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Bootskennzeichnung / geplante Rheintour

#27 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour

#28 RE: Bootskennzeichnung / geplante Rheintour

@cb1p111
Also die Diskussion hast jetzt wohl Du losgetreten. Mir ging es nämlich gar nicht um Kennzeichnungspflicht, falls Du meinen Beitrag gelesen hast. Mir ging es eigentlich um Meinungen, wo man den am besten einen Namen anbringt, wenn schon das halbe Boot ab Werk zugekleistert ist. ..

@Olaf
Danke für die Rückmeldung.
Wie ich schon an anderer Stelle mal geschrieben hatte: Es gilt natürlich immer die "Hausordnung" des beschriebenen Gewässers.
Und beim Biosphärenreservat Spreewald gilt nunmal:
Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/schifffahrt/Hinweise_Kleinfahrzeuge.pdf
Im Landkreis Rothenburg (Wümme)/Niedersachsen sieht die "Hausordnung" schon wieder ganz anders aus:
http://www.bremer-kanu-wanderer.de/Diver..._01_03_2013.pdf
Siehe hierzu $4 (2)
- die Schrift muss hier nur min. 5cm gross sein, aber der Name muss bei nicht DKV Mitgliedern beim Landkreis hinterlegt sein usw. usw.
Schönes Thema...
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