Hallo ich hab ein kleines Problem bzgl. Kanu Transport. Mein Opel Vectra hat einen Dachträger mit spezieller Halterung, keine Regenrinne etc. Jetzt ist der Träger lediglich 100cm breit. Das Auto selber ist 1700 breit, dies ist so auch in den technischen Daten angegeben. Jetzt würde ich aber gerne zwei schmale Solo Canadier (jeweils 75 an der breitesten Stelle) damit transportieren. Es gäbe die Möglichkeit, von Thule die Vierkantprofile als Ersatzteil zu nehmen und die Füße auszutrennen (Eine Schraube und ein Niet) und die längere Variante einzusetzen. Alternativ könnte ich mir vorstellen, Zölzer Schienen zu nehmen und die einfach oben auf den Träger zu klemmen. Ich frage mich nur... Darf man das so machen?
Das Blöde ist, wenn ich auf 150cm Breite gehe (vielleicht reichen ja auch 140...) stehen die Holme an beiden Seiten ja über. Es ist zwar nicht breiter als das Fahrzeug selber, jedoch wäre das vor allem unbeladen mitunter etwas doof... Oder muss ich die Kanadier übereinander stapeln... ? Danke und Gruß, Martin
ich habe die Zölzerschienen genommen und die volle Fahrzeugbreite ausgenutzt, letztens war ich mit dem Wagen zum TÜV/ HU und hatte die Träger vergessen abzunehmen. Gestört hat es den Prüfer nicht, Kommentar gab es auch keinen. Ich würde die Träger als Ladung ansehen, da gelten dann die Maße, die man überschreiten darf. Ich meine bis 40 cm zur Seite ist zulässig. Wenn die Fahrzeugbreite nicht überschritten wird, dann sollte es zulässig sein. Beachte bei den Trägern von Thule gibt es nur die Freigabe für die Länge wie im Prospekt beschrieben, bei Zoelzer keine Einschränkungen, die kannst Du dort auf maß bestellen.
Danke für Deine Antwort, Michael. HAst Du die Zölzer Schienen oben auf den Träger montiert, oder die passenden Füße genommen? Um meine Füße von Opel nehmen zu können, dürften sie maximal 32mm breit sein. Ich schau es mir noch mal genauer an. Danke und Gruß, Martin
Dachträger dürfen so breit wie Auto sein. Breiter bekommst du in der Schweiz massiv ärger. Habe auf meinen kangoo und nun auf den x trail die maximale breite laut papiere montiert(181cm beim x tra il) da passen 2 canadier lässig drauf. Lg Angel
Danke Angel So weit war ich ja schon. Meine Frage bezog sich nicht auf die maximale Breite (das wären bei mir 1700mm), sondern wie ich den schmalen Dachträger verbreitert bekomme. Dein Bild ist aber sehr aufschlussreich für mich. Vielen Dank Ich hab auch noch einen Ford Transit, da sind zwei Boote nebeneinander easy und ein Drittes würde oben drauf auch noch passen. Das Beladen des Dritten wird aber sportlich ;-)
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich verstanden habe, was Du mit den Thule Holmen vorhast. Daher kann ich falsch liegen:
Ich nutze MÜPRO Installationsschien MPC Systemschienen, die auf Relingsystem mittels Kralle passen oder einfach über den Thule Holm geschoben werden können. Damit kann immer die maximale Fahrzeugbreite bei hoher Stabiliät ausgenutzt werden.
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.
Hallo Bollock, ich habe die Füsse von Thule genommen, gab es bei ebay.kleinanzeigen günstig gebraucht, eigentlich nicht gebraucht, fast neu zum halben Neupreis. Ein wenig Glück gehabt. Eine Montage auf die vorhandenen hätte bastel bedeutet und die Dachlast erhöht. Bei 2 Canadier und Zubehörgedöns sind 100kg schnell erreicht. Die alte Technik wiegt auch etwas, Zoelzerschienen sindvauch etwas schwerer.
Man korrigiere mich bitte, wenn ich mir etwas falsch gemerkt haben sollte. So wie ich das weiß, gilt in Deutschland der Träger als Dachlast und die sichere Befestigung obliegt dem Fahrzeugführer (mit entsprechenden Konsequenzen, wenn es dann doch nicht sicher war). Die Breite darf bei Benutzung mit Ladung sogar die des Fahrzeugs überschreiten, muss aber bei Überschreitung nach Vorschrift entsprechend sichtbar / gekennzeichnet sein (Fahnen, Tonnen, Lichter bei Dunkelheit). Ist ein Träger breiter als das Auto und man befördert keine Last, muss dieser abgenommen werden.
Ich hoffe, ich habe nichts falsch wiedergegeben.
________________________________________________________ BbbB ... Bis bald beim Bootfahren Max
ACA-Instructor und Nautiraid"Händlerchen" www.Kanu-FFB.de "Du kannst die Wellen nicht anhalten, aber Du kannst lernen, auf ihnen zu reiten." Joseph Goldstein
Wir reden ja in Deutschland immer von 2 verschiedenen Fahrzeugbreiten : -die im Fahrzeugschein angegebene (ist ohne die Breite der Außenspiegel) was dazu führte, dass sie ungültig ist und man in Baustellen von 2 Meter Breite von der Polizei Tickets bekam, weil die Breite des Fahrzeugs mit Außenspiegel gilt. Die Urteile vor Gericht führten dazu, dass wir jetzt abstruse Baustellenschilder mit Angaben von 2,1 m, 2,2m usw sehen. Bedeutet aber für die Trägerbreite im Umkehrschluss. Bis Außenkante der Außenspiegel ist ohne besondere Kennzeichnung möglich.
-was auch stimmt, man darf noch breiter (solange man die Dachlast des Fahrzeugs auch brav einhält) 2,55m sollte hier als sinnvolle maximale Breite in Deutschland gelten... In Ausnahmefällen geht noch breiter.
-falsch ist, dass der Dachträger runter muss, wenn er nicht benutzt wird. Ist er breiter als Auto inkl Spiegel müssen nur die überstehenden Enden sinnvoll markiert und zu sehen sein. Wie man das macht ist jedem überlassen. Ich würde bei Tag bei einem nicht beladenen Dachträger 4 leuchtfarbene Tennisbälle aufschneiden und draufstecken. Dann läuft niemand mit dem Kopf dagegen.
Hallo und danke für die Antworten. Das mit den Fahrzeugbreiten ohne Spiegel ist mir bekannt und natürlich ist das bescheuert. Ob 2,1 oder 2,2m auf Schildern "abstrus" ist, na ja. Das kommt eher von den immer breiter werdenden Fahrzeugen und hat mit Spiegel oder nicht Spiegel erst mal gar nicht so viel zu tun. Spannend wird es erstmal mit dem Wohnwagen und den notwendigen Spiegelverbreiterungen ;-)
Aber zum Thema: Mein Vectra A ist laut Fz. Papieren 1770 mm breit (zzgl. Spiegel wahrscheinlich ;-) ) Ich möchte zwei Kanadier mit der Breite von je 750mm transportieren. Einer ist 450mm, der Andere 488mm lang. Beide Kanus sind 750mm breit. Ich hab auch noch einen mit 895mm Breite. Selbst wenn die breitesten Stellen nebeneinander liegen, käme ich nicht über die Fahrzeugbreite. Mit etwas Versatz komme ich schmaler und dann könnte ich ja auch noch geschickt aufladen, dass ein Kanadier auf dem anderen mit einer Seite aufliegt. Ich hatte an 1600mm für den Dachträger gedacht, das müsste passen. Ich hab schon passende 2m Trägerholme bekommen und werde die Füße daran befestigen und dann mal aufsetzen und am Objekt sinnvoll kürzen, so dass es einen guten Kompromiss gibt zwischen Breite und Handlichkeit. Da das Dach sehr schmal ist am Auto (105mm), lässt sich Überstand nicht vermeiden. Über die Fahrzeugbreite ragt er zwar nicht, aber bei geöffneter Fahrertür sollte man bei Ein und Aussteigen aufpassen. Die Idee mit den Tennisbällen finde ich übrigens super! Der originale Träger von Opel (ich vermute Thule, wegen der Fußbefestigung)darf mit maximal 100kg beladen werden, die Dachlast ebenfalls mit 100kg. Da sollte es kein Problem geben.
Vielleicht hilft Dir meine Praxiserfahrung. Ich fahre einen Caddy mit ca 150 Fahrzeugbreite. Rechne ich die Außenspiegel dazu komme ich vielleicht auf eine 195 Breite. Ich habe Zölzer-Träger, die 200 lang sind. Die 5 cm Überlänge fallen nicht so auf, meine Behauptung sie reiche von Außenspiegel zu Außenspiegel wird abgenommen. Der Dachgepächträger an sich ist schon sehr auffällig und praktisch, weil ich die Kanuspitze aufsetzen kann, ohne gleich das Auto zu berühren. Im Landkreis bin ich sicher schon 20 x von Fremden angesprochen worden, ob das zulässig sei. Die Polizei hat mich zwar mal angehalten, aber nichts beanstandet. Die erste Beanstandung kam jetzt vom TÜV. Hab das Fahrzeug denn mit abmontiertem Dachgepäckträger wieder vorgestellt. Der TüV-Mensch meinte, die breiten Dachgepäckträger seien nur im Einsatz erlaubt. Also ähnlich wie bei einer demontierbaren Hanhängerkupplung, die entfernt werden muss, wenn man keinen Anhänger zieht.
Ich würde es mit dem breiten Gepäckträger einfach machen, aber vielleicht nicht dauerhaft damit herumfahren.
Hallo Phil, Solange der überstehende Träger sichtbar ist, darf dein 2m Träger mitfahren. Mit den Booten drauf ist dieser sichtbar und darf dann bis zu 40cm über Fahrzeugbreite überstehen. Du kannst den Träger auch dauerhaft mit einen Warntafel versehen. Ansonsten sind die Ende für weitere Verkehrsteilnehmer nicht gut sichtbar. Gruß Bodo
Zitat von Phil-Elbe im Beitrag #11Also ähnlich wie bei einer demontierbaren Hanhängerkupplung, die entfernt werden muss, wenn man keinen Anhänger zieht.
Diese Aussage stimmt nur, wenn in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, dass die Kupplung bei Nichtverwendung runter muss, ansonsten darf sie drauf bleiben! Es gibt keinen Gesetzestext der dies fordert...
Gruss
P.S.: Mit den 190cm breiten Dachträgern, ohne Boote obenauf, haben wir die Spiegel eines am Straßenrand parkenden LKWs erwischt: Außer den Kosten der Reparatur gab es keinen zusätzlichen Ärger in Form eines Bußgeldes etc...