Danke Manfred, hi Raphael...ist also wahr ;-). OK wenn das Messer eine Klingenlänge unter 5 cm hat gehts wohl. Das meines Freundes war wohl knapp drüber, es war jedenfalls kein Riesenteil. Jedenfalls gut zu wissen was in den einzelnen Ländern so gilt. Gerade wenn man sein "Bootsmesser" als fest zur Ausrüstung gehörend ja nicht als Waffe sondern als zweckgebundenes Werkzeug sieht und beim Grenzübertritt gar nicht dran denkt. CU Bernd nicht nur drüber reden...machen!
Ich bin nie ohne Messer an meiner Weste. Am liebsten das 'Bear claw' http://www.crkt.com/erknives.html- In der tasche hab' ich meist zusaetlich ein victorinox. Und im Boot (im 'wrap kit') eine Klappsaege. Selbst habe ich in ueber 30 jahren mich noch nicht mit dem Messer befreien muessen. Aber mehr als einmal Andere. Und wer meine Klappsaege fuer Feuerholz benutzt (und stumpf macht), bekommt was auf die Finger: die ist zum Boote zersaegen (was ich auch schonmal fuer jemanden machen musste.....). Tip zu der Seilgeschichte: wir benutzen statt Bug und Heckleinen preiswerte Wurfsaecke die mit einem Gummi an der Deckplatte befestigt sind: da vertaengelt sich selten mal was.
Peter
PS: bei der benutzung von Klingen ohen 'saegezahn' (wie heisst das richtig auf deutsch?) besteht unter Wasser die Gefahr sich selbst zu schneiden ohne es zu merken! Ausserdem schneiden glatte Klingen die modernen 'Spectra' seile sehr schlecht. Und beim Schneiden von Seilen unter Spannung reicht mit glatter Klinge oft das blosse (unbeabsichtigte)Beruehren des Seils und es ist hin...
Peter
...at the foot of any rapid, it's far better to be sorry one did not run the rapid than to be sorry one did.....
oder auf deutsch, sehr frei uebersetzt: '...lieber 5 Sekunden feige als ein Leben lang tot...'
wie angekündigt habe ich diese Tage unsere Stammzöllner an der deutsch-schweizerischen Grenze bei Basel befragt. Die Praxis sieht folgendermaßen aus: Wenn ein Messer oder z.B. auch ein Baseballschläger zusammen mit der passenden Sportausrüstung transportiert wird, ist das legal. Ein Messer oder ein Baseballschläger solo getragen gilt als Waffe und kostet 600 Fränkli Strafe!
Klein und simpel, die Schneide ist wirklich saumäßig scharf, aber eben geschützt auf der Innenseite des Hakens. Zum Schneiden steckt man Zeige- und Mittelfinger durchs Loch und drückt mit dem Daumen auf die Riffelfläche.
zum Schweizer Gesetz: Einhandmesser in der Weste ist nicht verboten!!!!
Habe den Gesetzestext und dessen Handbuchauszug vor mir: Als Jäger, Paddler, Kletterer etc. darf man, während des Einsatzes! Die Armee und Feuerwehr hat auch solche.
Also, ich hab' mir dieses Messer mal in Wildalpen in einem Paddelladen gekauft, in einem Anfall von Konsumrausch, oder so. Ich hab' das Teil immer noch, hab's aber nie beim Paddeln dabeigehabt. Ist mir einfach viel zu spitz für einen Einsatz im/unterm Wasser. Ich weiss, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt, aber wenn ich mich im Wildwasser in einer Notsituation befinden würde, dann wäre mir ein Retter mit einem Rettungsmesser mit stumpfer Spitze sehr viel angenehmer als ein Retter, der mir mit so einem Stilett zu Hilfe eilt (und unter Umständen noch hektischer ist als ich!). Ha det bra Reinald
Hi Raphael, danke fürs fragen beim Zoll. Meinem Freund hilfts nat. nicht mehr aber so weiss man wenigstens das man nicht mit einem Bein im Knast steht wenn man mal wieder so einreist. Der besagte Zöllner hat es aber auch wirklich sehr sehr eng gesehen. Ich denke mal für einen gerade in die Schweiz einziehenden Neubürger, das Auto war voll mit Umzugsgut, der dieses Gesetz nat. noch nicht so parat hat hätte es auch ein Hinweis getan das das Messer verboten ist, evt. das Ding in Verwahrung genommen und bei der nächsten Ausreise wieder mit nach D.land und was sonst noch so an freundlichen Dingen denkbar werde....Wunschdenken...So ist ein ziemlich teures Messer kaum 1 Stunde nach dem er es geschenkt bekommen hatte schon unter so unerfreulichen Umständen einkassiert worden. CU Bernd nicht nur drüber reden...machen!