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Anhängerkupplung in Österreich

Hallo Zusammen,
wir planen ja derzeit unseren Österreichurlaub im April/Mai. Nun bin ich darauf hingewiesen worden, dass in Österreich besondere Bestimmungen insbesondere für die Verwendung des Abreißseiles bestehen. Mein konkreter fall: Ich habe eine starre Anhängerkupplung, die auch eine Öffnung (Schlitz) aufweist, durch die ich aber das Abreißseil nicht durchziehen kann. Reicht hier ein zusätzlicher Karabiner 7x70mm, um die Schlaufe des Abreißseiles aufzunehmen? Wird dann das Seil noch über den Kupplungskopf gelegt oder nur am Karabiner eingeschlauft?
Meine Recherchen hierzu waren sehr unbefriedigend, vielleicht können mir erfahrene Österreicher helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Ralf
#2 RE: Anhängerkupplung in Österreich

https://www.caravaning.de/tipp/das-abrei...htige-aufgaben/
Was ist zu tun, wenn der Federhaken nicht durch die Öse passt?
Es gibt die Möglichkeit einen Karabinerhaken mit der DIN Norm 5299 nachzurüsten. Dieser kann zur Vergrößerung der Öse, also zum Durchschlaufen mit dem Federhaken genutzt werden. Alternativ kann der Karabinerhaken aber auch direkt in die Öse oder das Langloch am Zugfahrzeug eingeklinkt werden
Gruss

Also, mir als Österreicher war und ist es nicht bewußt, dass wir spezielle Vorschriften für das Abreißseil haben sollte.
Fündig wurde ich bei einer ADAC Aussendung: https://adac-blog.de/strafen-bei-fehlendem-sicherungsseil/
Zitat:
Zitat
Gebremste Anhänger müssen mit einem Abreißseil, das die Handbremse des Anhängers auslösen kann, mit dem Zugfahrzeug verbunden sein.
Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es in Österreich im Allgemeinen aus, die Reißleine oder Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen
Aber Vorsicht, ADAC Aussendung ist vom 14. 7. 17
In einer Information vom ÖAMTC konnte ich auch keine spezielle Vorschrift für das Abreißseil finden: https://www.oeamtc.at/thema/ladung-trans...engern-16179702
Dafür, vielleicht auch interessant, die Höchstgeschwindigkeiten der einzelen Gespanne. Diese weichen auch von den Deutschen Vorschriften ab (keine 100 Km/H Freigabe für schwere Gespanne)
Eventuell vor der Reise beim ÖAMTC oder ARBÖ (unsere Touringclubs) nachfragen.
Grüße Günter

Hallo,
von der speziellen Regelung außerhalb Deutschlands habe ich auch schon gehört und war auch der Meinung, dass diese in Österreich Anwendung findet - sicher aber in der Schweiz, und dort auch - wie so vieles - recht teuer beanstandet.
Klar ist, dass es in Deutschland nicht verboten ist, sein Bremsseil fest mit dem Zugfahrzeug zu verbinden und auch nicht unsicherer. Es ist halt bequemer, es einfach über die Kupplung zu legen.
Dass es einen DIN-Karabiner braucht, wußte ich tatsächlich auch nicht. Ich habe halt den Drahtkarabinder des Bremsseils durch das Langloch der Kupplung gepfriemelt.
#5 RE: Anhängerkupplung in Österreich

https://www.caravaning.de/tipp/das-abrei...htige-aufgaben/
Wie von Gwendolin bereits verlinkt. Hier sollten die Fragen eigentlich gut beantwortet sein.

Hallo Zusammen,
Danke für die Rückmeldungen. Offensichtlich gibt es in Österreich, Schweiz und Niederlande spezielle Regelungen für das Abreißseil. Europäisch witzig ist, dass die Regelungen zu abnehmbaren bzw. abklappbaren Kupplungen unterschiedlich sind. Mal sind sie teil des Fahrzeuges, mal nicht.
Das Durchpfriemeln wird allgemein als beste Variante beschrieben, bei mir aber nicht möglich, da Öffnung zu klein. Habe da den Karabiner vom Abreißseil reingepriemelt, das ist aber falsch und verboten. Der darf nur in das Seil eingehängt werden. Die Variante, die Alex beschrieben hat mit einem entsprechenden Karabiner eine Möglichkeit zu schaffen, das Seil einzufädeln, scheint mir momentan mit der Rechtslage am kompatibelsten zu sein. Wobei mir immer noch nicht klar ist, ob das Abreißseil dann noch über die Kupplung muss oder nicht.
Aber der Tipp mit den österreichischen Clubs ist gut, werde da mal nachhaken.
Grüße und einen sonnigen Tag
Ralf
#7 RE: Anhängerkupplung in Österreich

Direkt das erste Bild in dem Beitrag führt das Seil nicht über die Kupplung... Wenn das Langloch benutzt wird. Was in Österreich aber unerheblich ist.
Auszug aus dem verlinkten Bericht :
"Auch in Österreich benötigen Anhänger ohne Bremse eine Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette). Allerdings reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Die trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter."

Habe bei meiner Recherche gerade folgende Seite gefunden
www.kupplung.de/magazin/produkte/das-abreissseil/
Da ist unter anderem auch von Sicherungsschellen die Rede, falls sonst keinerlei Möglichkeiten gegeben sind, das Abreißseil zu fixieren. Sieht dann halt doof aus, sei aber schweiz- und niederlandekonform.


Beim großen Fluss gibt es eine "Hollandöse", ja so heissen die Dinger inoffiziell, zum schraubbaren Nachrüsten für alle Anhängerkupplungen, die damit noch nicht ausgestattet wurden. Wobei, bei meiner abnehmbaren Kupplung habe ich das auch nicht und für Fahrten in Österreich und Italien brauche ich sie auch nicht, laut ÖAMTC. Und da hängt ein schöner WW hinten dran.
LG Heinz
https://www.amazon.de/Anhängerabrei...hollandöse

Mir ist das mit der Sicherungsöse auch (Hollandöse genannt) nur von der Schweiz und Holland bekannt.
https://www.obelink.de/pro-plus-sicherhe...BSABEgLdyvD_BwE
gibts recht günstig bei Obelink.
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