les kayaks et les canoës doivent être immatriculés quand ils circulent sur la Semois navigable (en aval d'Herbeumont). Vous êtes dispensés de cette immatriculation belge à condition que votre canoë ou kayak soit déjà immatriculé dans votre payas d'origine. Pour tout complément d'information, me contacter via etienne.robette@spw.wallonie.be
-cliquer sur le drapeau pour le choix de la la langue -pour savoir si on peut faire du kayak et où on peut le faire, cliquer sur l'onglet "circulation sur les cours d'eau", la carte est interactive, le site est actualisé tous les jours à 8h20 am, même le week -nd et jours fériés.
Bonne journée.
Etienne ROBETTE Attaché Service public de Wallonie (SPW) Direction générale opérationnelle Agriculture, Ressources naturelles et Environnement (DGARNE) Direction des Cours d'Eau non navigables Avenue Prince de Liège, 15 B 5100, JAMBES etienne.robette@spw.wallonie.be Tél : 081/33.63.67 Fax : 081/33.63.77
wenn ich mehr zeit habe, acker ich das mal durch, mein französisch ist zäh. kurz: ja, es besteht plakettenpflicht für boote, die nicht schon in deutschland registriert sind.
la plaque d'immatriculation est valable (en région wallonne) sur les cours d'eau dits "navigables":
-la semois en aval d'herbeumont (74 kilomètres) -l'ourthe de Nisramont à Comblain (94 kilomètres) -la lesse en aval du camping villatoile (2.5 km) -l'amblève en aval de remouchamps (actuellement fermée)
La plaque doit être achetée, il y a deux adresse où vous pouvez vous renseigner, ce n'est pas mon service qui s'en occupe (je suis aux cours d'eau NON navigables):
quai de la batte, 10 bte 2, 4000 liège tél 04/2206670 rue du progrès, 56, 1210 bruxelles tél 02/2773531
voici l'adresse du site internet avec tous les renseignements:
Aha, also das scheint mir neu zu sein, dass die Semois ab Herbeumont als "schiffbar" gilt, siehe Anlage 1, dort Pkt 1.A.4. - fragt sich für mich nur, was da für "Schiffe" (keine Boote) fahren sollen? (Im Sommer kann man zwischen Herbeumont und Bouillon die Semois an ein paar Stellen auch als Fußgänger im Flussbett überqueren, quasi ohne nass zu werden)
Im gesamten Link habe ich aber bislang nichts zur Plaketten- und Registrierungspflicht gefunden (?). Es gibt allerdings einen Verweis auf die Broschüre "La plaisance sur les voies navigables de Wallonie (pdf)", der sich nicht öffnen läßt.
Hallo liebe Paddler, zu Befahrungsregeln und Einsatzstellen guckt doch einfach mal hier:http://kayak.environnement.wallonie.be/index.htm Da steht einfach erlaubt oder nicht erlaubt und wo. Ich finde das ist eine offizielle Ansage mit der Empfehlung sich diese Seite anzusehen, bevor man zu einer Paddeltour aufbricht. Von Plaketten oä. habe ich noch nichts gehört.
hallo detlev, aber da steht halt nur die halbe wahrheit. oder vielleicht noch weniger. wallonie ist nicht immer einfach, ich darf als mitglied des nkv noch ganz andree bäche paddeln. steht da auch nicht. oder eben, dass auf der semaois diese plaketten notwendig sind, was aber en einigen stellen der semois angeschlagen steht. was mir völlig neu ist, ist die tatasache, dass die plakette auch ab nirsamont nötig ist. ich werde da mal nen wallonischen freund drauf ansetzen. vielleicht muss man die plakette auch laut gesetz haben, aber schlichtweg niemand interessiert sich auf diesen abschnitten dafür. mag sein, dass das auf wasserstrassen wie der maas dann wieder anders aussieht. weiss jemand spontan, wie (kosten)aufwändig eine registrierung in D wäre? bei mir ginge es immerhin um rund sechs boote. und bisher hat sich dafür nie jemand interessiert....
Hallo, ist schon ein paar Jahre her, aber die Registrierung unseres Großcanadiers beim Wasser-u. Schifffahrtsamt war kostenlos. Die Nummer muss dann in einer vorgeschr. Größe, ich glaube am Bug des Bootes, gut sichtbar auflackiert werden. Gruß Rolf
Der "Witz" ist das nach meiner Erinnerung in Deutschland eine Registrierung von Kajaks/Kanus bis xx m ? Länge weder vorgesehen noch vorgeschrieben ist. So laut wie in Belgien wiehert der Amtsschimmel in Deutschland dann eben doch nicht
In DE reicht es nach meiner Erinnerung auf Bundeswasserstraßen (Rhein) wenn das Boot einem Namen trägt (mindestens 10cm hohe Buchstaben) und der Verein ersichtlich ist. Außerdem muß im Boot der Name des Eigners angebracht sein... Weitere Einzelheiten sehe ich gerne noch mal nach und poste dann hier via "edit" ?
Ich habe mich gestern mal per Mail an die directie@descheepvaart.be gewandt. Ich habe genau die Problematik, die Marmotta beschreibt thematisiert. Mal sehen was die antworten.
Was marmotta schreibt, ist aber so nicht korrekt. Eine registrierung ist nicht vorgeschreiben, aber vorgesehen: "Die Anträge auf Registrierung eines privat genutzten Kleinfahrzeuges (Sportboot) können bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern gestellt werden." Meines Wissens nach ist die Grenze fünf Meter, womit ein 17Fuß-Boot schon registrierungspflichtig wäre.
zitat"Ich habe mich gestern mal per Mail an die directie@descheepvaart.be gewandt. Ich habe genau die Problematik, die Marmotta beschreibt thematisiert. Mal sehen was die antworten.
Ich werde berichten.
LG Achim"
ich fürchte, das bringt nix. Denn das ist ja eine flämische Seite für flämische Wasserwege. Die Gelbier sind noch wesentlich föderaler strukturiert als wir hier.
Offenbar wird es nicht als notwendig angesehen, auf dem Faltblatt auch irgendwelche Hinweise zur Registrierungspflicht oder auch nicht unterzubringen... (habe bislang noch kein Kanu (Kajak/Kanadier) in Belgien mit solcher Plakette gesehen).