Der Arbõ verwies mich an den ADAC, der will Auskunft geben sobald ich eine Mitgliesnummer angebe, was ich als Österreicher nicht kann. Wo bekomme ich Auskunft darüber, wie mein neuer Anhãnger aussehen muss und wie das Prozedere ist, um eine Zulassung für 100 km/h in D zu bekommen.? Danke für Tipps, W
Hallo Wolfgang, das Gesamtgewicht des Trailers muß in einem bestimmten Verhältnis zum Gewicht des Zugfahrzeugs stehen, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, der Hänger muß eine Auflaufbremse haben und das Zugfahrzeug ABS, die Maße und die Anzahl der Etagen sind unerheblich. Viel Glück Jörg Wagner
Der Anhänger muss über Stossdämpfer verfügen! Was aber auch geht - am alllereinfachsten- : Das zGGw des Anhängers ist maximal 30% des Leergewichtes des Zugfahrzeugs. Bringt aber nur was, wenn Womos oder grosse Busse Zufahrzeuge sind. Dann muss man den Anhänger evtl 100 KG ablasten, hat aber sonst mit nix was zu tun (keine Schlingerkupllung, keine Stossdämpfer, keine Bremse) etc, ausser ABS und Reifenalter). Beispiel: Sprinter Leergewicht 2000Kg, Anhänger 600Kg zulässige Gesamtmasse, passt so grad.
Das ist leider ein sehr komplexes Thema und wenn man die Prüfstellen (Tüv/Dekra/GTÜ usw.), die Werkstätten und Reifenhändler fragt, bekommt man unterschiedliche Aussagen. Entscheidend sind letztlich die Zulassungsstellen, da dort der Fahrzeugschein umgeschrieben, bzw. neu ausgestellt wird. Ich habe in diesem Jahr einen Nutzanhänger und einen Wohnwagen umgerüstet und konnte das (als Behördenmitarbeiter) mit meinen Kollegen regeln. Allerdings mussten sie bei manchen Fragestellungen sich erst selbst kundig machen.
Vieles ist schon gesagt worden: Ungebremste Anhänger >> hohes Zugfahrzeuggewicht notwendig >> deshalb eher gebremst, sonst zGGw oft unter 500 kg Reifen nicht älter als 6 Jahre >> nicht Kaufdatum, sondern eingetragenes Datum auf dem Reifen zählt Stoß-, Schwingungsdämpfer
Dies sind die Minimalanforderungen und werden mit einem Faktor X für die Berechnung des notwendigen Leergewichts für das Zugfahrzeug benötigt.
Schlingerkupplungen und weites "stabilisierendes" Zubehör verbessern diesen Faktor, so dass das mögliche Anhängergewicht steigt. Falls alle Maßnahmen nicht ausreichen, kann auch "ohne technische Änderungen" abgelastet werden, was bei Lastenanhängern nicht das Problem darstellt. Bei Wohnwagen (das Leergewicht liegt oft schon kurz vor dem zGGw) ist das schon ein Problem. Das könnte ebenso bei Kanutrailern auftreten, da sie knapp bemessen werden können (Leergewicht + Anzahl Kanus à X kg) und wahrscheinlich wenig Spielraum zum Ablasten da ist.
In dem Fahrzeugschein wird dann eingetragen, welches Leergewicht das Zugfahrzeug mindestens haben muß und das es mit ABS ausgerüstet sein muss (früher wurde der Anhänger einem speziellen Zugfahrzeug zugewiesen).
Meines Wissens muss die Traglast der neuen Reifen für das zGGw genau abgestimmt sein, man darf also nicht "überdimensionieren" um Reserven zu haben.
Deshalb ist es wichtig, denke ich, "entscheidende" Stellen zu fragen. Es kann sogar passieren, dass dort manches abschlägig beschieden wird, weil der Sachbearbeiter unsicher ist oder technisch nicht so beschlagen ist. Mit einem guten, einvernehmlichen Gespräch sollte sich das aber klären lassen.
Tempo 100 erlischt übrigens, sowie das Reifenalter die 6 Jahre überschreitet, tritt allerdings automatisch wieder in Kraft, wenn diese erneuert werden. Solange das nicht erfolgt ist, gilt wieder Tempo 80 für den Anhänger.
Viele Grüße, Klaus aus OHZ, der liebendgerne 100 fährt...............
Hi Wolfgang, vergiss nicht, der "Schmarrn" am gebremsten Anhänger ist das Du den dan in Ö trotz Schlingerbremse, Dämpfer usw. nur mit 80 fahren darfst....
sorry, ich wollte Dir nicht widersprechen, ich bin nur davon ausgegangen (Händler aus Ö >> viele Boote nach D und zurück), dass ein ungebremster Kanutrailer unter 600 kg nicht in Betracht kommt. Trailer mit 8-12 Booten liegen meines Wissens so ab 750 kg aufwärts und dann muss das Zugfahrzeug schon ganz schön massig werden um den Anhänger ungebremst und ungedämpft 100 fahren zu dürfen. Ich kann nicht viel zu dem Thema ungebremste Anhänger sagen, da meine Umrüstungsaktion und die Fragen dazu sich nur auf gebremste Anhänger bezogen haben.
das Hauptproblem für Dich dürfte sein, einen Anhänger mit deutschem Fahrzeugbrief anzumelden. Das geht nur mit deutschem Wohnsitz oder Zweitwohnsitz.
Ansonsten ist das Prozedere ganz einfach: - TÜV stellt Bescheinigung aus, dass der Hänger 100 km/h tauglich ist; - Zulassungsstelle ändert Hängerbrief; - Zulassungsstelle vergibt den 100-Bapper und Du bringst ihn sichtbar am Hänger an.