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Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Diese Frage beschäftigt mich gerade wegen einem aktuellen Anlaß.
Konkreter Fall: für die obere Donau zwischen Hausen und Sigmaringen galt nun mehrere Jahre der
Mindestpegel von 50 cm bei Beuron. Sommer und Winter gleich. Durch Zufall habe ich nun gesehen,
daß der Mindestpegel auf 70 cm im Winter hochgesetzt wurde. Im Sommer bleibt es bei 50 cm.
Wir haben unsere geplante Tour nun auf einen anderen Fluß verlegt, weil der aktuelle Pegel 55 cm
beträgt. Also 15 cm zu wenig.
Aber was passiert, wenn man trotzdem paddelt? Bitte nun keine ökologischen Ratschläge, mich
interessiert nur, was passiert, wenn man "erwischt" wird. Hat das jemand schon erlebt?
Stefan

Hallo Stefan,
Deine Frage hat zwei Aspekte:
1. die Einschätzung des Risikos, wenn man trotzdem fährt und
2. die Gefahr für nachteilige Auswirkungen für die Kanufahrer insgesamt.
Wie es speziell an der Donau aussieht weiß ich nicht, aber bei der Bade- und Bootsverordnung der Isar im Stadtgebiet München werden immerhin 5.000,- Euro angedroht und Surfer an der Wittelsbacher Brücke wurden von der Polizei schon rausgeholt (gilt derzeit Gott sei Dank nicht mehr).
Die Mindestpegel wurden in aller Regel von der Naturschutzbehörde als Kompromiss zwischen Vogel-, Naturschützern sowie Anglern usw. festgelegt. Wird dagegen verstoßen, hagelt es ggfs. Beschwerden von diesen Vogel- und Naturschützern oder Anglern und es besteht die Gefahr, dass der Streckenabschnitt insgesamt für den Kanusport gesperrt wird.
Ähnliche Einschränkungen gibt es z.B. auch an Ammer, mit Mindestpegel, max. Gruppengröße usw.
Wie viele Befahrungsregelungen es gibt kann man bei folgendem Link nachlesen, wobei viele dieser Gewässer meist ohnehin nicht fahrbar sind.
http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/...sregelungen.pdf
Hier speziell die Regelungen für die Donau; zwischen 01.10. und 14.02. ist sie in jedem Fall gesperrt!
Donau BW 2685,7 2659,7 Laiz - Hundersingen / Landkreisgrenze Sigmaringen 15.02.-30.09.
Befahrung nur mit besonderer Genehmigung und nur von 9-18 Uhr erlaubt
(Anmeldung: 07466/92800 oder Fax 07466/928023 oder NAZObereDonau@t-online.de).
Befahrungen ab 01.05. bis 30.09. nur ab Pegel 50cm in Sigmaringen (Tel. 07571/19700)
Donau BW 2719 2685,7 Beuron - Laiz 15.02.-30.09. Befahrung nur mit besonderer Genehmigung und nur von 9-18 Uhr erlaubt
(Anmeldung: 07466/92800 oder Fax 07466/928023 oder NAZObereDonau@t-online.de).
Befahrungen ab 01.05. bis 30.09. nur ab Pegel 50cm in Beuron (Tel. 07466/19700), ansonsten ab Pegel 70cm

Hallo Kontiki,
wie das jetzt auf der oberen Donau geregelt ist, habe ich recht übersichtlich hier gefunden:
http://www.naturpark-obere-donau.de/bootregel-start.htm
Die besondere Genehmigung sieht so aus, daß man an einer der angegebenen Zahlstellen 3 Euro pro Boot auf
den Tisch legt und eine DIN A4 Seite als Eintrittskarte bekommt (sofern das Kontingent nicht ausgeschöpft
ist).
Warum die Vögel jetzt im Winter auf einmal 70cm Wasser brauchen, wo es die letzten Jahre auch 50cm getan
haben ist mir nicht klar. Und die Fische? Ja im Sommer würde es einleuchten, weil da laichen sie. Aber
wenn man da den Pegel auf 70cm setzen würde, würden die Kanuvermieter weniger verdienen. Eine endlose
Diskussion, die ich an dieser Stelle nicht suchte.
Daß ich versuche ökologisch zu paddeln, sieht man daran, daß wir die ersehnte Tour auf einen anderen Fluß
verschoben haben.
Mich interessierte lediglich, ob schon jemand praktische Erfahrungen mit einem solchen "Vergehen" hat.
Persönliche Erfahrungen sind mir da wichtiger, als die Erzählten vom Onkel der angeheirateten Cousine
ihrem Schwager seinem Freund .
Bin mal gespannt, ob schon jemals einer in dieser Situation war.
Stefan

Hallo Stefan,
bin bisher 2 mal nachträglich darüber gestolpert, dass wir nicht berechtigt waren einen Abschnitt im Grenzgebiet D-Lux zu paddeln (Sauer und Our). Hatte keine Konsequenzen, trotz mehrerer Angler, die wir passiert hatten. Von der Sieg habe ich aber z.B. anderes gehört.
Ich glaube du wirst zu deiner Frage keine befriedigende Antwort bekommen. Als Paddler geht es eigentlich nur Fluss ab. Jeder hat ein Handy, die nächste Brücke kommt bestimmt. Wenn es dich jetzt schon kümmert lass vielleicht die Finger davon. Oder paddel so was unter der Woche.
Gruß Norbert

Hallo Stefan!
Was die Chancen, als auch die Konsequenzen des Erwischtwerdens im Naturpark obere Donau angeht, würde ich gerade hier kein Risiko eingehen. Der Park wird hier von Rangern überwacht, die die Vorschriften bisweilen Gnadenlos durchsetzen. Das durfte ich vor Jahren schon beim Klettern im Donautal erfahren. Ein Zusammentreffen, an das ich mich sehr ungern erinnnere. Keine Ahnung ob das immernoch so ist, oder wie hoch das Bußgeld wäre, allein den Ärger wäre es mir nicht wert.
Liebe Grüße, Sebastian.
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"It's not the equipment!" (Pat Moore)
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#6 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Zum konkreten Fall kann ich nix sagen.
Ansonsten ist die Frage etwas unpräzise gestellt. Es gibt per Gesetz vorgegebene Mindestwasserstände, per Verordnung, freiwillig vom DKV ausgerufene und solche, die einfach die Untergrenze des Spasses markieren. Und noch einige mehr.
Aus Belgien kann ich folgendes berichten: Da das befahren eines gesperrten (zB unterhalb eines geforderten Mndestpegel) Flusses eine Straftat ist, wird auch entsprechender Aufwand getrieben. Dein Boot ist weg, beschlagnahmt weil zur Ausübung einer Straftat benutzt. Dem Vernehmen nach soll das auch schon mit den dazu gehörenden Autos geschehen sein.
Dazu kommt eine oft wenig humorvolle Haltung der Polizei mit Mitnahme auf die Wache, Protokoll usw. und schliesslich einer empfindlichen Geldbuße.
In Belgien mache ich keine Banditruns.


Irgendwie wurde ich mißverstanden.
Zur Klärung: ich möchte NICHT illegal paddeln
Ich möchte nur wissen:
Wer musste in welcher Höhe eine Strafe bezahlen, weil er den Mindestpegel übersehen hat.
Stellt euch vor, es ist wie beim Autofahren mit einer roten Ampel. Da fährt auch keiner
absichtlich drüber. Doch soll es ab und zu vorkommen, daß das passiert. Man wird von den
Offiziellen gesehen und sofort informiert, was man zahlen muß, oder geblitzt und kann dann
im Bußgeldkatalog nachsehen was demnächst für eine Rechnung kommt.
Ich kann nicht glauben, daß es euch noch niemals passiert ist, mit dem Kanu etwas illegales
zu bewerkstelligen. Unbewusst, weil ihr das immer so gemacht habt und auf einmal ist es
verboten. Noch nie vorgekommen? Noch nie was zahlen müssen?
Ungläubige Grüße
Stefan

Hi Stefan!
Wenn mir das passiert ist, dann weiss ich es nicht und bin nicht erwischt worden
@Thomas: Bist Du sicher - mit der Straftat? Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. Ist es nicht einfach nur eine Ordnungswiedrigkeit? Dann wäre man ja vorbestraft.
Liebe Grüße, Sebastian
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#10 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Ja, da bin ich mir sicher. Es gibt, soweit ich weiss, in Belgien keine Ordnungswidrigkeit.
Übrigens bist Du in D nach begehen und erwischt werden einer Straftat auch nicht unbedingt vorbestraft.
Ich kenne Leute, denen die Boote beschlagnahmt wurden.


Zitat von Kanuotter
Hallo Stefan,
wenn du nicht illegal paddeln willst, dann hast du doch bestimmt schon die 10 cm großen Buchstaben vorne am Bug, oder?
erwischt. Jedoch paddel ich nicht auf Bundeswasserstraßen. Und wenn doch, habe ich hier im Forum
eine gute Variante gelernt: mit Isolierband EI, MEINS, EI II, etc.
Außerdem, wer sagt, daß Bell kein Bootsname ist? "Die Glocke" ist ja auch ein Gedicht.
Zitat von Kanuotter
Ich glaube immer noch, du bekommst auf deine Frage keine erschöpfende Antwort.
Humorvolle Grüße aus der Westpfalz
Norbert
Ja, das glaube ich auch. Viele haben das Instructoren-Syndrom und wollen mich belehren/bekehren. Dabei
gibt es da gar nichts zu belehren.
Nochmal, wie ich zu dieser Frage kam, weil ich fast in die Falle getappt bin:
Die Donau bin ich in diesem Abschnitt schon ein paarmal gefahren. Also Routine bis auf 2 Punkte.
Einer davon war, woher die Tickets bekommen. Sonst war ich zur Saison dort und habe die beim
Bootsvermieter geholt. Weil ich befürchtete, daß der nicht mehr auf hat und das "Haus der Natur"
am Wochenende schlecht besetzt ist googelte ich nach Faxabruf oder so.
Nur durch Zufall hatte ich dann die Seite mit den geänderten Pegeln geöffnet. Hätte ich schon immer
meine Tickets per Faxabruf geordert, wären wir nichtsahnend an die Donau und hätten unbewusst den
Mindestpegel missachtet, weil bisher 50cm galt. Wir wären uns keiner Schuld bewusst gewesen.
Eine andere Geschichte liegt schon Jahre zurück:
Ich paddelte den Neckar stromaufwärts und ein Stück die Jagst hinein. Dann kam ein Wehr, ich umtrug
es und paddelte mit meinem Holzkanu weiter stromaufwärts. Damals paddelte ich gerade mal ein Jahr und
war mir diverser Regelungen noch nicht geläufig. Auf jeden Fall wendete ich irgendwann mal und fuhr
die Jagst wieder hinunter. Genau an dem Wehr, das ich zuvor von unten kommend umtragen hatte, prangte
ein Schild mit dem Befahrungsverbot. Nur von stromabfahrenden Paddlern zu sehen. Was hätte ich jetzt
machen sollen? Ich wollte ja wieder zu meinem Auto zurück. Das Boot an Ort und Stelle verbrennen? 2 km
oder was weiß ich durch Ufergebüsch tragen? Ich bin gepaddelt. Bewusst. Aber nicht vorsätzlich. Was
hätte ich auch machen sollen?
Schließen wir den Thread. Mich hätte es halt interessiert ob es schon jemand erwischt hat. Ob vorsätzlich
oder nicht und was die Folge war.
#13 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

#15 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Zitat
Übrigens bist Du in D nach begehen und erwischt werden einer Straftat auch nicht unbedingt vorbestraft.
Hi Thomas, von Belgien hab ich keinen blassen Dunst, in D wird aber ein Unterschied gemacht. Und ja, sobald Du in D wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurdest, bist Du vorbestraft. Somit vermute ich immernoch, dass es in D nur eine Ordnungswiedrigkeit ist (vielleicht kann das mal jemand erhellen, der sich juristisch auskunft?).
Auch wenn in Wikipedia gelegentlich viel Blödsinn steht, die beiden Artikel stimmen wohl einigermaßen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
@Stefan: Was meinst Du denn mit belehren. Mir ist die eigentliche Zielrichtung Deines Urpostings noch immer nicht klar. Was genau wolltest Du denn wissen? Welche Konsequenzen es hat, wenn man erwischt wird? Oder nur ob?
Liebe Grüße, Sebastian
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#16 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Hallo Stefan,
Deine Frage ist schon berechtigt.
Wenn du/ihr euch die Befahrungsbeschränkungen mal ansehen wollt, http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/...sregelungen.pdf, das sind 29 Seiten.
Ich paddel nun schon über 20 Jahre und mir sind auch schon solche ungewollte Gesetzes-Überschreitungen passiert.
Und das fängt mit der Kennzeichnungspflicht an! Die ich geflissentlich übergehe.
Die Frage die sich mir stellt, ist eher: Sind die Beschränkungen wirklich sinnig oder wie kommen die zustande?
Auf EU-Ebene ist mal die Vernetzung von Naturschutzflächen verabschiedet worden. Da man in der dicht besiedelten BRD GmbH das nicht so einfach hin bekommt, hat man eben die Flüsse und die angrenzenden Flächen als Naturschutzflächen ausgewiesen. Macht ja auch zum Teil Sinn. Aber wenn ich mir dann anschaue, wie viele Ufer von Neophyten überwuchert werden. Oder, es herrscht Uferbetretungsverbot und du schaust nach rechts, du schaust nach links und was siehst du? Wodka- oder Jaegermeisterflaschen. Na, und wenn dich dann der Ranger erwischt und du darauf verweist, wundere dich nicht wenn dieser sagt: “ Das sind Angler, die dürfen das, die fallen unter das Bundesjagdgesetz.”
Oder der Donauausbau: ist mit dem Frachtaufkommen wirklich solch ein Einschnitt zurechtfertigen? Selbiges gilt auch an der Elbe und der Spree. Man sollte mal lieber den ganzen Kommerz mit den Verleihern runterfahren und interessierten Bürger eine freie Fahrt gewähren.
Gruß Frank

Zitat von MrDick
@Stefan: Was meinst Du denn mit belehren. Mir ist die eigentliche Zielrichtung Deines Urpostings noch immer nicht klar. Was genau wolltest Du denn wissen? Welche Konsequenzen es hat, wenn man erwischt wird? Oder nur ob?
Liebe Grüße, Sebastian
Hallo Sebastian,
ich hätte niemals gedacht, daß meine Frage so unpräzise ist. Hier habe ich sie noch einmal hereinkopiert:
Aber was passiert, wenn man trotzdem paddelt? Bitte nun keine ökologischen Ratschläge, mich
interessiert nur, was passiert, wenn man "erwischt" wird. Hat das jemand schon erlebt?
Als Antworten stellte ich mir vor:
a) Ich bin am xx.yy.zzzz auf der Donau vom Ranger mündlich abgemahnt worden
b) Ich habe am xx.yy.zzzz eine schriftliche Verwarnung in Höhe von xxxx Euro wegen ... erhalten
c) Mir wurde am xx.yy.zzzz mein Kanu beschlagnahmt, weil ich ....
Ist doch nichts dabei. Kann jedem passieren. Macht man ja nicht unbedingt mit Absicht. Würde ich auch
niemand unterstellen.
Und mit belehren/bekehren meinte ich die Art mancher Antworten, wo ich armer Sünder auf den rechten Weg
gewiesen werden soll.
Nun lasst aber wirklich gut sein. Wie Norbert schon sagte, ich werde hier keine vernünftige Antwort
bekommen.
Baraka_rat
(
gelöscht
)
#18 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Hallo Sebastian,
Du schreibst:
Zitat
Auch wenn in Wikipedia gelegentlich viel Blödsinn steht, die beiden Artikel stimmen wohl einigermaßen:
Das klingt für mich zu pessimistisch. In der Wikipedia steht sehr selten Blödsinn drin. Und wenn er mal da ist, dann ist er das praktisch immer für einen nur sehr kurzen Zeitraum, sprich wenige Stunden. Der Unsinn ist dann auch meist lediglich Vandalismus, welcher wirklich leicht als solcher zu erkennen ist. In denn aller-allermeisten Fällen kann man der Wikipedia schon sehr gut Vertrauen (Zugegeben: Bei Unsicherheit ist es natürlich schon anzuraten die Aussagen gegenzuprüfen). Gerade bei juristischen Grundartikeln, wie die zwei von Dir zitierten gibt es keinen Grund anzunehmen, daß die lediglich "wohl einigermaßen" stimmen würden. Da ist schon eine ganze Truppe von engagierten und kompetenten Jura-Studenten ständig dahinter
#19 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Amateur
(
gelöscht
)
#20 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Hallo Stefan,
ich bin am Samstag, 07.07.2007 sowie am Samstag, 05.07.2008 in Sigmaringendorf bzw. Scheer höchstamtlich kontrolliert worden, von einem wenig gut informierten Kontrolleur, der in seinem kleinen roten Auto an diesen sonnigen Sommertagen eifrig die Umtragestellen abgefahren hat um das legale Gebahren der dort vorbei kommenden Paddler sicher zu stellen. Dabei hat er uns beide Male sehr unzuverlässige Auskunft über den weiteren Streckenverlauf gegeben, aber das ist ja wohl auch nicht sein Job. Über die möglichen Konsequenzen einer illegalen Befahrung der Strecke haben wir uns nicht erkundigt.
Axel

Hallo Baraka_rat!
Ich schätze die Wikipedia, doch gerade bei Themen die nicht gerade Allerweltsthemen sind ist die redaktionelle Arbeit manchmal recht dünn. Das kann auch mal in echtem Kubikschwachsinn münden wie hier diskutiert wurde:
topic-threaded.php?forum=3&threaded=1&id=2365&message=9945523
Dabei ging es um diesen Artikel der seit Jahren unverändert ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Canadian_Style
Auch jedes Buch kann Fehler haben. Man sollte halt immer nochmal prüfen.
So jetzt wird es aber off topic.
@Stefan: Okay, jetzt hab ich´s geschnallt
Klettern zählt also nicht.
Liebe Grüße, Sebastian
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"It's not the equipment!" (Pat Moore)
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Baraka_rat
(
gelöscht
)
#22 RE: Was passiert, wenn man Mindestpegel missachtet?

Hallo Sebastian,
OK, wenn Du es so schreibst und auch noch mit einem Beispiel begründest, kann ich Dir nicht mehr Widersprechen. Meiner Erfahrung nach sind gerade Wiki-Artikel, welche sich mit einer Nische beschäftigen, oft von kompetenten "Fachidioten" geschrieben, welchen das Thema wirklich am Herzen liegt. Klar, die meisten "Normalos" bringen kaum die Motivation auf, selber einen Wiki-Artikel zu verfassen. Es kann dann passieren, daß der Artikel eher von Fans für Fans geschrieben wurde und etwas der neutrale Blickwinkel fehlt oder es zu sehr ins Detail geht. Aber Du hast schon Recht, daß es auch ein paar richtig verwaiste Artikel gibt, welche von Fachleuten überarbeitet gehören. Da wäre DIY angesagt. In dem von Dir angeführten Beispiel kann ich aber leider mangels Expertise auch nichts beitragen . Vielleicht klebe ich mal einen Kasten hin, daß da was geschehen soll. Dann wäre es wenigstens für Besucher sichtbar, daß der Artikel dünn und verkehrt ist. Die Informationen gegenlesen von einer Seite, welche nicht nur abgeschrieben hat ist natürlich immer sinnvoll, wenn man sich vor Falschinformationen schützen will. Gut, das soll es gewesen sein, also wieder zurück zum Thema...

Seit Jahren lese ich nur mit - jetzt habe ich mich endlich auch mal angemeldet.
Und vor Jahren fiel mir schon diese Frage auf - und nun gebe ich mal meinen Beitrag dazu, aktuell bleibt die Frage immer wieder:
Was kann passieren oder was passiert wirklich? Deshalb hier ein Zitat aus der Celleschen Zeitung, das der LKV seinerzeit an alle Vereine weiterleitete:
"die Cellesche Zeitung berichtete am 24.07.2010 darüber, dass Boote von der Polizei Wietze am Donnerstag Nachmittag
(22.07.2010) auf der Örtze in Höhe der Landesstrasse 180 gestoppt wurden. Trotz des niedrigen Wasserstandes befuhren die zwei Faltboote mit vier Insassen die Örtze flussabwärts. Bereits gegen 14 Uhr hatte eine Zeugin die Bootsfahrer in Wolthausen bemerkt und sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Dieser Hinweis wurde jedoch ignoriert, so dass die Zeugin die Polizei benachrichtigte. Eine Funkstreifenbesatzung stoppte die vier Bootsfahrer aus Hannover und Burgdorf gegen 15.45 Uhr an der Örtze-Brücke nahe Winsen. Die Weiterfahrt untersagten ihnen die Beamten. Darüber hinaus wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Den Bootsfahrern droht jetzt eine erhebliche Geldbuße."
Und diese "Aufpasser" haben wir auch schon erlebt. In Lachendorf an der Lachte, gegenüber der Einsetzstelle an der Feuerwehr wohnt jemand, der bei zu niedrigem Pegel abwartet, bis die Boote abgeladen und ausgerüstet sind. Dann, beim Ablegen, kommt die Person und weist auf das hin, was Geltung hat. Wer das nicht wusste, kann dann wieder aufladen. Wer trotzdem losfährt... siehe vielleicht oben.
Und an der Örtze hatten wir letztes Jahr in dem Zeitfenster, wo nur organisierte Kanuten des DKV fahren dürfen, einen Radler aus dem Ort, der grußlos an uns zum Steg vorbei huschte. Als er sah, dass der Pegel "grün" zeigte, brummte er sich ein hörbares "Mist" in den Bart und verschwand wieder. Es war eine schöne sonnige und ruhige Fahrt auf dem Heideflüsschen.
Nun bitte ich um Nachsicht, dass ich diesen uralten Beitrag wieder aufwärme. Irgendwie muss man ja mal üben.
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