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Schifffahrtszeichen
#1 Schifffahrtszeichen
Hallo,
könnt Ihr bestätigen, das die Binnen-Schifffahrtszeichen für Kanus auch gelten?
Ich habe gestern auf der Mur eingesetzt und bin flussaufwärts gepaddelt. Nach einer Weile habe ich 2 Tafeln passiert, die nur flussabwärts zu sehen waren - ich bin somit in einem für Schifffahrt gesperrten Bereich unterwegs gewesen und musste aber zur Einsatzstelle wieder zurück in diesen Bereich. Ich vermute den Grund für die Tafeln darin, dass flussaufwärts ein ehemaligen Wasserüberungsplatz des Bundesheeres liegt, wo mit Motorbooten gefahren wird.
Grüße, Harold
Hallo Harold,
ich habe vor einiger Zeit den Sportbootführerschein Binnen gemacht (nicht wegen Kanadier fahren sondern aus beruflichen Gründen). Z7um Thema muskelgetriebene Kleinfahrzeuge hat sich der "Lehrer" sehr zurückgehalten, weil er darüber nicht viel wußte, weil es ihn wie alle Sportbootfahrer ja auch nicht betrifft.
In den rausgekramten Unterlagen hab ich jetzt zumindest ein Schild gefunden: Das sieht aus wie auf der Straße das runde rote mit weißem Querstrich "Gesperrt-Schilt" und bedeutet auf dem Wasser: "Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar".
"Begegnungsverbot" und "Überholverbot" (rot durchgestrichene Tafel mit Begegnungs- bzw. Überholpfeilen) gilt auch nicht für Kleinfahrzeuge. "Für motorisierte Boote verboten" (rot durchgetrichene Schiffsschraube) ebenso nicht.
Das ist nur eine schnelle Recherche und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Du aber auf der Mur die Rot-Weiß-Rot Tafel (wie österr. Fahne) gesehen hast, dann gilt die wohl generell für alles was schwimmt.
Ich hoffe, Dir erstmal weitergeholfen zu haben.
#3 RE: Schifffahrtszeichen

Moin Harold,
die Binnen-Schifffahrtszeichen gelten auch für "uns". Ist ja auch einleuchtend. Wenn wir Paddler z.b. ein Rechtsfahrgebot nicht einhalten muß der Entgegenkommer uns ja trotzdem ausweichen und nicht ignorieren. Die zwei verschiedenen rot, weiß, roten Gesperrt-Schilder haben wir hier im Revier ebenso und unterscheiden ja genau nach Form inkl . oder exklusive Paddler,Ruderer usw.
Unter Brücken stehen diese Gesperrt-Schilder auch gerne (entweder weil ein Teil der Brückendurchfahrt zu flach ist oder weil es verschieden Durchfahrts-Sektoren gibt. Da sprach mich mal die "Waschpo." an...
Viele Grüße
docook
#5 RE: Schifffahrtszeichen

Gibt es da eine Plattform, auf der man diese Infos (also Relevanz für Paddler) halbwegs komprimiert vorfindet oder wisst Ihr das alles auswendig?
Ich hab hier bei uns kaum solche Zeichen, kenne auch sicher nicht alle, wäre aber auch gern vorbereitet, wenn ich über eins stolpere.

Hallo Max,
da:
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...-SeeSchStrO.pdf
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...nale-Binnen.pdf
Dürfte wohl das gleiche sein wie unter dem link von Thomas, ist halt die amtliche Quelle.
Ganz interessant und angeblich bald wieder (kostenlos) lieferbar ist die Broschüre Sicherheit auf dem Wasser. Da gibt es noch mehr Erklärungen zum Beispiel zu Verkehrsregeln auf dem Wasser. Braucht man auf den üblichen Paddelgwässern nicht wirklich. Wer aber mit dem Seekajak zwischen den ganz großen Pötten herumgurkt sollte sich das mal ansehen: https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...ften/index.html
Gruß
Habbo
Zitat von Trapper im Beitrag #8
Zb. hier:http://www.kanukarte.de/index.php/195-ar...en-paddeln.html
Hi zusammen
wenn man sich die oben genannte pdf ansieht, WSV schreibt selber als Überschrift: "Wichtige Sichtzeichen....."
dann kann man wohl davon ausgehen, daß das 1. nicht vollständig ist und 2. gerade die für uns Paddler wichtigen Zeichen aber für die Wasser-Schifffahrtsverwaltung eher als unwichtig unter den Tisch gefallen sind.
Und hier ein Bsp: Überholen an der Steuerbordseite, ich hab keine blaue Tafel, wie soll ich das denn einhalten als Paddler?
Schon aus Selbstschutz halte ich mich natürlich an die Beschilderung. Nur wo neben der Schifffahrtsrinne noch viel Platz ist bis zum Ufer mit flacherem Wasser, wo ich prima ausweichen kan mi'm Kanadier, da seh ich es nicht ganz so eng.

Moin,
die kompletten Zeichen hat man sicher nicht oder nie dabei. Die Seiten
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...nale-Binnen.pdf
und
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...-SeeSchStrO.pdf
habe ich einlaminiert im Canadier liegen. Das reicht mir für den Alltag auf der SeeSchStr. Im Zweifelsfall halte ich "den Ball flach", fahre eindeutige Manöver und/oder tendiere zum Ufer (beim Schwall eines Übersee-Autotransporters ist das allerdimgs auch die falsche Reaktion, da mächtiger Wellenschlag in Ufernähe)
Seitenwechselnde Berufsschifffahrt würde ich immer ufernah ausweichen. Dafür sind wir ja klein genug.
Bei uns gibt es große und kW starke Fähren. Formal hätte ich als Paddler Vorfahrt aber tatsächlich suche ich oft den Blickkontakt zum Kapitän, halte den Canadier fix im Strom und lass` Ihm die Vorfahrt.Die übrige Situation muß nat. passen und die Fähre ist sowieso zigmal schneller. Soweit die Praxis.
Viele Grüße
docook
#13 RE: Schifffahrtszeichen

Zitat von docook im Beitrag #12
Moin,
... Die Seiten
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...-SeeSchStrO.pdf
und
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt...nale-Binnen.pdf ... docook
werden leider (evtl. nur bei mir?) nicht angezeigt.
Gruß
Peter

#15 RE: Schifffahrtszeichen


Hallo zusammen,
da muss ich mich doch auch mal einklinken und gleich mal ein konkretes Beispiel anbringen, nämlich der alte Rhein bei Gaißau.
Die Scouts aus Götzis befahren ja, wie @frederl sicher bestätigen kann desöfteren den Binnenkanal und landen bei Götzis unter der Zollbrücke.
An genau dieser Brücke ist aber flussaufwärts das rot-weiß-rote Befahrungsverbot angebracht, welches man aber vom Binnenkanal her kommend nicht sehen kann.
Ist es also verboten, das Gewässer oberhalb dieses Schildes zu befahren, oder muss man nur oberhalb des Schildes einsetzen, um legal flussaufwärts zu paddeln?
#17 RE: Schifffahrtszeichen

Servus Klaus,
ist auf der Donau das Gleiche, von Kelheim her kommend ist es mit dem rwr Schild gesperrt Richtung Donaudurchbruch.
Von Oben runter gibts da nichts, da ja oberhalb nur die Weiße Flotte zugelassen ist bis Weltenburg und die diversen Zillen von den Fischern.
Gruß
Hans
#18 RE: Schifffahrtszeichen
Hallo,
ich gehe davon aus, dass ich mich vor Einsetzen informieren muss, ob der Bereich wo ich einsetze frei zu befahren ist für mich oder nicht und dass es da keine Ausrede gibt. Aber wie kann ich das herausfinden? Gibt es ein Register oder Ähnliches, wo man diese Informationen sieht? Von wo bis wo gilt der gesperrte Bereich oder wird der wieder durch eine andere Tafel aufgehoben? Hebt ein bspsw. Kraftwerk die Zone auf?
Müsste Klaus sich vor dem Befahren des Binnenkanals ebenso informieren, ob ihn das Gewässer in eine Bereich bringt der gesperrt ist oder fehlt da eine Tafel?
Beim Parken mit dem Auto ist es (bei uns) so, dass auch gestraft wird wenn die Bodenmarkierung nicht ersichtlich ist oder keine vorhanden ist. Die Parkgebührenzone wird mittels einem Schild am Zonenbeginn und Zonenende definiert. Ist das vergleichbar?
Grüße, Harold

Guten Morgen.
Ich könnte mir beim Altrhein bzw Binnenkanal folgendes vorstellen:
vom Bodensee her ist der alte Rhein durch Motor- und Segelboote stark befahren und beliebt. Befahrbar ist er aber eben nur bis Gaissau - daher das rwr-Schild an der Zollbrücke. Bis hierher ist Motorbootverkehr erlaubt.
Geschützte Bereiche, wie zB Rheinabwärts kurz vor dem Mündungsbereich in den Bodensee, sind Schilfzonen und Buchten durch schwimmende Hölzer für größere Boote abgesperrt. Mit dem Kanu wären diese Hindernisse gut zu umgehen, doch dies ist durch "gesperrt für muskelkraftbetriebene Boote" untersagt.
Wenn es sich oberhalb Gaissau um ein Natur- oder Vogelschutzgebiet handeln würde, würde mir das rwr Schild einleuchten. Ich glaube aber, dass es sich hierbei nur um ein Stoppschild für Bodenseekapitäne handelt.
Warum sonst fänden sich zB hier Tourenbeschreibungen auf genau dieser Strecke oberhalb des Befahrungsverbots?
#20 RE: Schifffahrtszeichen

Zitat von dieSuedsteirer im Beitrag #18
...
ich gehe davon aus, dass ich mich vor Einsetzen informieren muss, ob der Bereich wo ich einsetze frei zu befahren ist für mich oder nicht und dass es da keine Ausrede gibt. ...
Natürlich hat man sich vor dem Befahren eines unbekannten Reviers über dessen
Regelungen, Beschränkungen und Verbote kundig zu machen...
Fehlende Schilder haben keinerlei strafmildernde Wirkung. Ihr wisst schon:
"Unwissenheit schützt vor..."
Da gilt der gleiche Grundsatz wie bei motorisierten Kleinbooten, die Höchst-
geschwindigkeit von z.B. Lahn / Mosel steht ja auch nicht nach jeder Slipstelle
wie nach einer Autobahnauffahrt.

Es gibt (aktuelle!) Karten aus denen alles ersichtlich ist, eine weitere gute
Quelle ist wie schon oben verlinkt https://www.elwis.de, wenn dann immer noch
Unklarheiten bestehen, kann man auch ruhig mal telefonisch bei der zuständigen
Waspo nachfragen.

Moin,
ohne die südlichen Reviere wirklich zu kennen, trotzdem hier kurz ein möglicher Gedankengang. Kann es sein, das eine einseitige Sperrung mit dem rwr Schild tatsächlich so gewollt ist (z.b. Flussabwärts frei;flussaufwärts gesperrt)? Hier im Norden sind Brückendurchfahrten von je beiden Seiten so beschildert.( also z.b. flussabwärts rechte Durchfahrt gelbe Raute=frei, linke Durchfahrt rwr Schild=gesperrt und dann flussaufwärts gesehen genau die Gegenschilder -mh war das jetzt sinnvoll erklärt?)
Viele Grüße
docook

#23 RE: Schifffahrtszeichen

Zitat von docook im Beitrag #21
Moin,
...Hier im Norden sind Brückendurchfahrten von je beiden Seiten so beschildert.( also z.b. flussabwärts rechte Durchfahrt gelbe Raute=frei, linke Durchfahrt rwr Schild=gesperrt und dann flussaufwärts gesehen genau die Gegenschilder -mh war das jetzt sinnvoll erklärt?)
.
Prinzipiell hängt die Beschilderung und Freigabe vom Verkehr, den Durchfahrtsbreiten
und den Wassertiefen ab. Danach entscheidet sich die zuständige Behörde für eine ent-
sprechende Beschilderung.
Aber so wie du es schilderst, ist die Beschilderung einfach falsch

sollte eine Doppelraute anzeigen, dass nicht mit Gegenverkehr im jeweiligen Feld zu
rechnen ist.

Durch [1] kann/ muss man fahren, durch [2] darf man das nicht, dieses Feld ist dann
für den Gegenverkehr, auf der Rückseite von [2] ist dann analog eine Doppelraute und
auf der Rückseite von [1] eben das Gesperrt-Zeichen.
Oft sind vielerort Brücken mit Mittelpfeiler so gekennzeichnet um eine Begegnung an /
unter dieser Brücke zu verhindern. Ist aber z.B. nur unter einem Feld die komplette
Fahrrinnentiefe gegeben, ist das eine Feld von beiden Seiten gesperrt dann hat man
dort das Durchfahrtsverbot von beiden Seiten und im anderen Feld von beiden Seiten
eine gelbe Raute.

Diese Beschilderung ist von beiden Seiten montiert, die Durchfahrtbegrenzungen (weiß-
rote Raute) bezeichnet nur die Grenzen des zur Verfügung stehenden Fahrwassers, z.B.
bei breiteren Sockel der Pfeiler (ggf. auch unter Wasser). Hier ist mit Gegenverkehr
zu rechnen!
Es können aber auch auf beiden Seiten eine Raute an jedem Feld angebracht sein, dann
ist das Feld meist groß genug um die Begegnungen nicht vermeiden zu müssen und man
kann sich die Durchfahrt aussuchen, so wie es einem in den Kram passt. Generell gibt
es ja kein Rechtsfahrgebot, dieses ist entweder in der jeweiligen Verordnung für den
Fluss oder Abschnitte von diesem explizit festgelegt. (Z.B. Elbe im Bereich Hamburger
Hafen)
Ebenso können bei Brücken, die mehr als zwei Felder haben, alle möglichen Kombinationen
der Beschilderungen auftreten.
Bei Brücken die einen Fluss komplett überspannen sind ohnehin höchstens die Fahrwasser-
begrenzungen markiert, wenn überhaupt.
#24 RE: Schifffahrtszeichen

hallo zusammen
beim alten Rhein gibt es tatsächlich eine Verbotstafel flussaufwärts. Flussabwärts gibt es in St. Margrethen eine andere Tafel die einem vor Bäumen im Fluss warnt. Also keine Verbotstafel. Vor 2 Jahren wurde oberhalb dieser Tafel die ÖBB-Brücke neu gebaut und der Fluss bei Au gesperrt. Wir hatten da eine Kanutour organisiert und fragte vorgängig das kantonale Schifffahrtsamt an. Diese verwiesen mich an die Polizei und so fragte ich einen befreundeten Polizisten. Dieser Fragte den zuständigen Polizisten an und wir bekamen die Bewilligung die Baustelle am Sonntag zu durchfahren. Obwohl ich allen Stellen Start- und Endpunkt der Tour angegeben hatte, kamen keine Einwände den alten Rhein zu befahren.
Wahrscheinlich wissen selbst viele Ordnungshüter wenig mit Wasserfahrzeichen anzufangen. Und ehrlich, sollte ich mal erwischt werden, und das gilt auch fürs wilde zelten, was solls. Dann diskutiere ich halt ein wenig und bezahle die Busse. Andere planen ihre Geschwindigkeitsbussen fest ins Budget ein.
gruss
Thomas

Hallo - hier die ganze Palette mit Abbildungen:
http://www.google.de/imgres?imgurl=http%...ved=0CGQQrQMwFA
Gruß
Horst
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