Konformitätserlärung?

29.04.2021 07:45
avatar  fiske
#1 Konformitätserlärung?
fi

Hallo,
ich habe mein neues Linder abgeholt und noch eine Frage dazu.
Ist bei neuen Kanus keine Konformitätserklärung, so wie bei Motorbooten zum Anmelden mit dabei?
Ich habe beim Abholen nur die dazugehörige Rechnung bekommen.
In der Aufregung habe ich vergessen danach zu fragen.
Grüße

Das Gesicht,
Spiegel der Seele

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29.04.2021 08:04
avatar  HeikoV
#2 RE: Konformitätserlärung?
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Moin,

nein, eine Konformitätserklärung bekommst Du bei Canadiern nie und brauchst Du nicht. Die entsprechende CE-Norm schließt "Kanus und Kajaks" aus. (https://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/sportboote.html)

Vele Grüße
Heiko


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29.04.2021 08:11
avatar  MrDick
#3 RE: Konformitätserlärung?
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Hallo Fiske,
Kanus, Sups, Surfbretter und der gleichen fallen nicht unter die Sportbootrichlinie. Deshalb ist keine Konformitätserklärung nötig/möglich. Ich hab das vor vielen Jahren mal recherchiert und müsste die Quellen erst wieder Ausgraben. Normalerweise musst Du sie auch nicht anmelden - das könnte aber je nach Gewässer abweichend geregelt sein. Auf Bundeswasserstraßen ist die Anbringung eines Namens vorgeschrieben. Ansonsten reicht die Kennzeichnung mit Name des Halters und Kontaktdaten, innen.

LG Sebastian

--
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29.04.2021 15:14
avatar  fiske
#4 RE: Konformitätserlärung?
fi

Danke
also ggf. Namen drauf,
Anmelden nicht erforderlich
und mit versichert ist das Kanu über die private Haftpflicht,
so weit ich das in Erfahrung gebracht habe.
LG

Das Gesicht,
Spiegel der Seele

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29.04.2021 15:38
#5 RE: Konformitätserlärung?
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Lateinische Buchstaben

10 Cm hoch und gut lesbar auf beiden Seiten vom Boot. Name wie dir das gefällt.

Noch ein Schild mit Name und Adresse ins Boot, und du erfüllst alle Voraussetzungen für Muskelkraft betriebene Sportgeräte auf dem Wasser.

Ich glaube auf dem Rhein gibt es nochmal andere Regeln. Aber für die meisten Flüsse mit Berufsschifffahrt geht das so.

_________________________
Loosing is not an option !

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