Hallo, da ich im Urlaub auch am Regen in Bayern war, hab ich mich auch für die Befahrungsregeln interessiert. Im Buch "der Regen" von Alfons Zaunhuber wird auf die Tragepflicht einer Rettungsweste nach Din EN 395 für das Bärenloch und den Gumpenrieder Schwall hingewiesen (neben der Helmpflicht). Ich habe eben das Ganze im Amtsblatt rezertifiziert (http://www.landkreis-regen.de/sg100/aktu...latt/200712.pdf).
Das was mich an der Sache jedoch iritiert ist die verordnete Din Norm. EN 395 sind die eingeschränkt ohmachtssicheren Rettungswesten, die ich bisher noch an keinen Paddelkollegen (ausser den Kindern) gesehen habe. Wir verwenden doch alle Schwimmhilfen nach Din EN 393.
Rein Rechtlich gesehen müßten wir dort statt unserer Wildwasserschwimmweste eine Rettungsweste mit Kragen tragen, die das Paddeln eher erschwert.