Welche rechtlichen Aspekte können fürs Paddeln relevant sein?
In diesem Bereich wird etwas mehr moderiert. Dies betrifft optische (z.B. Gliederung) und inhaltliche ('das soll so sein', statt 'das ist so') Aspekte. Ich versuche, das freundlich zu machen und hoffe, damit niemandem auf die Füße zu treten!
Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen vom 01.03.1995 befreit Kajaks und Canadier von der Führung eines amtlichen Kennzeichens. Dennoch besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen die Verpflichtung für alle Paddler, ihre Boote zu kennzeichnen.
- Der Bootsname muss von außen deutlich lesbar sein (Kontrast hell-dunkel oder dunkel-hell) mit mindestens 10 cm große Buchstaben. - Name und Anschrift des Eigentümers und die Telefonnummer sind an einer erkennbaren Stelle (z.B. innen am Boot) anzubringen.
Hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Der § 22 StVO beschrieben wie Gepäck/Ladung verladen werden darf.
- Fahrzeug inklusive Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m sein. - Fahrzeug inklusive Ladung dürfen nicht höher als 4m sein. - Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. - Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,5 Meter über das Fahrzeug hinausragen.
Ausnahme: Ist die geplante Wegstrecke kürzer als 100 Kilometer, darf die Ladung auch bis zu 3m hinausragen. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen.
Die Verpflichtung, den Namen des Bootseigentümers zu führen besteht allerdings nicht nur auf Binnenschafffahrtsstraßen. Auch Boote und SUPs auf dem Bodensee- und auch auf anderen Gewässern - müssen mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein. Faltboot.org/wiki Dies verhindert große Such- und Rettungsaktionen mit Bindung vieler Rettunsg- und Einsatzkräfte, wenn ein Boot oder SUP mal "Verloren" geht und ohne Besatzung aufgefunden wird. Ist eine Kontaktmöglichkeit zum Eigentümer am Boot /SUP vorhanden, kann dieser kontaktiert werden und vieles vorab geklärt werden. Immer wieder wird berichtet, dass die WaSchuPo Bodensee SUPs auf vollständige Ausrüstung und Beschriftung kontrolliert. Ausserhalb der Uferzone (300m) müssen auf SUPs auf dem Bodensee Schwimmwesten mitgeführt(!) werden.
Um eventuellen Ärger und Enttäuschungen und auch Bußgelder bei den ersten Bootsausflügen zu vermeiden, sollte sich jeder darüber bewusst sein, dass wir hier in Deutschland nicht jederzeit jeden Fluss und jedes Gewässer befahren dürfen, wie und wann wir es wollen und wie es uns Spaß macht.
Hierfür gibt es im Internet, als ersten Anhaltspunkt, ein „Verzeichnis der Befahrungsregelungen“
Damit der Paddelausflug auch Spaß macht, sollte man sich im Vorfeld Erkundigen ob auch genug Wasser auf dem Gewässer/Fluss/“Bach“ vorhanden ist, oder ob es für eine sichere Befahrung schon zu viel ist.
Dafür gibt es Informationen zu den Wasserständen/Pegelständen im Internet mit Angaben wie z.B.
Weiter kann man sich auf sein Smartphon die „Meine Pegel“ App herunterladen und hat so die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App mit rund 3000 Pegeln in Deutschland - ein Service von www.hochwasserzentralen.de.
ich würde hier lieber auf die vom DKV gesammelten Befahrungsregelungen verweisen. In den Befahrungsregelungenn ist viel Bewegung, da ist ein statisches Dokument schnell veraltert.
Zitat von HeikoV im Beitrag #8ich würde hier lieber auf die vom DKV gesammelten Befahrungsregelungen verweisen. In den Befahrungsregelungenn ist viel Bewegung, da ist ein statisches Dokument schnell veraltert.
So ist es. Aber leider ist auch diese dahinterliegende Datenbank rettungslos veraltet. Beispiel Elbe. Da sind in dieser Datenbank nur insgesamt 9 Befahrungs- und Uferbetretungsverbote abrufbar.
In Wirklichkeit sind es alleine entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt hunderte Uferbetretungsverbote! (gefühlt, ich habe sie nicht gezählt). Hier sind die geschützten Uferbereiche genau kartiert.