war am WE zwischen Sulz und Horb aufm Neckar. Da habe ich gehört, daß es ab 2007 Befahrungsbeschränkungen geben soll. Es hieß 40 Boote pro Tag, und das Kontingent verteilen sollen die Gewerblichen
Vorläufig gibts meines Wissens noch keine konkrete Regelung. Einzelne "Ortsvorstände" (denn Bürgermeister sind das in den kleinen Käffern nicht wirklich) wehren sich noch weil ihre Dorfgenossen schon seit Jahrhunderten auf dem Neckar rumplantschen. Nun sollen Sonderregelungen für Ortsansässige eingefügt werden. Wenn die örtliche Presse Konkreteres schreibt tue ich das hier kund.
Hallo, der Neckar ist zwar nicht mein Revier, ich habe aber auf der Seite des BW-Kanuverbandes folgende Infos entdeckt:
Zur Zeit läuft die zweite öffentliche Auslegung zum Pflege- und Entwicklungsplan des Natura 2000-Gebietes "Neckartal zwischen Rottweil und Sulz". Er enthält nur eine, den Kanusport betreffende Formulierung: Als Teil der Erhaltungs- und Entwicklungsziel für die Fischart Groppe wird formuliert: Bei Bedarf sollte für die Nutzung des Neckars durch Kanuten eine Regelung in Abhängigkeit vom Wasserstand analog zum NSG Neckarburg erarbeitet werden. Diesem Passus konnte der KVW zustimmen. Im ersten Entwurf wurde ein Befahrungsverbot in der Laich- und Aufzuchtzeit gefordert.
[Meldung vom 14.11.06]
Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Einwendungen des Kanuverbandes Württemberg stattgegeben und auf die vorgesehenen Einschränkungen des Kanusports verzichtet. Im Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet "Neckartal zwischen Rottweil und Sulz" war ursprünglich vorgesehen, das Paddeln in der Laichzeit der Fischart Groppe zu untersagen oder auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Das Regierungspräsidium hielt die Argumentation des Kanuverbandes gegen die Einschränkungen für nachvollziehbar. Die angedachten Einschränkungen wurden aus den Erhaltungszielen für das Gebiet gestrichen.
[Meldung vom 19.06.06]
Am 29. Juni fand in Rottweil die Beiratsitzung zum Pflege- und Entwicklungsplan "Oberes Neckartal zwischen Rottweil und Sulz" statt. Auf Drängen des Fischereiverbandes und der angeschlossenen ortsansässigen Vereine wurde als Erhaltungziel die Möglichkeit der Einführung eines Mindestpegels für die Strecke bis Sulz formuliert. An und für sich ist dieses Ziel nicht unbedingt problematisch und muss nicht zwanghaft zu einer Einschränkung führen. Es kommt nun darauf an, ob seitens des Regierungspräsidiums die Notwendigkeit einer Regelung erkannt wird und ob der festzulegende Pegel den Belangen des Naturschutzes und des Kanusports gleichermaßen Rechnung trägt.