Ich möchte kommenden Monat mit dem Auto in die Schweiz Einreisen um dort einen Kanadier-Grundkurs zu machen ... dafür soll mein eigenes Boot mit.
meine Frage an die Wissenden hier aus dem Forum ist nun:
Gibt es besondere Vorschriften in der Schweiz für den Transport eines Kanus auf dem Autodachgepäckträger? Wenn ja welche? Muss es in der Schweiz eine besondere Kennzeichnung am Boot und/oder am Fahrzeug geben?
Zur Anschauung mit welchem Auto /Boot ich fahren werde hier ein Bild
Ein Canadier auf dem Autodach gilt in der Schweiz als Sperrgut. Dieses darf die im Fahrzeugausweis angegebene Maximallast nicht überschreiten. Zudem darf das Sperrgut vorne nicht länger als 3 Meter (von Mitte Steuerrad aus gemessen) und hinten nicht mehr als 5 Meter (von der Hinterachse aus gemessen) überragen. Auch darf die Dachladung seitlich nicht überragen. Das sieht schon mal gut aus auf deinen Bildern. Jetzt noch etwas hinten am Boot anhängen das die Überlänge signalisiert (als ob man das Boot selbst nicht sehen würde -> Vorschrift halt). Ich benutze eine ausgesteuerte Schwimmhilfe, wie im beigefügten Bild (fand leider kein besseres). Bisher wurde ich einmal von der Polizei angehalten und kontrolliert; die wollten aber eher wissen woher bzw. wohin ich unterwegs war, die Dachladung wurde als ordentlich befestigt und signalisiert eingeschätzt.
Oh, ja - das sind doch schon mal gute Nachrichten. Mal sehen, eventuell bau ich mir so eine Art "Kappe" aus einer Warnweste die ich dann über das Heck stülpen kann.
Bezüglich Überlänge und Markierung wurde eigentlich bereits alles gesagt. Ein Punkt sind noch die Zurrgurte. Wie genau da die Regeln sind weiss ich ehrlich gesagt auch nicht, ich bevorzuge aber solche mit Ratschen und nicht mit Klemmen. Letztere wären mir zu unsicher. Ich weiss aber dass viele mit diesen „Klemmgurten“ ihr Kanu befestigen. Wenn jemand weiss wie das in der Schweiz mit den Vorschriften bezüglich diesen Gurten ist, wäre das auch noch ein interessanter Punkt.
Kann mich täuschen aber ich glaube selbstgebastelte Fahnen wegen Überlänge sind nur geduldet und können geahndet werden wenn die Kontrolle pingelig ist. Wirklich Rechtssicherheit bieten nur die Fahnen die man aber in jedem Baumarkt für kleinstes Geld erwerben kann. So erinnere ich mich das mal gelernt zu haben. Kann mich aber wie erwähnt tauschen.
Ex: Oldtown Disco 158, Wenonah Solo+, Wenonah Rendezvouz, Oldtown Northern Lights Akt: Oldtown Charles River RX, Wenonah Solo+,
Zitat von armerlite15 im Beitrag #4...und nicht mit Klemmen. Letztere wären mir zu unsicher. Ich weiss aber dass viele mit diesen „Klemmgurten“ ihr Kanu befestigen. Wenn jemand weiss wie das in der Schweiz mit den Vorschriften bezüglich diesen Gurten ist, wäre das auch noch ein interessanter Punkt.
Wir verwenden den da - und da wird mit Klemmgurten gesichert.
Hatten bislang (die letzten acht Jahre) noch kein Problem die Ladesicherheit betreffend (auch sonst Keine im Transport) - ich denke mal dass Thule klare Aussage machen kann betreffend dieses Systems bezogen auf die Schweiz. Oder?
Gruß aus dem Wein/4, André.
Ach ja, P.S.: Ratschengurte - da hätte hinwiederum ich Bedenken - die kannst ja wohl anknallen bis der Rumpf bricht (tatsächlich sogar mal bei einem Verleiher passiert der ein Fremdcanoe huckepack retournieren sollte - angeblich, Hörensagen!) - zudem braucht es wohl extra Schutz damit die Ratsche keine Abdrücke hinterläßt, oder?
Ich hätte noch nie gehört, dass es Vorschriften zum Befestigungsmaterial in puncto Verschluß gibt! Ich fahre seit Jahren mit Klemmgurten und hatte noch nie Probleme. Die Gurten haben ein Prüfetikett an der Schnalle und das sollte meines Wissens auch vorhanden sein. Ab einem gewissen Alter / Verschleiß sollte über Austausch nachgedacht - und die Gedanken auch umgesetzt werden.
Die Thule Portage verwende ich auch wie @gleiter , demontiere die allerdings nach Gebrauch, da sie nur mit "Flügel"muttern auf den Querträgern befestigt werden und somit keinerlei Diebstahlschutz aufweisen. Von Transportsicherheit finde ich die allerdings unschlagbar, da seitliches Verrutschen einfach kein Thema mehr ist und die Auflagefläche deutlich größer ist, als auf dem Trägerholm selbst.
Fahnenvorschriften kenne ich persönlich nur aus Österreich, wo ein Metallschild in definierter Größe angebracht sein muss. Und Italien, quadratisch - man kennt sie von jedem fahrradtransportierenden Wohnmobil
Die Vorbehalte von Leuten gegen Ratschengurte kann ich nicht nachvollziehen. Ich fahre mit dem Auto auch nicht immer Vollgas, haue mit dem Hammer nicht so lange, bis das Werkstück kaputt ist und trinke auch nicht Alkohol bis ich tot umfalle. Offenbar handhaben das andere Menschen aber anders.
Besonders geschmeidig habe ich gefunden: "Drei Meter nach vorne ab Lenkradmitte + fünf Meter mit Hänger ab Hinterachse" - da messen die Eidgenossen wohl ganz genau nach?
Wie auch immer - so könnte ich doch glatt einen Doppelachter oben aufgeschnallt haben - oder?