausreichend.
Danke Euch beiden. Das sollten die vom LRA auch wissen. Ich habe schriftlich von denen erhalten das einer Nutzung durch Kanus nichts im Wege steht. Allerdings nicht für kommerzielle Nutzung. Bezüglich des Wasserstandes. Die Schwarzach ist ja nun mein Hausfluß und wenn der Pegel in Wendelstein über 210cm ist, macht es richtig Laune. Unwissenderweise bin ich auch schon besagtes Stück gefahren----- ein Traum. Mal abgesehen von der Kläranlage in Gsteinach. Von Gsteinach bis Wendelstein sind es 9 Flußkilometer und 2 Umtragungen. Dafür entschädigen ein paar verfallene Wehre die fahrbar sind und etwas mehr Stromzug versprechen. Landschaftlich auf jeden Fall ein Highlight und bei 280cm Pegel gehts richtig rund.