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Dieses Thema hat 4 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
entwederoder Offline



Beiträge: 17

12.08.2013 14:31
Wehr in Kiebingen (bei Tübingen) Antworten

Hallo,

kennt jemand vielleicht das Wehr in Kiebingen und kann mir sagen, wie man dort am besten umtragen kann? Ich bin gestern von Eyach bis Tübingen gepaddelt und an dem Kiebinger Wehr ziemlich verzweifelt. Laut DKV-Führer soll man rechts umtragen, aber abgesehen davon, dass ich beim Anlanden im faulig riechenden Uferschlamm fast versunken wäre, konnte ich zum Wiedereinstieg nur eine ziemlich zugewachsene, steile Treppe unmittelbar hinter dem Wehr (mit jedenfalls gestern starker Ströomung) entdecken. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass dies die vorgesehene Umtragestrecke sein sollte und habe dann am linken Ufer umgetragen, was allerdings eine kilometerlange Wanderung am zu steilen und bewachsenen Neckar entlang zur Folge hatte, bis ich endlich - schon fast in Sichtweite des Hirschauer Wehres - eine halbwegs geeignte Einstiegsstelle fand (Muss ich erwähnen, dass ich gestern meinen Bootswagen zu Hause gelassen habe?). Gegegn diese Schinderei waren die Wehre in Rottenburg ja geradezu paddlerfreundlich ...

Aber inzwischen denke ich, dass die Leute vom DKV davon ausgehen, dass man - wie auch immer - sein Boot durch Sumpf und Dornen schleifen und an dieser so unfreundlichen Stelle direkt am Wehr wieder einsetzen soll ...

Oder gibt es da noch einen geheimen Schleichweg, der mir entging?

Danke und Grüße,
Christoph


AxeI Offline




Beiträge: 1.002

12.08.2013 16:56
#2 RE: Wehr in Kiebingen (bei Tübingen) Antworten



Wie wäre es, wenn Du - wie ich das vor ein paar Jahren mal gemacht habe - an den Betreiber, die EnBW, einen Schrieb richtest? Ich kann mich erinnern, dass wir mal (oje, das ist schon wieder sechs Jahre her) alle Wehre oberhalb Tübingens mit Spitzhacke und Säge besucht haben um die Umtragungen frei zu machen. Das ist nicht legal (macht aber Spaß).

Zuletzt habe ich im vergangen Jahr dieses Wehr umtragen. In meinem Paddeltagebuch schreibe ich dazu: "...Das Aus- und Einsetzen in Kiebingen ist jedoch auch eine Schinderei. Dort hat niemand an Paddler gedacht."

Ich erinnere mich, dass wir dabei auch durch tiefen Matsch waten mussten. Zwei Jahre vorher hat uns an der Stelle ein aggressiver Schwan das Leben schwer gemacht.

Axel

P A D D E L B L O G - 2. Sicherheitstreffen am 21./22.09.2013
There's more means to move a canoe than paddles


Karteipaddler Offline



Beiträge: 68

12.08.2013 22:59
#3 RE: Wehr in Kiebingen (bei Tübingen) Antworten

also ich habe ein Deutsches Flusswanderbuch der DKV Wirtschafts- und Verlags GmbH, 26. Auflage von 2011 auf dem Rechner und da steht auf Seite 273, es gäbe bei Kiebingen ein Wehr, also genau bei km 250,7, und das sei unfahrbar und links ca 300 Meter zu umtragen. Na und dann hab ich auf gugelörs nachgeschaut und links eine Fischtreppe festgestellt, entlang derselben man ins Unterwasser tragen oder ziehen könnte und das gibt mit der Pfad-Messung 0,26 km. Man kann natürlich auch veraltete Unterlagen verwenden und sich dann fragen, was man sich beim DKV eigentlich so gedacht hat. Zum Beispiel.
Das mit der Säge und Spitzhacke ist wesentlich sympathischer. Und ob es nicht legal ist, das ist noch die Frage. Zur Zeit der Vogelbrut ist es vielleicht kritisch zu betrachten, sonst aber eine Aktion, die der Eigentümer selber vornehmen müsste, die ihm zumindest keinen Schaden zufügt. In Baden-Württemberg gibt es schließlich sogar ein gesetzliches Umtragerecht an Stauanlagen (§ 28 a Wassergesetz).
Gruß kp


AxeI Offline




Beiträge: 1.002

13.08.2013 08:10
#4 RE: Wehr in Kiebingen (bei Tübingen) Antworten

Das mit dem § 28 ist ja schön und gut. Danke für den Hinweis. Ich habe mir das mal genauer angesehen.

Da steht: "Die Anlieger eines Gewässers haben zu dulden, dass kleine Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft um Stauanlagen oder sonstige Hindernisse herumgetragen werden, soweit nicht einzelne Grundstücke von der Wasserbehörde auf Grund eines Antrages der Anlieger ausgeschlossen sind."

Das beinhaltet bedauerlicherweise nicht die Verpflichtung entsprechende Wege anzulegen oder frei zu halten.

Als ich mich bei unseren Stadtwerken dafür eingesetzt habe, dass an einer steilen Wehrböschung eine Treppe angelegt wird, wurde mir sinngemäß geantwortet, dass - sobald so eine Treppe da ist - der Betreiber für "Wegesicherheit" zu sorgen habe und für Unfälle haftet. Gibt es sie nicht tritt auch keine Haftung (für dann erheblich wahrscheinlichere Unfälle) ein.

So paradox ist unsere diesbezügliche Rechtspraxis offenbar. Da möchte man doch zur Spitzhacke greifen...

Axel

PS: Die Fischtreppe ist weiträumig eingezäunt. Da kommt man von der Landseite nicht hin und auch vom Fluss her kann man - soweit ich mich erinnere - nicht an den Einlauf der Fischtreppe kommen. Zum Treideln ist sie gänzlich ungeeignet.

P A D D E L B L O G - 2. Sicherheitstreffen am 21./22.09.2013
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Karteipaddler Offline



Beiträge: 68

13.08.2013 21:46
#5 RE: Wehr in Kiebingen (bei Tübingen) Antworten

Neuhochdeutsch nennt man das mit der Säge und der Hecke eine Grauzone, was hier alles berücksichtigt werden kann und muss. Darüber kann man Dissertationen fertigen, bei welchen kein noch so cleverer Guido abschreiben kann – und darum werden sie auch nicht geschrieben.
Die Verkehrssicherungspflicht ist ein beliebtes Totschlagargument - in der Tat stellen die Gerichte dazu sonderbare Forderungen, weil ihnen (sie sind halt auch Kinder der Wohlstandsgesellschaft seit über 50 Jahren) so etwas wie das allgemeine Lebensrisiko nicht schmeckt und sie manchmal nicht begreifen, dass jemand auch gefälligst hinschauen sollte, wo er hindappt. Manchmal fühlt man sich an die Mikrowelle erinnert, in die man seinen Kopf nicht stecken sollte. Zum Beispiel verlangt man von den Gemeinden, sie müssten einen Grabsteinabrüttler beschäftigen, weil ja vor allem spielende Kinder Grabsteine umschmeißen und sich verletzten könnten. Das können die in der Tat, blöd wie manche halt sind. Und darum muss man verhindern, dass Grabsteine wackeln könnten.
Aber das ändert doch nix daran, dass ein paar Steinklötze, die das Aussteigen und einsteigen erleichtern würden, keine Verkehrsanlagen sind, die man abrütteln müsste. Wo doch solche Anlagen von verwegenen Typen mit Trapperhüten und unkaputtbaren Indianerbooten benutzt werden, die selber schauen können, ob die Steine etwa vom letzten Hochwasser gelockert worden sind oder nicht und selber schauen können, ob sie sich den Fuß brechen oder nicht. Da wird sich selbst der dümmste Richter schwer tun, eine Verkehrssicherungspflicht zu begründen, weil irgendwann mal Erleichterungen zum Umtragen bei einer Baumaßnahme umgesetzt worden sind.
Der springende Punkt ist, weder der Landesverband des DKV noch angrenzende DKV-Vereine haben vermutlich gemerkt, dass dort eine Fischtreppe gebaut worden ist, die in der Tat nicht befahrbar aussieht. Und wenn man solches nicht mitkriegt, kann man auch nicht den Versuch einer Einflussnahme unternehmen. Insofern hat der Eingangsbeitrag ein klein wenig Berechtigung.
Aber offen gestanden ist mir persönlich ganz lieb, wenn es derartige Hindernisse immer mal wieder gibt. Solche Strecken werden vermutlich von den Mietbootleuten nicht genutzt und insofern ist die Schlafmützigkeit der DKV-Leute auch ganz in Ordnung. Da sind die verwegenen Leute mit den Trapperhüten unter sich. Die wiederum stören mich ganz wenig.
Schöne Grüße kp


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