Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen werden Äußerungen über die Firma Gatz-Kanus, deren Namen und deren Produkte nicht geduldet.

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 2.375 mal aufgerufen
 Einsteigerfragen
markuskrüger Offline




Beiträge: 1.753

10.09.2022 11:33
Rechtliche Fragen Antworten

Welche rechtlichen Aspekte können fürs Paddeln relevant sein?

In diesem Bereich wird etwas mehr moderiert. Dies betrifft optische (z.B. Gliederung) und inhaltliche ('das soll so sein', statt 'das ist so') Aspekte.
Ich versuche, das freundlich zu machen und hoffe, damit niemandem auf die Füße zu treten!

Hier bitte kein Off-Topic!


markuskrüger Offline




Beiträge: 1.753

10.09.2022 11:37
#2 Kennzeichnungspflicht Antworten

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen vom 01.03.1995 befreit Kajaks und Canadier von der Führung eines amtlichen Kennzeichens. Dennoch besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen die Verpflichtung für alle Paddler, ihre Boote zu kennzeichnen.

- Der Bootsname muss von außen deutlich lesbar sein (Kontrast hell-dunkel oder dunkel-hell) mit mindestens 10 cm große Buchstaben.
- Name und Anschrift des Eigentümers und die Telefonnummer sind an einer erkennbaren Stelle (z.B. innen am Boot) anzubringen.


von JU61
markuskrüger Offline




Beiträge: 1.753

10.09.2022 11:40
#3 Bootstransport auf dem Autodach Antworten

Hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Der § 22 StVO beschrieben wie Gepäck/Ladung verladen werden darf.

- Fahrzeug inklusive Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m sein.
- Fahrzeug inklusive Ladung dürfen nicht höher als 4m sein.
- Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen.
- Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,5 Meter über das Fahrzeug hinausragen.

Ausnahme: Ist die geplante Wegstrecke kürzer als 100 Kilometer, darf die Ladung auch bis zu 3m hinausragen.
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen.

Quelle


von JU61
markuskrüger Offline




Beiträge: 1.753

10.09.2022 11:44
#4 Befahrungsregeln Antworten

Nur als erstes Gerüst:

- Befahrungsregeln auf Wasserstraßen
- Flusssperrungen, Befahrungsverbote, Anlandeverbote
- Pegelstände


el_largo Offline




Beiträge: 903

11.09.2022 07:58
#5 RE: Kennzeichnungspflicht Antworten

Die Verpflichtung, den Namen des Bootseigentümers zu führen besteht allerdings nicht nur auf Binnenschafffahrtsstraßen. Auch Boote und SUPs auf dem Bodensee- und auch auf anderen Gewässern - müssen mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein. Faltboot.org/wiki
Dies verhindert große Such- und Rettungsaktionen mit Bindung vieler Rettunsg- und Einsatzkräfte, wenn ein Boot oder SUP mal "Verloren" geht und ohne Besatzung aufgefunden wird. Ist eine Kontaktmöglichkeit zum Eigentümer am Boot /SUP vorhanden, kann dieser kontaktiert werden und vieles vorab geklärt werden.
Immer wieder wird berichtet, dass die WaSchuPo Bodensee SUPs auf vollständige Ausrüstung und Beschriftung kontrolliert. Ausserhalb der Uferzone (300m) müssen auf SUPs auf dem Bodensee Schwimmwesten mitgeführt(!) werden.

Grüße aus dem südlichen Süden,

Klaus


von klaus.g.f. und JU61
JU61 Offline




Beiträge: 55

04.10.2022 17:52
#6 RE: Befahrungsregeln Antworten

Verzeichnis Befahrungsregeln:

Um eventuellen Ärger und Enttäuschungen und auch Bußgelder bei den ersten Bootsausflügen zu vermeiden, sollte sich jeder darüber bewusst sein, dass wir hier in Deutschland nicht jederzeit jeden Fluss und jedes Gewässer befahren dürfen, wie und wann wir es wollen und wie es uns Spaß macht.

Hierfür gibt es im Internet, als ersten Anhaltspunkt, ein „Verzeichnis der Befahrungsregelungen“

Quelle:
https://www.wsvb.de/fileadmin/user_uploa...sregelungen.pdf

Sich im Vorfeld über eventuelle Einschränkungen und Verbote zu informieren, macht auch für das Ausland Sinn.

Seid lieb zueinander und habt Spaß im Leben, es ist zu kurz um es sich schlecht gehen zu lassen!


JU61 Offline




Beiträge: 55

04.10.2022 17:56
#7 RE: Befahrungsregeln Antworten

Wasserstände/Pegelstände

Damit der Paddelausflug auch Spaß macht, sollte man sich im Vorfeld Erkundigen ob auch genug Wasser auf dem Gewässer/Fluss/“Bach“ vorhanden ist, oder ob es für eine sichere Befahrung schon zu viel ist.

Dafür gibt es Informationen zu den Wasserständen/Pegelständen im Internet mit Angaben wie z.B.

NW: Niedrigster Wasserstand
MW: Mittlerer Wasserstand
HW: Höchster Wasserstand

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserstand
Hier gibt es noch weitere Abkürzungen und die entsprechenden Erläuterungen dazu.


Pegelstände sind sehr regional und werden oft auch regional über das Internet angeboten.
z.B. für Bayern
Quelle:
https://www.kanu-bayern.de/Umwelt/Gewaes...fo/Pegel-Liste/

Oder hier allgemein:
Quelle:
https://www.pegelonline.wsv.de/gast/hilfe


Weiter kann man sich auf sein Smartphon die „Meine Pegel“ App herunterladen und hat so die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App mit rund 3000 Pegeln in Deutschland - ein Service von www.hochwasserzentralen.de.

Quelle:
https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/

Seid lieb zueinander und habt Spaß im Leben, es ist zu kurz um es sich schlecht gehen zu lassen!


HeikoV Offline




Beiträge: 131

05.10.2022 08:46
#8 RE: Befahrungsregeln Antworten

Moin zusammen,

Zitat von JU61 im Beitrag #6
Hierfür gibt es im Internet, als ersten Anhaltspunkt, ein „Verzeichnis der Befahrungsregelungen“Quelle:https://www.wsvb.de/fileadmin/user_uploa...sregelungen.pdf


ich würde hier lieber auf die vom DKV gesammelten Befahrungsregelungen verweisen. In den Befahrungsregelungenn ist viel Bewegung, da ist ein statisches Dokument schnell veraltert.

Viele Grüße
Heiko


Spartaner Offline




Beiträge: 1.167

05.10.2022 09:10
#9 RE: Befahrungsregeln Antworten

Zitat von HeikoV im Beitrag #8
ich würde hier lieber auf die vom DKV gesammelten Befahrungsregelungen verweisen. In den Befahrungsregelungenn ist viel Bewegung, da ist ein statisches Dokument schnell veraltert.

So ist es. Aber leider ist auch diese dahinterliegende Datenbank rettungslos veraltet.
Beispiel Elbe. Da sind in dieser Datenbank nur insgesamt 9 Befahrungs- und Uferbetretungsverbote abrufbar.

In Wirklichkeit sind es alleine entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt hunderte Uferbetretungsverbote! (gefühlt, ich habe sie nicht gezählt).
Hier sind die geschützten Uferbereiche genau kartiert.

( ͡° ͜ʖ ͡°)


 Sprung