Mein Old Town Discovery 119 solo habe ich nicht nur unter den Verkaufszeigen hier sondern auch bei Ebay Kleinanzeigen angeboten. Von dort stellt ein Interessent die Frage, ob ich eine Konformitätsbescheinigung/Fahrtauglichkeitsbescheinigung mitgeben kann (unter uns: kann ich nicht ). Habe ihm geantwortet, dass man sowas nur für gewerbliche Vermietungen braucht und ansonsten zwar evtl. Kennzeichnungspflichten bestehen, aber keine Papiere da sein müssen.
Frage an die versammelten Experten: Habe ich gelogen?
Nimmt man diese Erklärung als Basis, dann bist du vermutlich weder Hersteller/Händler, noch sind zumindest mir Normen für die Beschaffenheit von Canadiern bekannt. Folglich kannst du die Einhaltung der Normen auch nicht rechtsverbindlich bestätigen.
Aber bei einem Privatverkauf ist das ganze Thema sowieso eigentlich hinfällig.
Hallo Habbo, jemanden der eine solche Frage stellt würde ich gar nichts verkaufen. Solche Typen kenne ich leider mehr als mir lieb ist. Ein ehemaliger Chef, der bei jedem Kauf die Automarke wechseln mußte, weil kein Händler ihm ein zweites Mal ein Auto verkauft, ein Nachbar bei dem die Handwerker nie einen zweiten Auftrag annehmen, der ständige Folgeärger ist es nicht wert! Dieser potentielle Käufer hat wahrscheinlich keinerlei Paddelerfahrung, wird es aber Dir anlasten, wenn er kentert.
Moin Habbo, vielleicht wartest du mit dem Verkaufen ein bisschen bis es etwas wärmer ist, da gehen Canadier etwas besser weg. Sonst wie Skua, wer so etwas verlangt hat nicht nur null Ahnung von Kanu´s sondern ist vermutlich auch sonst eher nur juristisch bewanderter Theoretiker.
Zitat ...wer so etwas verlangt hat nicht nur null Ahnung von Kanu´s sondern ist vermutlich auch sonst eher nur juristisch bewanderter Theoretiker.
Könnte so sein, aber es gibt so etwas tatsächlich als EU-Vorschrift! Siehe hier:http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...2,d.d2s&cad=rjt Gilt aber imho nur für Hersteller und gewerbliche Händler! Bei Privatverkauf daher unerheblich. Im wirklichen Leben sowieso... Von daher haben Jürgen und Skua wohl recht...
ich denke der eventuelle Käufer wollte letztendlich eine CE-Konformitätsbescheinigung. Normalerweise stellt die der Hersteller aus und gibt sie dem Händler mit. Das Ding ist aber nicht einmal dramatisch. Es ist ein Stück Papier auf dem der Hersteller bescheinigt, daß er nach dem Stand der Technik fertigt. Mehr nicht. Da muß es schon recht heftig kommen, damit Rechtsansprüche daraus durchsetzbar wären.
Gruß, Volker
I`ll meet you at the bend my friend, where hearts can heal and souls can mend. (Riverbend/Burning Baghdad)
heute hat er geschrieben, dass er das Kanu eventuell auch im Verleih anbieten will. Ich habe ihm daraufhin folgenden Text geschickt:
"Für den Verleih gibt es sicherlich geeignetere Boote. Das Disco 119 ist kurz, hat etwas Kielsprung und einen leichten Rundboden. Es will aktiv gesteuert werden. Nicht unbedingt ein Anfängerboot und für den Verleih nach meiner Einschätzung ungeeignet. Ich werde das Boot anderweitig verkaufen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einem geeigneten Kanu."
Keine Lust auf irgendein Juristengezicke mit einem eingebildeten Bootsverleiher oder seinen Kunden die ins Wasser fallen und mir dann ihre Lungenentzündung ankreiden. Das ganze ist ein Privatverkauf für Leute, die einschätzen können, was man mit einem derartigen Kanu machen kann und was nicht. Ich habe das Ding nicht konstruiert und habe überhaupt keinen Nerv, die Eigenschaften des Sportgerätes mit einem Richter erörtern. Zum Glück ist das kein Notverkauf, ich kann warten oder das gute Stück auch ganz behalten.
Vielen Dank für eure Hinweise, vielleicht hat mich das ja vor einiger Nerverei bewahrt!
Hallo Hanno, so ist das richtig! Wenn ein potentieller Verleiher nicht einmal die Eigenschaften des Bootes einschätzen kann - sollte man bei so einem Menschen ein Boot leihen? Leider verfügen die meisten Kunden über noch weniger Fachwissen, weshalb ich auf Tour gerne mal am Steg sitze und zusehe.