In der Schweiz ist die Gesetzeslage so...: Sind die Kanu in den Motoradfahrer geflogen, so trägt er eine Mitschuld wegen fehlendem Abstand. Sind die Kanus zuerst auf die A-Bahn geknallt, so trägt der Motoradfahrer eine Mitschuld da er immer auf Sichtweite anhalten können muss (bei 120 Sächeli;-).... Tja, da kann man nur verlieren wenn man auf der Autobahn etwas anfährt. Ein bekannter Comiker (Viktor Giaccobbo) hier in der CH kriegte eine Busse, weill er Nachts eine Wildsau anfuhr, obwohl unsere A-Bahnen eingezäunt sind. Man muss immer auf Sichwrite anhalten können. Nachts mit Regen ist 60kmh bereits Grenzwertig...
Immerhin sind die Kanus "samt Trägersystem" vom Auto gefallen. Es kann diesmal also nicht an den stets umstrittenen Gurten gelegen haben. Ein Grund mehr immer mal wieder am Dachträger zu rütteln und/oder - wenn vorhanden - die Boote zusätzlich an der Dachreling zu befestigen.