Momentan liegen unsere beiden Kanadier (Royalex ung GFK) in einer normalen Garage. Wir werden umziehen und dann ggf. eine Tiefgarage mit u. U. Duplex nutzen. Gibt es da aus Brandschutzgründen Einschränkungen oder Probleme bei der Lagerung der Boote?
unsere beiden Booten lagern auch in der Tiefgarage auf einem Doppelparker. Habe hier mit dem Hausmeister auch schon Diskussionen wegen der Brandschutzbestimmungen geführt. Dabei habe ich mich auf dieses Dokument berufen, das von einer Duldung von Surfbrettern, Kajaks etc. spricht. Der Hausmeister hat sich damit zumindest zufrieden gegeben. Ob das bei einer Inspektion durch die Feuerwehr auch so wäre, weiß ich nicht.
grundsätzlich ist jede "Brandlast", die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, verboten. D.h. Kanu auf dem montierten Dachträger o.k., unter die Decke gezogen n.o.k. Gleiches gilt für Dachkoffer, Winter- bzw. Sommerräder, usw. Sinn oder Unsinn solcher Regeln sind völlig uninteressant - "es steht so geschrieben", wie wir seit Monty Python wissen. Die Feinheiten würde ich in der für Dich geltenden Landesgaragenverordnung nachsehen. Ob man das Alu von Lindner-Booten auch als Brandlast zählt, weiß ich nicht.
Danke für die Info. Wir werden auch weiterhin in München wohnen - also passt das mit Bayern. Gibt es weitere Tipps / Infos aus dem Forum und dann ggf. für München?
Hallo, ich hatte das gleiche Problem. Meine Garage diente viele Jahre als Bootslager. Nun gings nicht mehr, weil die Hausverwaltung auf Einhaltung der Garagen - Verordnung bestanden hat. Das ganze mit dem brennbar oder nicht ist richtig, wenn auch nicht wirklich nachvollziehbar. Der wichtigste Punkt, der auch auf dem Merkblatt von Feuchtsocke steht, ist, insbesondere für München, dass kein Parkplatz blockiert werden darf. Insofern sind deine Karten schlecht. Aber fragen kostet nichts. Denn wo kein Kläger, das kein Richter. Meine Boote liegen deshalb jetzt im Bootsbaus der "Einzelpaddler".
PKW´s mit gebräuchlichen Abmessungen passen in eine Dublexgarage bis auf ein paar Ausnahmen. Ein PKW mit einem Boot oben aufgesattelt sicher nicht, zumindest die Dublex- Garagen die ich so kenne, da kann es für einem Heckspoiler oder Dachgepäckträger schon sehr eng werden, aber das ist ja nicht die Frage…..
Sicher möchtest du deine Boote nur auf diesem beweglichen Stellplatz lagern, da stellt sich für mich die Frage: Wie möchtest du die Boote „sicher“ gegen herabfallen, verschieben usw. lagern?
Bei der Bedienung dieser Dublex-Boxen fährt ja die Box nach oben und unten. Ich könnte mir Böcke usw. vorstellen, die müssten aber auch fest montiert sein, da ist die Box dann aber nur für die Boote eingerichtet, weil ein abmontieren der Aufnahmen (Böcke, o.ä. ) sehr umständlich/ zeitaufwendig erscheint, wenn man mit seinem Auto diese Box vielleicht auch einmal nutzen möchte….. Wenn es zu einem Umbau solch einer Box kommen sollte, da ist neben der Hausverwaltung und Feuerwehr, der TÜV auch noch im Spiel. Es wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der seine Boote wirklich in einer Dublex-Garage lagert.
Davon abgesehen, ich wäre froh wenn mein Boot auf meinem PKW ständig aufgesattelt wäre und in der Tiefgarage über Nacht abmarschbereit stehen würde, das wäre ein sicheres Zeichen, das ich ständig unterwegs bin, und da möchte ich eigentlich mal hin…
wie schon gesagt, lagern meine Boote auf dem oberen Teil eines Duplex-Parkers. Eine Sicherung gegen Herabfallen/Verschieben ist nicht nötig, da die Neigung der Plattform nicht so groß ist. Das größere Boot liegt kielunten direkt auf der Plattform, das kleinere Boot kieloben auf dem großen, so dass die hinteren Steven "ineinander greifen" (weiß nicht wie ich das besser beschreiben kann, Bild habe ich nicht). Theoretisch hätte auf dem Parkplatz so noch ein Motorad oder Quad Platz, allerings kein PKW - das könnte, je nachdem an wen man gerät, tatsächlich der entscheidende Knackpunkt sein. Wir können den Duplex für unseren VW-Bus sowieso nicht nutzen, da wir bisher keinen Grund hatten, seine Höhe dort komprimieren zu lassen .
das Problem muß nicht mal der Brandschutz sein. Eine (Tief-) Garage ist für KRAFTFAHRZEUGE baurechtlich genehmigt worden. Es dürfen hier also nur Motorfahrzeuge abgestellt werden. Zumindest mal bei uns in Hessen gelten sie auch nicht als umbauter Wohnraum. Mir ist ein Gerichtsurteil schwach in Erinnerung, daß das Abstellen von Fahrrädern in Garagen laut "Garagen-Verordnung" verbot.
In gewisser weise kann ich das manchmal nachvollziehen. Viele haben eine Garage gebaut, lassen aber ihr Auto auf der Straße stehen. In der Garage stehen dann Hobbygeräte: Kreissäge, Werkstattgeräte anderer Art, Lagerplatz für diverses... Dafür wurden die Garagen nicht genehmigt.
Man mag dies mögen oder nicht. Meist kräht kein Hahn danach. Aber die Deutschen sind schon gründlich bei Regelungen...
Denke, wenn man den Brandschutz vorher fragt, helfen die mit Tipps. So schätze ich den Münchner Brandschutz beim KVR ein. Wollen wir nicht eine Beispielsammlung mit Fotos einstellen? Dann sich jeder Forumsnutzer die richtige Idee mitnehmen oder weiterentwickeln. Wer hat Bilder und stellt sie ein? R