Gegen Selbstabholung innerhalb einer Woche verschenke ich 10 L Bioethanol, Abholadresse: LogoiX GmbH Lager-, Versand- und Transport-Service Wasserburger Str. 50a, D-83395 Freilassing
Interessenten bitte rasch per PM bei mir melden!
Mein Paketservice leitet leider kein Gefahrengut weiter. Der Kanister sitzt seit einer Woche im Lager fest und die Speditionskosten nach Wien übersteigen den Warenwert. Ein von mir autorisierter Stellvertreter kann die Ware im Lager abholen.
das Problem ist der grenzüberschreitende Transport von Gefahrgut.
Ethanol kann in kleinen Gebinden / Flaschen (unter 3 bzw. 5 Liter) problemlos im Rahmen der sogenannten begrenzten Menge transportiert werden. Wenn die Kanne grösser ist, muss es als Gefahrgut transportiert werden.
Den Standardversand z. B. innerhalb von Deutschland von Gefahrgut (Ethanol ist ab Kannen von 3 oder 5 Liter Gefahrgut) geht bei den meisten Paketdiensten noch, aber wenn es grenzüberschreitend wird, sind die Preise extrem hoch bzw. es ist überhaupt nicht möglich.
Eine 1L Flasche zählt nicht als Gefahrengut, und soweit ich weiß daher auch 30 mal 1 Liter nicht. (Ist ja auch nachzuvollziehen, wenn eine der 30 Flaschen ein Loch hätte, ist es nicht so schlimm wie wenn der 10L Kanister ein Loch hat)
hoefer chemie versendet aus Deutschland nach Österreich mit dem 1 Liter Trick via GLS. Sie haben nur eine zusätzliche .at homepage, damit dort nur die "x mal 1 Liter" Produkte angeboten werden.
Es scheint überhaupt nur 2 Anbieter geben die nach Österreich versenden.
Auch die 1L Flasche zählt als Gefahrgut nach ADR, fällt aber unter die sogenannte 'Kleinmengenregelung'. Diese befreit von einigen Auflagen (z.B. Begleitpapiere, Warntafel), andere Auflagen (z.B. Kennzeichnungspflicht, UN-Prüfung der Gebinde) bleiben davon aber unberührt. Die Kleinmengenregelung bezieht sich sowohl auf die Größe des Einzelgebindes, als auch des Versandstückes als auch der gesamten Ladung.
Sowohl D als auch A sind ADR-Vertragsstaaten und unterliegen insofern dem selben Recht: ADR in Wikipedia
Für den Paketdienstleister beinhaltet der Versand einen größeren Aufwand und (nach meiner Meinung) ein kaum kalkulierbares Risiko...
Was ich noch nicht verstehe, ist das Problem des grenzüberschreitenden Gefahrgutversands: Wir sind im Binnenmarkt und D und A sind ADR-Vertragsstaaten. Innerhalb D ist der Versand von Ethanol im 10L-Kanister kein Problem, ein paar Meter weiter über die Grenze geht dann nichts mehr. Gibt es für den grenzüberschreitenden Transport zusätzliche rechtliche Einschränkungen zwischen den ADR-Staaten oder ist es allein das erhöhte Haftungsrisiko der Paketdienstleister wegen der längeren Transportwege bzw. der Übergabe an die lokalen Zusteller?
Der 10L-Kanister Ethanol ist übrigens noch zu haben!
Hi Markus, ich fahr wahrscheinlich im Juni dort vorbei. Sollte sich bis dahin noch niemand gefunden haben, kann ich ihn Dir dann abholen und mitbringen.
LG Günter
A bad day on the water is better than any good day at work (Jerry Vandiver)
Zitat von downriver im Beitrag #6Was ich noch nicht verstehe, ist das Problem des grenzüberschreitenden Gefahrgutversands: Wir sind im Binnenmarkt und D und A sind ADR-Vertragsstaaten.
Ironie_an: Ein Problem könnte sein, dass beim Grenzüberschreitenden Verkehr die Papiere in der Sprache des Absender- UND des Empfängerlandes abgefasst sein müssen... Ironie_aus
Zitat von downriver im Beitrag #6Was ich noch nicht verstehe, ist das Problem des grenzüberschreitenden Gefahrgutversands: ... Gibt es für den grenzüberschreitenden Transport zusätzliche rechtliche Einschränkungen zwischen den ADR-Staaten
So wie ich die Überschrift des ADR Links verstehe, regelt die ADR genau den grenzüberschreitenden/internationalen Transport. Was ein Land innerhalb seiner Grenzen macht, ist in der ADR nicht geregelt.
Also ab der Grenze gilt die ADR, die ADR ist also die zuätzliche Einschränkung (zur nationalen Bestimmung), welche auch immer.
Die ADR-Verordnung ist im der Nachfolger der nationalen GGVS (Gefahrgutverordnung Strasse), sie gilt quasi europaweit und regelt den nationalen und grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut (die ADR ist hierbei auch für Luftfracht, Seefracht, Bahnfracht zuständig). In ihr sind u.a. geregelt: - die Ausstattung der Gefahrgut-LKW (Feuerlöscher, Kehrschaufel etc.), - die Kennzeichnung der Verpackungseinheiten (Paletten oder Pakete) - die Kennzeichnung der Sendungspapiere - die Anforderungen an den Fahrer der LKW (Gefahrgutschein)
Es wäre ja auch kaum machbar, wenn ein LKW bei jedem Land durch das er fährt andere Kennzeichnungen, Ladungsverbote etc. beachten müsste.
Der organisatorische Aufwand und potentielle Strafen sind hierbei hoch, daher lohnt es sich für die Paketdienste kaum. Grenzüberschreitend lohnt sich der Aufwand für die Paketdienste noch weniger, da mehrere Partner involviert sind, daher wird es einfach nicht angeboten.
Gut, bin kein Experte dafür, Mark da kennst Dich besser aus. hoefer-shop schaffen das, und es kommt als GLS Paket problemlos an. 30 x 1Liter dürfte keine Gefahrengut sein.
Zitat Auch die 1L Flasche zählt als Gefahrgut nach ADR, fällt aber unter die sogenannte 'Kleinmengenregelung'.
Ethanol ist namentlich unter UN-Nr. 1170 genannt und ist damit Gefahrgut im gesamten ADR-Raum. Punkt.
Man kann als Privatmann, der nicht regelmäßig Gefahrgut versendet, de facto kein ADR-konformes Versandstück packen. Das Fängt beim Aufkleber 10x10 an und hört beim richtigen Zulassungscode noch nicht auf. Beim Paketdienst gibt es auch wenige Fachleute dafür, die ein solches dann überhaupt qualifiziert kontrollieren könnten. Und in der gesamten Transportkette hat jeder vom Absender über den Verlader, (den oder die) Beförderer und Empfänger Pflichten, aus denen er nicht herauskommt. Neben den Pflichten steht jeweils ein mehrstelliger Euro-Betrag im Katalog. Und wenn einer in der Transportkette etwas an einem Paket merkwürdig findet oder ein Paket feucht wird, eine Delle hat, die tiefer als 2mm geht oder sonstwas dann bleibt das stehen. Grenzüberschreitend ist es gerne auch der Zoll, der so etwas veranlasst. Und ein Paket, was als merkwürdig stehengelassen wurde, nimmt auch kein anderer mit. Dann steht ein Paket mit merkwürdigem Gefahrgut in Klein-Posemuckel und irgendwann holt jemand die Feuerwehr oder einen Bergungsdienst und anschließend will jemand die Rechnung dafür bezahlt haben. Deshalb machen das die Paketdienste ungerne... Wenn irgendetwas schief geht, kostet es richtig Geld.
Wenn eine Firma regelmäßig Gefahrgüter per Post versenden will und dem Paketdienst fachliche Qualifikation glaubhaft macht oder bescheinigt (Gefahrgutbeauftragter), wird das besser gehen.