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europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou
#1 europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou
#2 RE: europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou


#5 RE: europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou

Nach meine Kenntnisstand ist das die "CE"-Kennzeichnung.
Und die wird, wenn denn vorhanden, vom Hersteller des Produktes rausgegeben.
Gruß Björn

Jo, Wikipedia sagt das der Hersteller (des Motors) diese liefern muss. Wenn die nicht dabei ist...dumm gelaufen.
Ich würde solche Fragen eher den Experten stellen, die meisten Kanufahrer hier paddeln. Da wäre die Mitglieder eines Motorbootfahrer in der Masse kompetenter. Diese hätten vielleicht auch Namen von entsprechenden Gutachtern. Trotzdem herzlich willkommen.
#7 RE: europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou

Guck mal auf das Typenschild des Motors. Möglicherweise ist dort sogar das CE eingeprägt. Dann dürfte es ja kein Problem sein das entsprechende Dokument vom Hersteller zu bekommen.
Ob sich ein externer Gutachter den "fremden" Schuh anzieht wage ich zu bezweifeln.
Dann noch die Frage ob sie es für Boot UND Motor brauchen?
#8 RE: europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou
Zitat von Mattes71 im Beitrag #6Paddeln wohl, allerings liest man gelegentlich auch von besegelten Kanus, die grundsätzlich auch unter die Sportbootrichtline fallen würden, wenn man sie allzubald nach Aufpflanzen der Besegelung komplett verkauft.
Ich würde solche Fragen eher den Experten stellen, die meisten Kanufahrer hier paddeln.
Die Experten bieten zwar auch Consulting an, aber das Geld würde ich mir sparen und die Richtlinien online selber lesen. Als Laie und Wassersportfreund beantworte ich die Frage gerne woanders, aber trotzdem nicht anders:
Zitat von Rheinländer im Beitrag #5
die "CE"-Kennzeichnung ... wird, wenn denn vorhanden, vom Hersteller des Produktes rausgegeben.
So ist es. Wenn nicht vorhanden von demjenigen, der das Boot in der EU in Verkehr bringt, wie z.B. ein Importeur oder ein Privatier, der es selbst einführt. Ausnahmen sind "Kanus und Kajaks, die für den Vortrieb ausschließlich durch Muskelkraft ausgelegt sind,", Eigenbauten für den Eigengebrauch, die ohne CE innerhalb der ersten 5 Jahre nicht verkauft werden dürfen, Rennboote, historische Boote - auch Nachbauten davon und einige andere. (klick) Wenn man nach CE und Sportbootrichtlinie googelt, wird man zugeschüttet.
Weil Kanus normalerweise gepaddelt werden, dafür ausgelegt sind, und ausgenommen sein sollten, sind die auch dann nicht entsprechend der "Sportbootrichtlinie 94/25/EG" zertifiziert, wenn irgendwo ein CE-Zeichen eines Herstellers draufsteht. Zu der Zertifizierung nach Sportbootrichtlinie gehört u.a. eine Kategorie (A-D), die dem Skipper die Konformität mit den Anforderungen an das entsprechende Fahrgebiet angibt. Zu den Mindestanforderungen, auch für D, gehört u.a. Stauraum für Retungsmitttel in ausreichender Menge, eine rechnerische Mindest-Kippsicherheit und vieles, was ein durchscnittliches Kanu nie haben oder erreichen wird.
Meiner Ansicht nach wäre es ein Eigenbau, das Boot nachträglich zu motorisieren oder zu besegeln (!), weil es ohne Vorrichtungen dazu verkauft wurde. Ich würde mich auf §3, AP4. beziehen: "„für den Eigengebrauch gebaute Wasserfahrzeuge“ Wasserfahrzeuge, die überwiegend von ihrem künftigen Verwender für den Eigengebrauch gebaut werden;"
VLG
Chris

Viel Geschrieben , wenig gesagt, das Boot braucht die Freigabe für die Motorleistung von 3,5PS, der Motor braucht die Leistungsangabe in Kw auf dem Typenschild, auch das Boot hat ein Typenschild wenn noch vorhanden, bis 2PS gibt es keine Regel und keine Probleme, dein Wunsch auf mehr Leistung werden wohl nicht Erfüllt, Werbung: http://www.ebay.es/itm/Expositor-Pelican...o-/360373273572 anscheinend darf es nur mit E-Motor betrieben werden.Dann würde wieder die 2PS Regel greifen, da alles unter 2PS kein ,,Motorboot,, im rechtlichen Sinne ist.
#10 RE: europäische Konformitätserklärung für Pelican Bayou
Viel geschrieben? Naja, Du hast es ja scheinbar geschafft, auch wenn Du eine klarere Anleitung erwartet hättest. In den verlinkten PDF stehen ja reichlich Gründe, die auch dafür sprechen, ein Kanu ohne Motor beim WSA zuzulassen. Da muss man allerdings erheblich mehr lesen.
Wenig schreiben ist scheinbar nicht automatisch informativer. Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge ist für MoBos zwar erst ab 3 PS nötig, aber ein Motorboot führt man, wenn man unter Motor fährt und unterliegt allen Beschränkungen, die dafür gelten.
Habe auch mal eben nach dem Boot gesucht: BAYOU 160. Es scheint da wohl noch eine dritte Möglichkeit zu geben. Ganz neu ist die Frage nebenbeibemerkt nicht. (klick)
Einen anderen Motor zu kaufen ist etwa, wie ein anderes Boot zu kaufen, nicht exakt das, was er vorhatte (?!) Vielleicht meldet er sich ja nochmal?
VLG
Chris
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