Servus beisammen Kurzfristig hätte ich eine wichtige Frage: Wie sieht´s mir der erlaubten Dachträgerbreite in Österreich aus? Hintergrund: Meine Frau fährt übermorgen in Urlaub und hat sich nun ausgedacht, daß die Räder aufs Dach sollen. Jetzt hab ich aber nur Dachträger, die fürs Kanu gemacht sind und exakt die Länge der Fahrzeugbreite ausm Fahrzeugschein haben. Für Deutschland ist das meines Erachtens je nach Auslegung zulässig, aber wie handhabt das unser Nachbarland? Wenn jemand Bescheid weiß und mir kurzfristig helfen könnte, wär´s prima. Schöne Grüße Holger
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967) § 59 KDV - Beladung (Abs 5) Wenn bei den im § 101 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 angeführten Transporten die Ladung die größte Breite des Fahrzeuges überragt, muss während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder dann, wenn es die Witterung sonst erfordert, der äußerste Rand des Teiles der Ladung, der den äußersten Punkt der Leuchtfläche einer Begrenzungsleuchte oder einer Schlussleuchte seitlich um mehr als 40 cm überragt, für jede dieser Leuchten mit einer weiteren Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte sowie mit einem Rückstrahler versehen sein; mit diesem Rückstrahler muss, wenn er nach vorne gerichtet ist, im Licht eines Scheinwerfers weißes, wenn er nach hinten gerichtet ist, rotes Licht rückgestrahlt werden können.
Bei Boot- und Flugzeugtransporten (§ 101 Abs. 2 KFG 1967) darf die Ladung über die größte Breite des Fahrzeuges hinausragen, wenn die größte Breite des Fahrzeuges samt der Ladung 2,55 m nicht überschreitet und die Entfernung des äußersten Punktes der Lichtaustritts- oder Leuchtfläche der Beleuchtungseinrichtungen von dem äußersten Rand der Ladung nicht mehr als 40 cm beträgt (§ 14 Abs. 9 lit. b oder c KFG 1967).
Bei anderen Transporten darf die Ladung über die größte Breite des Fahrzeuges seitlich jeweils um nicht mehr als 20 cm hinausragen, wenn die größte Breite des Fahrzeuges samt der Ladung 2,55 m nicht überschreitet und die über das Fahrzeug hinausragenden Ladungsteile deutlich gekennzeichnet sind. Weitergehende Rechtsinformationen: www.ris.bka.gv.at
Nebenbei, bei Bootstransport in Ö eventuell auch wichtig: Die Ladung darf auch vorne überstehen, nicht nur hinten wie in D.
LG Günter
A bad day on the water is better than any good day at work (Jerry Vandiver)
Hallo Günther, ich hätt da auch mal ne Frage. Gehört zwar nicht direkt zum Thema, aber irgendwie wiederum doch: Wie ist das bei euch mit der Geschwindigkeit von Auto mit gebremstem Hänger? Wir hatten das Thema am See besprochen. Aber irgendwie gab es da unterschiedliche Meinungen. Danke schon mal. Gruß Roland
bei uns ist es konträr zu Euch in D, mit einem leichten Anhänger ( <750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) max 100 km/h Autobahn/Freiland und mit einem schweren Anhänger ( >750 HzGG) mit einer Ausnahme max. 80 km/h.
Wenn die höchstzulässige Gesamtmasse des PKW und des schweren Hängers < 3500 kg, dann darfst auf der Autobahn 100 km/h fahren (war mir aber auch nicht geläufig)