wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe, bin ich gerade dabei, eine Tour Anfang April zu planen und momentan steht die Ill in Frankreich auf dem Plan, bzw. wird gerade näher betrachtet.
Da meine Begleiter aus Tirol kommen und in Österreich mit "Waffen" (aus deutscher Sicht) eher leger umgegangen wird, dachte ich mir, ich google mal nach den lokalen Bestimmungen in Frankreich... mit etwas verunsicherndem Ergebnis.
Demnach ist in Frankreich nicht mal erlaubt, ein dort produziertes Klappmesser von Opinel bei sich zu tragen! Geschweigedenn ein Messer mit österreichischen Ausmaßen - ob es notwendig ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Lethermans sind ja genaugenommen nicht mal in Deutschland zu führen erlaubt, doch ich würde mir niemals Gedanken machen, einen solchen in meinem Gepäck dabei zu haben, denn ein Multitool auf einer Tour kann ja nicht schaden. Einhandöffnung hin oder her. Anders in Frankreich...
Erkläre bitte mal >>Geschweige denn ein Messer mit österreichischen Ausmaßen<<. Ich habe vom Victorinox bis zum Kizlyar Vendetta ein paar Stücke in meiner Sammlung, auch ein paar handgefertigte Exponate. Grundsätzlich gilt für "Waffen" (wobei ich mich nun nicht über EU - Rechte und einzelne Ländergesetze auslasse und ob ein Messer eine Waffe darstellt): Eine Waffe führt, wer sie bei sich trägt, also am Mann. Denkst du dass irgendwo ein Polizist im Wasser steht und deine Gepäckrolle oder deinen Rucksack nach einem Messer durchsucht? Österr. Sprichwort: "Wer lange fragt, geht weit irr"
Nicht unbedingt. Man kann sie auch transportieren. Der Unterschied: Führen heißt griffbereit und einsatzbereit. Zum Transportieren muss sie so eingepackt sein, dass sie eben nicht sofort einsatzereit ist. Das kann zwar ein verschlossenes Kästchen sein, muss es bei WBK-freien Utensilien aber nicht. Im Grunde genügt bei einem Messer, das frei ab 18 verkäuflich ist, ein Etui oder ein Mäppchen, das sich umständlich genug öffnen lässt.
Ob das Messer eine Waffe oder ein Werkzeug ist, hängt von vielem ab. Wenn ich einen nachvollziehbaren und friedlich motivierten Grund habe, das Messer bei mir zu haben, ist es ein Werkzeug. Bsp.: Wenn ich als Fußbodenlleger auf dem Weg von oder zur Arbeit ein Teppichmesser in der Tasche habe, ist es ein Werkzeug. Wenn ich abends losziehe und es vergessen habe, ist es, je nach Ausführung, als feststellbares Einhandmesser eine verbotene Waffe und wird richtig teuer. Ähnlich ein Messer bei meinem Campingbesteck. Solange es dort liegt, darf es scharf genug sein, um damit rohes Fleisch zu schneiden. Es darf auch platzsparend klappbar sein. Opinels sind frei verkäuflich. Wenn das alles anders wäre, müsste man nur Polizisten vor entsprechenden Geschäften hinstellen, die jeden mitnehmen, der sowas gekauft hat. So weit sind wir zum Glück noch nicht. Nebenbei bemerkt kann auch ein Beil, ein Lattenhammer, eine Heppe (Gertl/Serpe) oder ein aufgeklappt festgestellter Klappspaten als Waffe betrachtet werden. Immer an die Bauernregel denken: Kriminelll wird man schnelll.
Bon jours : )) wird bestimmt eine tolle TOUR // je voudrais bien vous accompagner
sich über das Mitführen von Messern > en france < Gedanken zu machen, ist nicht ganz verkehrt
die relativ scharfen Gesetze erklären sich aus den Gewalt-Problemen in Ballungsräumen sowie aus den heftigen Terror-Anschlägen ... die Landbevölkerung ist aber wirklich sehr träge / ich habe dort entfernte Verwandtschaft - da hält sich kein Schwein an irgendein Gesetz die sind völlig verrückt - wie die Gallier
solange die Messer nicht direkt griffbereit sind, sollte man keine Probleme bekommen !
Es geht bei den scharfen Gesetzen eher darum, das die Polizei, im Falle des Kontaktes zu gewaltbereiten Jugendlichen (oder Terroristen) sofort zugriffsberechtigt ist und sich selber schützen kann ...
Zitat von SeSe im Beitrag #4Es geht bei den scharfen Gesetzen eher darum, das die Polizei, im Falle des Kontaktes zu gewaltbereiten Jugendlichen (oder Terroristen) sofort zugriffsberechtigt ist und sich selber schützen kann ...
Ja, so sind sie, die EU - Bürokraten. Selbst ein SEK - Polizist hat keine Chance mehr eine Faustfeuerwaffe zu ziehen wenn einer aus < 7m mit dem Messer auf ihn losstürmt.
@Ulme: Du hast geschrieben "führt": "Eine Waffe führt, wer sie bei sich trägt, also am Mann." Das ist so halt nur die halbe Wahrheit, denn "am Mann", z.B. in einer Tasche der Kleidung kann man das Taschenmesser auch beim Transportieren haben. Das hört sich zwar nach kleinlicher Begriffsklauberei an, spielt bei einer Kontrolle aber eine große Rolle.
wer sich halbwegs zivilisiert verhält, der bekommt mit den wenigen Messern die man auf so einer KanuTour einfach auch braucht ! k e i n e Probleme das 20 cm Bowie Knife oder son Rämbö Survival Knüppel würde ich schön zu hause lassen
Zitat von el_largo im Beitrag #1 Wie seht Ihr die Sache?
Bonjour Monsieur,
wenn ich nach dem von dir geteilten Linke gehe, dann sehe ich Sache so: 1. Das klassische Schweizer Taschenmesser, was es seit dreißig und mehr Jahren auf dem Markt gibt, darfst du z.B. ohne Probleme mitnehmen. Die Klinge arretiert nicht(Edit) fix, wie beispielsweise bei einem Opel oder anderen Mechanismen(Edit Ende). Wie die neueren Modelle(Ranger, etc.) diesbezüglich ausgeführt sind, das kann ich nicht sagen. Würde mich mal interessieren, falls das jemand weiß.... :-)
2. Die Möglichkeiten bezüglich Messer mit feststehender Klinge sind im wahrsten Sinne des Wortes größer als in D.
Im Übrigen sehe ich es wie die Vorschreiber: Wenn du nicht gerade mit dem Messer über die Champs Elyseé marschierst, wird es doch keinen interessieren.
Viel Spaß bei eurer Tour!
LG Björn
______________________________________________________________________ Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.(Fertsl Ernst)
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Mir ist schon auch klar, dass es unwahrscheinlich ist, dass man unterwegs auf oder am Wasser kontrolliert wird, dennoch macht mich der Satz im verlinkten Blog "Klappmesser, deren Klinge einen Mechanismus zur Verriegelung besitzt dürfen weder getragen noch ohne Genehmigung importiert werden" etwas stutzig. EDIT Ja muss ich mir jetzt vorher noch eine Genehmigung einholen, dass ich einen Leatherman und ein Victorinox Hunter mit über die Grenze nehmen darf??? An der Grenze kann es ja durchaus mal vorkommen, dass ein Einreisender, der offensichtlich nicht im Sinn hat, ein Allinclusive-Hotel anzufahren, mal auf nicht erlaubte Dinge abgeklopft wird...
Klar ist auch, dass es unklug wäre, in Frankreich mit einem Messer am Gürtel zur Stadtbesichtigung zu erscheinen...Das feststehende Messer mit bis zu 15cm Länge und 4mm Stärke scheint hierbei ja noch nicht mal das Problem zu sein.
Mit österreichischen Ausmaßen meinte ich übrigens genau solche Messer in der Größenordnung, über die ich mit unserem Waffenrecht eigentlich gar nicht ernsthaft nachdenke. Über meinen Leatherman bin ich erst gestolpert, als ich mich mit den Bestimmungen mal auseinandergesetzt habe, nachdem ich von meinen österreichischen Freunden wegen meines schweizer Taschenmessers belächelt worden bin - die Situation hatte Ähnlichkeit mit der wohl allseits bekannten Szene aus Crocodile Dundee
ich kenne mich nicht aus, sondern wollte nur anmerken, daß ich mein Brotzeitmesser mit schwäbischen Ausmaßen (Klingenlänge 17cm) überall hin im Rucksack mitführe. Welcher Gendarm würde im Angesicht dieses Ambiente Anklage erheben?
Elsaß, Oktober 2017
Meine etwas größere Machete habe ich im Boot ebenfalls dabei. Beim Wandern nicht. Im Camper liegt sie beim Brennholz und ist somit als Werkzeug leicht zu erklären (hoffe ich). Jedoch wurde ich auch noch niemals kontrolliert. Was wenn doch? Ich weiß es nicht. Werde mein Verhalten auch nach der Lektüre des von dir verlinkten Textes nicht ändern. Vergangenes Jahr war ich mehrfach in Frankreich, der Schweiz, einmal in Österreich, einmal in Italien und einmal in Dänemark. Nix passiert
Ich bin auch der Meinung, daß es keinen interessiert, solange du nicht wild damit herumfuchtelnd durch die Gegend läufst. Solltest du trotzdem kontrolliert werden und das Messer ist ein Problem, dann ist es eben Schicksal. Wenn das Messer den übereifrigen Gendarm nicht gestört hätte, hätte er etwas anderes gefunden.
Grüßle, Stefan
__________________________________________________ Stark und groß durch Spätzle mit Soß'
Du hast natürlich recht! Aber ich wollte mich vorab halt mal über die Gepflogenheiten der Nachbarn informieren um dann nicht sagen zu müssen: hätte ich doch bloß vorher!
Und um solche Unsicherheiten zu glätten gibt es ja zum Glück diese Plattform hier!
Ist zwar OffTopic aber bei dem Thema Unsicherheiten hätte ich da gerade noch was. Gibt es bei den Galliern vielleicht auch noch so wilde Bestimmungen bezüglich Dachtransport und Überstandsmarkierung wie bei den Italienern? Braucht man dort vielleicht wieder eine bestimmte Warntafel, die dann nur für Frankreich gültig ist, oder reicht ab einem Meter Überstand eine rote Fahne und bis ein Meter braucht man nichts?
" In Frankreich gilt für das Beladen der Boote folgendes:
- die Dachladung darf die vordere Stoßstange des Fahrzeugs nicht überragen - nach Hinten dürfen die Boote maximal 3 Meter über die Rückleuchten hinausragen (Art. R. 67 Code de la Route) - ab einem Überstand von 1 Meter nach hinten muss die Ladung mit einer rückstrahlenden Vorrichtung versehen werden - nachts ist die Ladung bei einem Überstand von mehr als 1 Meter nach hinten mit einem roten Licht zu kennzeichnen"
______________________________________________________________________ Da wir im gleichen Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.(Fertsl Ernst)
Zitat von sputnik im Beitrag #10 ich kenne mich nicht aus, sondern wollte nur anmerken, daß ich mein Brotzeitmesser mit schwäbischen Ausmaßen (Klingenlänge 17cm) überall hin im Rucksack mitführe. Welcher Gendarm würde im Angesicht dieses Ambiente Anklage erheben?
Grüßle, Stefan
...hat zwar mit dem Thema Messer in Frankreich erstmal nur sekundär zu tun, ich möchte das aber bitte nicht einfach so unkommentiert stehen lassen...
Wenn jetzt jemand schreibt "Welcher Gendarm würde ... Anklage erheben?", darf ich freundlichst anmerken, dass es einfach unter allen gleichartigen Menschen immer welche gibt, die diese Ordnungswidrigkeit aus Pflichtbewusstsein heraus fertigen (Anklage erheben Amts- & Staatsanwaltschaften, keine Gendarmen), OHNE den Sinn des Führens eines Messers zu erkennen - daher die Frage - kann man ein derartiges Risiko vermeiden?
An Dich, lieber Stefan direkt () - mit dem Messer mutet es mir persönlich immer so ein bisschen wie mit anderen Vergleichen an, die Männer öffentlich zur Schau stellen, oder damit prahlen, wer das größte Messer hat, hat nicht automatisch die beste Brotzeit (tröste Dich, nehme mich da nicht aus).
Zu der Frage von Klaus daher mein Statement - halte Dich einfach an die Vorschriften in Frankreich und Du brauchst Dir keinerlei Gedanken machen - bei genauen Rechtsfragen kannst Du Dich sicherlich auch an die Französische Zentrale für Tourismus wenden ( http://www.tourismus.de/europa/frankreic...denverkehrsamt/ ).
What the ...?!? Eure Sorgen möchte ich nicht haben, den Link habe ich mir gerade gegeben. Demnach wäre ich mit meinem "every day carry" Leatherman Crater Messer mit Gürtelclip (Bübchenklingenlänge von 6,5cm) ein potentieller Straftäter in D. Gut zu wissen. Werdet ihr eigentlich schon vom Staatsschutz besucht wenn jemand so ein Teil bei Amazon kauft?
Ich bin froh dass (noch) kein einheitliches EU - Gesetz besteht. Wenn ich in AT mit ungeladener Langwaffe über der Schulter zum BüMa pilgere, dürfte ich das sogar ohne Tasche, Koffer, Futteral machen (was man aber aus Pietät nicht macht). Wahnsinn.
Hallo. Also was ich nicht so ganz nachvollziehen kann ist folgendes :
ich darf in Frankreich eine 15cm lange Klinge im Gepäck haben, aber einen Leatherman ins Land bringen ist verboten! ?
Ich kapier das nicht! Ich habe keine feststehende Klinge, die ich mit auf Tour nehmen möchte!
Edit es war mir übrigens schon irgendwie klar, dass ich hier eine kontroverse Diskussion lostreten könnte. .. Aber das macht es ja auch wieder interessant. Ich persönlich zähle mich jedenfalls nicht zu denjenigen, die Messer sammeln, um bei Gelegenheit das Richtige zur Hand zu haben. Bisher bin ich mit meinem Schweizer ganz gut durchgekommen und das nun auch schon ein paar Jahre. *duckundweg*
Zitat von el_largo im Beitrag #16Also was ich nicht so ganz nachvollziehen kann ist folgendes :
ich darf in Frankreich eine 15cm lange Klinge im Gepäck haben, aber einen Leatherman ins Land bringen ist verboten! ?
Das ist in D ähnlich: Feststehende Klinge bis 12cm ist erlaubt, Einhandklinge mit 1cm (genauer: ALLE - Auch Leatherman) ist verboten.
Der Sinn ist immer noch und wieder sehr umstritten, wenn man allem diesbezüglichen Ärger aus dem Weg gehen will, hält man sich am besten dran. Wenn man sich nicht dran hält, geht man ein Risiko ein - Das muss dann jeder selbst entscheiden.
du unterstellst mir also indirekt hier mit meiner Potenzverlängerung zu prahlen? Es sei dir verziehen, ich weiß ja, von wem es kommt
Danke für deinen Link zur Seite des BKA. Dieser Text ist jedoch nur die Spitze des Eisberges und in Deutschland befinden wir uns in einer erheblichen Grauzone, was das Führen von Messern betrifft. Siehe hierzu die Anfrage der "Initiative Messer sind Werkzeuge" und die Antworten der Innenministerien hierzu:
Klaus, vielen Dank, daß du dieses interessante Thema angesprochen hast und auch eine weiterführende Diskussion zuläßt. Vielleicht finde ich noch etwas Ähnliches für Frankreich heraus. Wahrscheinlich beherrsche ich die französische Sprache hierzu nicht gut genug, aber ich hoffe auf den Google Translator.
Grüßle, Stefan, der jetzt wieder ganz beruhigt in Deutschland sein Messerchen bei sich führt
__________________________________________________ Stark und groß durch Spätzle mit Soß'
also ich würde mich persönlich in Frankreich an die Vorschriften halten (mache ich aber auch bei uns..)
Habe schon erlebt, das man plötzlich selbst nicht mehr englisch konnte, als man gemerkt hat, das wir Deutsche waren. Und dann evtl. ein Messer als Gürtel, das mittlerweile als Kampfmesser eingestuft wurde? Nee, Danke..
Gruss Georg
P.S. Vorschriften zu Messer gibt es in den meisten Ländern, werden aber meist nur belächelt. Ich wurde schon vor Jahren in Schweden von einem freundlichen Polizisten unauffällig auf Seite gezogen. Mein nagelsneues Schwedenmesser, das voller Stolz am Gürtel hing, sollte besser in den Rucksack verschwinden, bevor sein Kollege kommt. Wir waren in der Fussgängerzone einer kleinen Ortschaft unterwegs und hatten das Glück, den freundlichen Teil der Streife zu erwischen.....muss nicht immer so laufen.