Hallo, ich habe mit der Suchfunktion hier leider nichts gefunden...
Wenn ich auf der Oder, also auf der Grenze zwischen Deutschland und Polen paddle, wie genau muss ich meinen Canadier kennzeichnen?
Bootsname außen: ok. Besitzerdaten (innen): ok
Jetzt lese ich im DKV-Gewässerführer noch etwas vom DKV-Stander (oder Abziehbild) sowie in einem anderen Buch, dass eine Deutschland-Flagge angebracht sein müsse.
Kann mir dazu jemand etwas erklären? Was ist wirklich ein "muss" und nicht nur z.B. DKV-Wunschdenken? Muss es wirklich eine Deutschlandflagge (Stoffwimpel) sein - oder reicht da ein Aufkleber? Welche Größe müsste der Kram denn jeweils haben? Und wie oft - da gäbe es ja sogar 4 Kombinationsmöglichkeiten (Bug/Heck - Steuer-/Backbord)?
Über die Staatsflagge kann ich nur vermuten, dass sie sinnvoll bis notwendig sein wird, da Du Dich oft direkt auf der Staatsgrenze bewegen wirst.
Da der DKV keine hoheitliche Organisation ist, ist die Angabe über die Pflicht der Kennzeichnung mit DKV-Devotionalien kompletter Dummfug. Da könnte man auch (je nach persönlicher Neigung) einen HSV- oder Hertha BSC-Wimpel mitführen... Dieser Verein wird mir von Mal zu Mal unsympathischer!
Zitat von HerrBernd im Beitrag #1Muss es wirklich eine Deutschlandflagge (Stoffwimpel) sein - oder reicht da ein Aufkleber? Welche Größe müsste der Kram denn jeweils haben? Und wie oft - da gäbe es ja sogar 4 Kombinationsmöglichkeiten (Bug/Heck - Steuer-/Backbord)?
Ich darf mal die definitive Antwort der Wasserschutzpolizei vom 12.08.15 auf meine Anfrage hier wiedergeben, damit dürfte ein für alle mal diese Frage geklärt sein, zumindest bis zur Aussetzung des Schengen-Abkommens:
"bezüglich ihrer o. a. Anfrage darf ich Ihnen nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen WSP-Dienststelle in Hohensaaten mitteilen, dass es nunmehr nach deutschem Recht (Gültigkeitsbereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung – Oder-km 542,40 linkes Ufer bis 704,10 linkes Ufer!) nicht mehr vorgeschrieben ist eine Nationalflagge auf der Oder zu führen. Außerhalb dieses Oderabschnitts befinden sie sich im Hoheitsgebiet der Republik Polen. Das gleiche gilt für den schiffbaren Brandenburger Abschnitt der Lausitzer Neiße (Mündung in die Oder bis Guben). Ich hoffe ihre Fragen allumfänglich beantwortet zu haben.
Danke für die Info, aber was ist mit dem rechten Ufer und dem polnischen Recht? Wir waren letztes Jahr in der Ecke unterwegs und sind mit Frauke Bennet, die dort lebt und sehr schöne Touren führt, auch auf der polnischen Seite unterwegs gewesen. Wir hatten auf ihre Empfehlung hin Deutschlandaufkleber am Heck, wurden aber auch nicht kontrolliert.
________________________________________________________ BbbB ... Bis bald beim Bootfahren Max
ACA-Instructor und Nautiraid"Händlerchen" www.Kanu-FFB.de "Du kannst die Wellen nicht anhalten, aber Du kannst lernen, auf ihnen zu reiten." Joseph Goldstein
Vielen Dank für Eure Antworten! Zumindest bei der Frage nach dem DKV-Stander hat mir eine Recherche Folgendes gebracht:
Als Kanut ist man zwar von der Verpflichtung zu einem *amtlichen* Kennzeichen befreit (§§ 1 und 2 der KlFzKV-BinSch), nicht aber von einer Kennzeichnung als solcher. Die geht aus Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) hervor, wonach (§ 2.02) das Fahrzeug "mit seinem Namen oder seiner Devise" zu kennzeichnen ist.
"Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, [...] anzugeben."
moin wir (docook) und ich sind schon des öfteren auf den erwähnten Oder Abschnitten gefahren - und können sagen: einfach fahren und auch auf der poln. Seite campen - nach den Flaggen und anderem Gedudels hat keiner gefragt.
Gruß aus der Nordheide Albert
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Zitat von HerrBernd im Beitrag #6... hat mir eine Recherche Folgendes gebracht ...
Das ist der Standard für Bundeswasserstraßen. Du hattest nach der speziellen Situation im Grenzgebiet gefragt. Da müsste man ja theoretisch beim Wechsel des Staatsgebietes dann auch die Regelungen des anderen Landes berücksichtigen.
Leichtgewicht hatte mir mal etwas gesagt von 'Eigene Flagge vorne, Flagge des Gastlandes hinten' oder andersrum... Kann aber auch sein, dass das einfach nach Paddel-Knigge ist. Ich kenne mich da nicht so aus...
Oder man hält es einfach so pragmatisch wie Albert...
Ich glaube auf der Wda. Vielleicht bezog sich das auch auf Fahrten in fremden Ländern generell. Ist ja auch schon etwas her. Vielleicht verwechsel ich da was...