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Schwarzer Regen - aktuelle Regelungen?
#1 Schwarzer Regen - aktuelle Regelungen?

Wir planen in der Woche nach Ostern an den Schwarzen Regen zu fahren. Mein Kenntnisstand ist, dass fürs Bärnloch ein Mindestpegel von 55cm zu beachten ist. Die Angaben auf den einschlägigen Seiten variieren etwas.
Kennt jemand die aktuelle Regelung?
Hat sich da was geändert?
Axel
Hallo Axel,
... das ist auch mein Kenntnisstand. Hier schaue ich immer nach:
http://kanu-bayern.de/freizeitsport/gewaesserinfo/bfr
Grüße aus Bayern
Stefan
#3 RE: Schwarzer Regen - aktuelle Regelungen?
#4 RE: Schwarzer Regen - aktuelle Regelungen?

Ja, wäre ja nett.
Wir reisen erst Dienstag/Mittwoch an (wenn das Wetter nicht gar zu garstig ist).
Da ist eine Paddelbegegnung am Donnerstag noch am wahrscheinlichsten.
Viele Grüße
Axel
Gibt es am Schwarzen Regen eine Möglichkeit beim Befahren der Wildwasserstrecke ab Regen irgendwo zu zelten bzw. einen halbwegs sicheren Ort am Fluß das Kanu liegen zu lassen oder das Fahrrad abzustellen?
Habe immer nur während der Woche Zeit und muss in der Regel alleine umsetzen.
Gruß Georg

Oberhalb von Viechtach gibt es den Campingplatz "Schnitzmühle". Dort kann man prima zelten, notfalls aber sicher auch das Fahrrad/Boot ablagern um das Auto nachzuholen. Von Oleumhütte aus ist das auch eine sportliche Wandertour mit zwei Umtragungen (Teisnach und Gumpenried).
Axel
#7 RE: Schwarzer Regen - aktuelle Regelungen?


Hier die gesamten Befahrungsregelungen:
Verordnung des Landratsamts Regen über die Befahrung des Schwarzen Regens:
•Gilt von Regen/Raithsäge bis zur Schnitzmühle
•Ein- und Ausstiegsstellen: Raithsäge (Parkplatz), Oberauerkiel, Schmalzgrub (Notausstieg), Wasserkraftanlage vor Firma Pfleiderer, Kreisverkehr in Teisnach, Marienthal, Gumpenried, Gumpenrieder Schwall (Notausstieg), Campingplatz Gstadt, Campingplatz Schnitzmühle
•Fahren erlaubt zwischen 10 und 18 Uhr
•Ganzjähriges Betretungsverbot von Inseln und Kiesbänken (gilt auch für alle Regen-Nutzer, auch für Fischer und Wanderer)
•Pegelstand Sägmühle: 15. April - 15. Juni mindestens 62 cm, um den Fluss befahren zu dürfen; übrige Zeit 58 cm.
Ab Auerkiel Km 144 bis Teisnach Km 135,1 im sog. Bärenloch, sind Sie verpflichtet Helme und Schwimmwesten zu tragen.
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