Zitat von docook im Beitrag #21
Moin,
...Hier im Norden sind Brückendurchfahrten von je beiden Seiten so beschildert.( also z.b. flussabwärts rechte Durchfahrt gelbe Raute=frei, linke Durchfahrt rwr Schild=gesperrt und dann flussaufwärts gesehen genau die Gegenschilder -mh war das jetzt sinnvoll erklärt?)
.
Prinzipiell hängt die Beschilderung und Freigabe vom Verkehr, den Durchfahrtsbreiten
und den Wassertiefen ab. Danach entscheidet sich die zuständige Behörde für eine ent-
sprechende Beschilderung.
Aber so wie du es schilderst, ist die Beschilderung einfach
falsch , denn dort
sollte eine Doppelraute anzeigen, dass
nicht mit Gegenverkehr im jeweiligen Feld zu
rechnen ist.
Durch [1] kann/ muss man fahren, durch [2] darf man das nicht, dieses Feld ist dann
für den Gegenverkehr, auf der Rückseite von [2] ist dann analog eine Doppelraute und
auf der Rückseite von [1] eben das Gesperrt-Zeichen.
Oft sind vielerort Brücken mit Mittelpfeiler so gekennzeichnet um eine Begegnung an /
unter dieser Brücke zu verhindern. Ist aber z.B. nur unter einem Feld die komplette
Fahrrinnentiefe gegeben, ist das eine Feld von beiden Seiten gesperrt dann hat man
dort das Durchfahrtsverbot von beiden Seiten und im anderen Feld von beiden Seiten
eine gelbe Raute.
Diese Beschilderung ist von beiden Seiten montiert, die Durchfahrtbegrenzungen (weiß-
rote Raute) bezeichnet nur die Grenzen des zur Verfügung stehenden Fahrwassers, z.B.
bei breiteren Sockel der Pfeiler (ggf. auch unter Wasser). Hier ist mit Gegenverkehr
zu rechnen!
Es können aber auch auf beiden Seiten eine Raute an jedem Feld angebracht sein, dann
ist das Feld meist groß genug um die Begegnungen nicht vermeiden zu müssen und man
kann sich die Durchfahrt aussuchen, so wie es einem in den Kram passt. Generell gibt
es ja kein Rechtsfahrgebot, dieses ist entweder in der jeweiligen Verordnung für den
Fluss oder Abschnitte von diesem explizit festgelegt. (Z.B. Elbe im Bereich Hamburger
Hafen)
Ebenso können bei Brücken, die mehr als zwei Felder haben, alle möglichen Kombinationen
der Beschilderungen auftreten.
Bei Brücken die einen Fluss komplett überspannen sind ohnehin höchstens die Fahrwasser-
begrenzungen markiert, wenn überhaupt.