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Dieses Thema hat 9 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
Lasse Lachen Offline




Beiträge: 375

24.02.2014 23:04
Befahrungsregeln Lippe Antworten

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Befahrungsregeln für die Lippe, speziell im Abschnitt zwischen Lippstadt und Hamm, evtl. auch noch etwas weiter flussaufwärts. Auf der Suche bin ich auf dieses PDFgestoßen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob kein Eintrag für den Bereich bedeutet, dass es wirklich keine Einschränkungen gibt und ich in dem Bereich auch gegen die Strömung paddeln darf und das "ganzjährig"?
So würde dann die Logistik für anstehende Feierabendtouren deutlich vereinfacht und ich käme öfter aufs Wasser.

Danke für eure Unterstützung!

LL


Haubentaucher Offline



Beiträge: 385

25.02.2014 09:02
#2 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Hi LL,

Du hast es richtig gerochen. Wieso sollte es so einfach sein: Die Faltbootfreunde haben immer recht aktuelle Tipps: faltboot.org/wiki/index.php/Lippe
Es wird immer wieder auf abweichende Auffassungen in Jübermann-Karten hingewiesen. Herr Jübermann macht allerdings Karten und druckt keine Amtsblätter. Auch andere Ratschläge sind zwar überwiegend begrüßenswert, aber deswegen nicht automatisch eine Verordnung.

Ab Hamm, zwischen km 116 und 85,5 muss man sich bei Kanu-NRW online anmelden und dort, wo man es tut, einen Drucker angeschlossen haben.


Nicht, dass ich dem Naturschutz gegenüber eine überzogen kritische Einstellung hätte, A-Bär, was der eine ausleben darf, ist dem anderen streng verboten. Beispielsweise roden Angler bei uns an der Lahn und an der Nahe ganze Uferbereiche, legen Trampelpfade an, pennen in ihren Zelten, grillen erst Würstchen, dann Fisch und schmeißen ab einem bestimmten Pegel mit Leergut und finden ihre Haken nicht mehr auf dem Boden. Viele haben auch Motor- oder Ruderboote dabei, die sicherlich nicht mit dem Fallschirm in den Fluss abgesetzt wurden. Spaziergänger nutzen Kiesstrände zum Familienausflug mit Stühlchen, Baden und Hunde schwimmen lassen. Wehe, das Ordnungsamt erwischt einen, der nicht vom Ufer her, sondern vom Wasser her kommt. Deswegen muss man vorher anlanden und 100 m zu Fuß gehen - wegen dem Naturschutz.
Hat mein Zwerg dagegen seine Spielangel dabei und wir sind rustikal bekleidet, zählt man uns leider nur intuitiv zu den Anglern. Hätte ich einen Schein dafür, wären wir als Angler von allen Anlandeverboten weitgehend befreit. Vielleicht ist das bei Euch ja ähnlich.

Grüße
Chris


Lasse Lachen Offline




Beiträge: 375

25.02.2014 18:58
#3 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Hej Haubentaucher,

danke für deine Antwort und den Link.
Das ist ja wirklich nicht so einfach. Also ein Verbot gegen die Strömung zu paddeln habe ich nicht gefunden. An diversen Stellen ist Uferbetretungsverbot, was mich aber nicht weiter stört, weil es ein paar "offizielle" Einsetzstellen gibt und ich ja paddeln und nicht anlanden will.
Offensichtlich ist ein Teilbereich nur für geführte Gruppen freigegeben. Dieser Bereich wurde in den letzten Jahren renaturiert und soll angeblich Anfang der kommenden Saison wieder freigegeben werden. Bleibt die Frage, ob generell frei, oder mit den bisherigen Einschränkungen.

Da werde ich mich wohl mal noch vor Ort erkundigen müssen. Nur bei wem? Wenn ich wissen will, wie ich mich mit dem Auto richtig verhalte, dann lese ich die Straßenverkehrsordnung. So ein allgemeingültiges Regelwerk scheint es aber für deutsche Kleinflüsse nicht zu geben. Nur wie komme ich an die offizielle Version für solche Flüsse? Was kann mir passieren, wenn ich unwissendlich so eine für Einzelpaddler gesperrte Strecke befahre?

Oder was muss ich machen, damit ich eine Gruppe führen darf und bin ich dann alleine auch eine geführte Gruppe ?

Gruß, LL


Pannacotta Offline




Beiträge: 266

25.02.2014 20:06
#4 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Zitat von Lasse Lachen im Beitrag #3


Da werde ich mich wohl mal noch vor Ort erkundigen müssen. Nur bei wem? Wenn ich wissen will, wie ich mich mit dem Auto richtig verhalte, dann lese ich die Straßenverkehrsordnung. So ein allgemeingültiges Regelwerk scheint es aber für deutsche Kleinflüsse nicht zu geben. Nur wie komme ich an die offizielle Version für solche Flüsse? Was kann mir passieren, wenn ich unwissendlich so eine für Einzelpaddler gesperrte Strecke befahre?




Das sollte eigentlich der Kanuverband für das Bundesland, in Deinem Fall also der erwähnte Kanu-NRW, oder der Bundesverband (DKV, von dem Du das schöne pdf hattest) sein. Du kannst natürlich auch beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt anfragen, kriegst da aber u.Ust. widersprüchliche Auskünfte - Ämter halt… Die Kanuverbände sollten die offizielle Version haben, auch wenn (zB an der Würm in Bayern) dann auf Schildern am Bach wieder was andres steht.

Anmeckern / wüst schimpfen / mit dem Schandi drohen wird der Jäger, der Fischer oder sonst einer, der sich berufen fühlt, Dir Bescheid zu tun, wenn auf dem Bach das Bootfahren gerade "Verbotten" ist. Und der wird sich auf ein evtl vor Ort stehendes Schild berufen, nicht auf das, was beim DKV im Netz steht.

Viel Spaß im Dschungel der Befahrungsregeln…

Florian

___________

mein Kanulog


cello Offline




Beiträge: 202

25.02.2014 21:44
#5 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Hab grade was aktuelles (heute 25.02.2014 im Mailkasten) gefunden:

>Hallo liebe Kanuten,
>
>im Rahmen des Life-Projektes wird in den nächsten Monaten das
>Südufer der Lippe zwischen Wehr Uentrop und Dolberg Eisenbahnbrücke
>(in Fließrichtung linkes Ufer) renaturiert.
>
>Diesbezüglich gilt ab dem 24.02.2014 bis voraussichtlich Oktober
>2014 ein Befahrungsverbot dieser Strecke.
>
>Wir versuchen gerade eine Ausnahmeregelung für die Wochenenden und
>die Sommermonate zu erreichen. Bitte achtet diesbezüglich auf evtl.
>aufgestellte Schilder und paddelt vorsichtig.
>
>
>Zufahrt Esbecker Wehr (Schambrede)
>
>Die Zufahrt zum alten Esbecker Wehr (Schambrede) ist wieder frei.
>Dieses ist jedoch an einige Regeln unsererseits gebunden:
>
>- Allgemeine Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Anwohner
>- Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit (20 km/h)
>- Nur unbedingt notwendige Anzahl von Fahrzeugen parken
>(Fahrgemeinschaften)
>- Ruhezeiten einhalten
>- Unnötige Lärmbelästigung unterlassen
>- Keine Partys oder Grillabende veranstalten
>


dahinter gilt http://www.kanu-nrw.de/Bootsres/abschnitt.php?abschnitt=2

davor wurde grade renaturiert, von Sande bis Hamm sollte alles frei und befahrbar sein (Uferschutz/Anlandungsverbot weiß ich nicht)

Cello


Lasse Lachen Offline




Beiträge: 375

25.02.2014 22:11
#6 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Hej ihr beiden,

auch euch besten Dank!
So langsam setzt sich das Bild zusammen. Offen ist für mich dann nur noch der Bereich der Klostermersch, also der Abschnitt zwischen Benninghausen und Eickelborn. Genau der Bereich, dessen Renaturierung zum Ende des letzten Jahres abgeschlossen sein sollte und der jetzt bald wieder freigegeben werden soll.

Mal sehen, ob man darüber auch noch informationen bekommt.

Gruß, LL


cello Offline




Beiträge: 202

25.02.2014 22:21
#7 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Sobald ich was weiß, melde ich mich


Lasse Lachen Offline




Beiträge: 375

25.02.2014 22:36
#8 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Das klingt doch gut. Danke!


cello Offline




Beiträge: 202

27.03.2014 19:38
#9 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

Noch nicht der Endstand, aber ein Update:


>Hallo zusammen,
>
>die letzten Gespräche mit dem Lippeverband (Herr Bauer, Bauleiter)
>hat ergeben, dass ein Fahrverbot im Bereich Uentrop (km 139) bis
>Eisenbahnbrücke (km 136) nicht erforderlich ist. Gefordert ist aber
>gegenseitige Rücksichtnahme!!!
>
>Die Arbeiten finden in 2 Abschnitten statt. Abschnitt 1, Uentrop (km
>139) bis km 138 Oberstrom des Ahlener Bootshauses, vom 28.02.2014
>bis Ende April 2014. Abschnitt 2, km 138 bis Eisenbahnbrücke km 136
>von August 2014 bis Oktober 2014. Alle Arbeiten finden auf dem
>Südufer, in Fließrichtung linkes Ufer statt.
>
>Zusätzlich finden in der Zeit von August 2014 bis Oktober 2014
>weitere Arbeiten am rechten Ufer und landeinwärts zwischen km 139
>und km 138 Bootshaus Ahlen statt. Auch hier bitte Rücksicht nehmen!
>
>Betr. Ahse:
>ganzjähriges Befahrungsverbot
>km 40 - 28,5
>km 26,5 - 22,3
>
>Salzbach komplett ganzjähriges Befahrungsverbot.


cello Offline




Beiträge: 202

30.03.2014 20:39
#10 RE: Befahrungsregeln Lippe Antworten

http://www.kreis-soest.de/umwelt_tourism...nterhaltung.php <- dort findest du die Ansprechpartner, die dir (wahrscheinlich) die rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen können. Gemäß meiner (mündlichen) Quelle (Bez Reg Arnsberg - Lipperenaturierung) spricht nichts gegen das Bergauffahren (nicht rechtsverbindlich) ;)
Cello


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