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Dieses Thema hat 28 Antworten
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 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
Seiten 1 | 2
Zwen ( gelöscht )
Beiträge:

27.06.2007 08:13
Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo Leute,

hier eine profane Neuling-Frage an euch ( bin über Suchfunktion nicht fündig geworden ):
Auf Schiffahrtsstraßen, wie dem Rhein, habe ich erfahren, benötigt man ein Kennzeichen auch für Ruderboote, die beim Wasserschiffahrtsamt als Aufkleber erhältlich sind.
Alternativ kann man lt. Wikipedia auch seinen Namen außen sichtbar anbringen.
Wie handhabt Ihr das, bzw. was kostet die Eintragung und wo kann ich sie mir eventuell im Raum Köln besorgen.
Möchte mein Boot nicht unbedingt mit Aufklebern "verunstalten" - Könnte ich daher auch theoretisch meinen Namen auf Kreppklebeband schreiben und dieses außen anbringen und später entfernen ? Wie groß muß die Schrift sein ? Was passiert bei Nichtbeachtung dieser Regel ?

Hintergrund ist eine geplante Canadiertour am WE von Königswinter bis Köln/Poll.

Danke vorab für eure Hilfe

Schöne Grüsse

Zwen







Martin Offline



Beiträge: 134

27.06.2007 08:42
#2 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hier die Antwort auf die Frage welche ich unlängst an das Wasserschiffahrtsamt gestellt habe:

bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich ihnen nachfolgendes mitteilen:

Ausgehend von der Annahme, dass sie mit einem Faltboot/Kanu auf einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes ( z.B. Rhein, Main, Neckar etc. ) fahren wollen und dieses Boot nur mit Muskelkraft angetrieben wird, benötigt das Fahrzeug nach den Vorschriften des

- § 2.02 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung bzw.

- § 2.02 Binnenschifffahrtsstraßenordnung

als Mindeststandard die Kennzeichnung :

Name oder Devise.

Der Name ist auf der Außenseite des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.

und

Name und Anschrift ihres Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an gut sichtbarer Stelle an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Zwen ( gelöscht )
Beiträge:

27.06.2007 08:49
#3 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo Martin and others,

Danke für die schnelle Antwort !
Meinen Namen und Adresse habe ich bereits innenseitig, sichtbar aufgemalt.
Zur Außenkennzeichnung; Genügt hier schon der Bootstypname des Herstellers ? Bspl.: "Tucan" ?

Schöne Grüsse

Zwen


Gersprenzfischer Offline




Beiträge: 194

27.06.2007 09:00
#4 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Ich glaube der Typenname genügt nicht, es sei denn Du ergänzt ihn durch eine Nummer, z.B. Tucan 1.
Der Sinn dieses NAmens ist, dass die Wassershcutzpolizei dich im Zweifel identifizieren, bzw. dich per Megaphon identifizieren kann. "Achtung Tucan, bitte legen sie sofort an"
Theoretisch könnten jetzt mehrere Tucans sich auf dem Wasser befinden, womit der Aufruf unkonkret wäre.
Außerdem sind die Buchstaben oft zu klein. Ich kann mich an iregendeinen Thread erinnern in dem von ca. 10 cm hohen Buchstaben die Rede war. Warum schreibst, bzw. malst Du nicht einfach "ZWEN XX" auf Dein Boot. Das gibt auch einen gewissen Diebstahlschutz und schaden tut es nicht.

Fröhliche Rheinfahrt wünscht Uwe, berichte mal kurz, wie so eine Kanufahrt auf Deutschlands größtem Strom samt Schiffsverkehr ist.

Uwe


welle ( gelöscht )
Beiträge:

27.06.2007 09:29
#5 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten
Moinsen Zwen,
genau nachlesen kannst Du es unter
http://www.elwis.de/Schiffahrtsrecht/Bin....
Es steht in der BINSchStrO erster Teil Kapitel 2
§ 2.02.....Kennzeichnung Kleinfahrzeuge, daß es
mindestens 10 cm große Buchstaben sein müssen.
Im Elwis findest Du auch auf der linken Navigationsleiste
die besonderen Bedingungen für die Befahrung des
Rheins.
Allzeit eine Handbreit Wasser unterm Kiel
wünscht
Albert

PS ein Bericht wäre dann nicht schlecht - siehe Kanumagazin

Peter Bergmann ( gelöscht )
Beiträge:

27.06.2007 12:25
#6 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten
mindestens 10 cm große Buchstaben sein müssen.

Das gilt nur für Kennzeichnungspflichtige Boote, "muskelgetriebene Kleinstfahrzeuge" fallen nicht darunter. Außen muß dann der Bootsname stehen, die Größe ist nicht klar geregelt.
Hier die komplette Verordnung als PDF:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...infahrzeuge.pdf

Grüße
Peter Bergmann


GeorgS Offline



Beiträge: 73

27.06.2007 13:34
#7 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

In Antwort auf:
Das gilt nur für Kennzeichnungspflichtige Boote, "muskelgetriebene Kleinstfahrzeuge" fallen nicht darunter.

Bitte nicht die "amtliche" Kennzeichnungspflicht und deren Regeln (in der es in der PDF geht) mit der Kennzeichnungspflicht auf Binnenschifffahrtswegen verwechseln!
So weit es die amtliche Kennzeichnung betrifft stimmt die Aussage. Diese ist für Kanus nicht Vorgeschrieben, kann aber freiwillig erfolgen. Dass alle Wasserfahrzeuge auf Binnenschifffahrtswegen eine Eindeutige Kennzeichnung haben müssen, führt immer wieder zu heißen Diskussionen.
Meiner bescheidenen Meinung nach und wenn man die Knöllchen betrachtet, die ich von Paddlern im Bereich Dresden/Meißen, sowie bei Magdeburg gesehen habe, ist die eindeutig, dass eine Kennzeichnung (wie gesagt, dabei gehts nicht um die "amtliche") erforderlich.
Das ergibt sich auch aufgrund des Hinweises unter dem Punkt "Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?" auf Seite 2 des oben verlinkten Merkblattes. In dem es wörtlich heißt:
In Antwort auf:
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen (Anm.:also zum Beispiel Kanus), können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein
.
Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet
werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt
möglich.

Also ist eindeutig eine "Kennzeichnung" gefordert!
Dazu gibt es auch entsprechende Ausführungshinweise, die ich mal im Faltbootwiki zusammen gestellt habe: http://www.faltboot.de/wiki/index.php/Be..._von_Faltbooten

Ich habe schon vor längerem ein Statment von der Presseabteilung der WSP erbeten, aber leider bis Heute keine Antwort erhalten.
Ich werde, so glaube ich, noch mal um ein Statement (auch vom Ministerium) nachfragen und wenn was kommt, dann teile ich dies an dieser Stelle mit.

Georg

Kunst ist schön, macht aber viel arbeit! (Karl Valentin)
Paddeln ist Erholung von der Arbeit!


Zwen ( gelöscht )
Beiträge:

28.06.2007 06:53
#8 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo Canadierfreunde,

superzlichen für eure zahlreichen posts zu diesem Thema.
Wenn ich eingangs sagte, es handele sich um eine "profane" Frage, ziehe ich das hiermit zurück ;-)
Die Innenkennzeichnung ( Name & Adresse ) habe ich schon erledigt.
Außen lege ich die o.g. Regularien so aus, daß auch der Bootstypname des hier nicht näher benannten Herstellers in Größe und Farbe ausreicht.

Sollte die Wasserschutzpolizei mich anrufen wollen, kann gerne auch der Zusatz verwendet werden " "Hallo Tucan, mit Mann im Heck, der gerade blöde aus der Wäsche schaut". In diesem Falle werde ich dann umgehend die Freibeuterflagge hissen, meiner ersten Maatin den Befehl zum Wendemanöver geben und sofort Asyl in einer der zahlreichen ausländischen Botschaften entlang des Rheins suchen :-)

Nee, Spaß beiseite - Ich klebe wie gefordert meine Namen rechts nund links am Bug auf und werde hier berichten ob ich angehalten wurde.
Jetzt muß nur noch die Sonne zum kommenden WE endlich wieder rauskommen !!!!

Schöne Grüsse

Zwen


GeorgS Offline



Beiträge: 73

28.06.2007 09:55
#9 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo Zwen,

so weit ich weiß, gehört der Rhein noch nicht zu den Bereichen, wo das "vergehen" per Bußgeld geahndet wird. Da dies scheinbar recht Lokal geschieht, wie um Dresden bis Magdeburg, bin ich am Überlegen, ob hier die Bußgelden nicht auch in lokale Kassen fließen?
Dann könnte es natürlich sein, bei der Suche nach neuen Geldquellen, dass sich dies täglich Ändern kann.
Ein Tipp:
Schwarzes oder helles Isolierband (je nach Untergrundfarbe) und das für dieses Material so nette Wort "EI" als Bootsnamen aufkleben. Ich nicht von mir.

Georg

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Karl-Michael Koch Offline



Beiträge: 424

28.06.2007 14:20
#10 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Auf einer Rheinfahrt mussten wir wegen einer Bombenentschärfung im Binger Loch einmal für 1 1/2 Stunden rechts ran. Wir warteten mit 2 Faltbooten unter Aufsicht der Wasserschutzpolizei darauf endlich weiterfahren zu können. Die beiden Faltboote waren nicht gekennzeichnet und brauchten auch nichts bezahlen. Der Polizei war es anscheinend egal, obwohl sie genügend Zeit gehabt hätte und mit uns auch ein Schwätzchen gehalten hat. Aber, drauf verlassen würde ich mich nicht.

Grüße
Michael


JPGrunwald Offline



Beiträge: 46

28.06.2007 15:37
#11 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Ja, ähnliche Erfahrungen habe ich hier in Berlin auch gemacht: Obwohl ich mich viel auf den Binnenwasserstraßen hier rumtreibe und regelmäßig (Sicht-)Kontakt mit den Blau-Weißen habe bin ich in den fünf Jahren, die ich im Kanu sitze noch nie angegangen worden. Ich habe den Eindruck, daß sie sich um uns Kleinstfahrzeuge nicht kümmern, solange wir uns nicht grob danebenbenehmen.

Als Ruderer bin ich allerdings schon zwei Mal angesprochen worden: Einmal an einem Winterabend auf dem Wannsee, wegen fehlender Beleuchtung, und einmal während einer Wanderfahrt quer durch Berlin: Wir hatten im Tiergarten zur Pause angelegt. Leider war der damalige iranische Präsident gerade in der Stadt und die ganze Gegend dort wohl so ne Art Sicherheitszone (Interconti?). Jedenfalls fiel die Pause etwas kürzer aus, als erwartet.

Rechtliche oder finanzielle Konsequenzen gab es aber in beiden Fällen nicht. Wenn man sich nur immer drauf verlassen könnte ...


schwimmendeWerkzeugkiste Offline




Beiträge: 500

28.06.2007 16:07
#12 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten
Wäre es nicht am einfachsten vor der Tour die für den jeweiligen Streckenabschnitt zuständige Wasserpolizei anzurufen und mal freundlich anzufragen, wie sie das mit dem Regelwerk für 'Kleinstfahrzeuge' handhaben? Wasserpolizisten haben ja eine gewisse Affinität zum Wasser (in unserem Paddelklub sind auch Polzisten) und können möglicherweise die Abneigung viele Canadierfahrer, große Buchstaben aufs Boot zu kleben, nachempfinden.

Axel

P A D D E L B L O G


Enja ( gelöscht )
Beiträge:

28.06.2007 16:19
#13 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo,

wir haben einen entsprechenden Strafzettel von der "Weser in Höhe Grohnde". Von einem Polizeiboot aufgebracht zu werden, hatte was. Wir waren mittelschwer erschrocken. Aber hinterher haben wir das Strafmandat gerahmt und an die Wand gehängt.

Grüße Enja


Niels Offline




Beiträge: 135

28.06.2007 17:32
#14 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo Enja,

wie teuer war denn das?
Wenn das Tickett unter 50 Euro bleibt, geh ich
doch lieber das Risiko ein, anstatt mir mein
schönes Boot mit einem dusseligen Namen zu verhunzen.

Niels


rené Offline



Beiträge: 703

28.06.2007 21:07
#15 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Guten Abend miteinander,

im Frühjahr bin ich, beim Antesten meines Prism, auf der Havel von zwei freundlichen Herren in blau-weißer Uniform angehalten worden. Nach einer kurzen Bemerkung über mein schönes Boot wiesen sie mich auf den fehlenden Namen hin. Ich schaute etwas zerknirscht und gelobte Besserung. Daraufhin wünschten sie mir Gute Fahrt und entließen mich mit dem Hinweis, dass das nächste Mal ein Bußgeld fällig würde.
In der folgenden Woche besorgte ich mir bei unserer ortsansässigen Werbeagentur einen passenden Namen. Es hat ca. eine halbe Stunde gedauert, bis wir einen passenden Schriftstil gefunden hatten. Da die Schrift annähernd die gleiche Farbe wie der Innenraum des Bootes hat, empfinde ich das Ganze eher als ein nettes Detail, denn als Schmach oder Schande. Solange der Name deutlich zu erkennen ist, wird sich vermutlich kein Wasserpolizist an der - vielleicht nicht ganz regelkonformen - Schrift stören.

rené


Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

28.06.2007 21:36
#16 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

hi rene´habe vielleicht was überlesen , du hast den namen innen angebracht ist das richtig, dachte es sollte ausen gut sichtbar
sein.
habe auch mindestens eine halbe stunde die verschiedenen buchstaben angeschaut und ausgewählt. allerdings am bug li. und re.außen angebracht.
gruß klaus





rené Offline



Beiträge: 703

28.06.2007 22:16
#17 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Hallo Klaus,

der Name ist natürlich außen. Wenn der Name innen wäre und dann noch in der gleichen Farbe.
Als Gleichnis zu diesem Joke fällt mir nur die ostfriesische Flagge (laut Otto Wahlkes) ein - weißer Adler auf weißem Grund.
Mein Prism ist burgund, hat ein cremefarbenes Innenleben und nun einen Namen in cremefarbenen Buchstaben - rechts und links auf dem Bug - so wie es Vorschrift ist.

gruß rené


Klaus ( gelöscht )
Beiträge:

28.06.2007 22:38
#18 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

sorry, mein argosy sowie spirit 2 haben die farbe: burgund, innen kevlar und die schrift in silbergrau
klaus


GeorgS Offline



Beiträge: 73

05.07.2007 20:38
#19 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten
So,

Heute war ein Brief im Briefkasten, vom "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung"!
Ich hab es mal eingescannt und die Texterkennung drüber gejagt und stelle es mal Kommentarlos hier rein:
In Antwort auf:
Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen für Ihre obige E-mail.

Grundsätzlich besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes die Pflicht zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen. Diese richtet sich nach den für die einzelnen Binnenschifffahrtsstraßen geltenden Polizeiverordnungen (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung). Die verschiedenen Verordnungen enthalten hierzu nahezu identische Regelungen in ihrem jeweiligen § 2.02.

Die Verordnungen fordern für Kleinfahrzeuge eine Kennzeichnung mit einem amtlichen Kennzeichen. Dies wird für die Wasserstraßen des Bundes in Deutschland durch die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung umgesetzt, die neben den amtlichen Kennzeichen auch solche zulässt, die amtlich anerkannt sind; über den wesentlichen Inhalt der Verordnung liegt Ihnen ein Merkblatt vor.

Die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung nimmt bestimmte Kleinfahrzeuge von ihrem Regelungsgehalt aus, unter anderem alle Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden. also auch Kanus (Kanadier) und Kajaks. Das bedeutet aber nicht, dass diese Fahrzeuge keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Hier greifen wiederum die weiterführenden Regelungen der Polizeiverordnungen, die vorschreiben, dass Kleinfahrzeuge. die kein amtliches (oder amtlich anerkanntes) Kennzeichen führen, mit ihrem Namen oder ihrer Devise sowie mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers dauerhaft zu kennzeichnen sind.

Der Name des Fahrzeugs ist dabei in gut lesbaren, mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen auf beiden Außenseiten anzubringen; sofern das Fahrzeug keinen Namen trägt, ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Verordnungen schreiben dabei nicht vor, ob die Kennzeichnung an den beiden Vorder- oder den beiden Heckseiten des Fahrzeugs erfolgen muss. Sie legen aber fest, dass die Schriftzeichen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein müssen.

Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Fahrzeugs anzubringen.

Auch wenn die mit Muskelkraft fortbewegten Kleinfahrzeuge nicht der Kennzeichnungspflicht der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung unterliegen, steht es jedem Eigentümer natürlich frei, auch für diese Fahrzeuge ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen nach dieser Verordnung zu beantragen; die Ausgestaltung der Kennzeichnung und der Platz, an dem diese anzubringen ist, richtet sich dann nach den Regelungen dieser Vorschrift.

Soweit ein Kleinfahrzeug nur für den Fall einer Überführungsfahrt mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet wird und dadurch mit einem amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen nach der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung gekennzeichnet werden müsste, kann eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht erfolgen. Diese wird von dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt erteilt. Ungeachtet dessen müssen solche Fahrzeuge aber nach § 2.02 der oben genannten Polizeiverordnungen gekennzeichnet sein.

Ich hoffe. Ihnen mit den Ausführungen gedient zu haben und stehe für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
V. H.


Hervorhebungen, wie im Orginalbrief.
So, nun gibt es neuen Diskussionsstoff:



Da ich es mir einfach machen wollte, habe ich einfach den Text genommen, den ich schon im Faltbootforum verwendet habe, weil sich dort auch wieder mal die Gemüter darüber erregen. ;)
Scheint ein Sommerlochthema zu sein.

Georg

Kunst ist schön, macht aber viel arbeit! (Karl Valentin)
Paddeln ist Erholung von der Arbeit!


el_largo Offline




Beiträge: 902

13.05.2014 09:37
#20 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour Antworten

Ich kram das Thema hier mal eben wieder hoch - moment...

...


Ich möchte keinesfalls eine erneute Diskussion über Kennzeichnungspflicht oder Nichtkennzeichnungspflicht lostreten!
Dies nur vorab.

Ich möchte aber auch kein neues Thema aufmachen, nur weil ich mich frage, wo ich denn nun - so mir denn ein origineller einfallen würde - den Namen unsres Bob Special 15' aufkleben sollte.

Seit der Entdeckung im Internet heißt er ja eh nur BOB und nachdem das schon beidseits am Bug steht, trägt er ja eigentlich schon seinen Namen, nur aber eben nicht in 10cm hohen lateinischen Buchstaben.

Ich habe aber auch noch selten Kanus gesehen, die vorne die "Typbezeichnung" tragen und hinten ihren Namen... das sieht doch komisch aus.

Ich habe darum auch schon überlegt, "Bob Special" einfach zu entfernen... aber das macht man doch auch nicht...
Mitschiffs ist auch kein Platz für einen Namen, denn dort hat sich Nova Craft Canoe schon eingenistet...

Was würdet Ihr tun?

Ich bin gespannt!

Grüße aus dem südlichen Süden,

Klaus

Angefügte Bilder:
2014-04-15 10.21.01.jpg  

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