Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen werden Äußerungen über die Firma Gatz-Kanus, deren Namen und deren Produkte nicht geduldet.

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 2.638 mal aufgerufen
 ALLGEMEINES CANADIERFORUM
Gero ( gelöscht )
Beiträge:

09.01.2009 13:09
Rettungsschwimmerpflicht bei Gruppenfahrten? Antworten

Hallo,

bei Gruppenausflügen mit Kindern an einen Baggersee ist man ja verpflichtet, jemand mit Rettungsschwimmer-Ausbildung dabei zu haben. Im Frei- / Hallenbad übernimmt so was der Bademeister.

Aber wie ist das, wenn ich mit einer Jugendgruppe einen Kanu-Ausflug machen will? Gibt es da irgendwelche allgemeine Vorgaben oder Verpflichtungen zum Rettungsschwimmer? Oder wird so was für einzelne Flüsse vorgeschrieben (wie auch z.B. Helmpflicht)?

Danke!

Grüße
Gero


Trapper Offline




Beiträge: 1.911

09.01.2009 14:46
#2 RE: Rettungsschwimmerpflicht bei Gruppenfahrten? Antworten

Auf welchem Fluß ist denn Helmpflicht vorgeschrieben?!?
Im übrigen, verlaß dich besser auf Deinen gesunden Menschenverstand . Diskussionen
zu irgendwelchen absurden Gesetzen oder Bestimmungen enden doch meistens wie das
Hornberger Schießen und sind weitab jeglicher Realität.

Internette Grüße Thomas


flachwasser Offline




Beiträge: 68

09.01.2009 16:59
#3 RE: Rettungsschwimmerpflicht bei Gruppenfahrten? Antworten

Hallo Gero,
Du bewegst Dich da je nach Bundesland evtl. in einer rechtlichen Grauzone. Bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulen (Sport oder Klassenfahrten) wird von einer Begleitperson ein Nachweis über "sportartspezifische Rettungsfähigkeiten" gefordert. Da der Gesetzgeber nicht weiss, welche Techniken ein Kanufahrer anwendet um bei Notfällen zu helfen (Wurfsack, T-Bergung, usw.), wenden die meisten Bundesländer für schulische Veranstaltungen den sogenannten "Schwimmerlass" an. Dieser fordert Nachweis über eine Rettungsschwimmerausbildung (DLRG, Wasserwacht,...) in mindestens Bronze von mindestens einer Begleitperson. Die konkrete Auslegung wird durchaus variabel gehandhabt. Manchmal muss der offizielle Leiter der Gruppe (Lehrer) diesen Nachweis selbst erbringen, in der Regel kann dies aber auch delegiert werden, z.B. an Kanuguides von Veranstaltern, entsprechend "gebildete" Eltern, usw..
Wie gesagt, dies gilt, per Gesetz für schulische Veranstaltungen. Ob andere Jugendgruppen auch unter diese Regelung fallen, weiss ich nicht, ich unterstelle aber, dass im "worst case" zumindest von Seiten der betroffenen Versicherungen ähnliche Ansprüche gestellt würden.
Pfadfinder, Jugendreiseveranstalter und andere orientieren sich zu mindest überwiegend an dieser Regelung. Auch Stellen die Kanuguides/Begleiter ausbilden (DKV, BKT, VDKS,...) verknüpfen Ausbildungen zwingend mit einem Rettungsschwimmerkurs.
Wenn deine Jugendgruppe einem Dachverband angehört, sollte dieser in der Lage sein, Dir Auskunft zu geben.
Gruß
Stephan


Gero ( gelöscht )
Beiträge:

09.01.2009 21:44
#4 RE: Rettungsschwimmerpflicht bei Gruppenfahrten? Antworten

Hallo Thomas,

auf dem Regen im Bärenloch, z.B. besteht Helmpflicht. Und auf den gesunden Menschenverstand verlassen kannste knicken, wenn Du mit anderleut Kindern unterwegs bist. Wenn was passiert ist, hilft der Dir Dein Menschenverstand nicht weit. Alleine unterwegs zu sein ist da halt was ganz anderes.

Stephan, Danke für Deine Infos. Wo kann man denn die jeweiligen Vorschriften pro Bundesland herbekommen? Ja, es sind Pfadfinder, und nein, wir haben leider keinen Dachverband wo ich nachfragen kann. Aber vielleicht sind hier andere Pfadfinder mit einem Dachverband unterwegs? Wie ist das bei euch?

Danke!

Grüße
Gero


Peter_Will Offline



Beiträge: 163

10.01.2009 00:08
#5 RE: Rettungsschwimmerpflicht bei Gruppenfahrten? Antworten


Seit 1975 gibt es den deutschen Jugendgruppenleiterausweis gemäß § 2 der Verordnung über Eignung und Befähigung der/des ehrenamtlichen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters in der Jugendhilfe. Dieser verlangt zu jeder Verlängerung einen Erste-Hilfe-Kurs, nicht älter als zwei Jahre.

Dies wird in einen Rechtsstreit der Hintergrund sein, vor diesem ein Richter urteilt. Daher empfehle ich, dass Du Dir irgendein "amtlich aussehendes Papier" mit aktuellem Datum besorgst. Der bronzene Rettungsschwimmschein reicht dafür allerdings nicht. Sportlehrer, die Schwimmunterricht geben müssen den silbernen Rettungsschwimmer ablegen.

Aber jeder ACA-zertifizierte Kenterkurs sollte genügen, sofern Du Dir bestätigen lässt, dass die Kinder / Jugendlichen schwimmen können.

Viel Spass beim Flöhehüten

Peter


smartfrog ( gelöscht )
Beiträge:

11.01.2009 08:17
#6 RE: Rettungsschwimmerpflicht bei Gruppenfahrten? Antworten

Hi,

schaut einmal hier und hier. Der Kanuguidekurs vom VDKS vermittelt vieles, was man für das Leiten von Gruppen auf dem Wasser gebrauchen kann, und sicherlich ist er auch der Nachweis zur Befähigung der Leitung von Gruppen im Zahmwasser. Mit dem RSR Kurs lernt man viele wertvolle Rettungstechniken, die oft auch bei langsamfließenden Gewässern von Vorteil sind.

In unserem Verein haben bei vom Verein organisierten Gruppenfahrten mit Anfängern/Interessierten/Nichtvereinsmitgliedern die "Kanuguides" bzw. "Kanulehrer" (auch solche gibt es bei uns ) die Leitung und Verantwortung.

Grüße,
Thomas


 Sprung